Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AKG, Nr. 27, Bd. 7, Bd. 7, Bl. 235-236
Knapp zwei Wochen nach Grabungsarbeiten des MfS in Katzhütte listete der Leiter der Bezirksverwaltung Suhl, Gerhard Lange, die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse der Aktion "Puppe" auf.
Der DDR-Antikhandel hatte die Erwirtschaftung von Devisen zur Aufgabe. Durch den Verkauf von Antiquitäten und Kunstgegenständen aus dem Besitz von Privatleuten, Galerien, Bibliotheken, Schlössern, Museen und Archiven generierte der Staat Einnahmen. Eine besondere Rolle kam dabei der Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) zu, die bis 1990 das Monopol für den Export von Antiquitäten und Kunstgegenständen besaß. Organisatorisch gehörte sie zum Bereich Kommerzielle Koordinierung unter Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel und Offizier im besonderen Einsatz Alexander Schalck-Golodkowski.
Die KuA, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), die Kriminalpolizei, die Zollverwaltung und die Finanzbehörden sorgten dafür, die Stücke für die devisenträchtigen Märkte nutzbar zu machen. Sie setzten Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler gezielt unter Druck, kriminalisierten, verhafteten, verurteilten und enteigneten sie.
Das MfS tauschte fortlaufend Informationen über Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler aus und führte diese tatsächlichen bzw. angeblichen Schieber und Spekulanten der Steuerfahndung zu. Dies brachte mit sich, dass sich aus den Ermittlungen heraus Erkenntnisse über Kunstgegenstände und Antiquitäten ergaben, die sich die KuA für ihre Devisengeschäfte einverleiben konnte. Zwischen der Hauptabteilung (HA) VII/13 und der KuA bestanden intensive Arbeitsbeziehungen, die sich in regelmäßigen Beratungen, gemeinsamen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsaktionen sowie in Gutachter- und Expertentätigkeiten niederschlugen.
1982 wurde das MfS auf illegale Grabungen nach Porzellanpuppen und Puppenteilen in Katzhütte (Thüringer Wald) aufmerksam. Am 28. Juli leitete die HA VII/13 die Operative Personenkontrolle (OPK) "Puppe" ein. Die Stasi klärte Personenzusammenhänge auf, prüfte, ob Hinweise auf Straftaten nach Strafgesetzbuch der DDR vorlagen und woher die Porzellanpuppen und Puppenteile stammten. Anfang September 1982 registrierte sie die OPK nach Erhärtung der Tatbestände zum Operativen Vorgang (OV) um. Am 6. September 1982 schlugen MfS, Volkspolizei und Steuerfahndung zu: Die Verantwortlichen kamen in Haft, Räumlichkeiten wurden durchsucht.
Ab dem 1. November kamen in Katzhütte (Bezirk Suhl) schweres Gerät und Mitarbeiter der MfS-Bezirksverwaltung Suhl zum Einsatz. Diese bargen, reinigten, sortierten und verpackten innerhalb von knapp zwei Wochen circa 3,5 Tonnen an unterschiedlichsten Porzellanpuppen und Puppenteilen. Etwa zur gleichen Zeit förderten bei Ohrdruf (Bezirk Erfurt) Angehörige des MfS-Wachregiments ungefähr 1,1 Tonnen Grabungsgut zutage. Mitarbeiter der HA VII/13 sammelten anschließend die geborgenen und verpackten Kleinantiquitäten in den MfS-Bezirksverwaltungen Erfurt und Suhl ein und übergaben sie der KuA.
Das vorliegende Dokument vom 16. November 1982 beschreibt die umgesetzten Maßnahmen auf der Abraumhalde der ehemaligen Porzellanfabrik Hertwig in Katzhütte – vom Beschluss der Bergung, über die eigentliche Aktion bis hin zur Rekultivierung der Halde. Am Ende des Dokuments listet der Leiter der Bezirksverwaltung Suhl, Gerhard Lange, die geborgenen Porzellanpuppen und -teile auf, die "als wertvoll eingeschätzt" werden.
