MfS-Presseabteilung Informationsmaterial 2/1988: Menschenrechte
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Metadaten
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- Juni 1988
- Rechte:
- BStU
Überschriften "Strafverteidiger und Gefangene rebellieren gegen Horrorvollzug. Immer mehr Selbstmorde/Häftlinge fordern Menschlichkeit" schreibt sie u.a.:
"Verantwortlich für den Horrorvollzug ist Gerhard Berg. Seine unglaubliche Aussage: Wenn unser Gefängnis per se eine lebesverlängernde Funktion hätte, dann könnten wir, uns vor Zulauf nicht retten. Sie ist gleichzeitig eine Ermunterung für manchen Vollzugsbeamten, eine noch schärfere Gangart gegenüber Strafgefangenen einzulegen. In der JVA Bochum sitzen 628 Männer ein, darunter 72 Untersuchungsgefangene unter 18 Jahren, die von 420 Bediensteten betreut werden. Das Bochumer Gefängnis macht seit Jahren immer wieder negative Schlagzeilen. Im letzten Jahr gab es drei Prozesse. Gefangene haben Vollzugsbeamte wegen Verletzung von Gesetzen angezeigt. Nicht die Beamten wurden bestraft, sondern die mißhandelten Gefangenen erhielten Strafen wegen falscher Beschuldigung. Berg war bei allen Prozessen Kronzeuge. Nach Angaben der Gefangenen-Initiative starben in Bochum zwischen 1977 und 1984 zehn Menschen durch Selbstmord, darunter 1979 der 14jährige U-Häftling Rudi, der sich in seiner Zelle erhängte. Jetzt sind es innerhalb von vier Monaten drei Selbstmorde. Am 13. Oktober 1987 erhängte sich ein 40jähriger psychisch kranker Häftling in der Beruhigungszelle an einer Mullbinde. Am 19. Oktober 1987 erhängte sich ein 19jähriger Dortmunder in der Gemeinschaftszelle. Am 27. Dezember stirbt ein schwerkranker Häftling, weil - so die Strafverteidiger - der Notarztwagen zu spät kam. Am 10. Oktober 1988 wird ein 23jähriger Untersuchungsabteilungen erhängt in seiner Zelle aufgefunden. Weil der Gefangenenbeirat sich zu den Selbsttötungen geäußert hatte, löste Berg ihn kurzerhand auf. Für die Kritiker der Anstalt besteht zwischen der Zahl der Selbsttötungen und den außergewöhnlichen Haftbedingungen ein Zusammenhang. Das bezeichnet Berg als völlig haltlos und hanebüchen. Im Vollzug sei es wie im wirklichen Leben, da wird leider auch einmal gestorben." 23)
Was im bundesdeutschen Strafvollzug solch traurigen Abschluß findet, ist oft nur das letzte Glied in einer Kette von Menschenrechtsverletzungen. Chancenungleichheit in der Ausbildung, Ausschluß von der Beteiligung am kulturellen Leben der Gesellschaft (Verstoß gegen Artikel 26 der AMD), statt dessen Drogen und Prostitution, Gewaltverherrlichung und wachsende Kriminalität führen zu zahllosen persönlichen Tragödien, deren vorletzter Akt der kurze Prozeß ist, den die Justiz der herrschenden Klasse dann "im Namen des Volkes" veranstaltet. Manchmal ist es allerdings auch ein recht langer Prozeß. Die BRD-Juristen Frowein und Ulsamer verweisen auf Strafprozesse, die sich nach Berechnungen des Internationalen Gerichtshofes in der BRD ganze 10 Jahre, vier Monate und zehn Tage und in einem