Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
in die Hand der arbeitenden Masse — das allein ist die wahre Gleichberechtigung, das allein wahre Demokratie."
In Sowjetrußland war ein Jahr zuvor damit begonnen worden, die von Lenin entworfene "Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes", die Menschenrechtserklärung der proletarischen Revolution, zu verwirklichen. Die Voraussetzung für die Entfaltung von wahren Menschenrechten, von Gerechtigkeit und Freiheit war die in dieser Deklaration verfügte Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden, die Enteignung der Banken, die Übereignung der Fabriken an die Arbeiter - kurz, der denkbar härteste Eingriff in die Freiheit der Kapitalisten und Großgrundbesitzer. Auf den einfachsten Nenner gebracht wurde damit - notwendigerweise - die Ursache für alle Verleumdungen in Sachen Menschenrechte, denen sich der Sozialismus seitdem ausgesetzt sah, geschaffen. Die ehemals herrschende Klasse bzw. ihr gegenwärtiger staatlicher Machtapparat konnten und können sich bis heute nicht mit der Außerkraftsetzung ihres "heiligsten Menschenrechtes", des Rechtes auf (Privat-)Eigentum (an den Produktionsmitteln) abfinden. Daß damit erst die breite Verwirklichung der Menschenrechte möglich wurde, bestreiten sie folgerichtig. Die Menschenrechte im Sozialismus erkennen sie nicht als solche an oder schätzen sie gering. Nach wie vor messen sie mit der bürgerlichen Elle.
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Zweierlei Menschenrechtsverständnis
"Rosa Luxemburg in ihrer schlagfertigen Art verweigerte einmal einem Revoluzzer einen Wettlauf um die revolutionärste Gesinnung. Sie fühle sich zu loyal, als daß sie mit einem an die Rennbahn gehen könne, der in der denkbar ungünstigsten Situation, nämlich mit dem Rücken zum Start, antritt. Nicht ganz unähnlich ist es mit den Menschenrechten".6)
Es ist fruchtlos, über Menschenrechte zu diskutieren, solange man sich nicht darüber geeinigt hat, was darunter zu verstehen ist, bzw. klargestellt hat, was jede Seite meint.
Die auf dem Primat des Eigentums beruhende bürgerliche Menschenrechtsauffassung beschränkt sich auf Rechte, die dem einzelnen gegenüber anderen und gegenüber der Gesellschaft dies und jenes erlauben bzw. die festlegen, was sich der einzelne gefallen lassen muß und was nicht. Die bürgerlichen Menschenrechte schreiben die Grenzen fest, in denen das Individuum die Freiheit hat, zu tun und zu lassen, was ihm beliebt. Es sind Abgrenzungsrechte gegenüber der Gesellschaft. (Im konkreten schützen sie beispielsweise den Unternehmer bei seiner freien Entscheidung, ein Werk stillzulegen, vor dem Unmut der Leidtragenden. Sie erlauben dem Hausbesitzer, nach eigenem Ermessen Mietpreise freizugeben, und grenzen sein Recht dazu vor den Rechten der anderen ab. Denen bleibt dann allerdings oft kaum mehr, als ihre freie Meinung dazu zu äußern. Dieses Recht nehmen aber viel intensiver jene wahr, die sich als Eigentümer eines, Presseimperiums verstehen oder anderweitig über Einfluß auf die Massenmedien verfügen.) Die bürgerlichen Abgrenzungsrechte grenzen eines jeden Menschen Rechte gegen die der anderen ab. Diese vielen kleinen und großen Zäune verstellen den Blick vor allem auf die sozialen Menschenrechte. Auf Grund der Existenz des Privateigentums an den Produktionsmitteln, des Klassenantagonismus, der Konkurrenz und Anarchie der Produktion usw. basiert in der kapitalistischen Gesellschaft "das Menschenrecht der Freiheit ... nicht auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen, sondern vielmehr auf der Absonderung des Menschen vom Menschen. Es ist das Recht dieser Absonderung, das Recht des beschränkten, auf sich beschränkten Individuums."
Das im Kapitalismus vorherrschende und bestimmende "Menschenrecht" auf Privateigentum an den Produktionsmitteln, welches mit allen anderen in den Verfassungen der imperialistischen Staaten formulierten "Rechten" und "Freiheiten" unvereinbar ist, ist das "Recht, willkürlich ... ohne Rücksicht auf den anderen, unabhängig von der Gesellschaft sein Vermögen zu genießen und über dasselbe zu disponieren, das Recht des Eigennutzes."
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Die "Freiheit des Privateigentums" läßt "jeden Menschen im anderen Menschen nicht die Verwirklichung, sondern vielmehr die Schranken seiner Freiheit finden. 7)
Die Menschenrechte im Imperialismus verschleiern darüber hinaus alle Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse. Da sie formal für alle Bürger gleichermaßen gültig sind, erscheinen sie als Schutzrechte der Ausgebeuteten gegenüber dem Staat, dem Instrument der herrschenden Klasse, erscheinen als Rechte und Freiheiten des Individuums. Ihrem Wesen nach schützen sie jedoch die herrschende Klasse vor jedem Anspruch des Volkes auf die in ihren Konzernen und Tresoren angehäuften Reichtümer.
Die sozialistische Menschenrechtsauffassung geht davon aus, daß zunächst die sozialen Menschenrechte gewährleistet sein müssen. Erst auf ihrem Fundament lassen sich alle anderen ausgestalten. Das Recht auf Leben ist für uns das grundlegende Menschenrecht. Verwirklicht werden kann es nur durch eine konstruktive Friedenspolitik, die die Gefahr des alles vernichtenden Infernos eines Nuklearkrieges mindert und schließlich beseitigt, die also auf Abbau der Konfrontation und auf tatsächliche Abrüstung hinwirkt. Auf Initiative sozialistischer Länder und unterstützt von Kräften der Friedensbewegung in aller Welt wurde das Recht auf Leben in Frieden von der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit offiziell als Menschenrecht anerkannt (Deklaration über die Vorbereitung der Völker auf ein Leben in Frieden vom 15.12.1978; Deklaration über das Recht der Völker auf Frieden vom 12.11.1984).
Eine weitere Voraussetzung für die Entfaltung aller Persönlichkeitsrechte (individueller Menschenrechte) ist die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit, die Gewährleistung sozialer Sicherheit. Dazu zählt die Freiheit von Unterdrückung, Diskriminierung und Ausbeutung ebenso wie das Recht auf Arbeit, auf Obdach, Bildung, Kleidung und Nahrung. Auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln lassen sich die somit allen Mitgliedern der Gesellschaft garantierten Menschenrechte im Sozialismus als Gestaltungsrechte verwirklichen - zum persönlichen wie zum gesellschaftlichen Nutzen. Sinn des Sozialismus ist, "eine solche Lebenslage für alle Menschen zu schaffen, daß jeder seine menschliche Natur frei entwickeln, mit seinem Nächsten in einem menschlichen Verhältnis leben kann und vor keinen gewaltsamen Erschütterungen seiner Lebenslage sich zu fürchten braucht".8)
Erklärung der AG Staatsbürgerschaftsrecht anlässlich des Tages der Menschenrechte Dokument, 4 Seiten
Beschlagnahmte Transparente von der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 8 Fotografien
Information über das Querfurter Papier "Frieden und Gerechtigkeit heute" Dokument, 10 Seiten
Information über die Unterbindung von Störaktionen bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 Dokument, 6 Seiten