Bezirksverwaltung Suhl - Leiter
Suhl 16.11.82
[Unterschrift: [unleserlich]
[handschriftliche Ergänzung: 264/]82
Maßnahmen zur Bergung von Antiquitäten aus der Abraumhalde der früheren Porzellanfabrik Hertwig in Katzhütte
Am 30.10.1982 wurde der Bezirksverwaltung Suhl des MfS die Aufgabe gestellt, kurzfristig aus einer vor 60 Jahren stillgelegten Abraumhalde zwischen des VEB Zierkeramik Katzhütte und der Jugendherberge "Helmut Just" Antiquitäten zu bergen. In Absprache mit den zuständigen örtlichen Organen wurden die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.
Ab 01.11. 1982 kamen Mitarbeiter und Technik der BV Suhl unter der Legende "Realisierung einer Maßnahme des Naturkundemuseums Berlin" zur Bergung zum Einsatz. Die geborgenen Antiquitäten wurden gereinigt, sortiert, eingelagert und verpackt. Die Bergung der Antiquitäten war am 12.11.1982 beendet.
Vom 15. bis 17.11.1982 erfolgt in Abstimmung mit dem Bürgermeister der Gemeinde Katzhütte die Rekultivierung der Halde.
Wachregiment des MfS "Feliks Dzierżyński"
Das am 1.1.1951 als "Wachbataillon A" gegründete Wachregiment des MfS, welches seit 1967 den Namen des ersten sowjetischen Geheimdienstchefs Feliks Dzierżyński trug, wuchs im Laufe der Jahrzehnte zu einer Wach- und Sicherungstruppe mit 11.000 Angehörigen an (1989). Als militärisch-operativer Arm des MfS bezeichnet, hatte das Wachregiment, in und um Ostberlin stationiert, in erster Linie die Aufgabe, Partei- und Staatsobjekte wie die Politbürosiedlung Wandlitz zu bewachen sowie zeitweilig bestimmte Einsatzräume zu beziehen, um die Sicherheit führender Repräsentanten der DDR einschließlich ihrer Gäste zu gewährleisten.
Im Krisen- und Kriegsfall sollten die "Dzierżyński-Soldaten" die SED-Parteiführung schützen und bei inneren Unruhen eingreifen. Ihre "militärisch-tschekistische" Ausbildung war auf den Orts- und Häuserkampf ausgerichtet. Die Bewaffnung bestand zuletzt neben den üblichen Infanteriewaffen aus Panzerbekämpfungsmitteln, Flugabwehrraketen und mehr als 400 Schützenpanzerwagen.
Das Wachregiment rekrutierte sich zu etwa 80 Prozent aus freiwillig drei Jahre dienenden Soldaten und Unteroffizieren. Die SED-Führung und Mielke wollten in den Angehörigen des Wachregiments politische Soldaten sehen, die in einem besonderen Treueverhältnis zur Partei- und Staatsführung stehen sollten. Ihre Sonderstellung wurde durch einen besonderen Fahneneid, Uniformen aus Offiziersstoff, Ärmelstreifen und durch eine bessere Besoldung unterstrichen.
Gegenüber anderen bewaffneten Organen entwickelten die MfS-Soldaten deshalb gelegentlich Formen überheblichen Verhaltens. Es existierte zeitweise so etwas wie ein Korpsgeist, man begriff sich als eine Art "Rote Garde". Einsätze am 17. Juni 1953 und am 13. August 1961 stellte man in der Traditionspflege besonders heraus.
Im Oktober 1989 erfolgte gegen Demonstranten in Ostberlin der letzte "Sicherungseinsatz" von kleineren Teilen des Wachregiments; danach verweigerte die Mehrheit der Soldaten den bisherigen "absoluten Gehorsam". Die Modrow-Regierung löste das Wachregiment im Dezember 1989 auf.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AKG, Nr. 27, Bd. 7, Bd. 7, Bl. 235-236
Knapp zwei Wochen nach Grabungsarbeiten des MfS in Katzhütte listete der Leiter der Bezirksverwaltung Suhl, Gerhard Lange, die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse der Aktion "Puppe" auf.
