Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
... Erkämpft das Menschenrecht!
Bürgerliche Historiker und Ideologen, auch solche, die sich nicht vordergründig antikommunistisch gebärden, verweisen mitunter darauf, daß Marx und Engels eine ablehnende Haltung zu den "großartigen" Menschenrechtsproklamationen des ausgehenden 18. Jahrhunderts an den Tag gelegt hätten, und schließen daraus auf eine schon bei unseren Klassikern vorzufindende "Ignoranz" gegenüber den Menschenrechten, was in der Mißachtung der Menschenrechte in den sozialistischen Ländern seine Bestätigung finde ...
Derartige Schlußfolgerungen sind selbstverständlich unsinnig. Wenn Karl Marx - was soweit richtig ist - in seiner 1844 veröffentlichten ersten Abhandlung zur "Judenfrage" gegen die Menschenrechtsartikel der amerikanischen Bill of Rights und der französischen Revolutionsverfassungen polemisiert wie auch Friedrich Engels wenig später gegen die Freiheitsrechte der englischen Verfassung, so keineswegs, weil sie gegen Freiheiten und Menschenrechte gewesen wären - ganz im Gegenteil: Marx endet seine Abhandlung mit dem Aufruf, sie zu vollbringen -, sondern weil sie davon überzeugt waren, daß Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit unter kapitalistischen Bedingungen Utopien bleiben würden. Da aber damals Teile der Arbeiterbewegung, noch unreif und dem linken Flügel des Bürgertums entstammend (z.B. die Gesellschaft der Menschen- und Bürgerrechte, ein Vorläufer des späteren Bundes der Kommunisten), glaubten, sie müßten die o.g. bürgerlichen Menschenrechtserklärungen nur "konsequent durchsetzen", um das Elend beseitigen zu können, sahen sich Marx und Engels gezwungen, diese Illusionen von den Bürgerrechten aus den Köpfen der Proletarier zu treiben und durch Klassenbewußtsein zu ersetzen. Sie wiesen nach, daß es ganz unmöglich ist, eine ungerechte Ausbeuterordnung mit Hilfe der von den Ausbeutern verkündeten Rezepte in eine menschengerechte Ordnung ohne Ausbeutung zu verwandeln. Das hieße, "die Gesellschaft auf einer Basis rekonstituieren zu wollen, die selbst nur der verschönerte Schatten dieser Gesellschaft ist". 2)
Dennoch verkannten Marx und Engels keineswegs, daß die vom Bürgertum verkündeten Freiheitsrechte einen enormen Fortschritt darstellen und mehr oder weniger große Entwicklungsmöglichkeiten für das Individuum und mehr oder weniger gute Entwicklungsbedingungen für die Arbeiterbewegung schaffen helfen. Und obwohl Engels vorhersah, daß einst die Arbeiterklasse den Kampf für die von der Bourgeoisie verratenen Ideale würde führen müssen, da sich ohne diese Freiheiten die Arbeiterpartei nicht frei bewegen könne, fügt er hinzu, daß auch dann nicht vergessen werden dürfe, daß die Klasseninteressen der Arbeiter denen der Kapitalisten direkt entgegengesetzt sind.
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Das "Assoziation- und Streikrecht" der Arbeiter sind nach Engels "unsere Waffen", mit denen schließlich die Klassenrechtsforderungen des Proletariats bis hin zur Aneignung der Produktionsmittel durch die Produzenten und deren Recht auf die Ausübung der Macht erkämpft werden. Dies sind die ersten wirklichen Menschenrechtsforderungen, deren Durchsetzung die Menschenrechte verwirklichen kann, weil allein das Klassenanliegen des Proletariats ein Menschheitsanliegen ist.
