Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 38-40
Luftbildaufnahmen zeigen die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und des alliierten Kontrollpunkts Checkpoint Charlie in Berlin. Sie sind Teil einer Bilderserie aus den Jahren 1988 und 1989 zur Dokumentation von Grenzübergangsstellen und Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden.
Auf den vorliegenden Bildern ist die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und der alliierte Kontrollpunkt Checkpoint Charlie zu sehen. Dieser befand sich in der Friedrichstraße zwischen Zimmerstraße und Kochstraße. Nur alliierte Militär- und Botschaftsangehörige, Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR sowie DDR-Funktionäre durften den Kontrollpunkt nutzen. Der Ort war Schauplatz zum Teil dramatischer Fluchten aus Ost-Berlin.
Die Aufnahmen wurden von einem Kampfhubschrauber aus angefertigt. Auf manchen Bildern dieser Fotostrecke sind Luft-Boden-Raketenbehälter zu erkennen, die außen am Hubschrauber angebracht waren. Es handelt sich wahrscheinlich um ein in der Sowjetunion entwickelten Helikopter des Typs Mil Mi-8.
Vermutlich haben Piloten der NVA in einem solchen Modell das Gebiet überflogen und die Fotos zu Dokumentationszwecken gemacht. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Lufbildaufnahme des Grenzübergangs Friedrichstraße und des Checkpoint Charlie. Die Friedrichstraße selbst verläuft auf dem Bild von oben nach unten. Der Grenzübergang ist im unteren Bildabschnitt zu sehen. Deutlich ist der Abfertigungsbereich auf Ost-Berliner Seite zu erkennen, wo die Fahrbahn stark verbreitert ist. Rechts davon liegt die Mauerstraße. Oberhalb des überdachten Abfertigungsbereiches verläuft die Mauer von links nach rechts. Auf Ost-Berliner Seite ist jeweils links und rechts der Friedrichstraße ein Wachhäuschen zu sehen. Links davon ist ein weiteres, etwas größeres Wachhäuschen abgebildet. Es folgt darüber der Grenzstreifen und der Übergang zu West-Berlin – die heutige Zimmerstraße. Etwa in der Bildmitte ist der Checkpoint Charlie zu sehen. Im oberen Bildabschnitt sind vor allem Wohn- und Geschäftshäuser zu erkennen. In der Bildmitte verläuft die Friedrichstraße Richtung Mehringplatz, rechts davon ist die Wilhelmstraße zu sehen. Am linken oberen Bildrand verläuft die Lindenstraße. Am Horizont sind weitere Teile von Berlin-Kreuzberg abgebildet.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
aktuelle Seite 1
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 38-40
Luftbildaufnahmen zeigen die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und des alliierten Kontrollpunkts Checkpoint Charlie in Berlin. Sie sind Teil einer Bilderserie aus den Jahren 1988 und 1989 zur Dokumentation von Grenzübergangsstellen und Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden.
Auf den vorliegenden Bildern ist die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und der alliierte Kontrollpunkt Checkpoint Charlie zu sehen. Dieser befand sich in der Friedrichstraße zwischen Zimmerstraße und Kochstraße. Nur alliierte Militär- und Botschaftsangehörige, Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR sowie DDR-Funktionäre durften den Kontrollpunkt nutzen. Der Ort war Schauplatz zum Teil dramatischer Fluchten aus Ost-Berlin.
Die Aufnahmen wurden von einem Kampfhubschrauber aus angefertigt. Auf manchen Bildern dieser Fotostrecke sind Luft-Boden-Raketenbehälter zu erkennen, die außen am Hubschrauber angebracht waren. Es handelt sich wahrscheinlich um ein in der Sowjetunion entwickelten Helikopter des Typs Mil Mi-8.