Der DDR-Antikhandel hatte die Erwirtschaftung von Devisen zur Aufgabe. Durch den Verkauf von Antiquitäten und Kunstgegenständen aus dem Besitz von Privatleuten, Galerien, Bibliotheken, Schlössern, Museen und Archiven generierte der Staat Einnahmen. Eine besondere Rolle kam dabei der Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) zu, die bis 1990 das Monopol für den Export von Antiquitäten und Kunstgegenständen besaß. Organisatorisch gehörte sie zum Bereich Kommerzielle Koordinierung unter Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel und Offizier im besonderen Einsatz Alexander Schalck-Golodkowski.
Die KuA, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), die Kriminalpolizei, die Zollverwaltung und die Finanzbehörden sorgten dafür, die Stücke für die devisenträchtigen Märkte nutzbar zu machen. Sie setzten Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler gezielt unter Druck, kriminalisierten, verhafteten, verurteilten und enteigneten sie.
Das MfS tauschte fortlaufend Informationen über Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler aus und führte diese tatsächlichen bzw. angeblichen Schieber und Spekulanten der Steuerfahndung zu. Dies brachte mit sich, dass sich aus den Ermittlungen heraus Erkenntnisse über Kunstgegenstände und Antiquitäten ergaben, die sich die KuA für ihre Devisengeschäfte einverleiben konnte. Zwischen der Hauptabteilung (HA) VII/13 und der KuA bestanden intensive Arbeitsbeziehungen, die sich in regelmäßigen Beratungen, gemeinsamen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsaktionen sowie in Gutachter- und Expertentätigkeiten niederschlugen.
1982 wurde das MfS auf illegale Grabungen nach Porzellanpuppen und Puppenteilen in Katzhütte (Thüringer Wald) aufmerksam. Am 28. Juli leitete die HA VII/13 die Operative Personenkontrolle (OPK) "Puppe" ein. Die Stasi klärte Personenzusammenhänge auf, prüfte, ob Hinweise auf Straftaten nach Strafgesetzbuch der DDR vorlagen und woher die Porzellanpuppen und Puppenteile stammten. Anfang September 1982 registrierte sie die OPK nach Erhärtung der Tatbestände zum Operativen Vorgang (OV) um. Am 6. September 1982 schlugen MfS, Volkspolizei und Steuerfahndung zu: Die Verantwortlichen kamen in Haft, Räumlichkeiten wurden durchsucht.
Ab dem 1. November kamen in Katzhütte (Bezirk Suhl) schweres Gerät und Mitarbeiter der MfS-Bezirksverwaltung Suhl zum Einsatz. Diese bargen, reinigten, sortierten und verpackten innerhalb von knapp zwei Wochen circa 3,5 Tonnen an unterschiedlichsten Porzellanpuppen und Puppenteilen. Etwa zur gleichen Zeit förderten bei Ohrdruf (Bezirk Erfurt) Angehörige des MfS-Wachregiments ungefähr 1,1 Tonnen Grabungsgut zutage. Mitarbeiter der HA VII/13 sammelten anschließend die geborgenen und verpackten Kleinantiquitäten in den MfS-Bezirksverwaltungen Erfurt und Suhl ein und übergaben sie der KuA.
Das vorliegende Dokument vom 16. November 1982 beschreibt die umgesetzten Maßnahmen auf der Abraumhalde der ehemaligen Porzellanfabrik Hertwig in Katzhütte – vom Beschluss der Bergung, über die eigentliche Aktion bis hin zur Rekultivierung der Halde. Am Ende des Dokuments listet der Leiter der Bezirksverwaltung Suhl, Gerhard Lange, die geborgenen Porzellanpuppen und -teile auf, die "als wertvoll eingeschätzt" werden.