Marx fordert vom Menschen, "alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes Wesen ist" 3), und Lenin formulierte das "Recht des Proletariats auf die proletarische Revolution"), in deren Folge alle Ideale der bürgerlichen Revolution einschließlich wahrer Menschenrechte, die bis dahin nur Illusionen waren, schrittweise zur Entfaltung geführt werden. Nur eines kann das Proletariat nicht respektieren:
Das Recht auf das Eigentum der Bourgeoisie. Das hieße Verzicht auf die Macht und Freiheit der Ausbeutung. Entweder oder. Lenins Wort, die Bolschewiki hätten zwar Befreiung, nicht aber Freiheit nach rechts und nach links versprochen, ist keine Floskel. Die von Lenin entworfene erste RSFSR-Verfassung (1918) schloß die Ausbeuter von der Wahl zu den Machtorangen aus; sie garantierte die Gewissens-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht für alle, sondern "nur" für das werktätige Volk. 5)
Auch darin wird deutlich, daß Menschenrechte und Freiheiten Klasseninteressen entsprechen und von ihnen geprägt werden. Mit dem Sieg der Arbeiterklasse wurden erstmals in der Menschheitsgeschichte die Voraussetzungen für die breite Entfaltung der Rechte der Menschen, frei von Sklaverei und Frohn, von Ausbeutung, Unterjochung und Krieg, geschaffen. Ein "Recht" zählt nicht dazu: das Recht für wen auch immer, diese Errungenschaft rückgängig zu machen.
Je nach historisch konkreter Lage, Kräfteverhältnis und Stabilität des realen Sozialismus leiten sich daraus mehr oder minder spürbare Einschränkungen der Menschenrechte ab: Im Verteidigungszustand - z.B. für die Bürger der UdSSR im zweiten Weltkrieg - sind diese Einschränkungen gravierender als bei Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen der alten und der neuen Gesellschaftsordnung. Gänzlich aufgehoben werden sie jedoch erst sein, wenn die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Ländern zur Praxis geworden ist.
Wenige Wochen vor ihrer Ermordung durch die Büttel des Kapitals, am 17. Dezember 1918, schrieb Rosa Luxemburg in der "Roten Fahne": "Es gilt, die Liberté, Egalité, Fraternité, die 1789 in Frankreich vom Bürgertum proklamiert worden ist, zum erstenmal zur Wahrheit zu machen — durch die Abschaffung der Klassenherrschaft des Bürgertums. Die ganze Macht
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
in die Hand der arbeitenden Masse — das allein ist die wahre Gleichberechtigung, das allein wahre Demokratie."
In Sowjetrußland war ein Jahr zuvor damit begonnen worden, die von Lenin entworfene "Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes", die Menschenrechtserklärung der proletarischen Revolution, zu verwirklichen. Die Voraussetzung für die Entfaltung von wahren Menschenrechten, von Gerechtigkeit und Freiheit war die in dieser Deklaration verfügte Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden, die Enteignung der Banken, die Übereignung der Fabriken an die Arbeiter - kurz, der denkbar härteste Eingriff in die Freiheit der Kapitalisten und Großgrundbesitzer. Auf den einfachsten Nenner gebracht wurde damit - notwendigerweise - die Ursache für alle Verleumdungen in Sachen Menschenrechte, denen sich der Sozialismus seitdem ausgesetzt sah, geschaffen. Die ehemals herrschende Klasse bzw. ihr gegenwärtiger staatlicher Machtapparat konnten und können sich bis heute nicht mit der Außerkraftsetzung ihres "heiligsten Menschenrechtes", des Rechtes auf (Privat-)Eigentum (an den Produktionsmitteln) abfinden. Daß damit erst die breite Verwirklichung der Menschenrechte möglich wurde, bestreiten sie folgerichtig. Die Menschenrechte im Sozialismus erkennen sie nicht als solche an oder schätzen sie gering. Nach wie vor messen sie mit der bürgerlichen Elle.
Erklärung der AG Staatsbürgerschaftsrecht anlässlich des Tages der Menschenrechte Dokument, 4 Seiten
Beschlagnahmte Transparente von der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 8 Fotografien
Information über das Querfurter Papier "Frieden und Gerechtigkeit heute" Dokument, 10 Seiten
Information über die Unterbindung von Störaktionen bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 Dokument, 6 Seiten