MfS-Presseabteilung Informationsmaterial 2/1988: Menschenrechte
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Metadaten
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- Juni 1988
- Rechte:
- BStU
denen die konkreten staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten für den einzelnen festgelegt sind. Auf diese Versuche soll an anderer Stelle noch näher eingegangen werden.
Grundsätzlich hat sich die Überlegenheit der sozialistischen Menschenrechtskonzeption über die enge, selektive und heuchlerische imperialistische Menschenrechtsauffassung erwiesen. Das fand seinen besonderen Ausdruck z.B. darin, daß die Uno-Vollversammlung (40. Tagung vom 13.12.1985) die auf Initiative der DDR eingebrachte Resolution Nr. 40/114 über die "Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und Bürgerrechten" mit 134 Stimmen bei 19 Enthaltungen und nur einer Gegenstimme (USA) angenommen hatte. Damit wurde der Grundsatz bekräftigt, daß die volle Verwirklichung der (von westlicher Seite gern verabsolutierten) individuellen Menschenrechte oder Bürgerrechte untrennbar an die Gewährung wirtschaftliche und sozialer Rechte gebunden ist. Konkret heißt das beispielsweise, daß die Inanspruchnahme des Rechtes auf Schutz der Würde der Persönlichkeit ohne die Möglichkeit, das Recht auf Arbeit zu genießen, quasi unmöglich wird.
Die Unteilbarkeit der Menschenrechte bezieht sich folglich auch auf die Einheit der kollektiven und individuellen Menschenrechte, die dem marxistischen Menschenrechtsverständnis entspringt. Nach unserer Auffassung tragen die kollektiven Rechte - insbesondere das Recht auf Leben in Frieden - übergreifenden Charakter. Nicht allein, weil der Mensch ein kollektives Wesen ist, sondern auch, weil nach unserer wissenschaftlichen Weltanschauung das Einzelne sich nur im Rahmen des Allgemeinen bewegen und entwickeln kann, weil der einzelne erst in der Gemeinschaft und nur in einer Gesellschaft, "worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist" 9), frei sein kann.
Die imperialistische Menschenrechtskonzeption hebt dagegen die individuellen Freiheiten hervor. Im eigenen Herrschaftsbereich sollen sie als Scheinfreiheiten die Illusion von Chancengleichheit, Nichtausbeutung und Souveränität des Individuums erzeugen, Individualismus (jeder gegen jeden) hervorbringen und von einer wirklichen Befreiung ablenken. Auf den Sozialismus übertragen verfolgt die Aufbauschung der individuellen Menschenrechte den Zweck, die kollektiven Menschenrechte (also die historischen Errungenschaften des Sozialismus) zu verleumden und zu untergraben, Konflikte zwischen einzelnen Gruppen, der Gesellschaft und dem Staat zu fördern.
Die oben herausgestellte "Unteilbarkeit" der Menschenrechte, wie in den Dokumenten der Uno verankert, geht weder von der, Dominanz der kollektiven noch der individuellen Menschenrechte aus, trägt also ebenfalls Kompromißcharakter. Somit werden grundsätzlich alle Menschenrechte als