Es wurden insgesamt geborgen:
Lfd. Nr.; Artikel; Anzahl der Behältnisse; Menge in kg
1.; Puppenköpfe, groß; 29; 197
2.; Puppenköpfe, mittel; 47; 376
3.; Puppenköpfe, klein; 13; 113
4.; Teepuppen; 12; 87
5.; Nippes; 34; 294
6.; Porzellanfiguren; 8; 61
6.1.; Köpfe für Porzellanfiguren; 9; 78
7.; Puppenkörper, Porzellan; 41; 546
7.1.; Arme, Porzellan; 22; 401
7.2.; Beine, Porzellan; 56; 1.063
8.; Puppenkörper, Keramik; 11; 117
8.1.; Arme, Keramik; 2; 48
8.2.; Beine, Keramik; 12; 206
;Gesamt; 296; 3.587
Durch einen Experten des Antiquitätenhandels wurden die Funde als wertvoll eingeschätzt.
[Unterschrift: Lange]
Oberst
Wachregiment des MfS "Feliks Dzierżyński"
Das am 1.1.1951 als "Wachbataillon A" gegründete Wachregiment des MfS, welches seit 1967 den Namen des ersten sowjetischen Geheimdienstchefs Feliks Dzierżyński trug, wuchs im Laufe der Jahrzehnte zu einer Wach- und Sicherungstruppe mit 11.000 Angehörigen an (1989). Als militärisch-operativer Arm des MfS bezeichnet, hatte das Wachregiment, in und um Ostberlin stationiert, in erster Linie die Aufgabe, Partei- und Staatsobjekte wie die Politbürosiedlung Wandlitz zu bewachen sowie zeitweilig bestimmte Einsatzräume zu beziehen, um die Sicherheit führender Repräsentanten der DDR einschließlich ihrer Gäste zu gewährleisten.
Im Krisen- und Kriegsfall sollten die "Dzierżyński-Soldaten" die SED-Parteiführung schützen und bei inneren Unruhen eingreifen. Ihre "militärisch-tschekistische" Ausbildung war auf den Orts- und Häuserkampf ausgerichtet. Die Bewaffnung bestand zuletzt neben den üblichen Infanteriewaffen aus Panzerbekämpfungsmitteln, Flugabwehrraketen und mehr als 400 Schützenpanzerwagen.
Das Wachregiment rekrutierte sich zu etwa 80 Prozent aus freiwillig drei Jahre dienenden Soldaten und Unteroffizieren. Die SED-Führung und Mielke wollten in den Angehörigen des Wachregiments politische Soldaten sehen, die in einem besonderen Treueverhältnis zur Partei- und Staatsführung stehen sollten. Ihre Sonderstellung wurde durch einen besonderen Fahneneid, Uniformen aus Offiziersstoff, Ärmelstreifen und durch eine bessere Besoldung unterstrichen.
Gegenüber anderen bewaffneten Organen entwickelten die MfS-Soldaten deshalb gelegentlich Formen überheblichen Verhaltens. Es existierte zeitweise so etwas wie ein Korpsgeist, man begriff sich als eine Art "Rote Garde". Einsätze am 17. Juni 1953 und am 13. August 1961 stellte man in der Traditionspflege besonders heraus.
Im Oktober 1989 erfolgte gegen Demonstranten in Ostberlin der letzte "Sicherungseinsatz" von kleineren Teilen des Wachregiments; danach verweigerte die Mehrheit der Soldaten den bisherigen "absoluten Gehorsam". Die Modrow-Regierung löste das Wachregiment im Dezember 1989 auf.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Information über die Bergung und den Verkauf von Porzellanpuppen im Rahmen des OV "Puppe" Dokument, 3 Seiten
Fotodokumentation zur Aktion "Puppe" Dokument, 14 Seiten
Einschätzung und weitere Anweisungen Mielkes zum OV "Puppe" Dokument, 1 Seite
Anfrage des Personenschutzes der BV Suhl zur Überwachung des Ringberghauses Dokument, 1 Seite