Signatur: BStU, MfS, HA XX, Fo, Nr. 934, Bild 7
Vor dem Marstall in Berlin sammelten sich im Oktober 1983 Lindenberg-Fans, um einen Blick auf ihr Idol zu erhaschen. Hier wurden ihre Hoffnungen erfüllt.
Am 25. Oktober 1983 konnte der westdeutsche Sänger Udo Lindenberg nach langem Hin und Her endlich in der DDR singen. Allerdings gestattete ihm die SED einen Auftritt nur im Rahmen einer großen FDJ-Veranstaltung im Palast der Republik. Im Saal saßen deshalb nur geladene Gäste der Jugendorganisation und der Partei. Die wahren Udo-Fans mussten draußen bleiben. Trotzdem kamen viele Menschen rund um den Palast der Republik zusammen, in der Hoffnung, einen Blick auf Lindenberg zu erhaschen. Sie wurden zum Teil mit Gewalt von der Volkspolizei zurückgedrängt und es kam zu Verhaftungen.
Das Foto zeigt einen Teil der Menge, die vor dem Palast der Republik an der Ecke des Marstalls zusammen gekommen war. Der Marstall ist im Hintergrund zu sehen. Hier wurde die Hoffnung der Menschen tatsächlich erfüllt. Lindenberg, der sich den Kontakt zu seinen Fans nicht verbieten lassen wollte, schlich sich am Nachmittag des Konzerts aus dem Bühneneingang auf der Seite des Marstalls und sprach mit den Menschen dort.
Eine große Gruppe von Menschen steht am 25. Oktober 1983 vor dem Marstall in Berlin-Mitte. Es handelt sich um Fans des westdeutschen Sängers Udo Lindenberg, der im benachbarten Palast der Republik auftreten wird. Einige Jugendliche sind auf das Sockelsims des Marstalls geklettert, um einen besseren Blick auf den Palast der Republik zu haben. Andere sitzen oder stehen in den großen Fensternischen des Gebäudes. Der größte Teil der Menge steht auf der Straße, auf Abstand gehalten von einer Kette von Ordnungskräften im Vordergrund.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Information zur Abfahrt Udo Lindenbergs vom Palast der Republik zum IPZ Dokument, 1 Seite
Ankunft Udo Lindenbergs am Grenzübergang Invalidenstraße am 25.10.1983 3 Fotografien
Udo Lindenberg bei seinem Konzert am 25.10.1983 im Palast der Republik 1 Fotografie
Karte des Marx-Engels-Platzes mit dem Palast der Republik Dokument, 1 Seite