Vermutlich haben Piloten der NVA in einem solchen Modell das Gebiet überflogen und die Fotos zu Dokumentationszwecken gemacht. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Lufbildaufnahme des Grenzübergangs Friedrichstraße und des Checkpoint Charlie. Die Friedrichstraße selbst verläuft auf dem Bild von links oben nach rechts unten. Der Grenzübergang ist am unteren Bildrand zu sehen, wobei der Abfertigungsbereich auf Ost-Berliner Seite überdacht ist. Oberhalb des überdachten Bereiches verläuft die Mauer von links nach rechts. Weiße Pfeile und Linien auf dem Asphalt weisen auf die Verkehrsführung hin. Auf Ost-Berliner Seite ist jeweils links und rechts der Friedrichstraße ein Wachhäuschen zu sehen. Links davon ist ein weiteres, etwas größeres Wachhäuschen abgebildet. Es folgt darüber der Grenzstreifen und der Übergang zu Westberlin. Etwa in der Bildmitte ist der Checkpoint Charlie zu sehen. Im oberen Bildabschnitt sind vor allem Wohn- und Geschäftshäuser zu erkennen. Am linken Bildrand verläuft die Friedrichstraße Richtung Süden, rechts davon ist die Wilhelmstraße zu sehen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Seite 1 wechseln
aktuelle Seite 2
Zur Seite 3 wechseln
Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 38-40
Luftbildaufnahmen zeigen die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und des alliierten Kontrollpunkts Checkpoint Charlie in Berlin. Sie sind Teil einer Bilderserie aus den Jahren 1988 und 1989 zur Dokumentation von Grenzübergangsstellen und Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden.
Auf den vorliegenden Bildern ist die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und der alliierte Kontrollpunkt Checkpoint Charlie zu sehen. Dieser befand sich in der Friedrichstraße zwischen Zimmerstraße und Kochstraße. Nur alliierte Militär- und Botschaftsangehörige, Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR sowie DDR-Funktionäre durften den Kontrollpunkt nutzen. Der Ort war Schauplatz zum Teil dramatischer Fluchten aus Ost-Berlin.
Die Aufnahmen wurden von einem Kampfhubschrauber aus angefertigt. Auf manchen Bildern dieser Fotostrecke sind Luft-Boden-Raketenbehälter zu erkennen, die außen am Hubschrauber angebracht waren. Es handelt sich wahrscheinlich um ein in der Sowjetunion entwickelten Helikopter des Typs Mil Mi-8.
Vermutlich haben Piloten der NVA in einem solchen Modell das Gebiet überflogen und die Fotos zu Dokumentationszwecken gemacht. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Lufbildaufnahme des Grenzübergangs Friedrichstraße und des Checkpoint Charlie. Die Friedrichstraße selbst verläuft auf dem Bild von links oben nach rechts unten. Der Grenzübergang ist am unteren Bildrand zu sehen, wobei der Abfertigungsbereich auf Ost-Berliner Seite überdacht ist. Oberhalb des überdachten Bereiches verläuft die Mauer von links nach rechts. Weiße Pfeile und Linien auf dem Asphalt weisen auf die Verkehrsführung hin. Auf Ost-Berliner Seite ist jeweils links und rechts der Friedrichstraße ein Wachhäuschen zu sehen. Links davon ist ein weiteres, etwas größeres Wachhäuschen abgebildet. Es folgt darüber der Grenzstreifen und der Übergang zu West-Berlin. Etwa in der Bildmitte ist der Checkpoint Charlie zu sehen. Im oberen Bildabschnitt sind vor allem Wohn- und Geschäftshäuser zu erkennen. Am linken Bildrand verläuft die Friedrichstraße Richtung Süden, rechts davon ist die Wilhelmstraße zu sehen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
aktuelle Seite 3
Luftbildaufnahmen der Berliner Mauer am Brandenburger Tor und am Reichstag 7 Fotografien
Luftbildaufnahmen der Grenzübergangsstelle Staaken an der Heerstraße 5 Fotografien
Luftbildaufnahmen der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße 2 Fotografien
Grenzanlage am Checkpoint Charlie nach dem Mauerbau 3 Fotografien