Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Ein weiterer "theoretischer" Ausgangspunkt für die Menschenrechtsdemagogie ist die bürgerliche These von der Umwandelbarkeit und klassenneutralen Natur der Menschenrechte, die dem Menschen von Geburt an gegeben seien, das Recht auf Eigentum zum wahren Inhalt hätten und im übrigen als Abwehrrechte gegen den Staat - den sozialistischen - zu verstehen seien.
Die bürgerlichen Menschenrechtsapologeten argumentieren somit vor allem
Insbesondere greifen die bürgerlichen Ideologen das Prinzip an, daß die Rechte der Bürger in der sozialistische Gesellschaft im Rahmen der Verfassungsordnung, in Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen und mit dem Ziel der Stärkung des sozialistischen Gesellschaftssystems ausgeübt werden. Daran stört sie, daß die antisozialistischen Kräfte sich nicht auf die sozialistischen Grundrechte berufen können. Sie geben die Losung heraus, im Sozialismus müsse es (bürgerlichen) Meinungspluralismus, also Freiheit für antisozialistische Auffassungen geben. Der Ruf nach Freiheit und Bürgerrechten (um die es den Rufern gar nicht geht) ist lediglich das Vorwort. Würden wir es unterschreiben, also unsere umfassenderen und zugleich auch eingeschränkten (für die Feinde des Sozialismus eingeschränkten) Menschenrechtsprinzipien aufgeben, dann würde dem demgagogischen Vorwort der konterrevolutionäre Klartext folgen: Abschaffung der führenden Rolle der Partei, Aufgabe der sozialistischen Planwirtschaft und Produktionsweise, Rückkehr zu kapitalistischen Verhältnissen ...
Nebenbei bemerkt: Die bürgerliche Propaganda sucht mit der Forderung, im Sozialismus müsse die Freiheit der "Andersdenkenden" und Reformdemagogen gesichert sein, nicht nur eine Destabilisierung der politischen Machtverhältnisse in den sozialistischen Ländern zu erreichen. Sie sucht
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
gerade auch die Arbeiterbewegung in den kapitalistischen Ländern zu treffen. Die Arbeiterbewegung soll auf eine Position festgelegt werden, wonach die Grundrechte der bürgerlichen Verfassungen eine Art Konvention über den Burgfrieden von Kapital und Arbeit seien. Die Nutzung der Bürgerrechte durch die Arbeiterklasse - solange möglich, wie die Bourgeoisie nicht zur unverhüllten Diktatur greift - hat diese Rechte nicht in allgemeingültige Menschenrechte verwandelt. Die Bourgeoisie unternimmt alles, um die proklamierten Bürgerrechte als ihre Klassenrechte funktionsfähig zu halten.
Die imperialistische Praxis gestattet: freie Organisation, finanzielle Förderung und ideologische Privilegierung all den Kräften, die in dieser oder jener Variante für die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse eintreten. Gegen jene Kräfte, die eine sozialistische Gesellschaft anstreben oder auch nur grundlegende politische oder soziale Veränderungen verlangen - und allein gegen diese politischen Kräfte - wird ein sehr feinmaschiges Netz der Diskriminierung, der Überwachung und der Repressionen eingesetzt.
Vom sozialistischen Staat lauthals uneingeschränkte Freiheiten "für alle" zu verlangen, gleicht der Aufforderung des Wolfes, die Weidezäune abzubauen - der Freiheit zuliebe.
Luis Corvalan kleidete eine wichtige Lehre aller revolutionären Kämpfe in die Worte, er "finde es völlig normal, daß der Sozialismus sich verteidigt, daß er seinen inneren Feinden und Spionen die Freiheit verweigert, ... und ich füge hinzu, was sehr wichtig ist: Wenn Chile einmal Demokratie geworden sein wird, wäre es verrückt, wenn die Faschisten das Recht auf Freiheit bekommen würden". 30)
Der Demokratie und Menschlichkeit wurde und wird immer dort, wo - auch unter der Losung Menschenrechte - den Feinden des Volkes Rechte und Freiheiten zugestanden wurden, ein Bärendienst erwiesen. Die Ausbeuter nutzten sie schrankenlos und verkehrten sie in ökonomische Rechtlosigkeit und soziale Unfreiheit für den Rest der Gesellschaft. Gerade die deutsche Geschichte führte auf tragische Weise vor, wie es um das Schicksal der Menschenrechte bestellt ist, wenn die Arbeiterklasse daran geht, sie für sich zu erkämpfen und die (in der Weimarer Republik ja gewährten) Bürgerrechte, wie Meinungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit wirklich nutzt:
Zu Beginn des dritten Jahrzehnts unseres Jahrhunderts "drohte" die Kommunistische Partei zur stärksten politischen Kraft Deutschlands zu werden. Das Großkapital sicherte seine Herrschaft, indem es dem Faschismus die Mittel zur Verfügung stellte, um unter Mißbrauch der gleichen Freiheiten eine unverhüllte Diktatur im Interesse des deutschen Imperialismus zu
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
errichten. Die bürgerlichen Rechte und Freiheiten wurden damit vollends abgeschafft, Barbarei und mörderischer Terror traten an ihre Stelle.
Eine Wiederholung dieser Entwicklung, die zur einstweiligen Niederlage und zum politischen, wirtschaftlichen und moralischen Bankrott ihrer Inspiratoren führte, wird von der Mehrzahl der Politiker, Politologen und politisch denkenden Menschen im heutigen kapitalistischen Deutschland für unmöglich gehalten. Wenn in der Tat auch die heutige Situation mit der von 1933 nicht, weder international noch was die inneren Verhältnisse anbetrifft, vergleichbar ist, so ist die Gefahr doch in der BRD nicht prinzipiell gebannt. Faschisten aller Schattierungen - von den ungeschminktesten, um Leute wie Michael Kühnen, über die Mitglieder und Wähler der NPD, über honorige und hochdekorierte Revanchisten der Landsmannschaften bis hinein in den "rechten Rand" der Unionsparteien - nehmen auch heute die ihnen zugestandenen bürgerlichen Rechte und Freiheiten dafür in Anspruch, auf ihre Beseitigung hinzuwirken. Sie wiederum bilden lediglich die organisierte Spitze des Eisberges, dessen "ruhende" Masse im bundesdeutschen Biertisch- und Wohnzimmerfaschismus latent zuhause ist, sich in Ausländerfeindlichkeit, Verherrlichung des III. Reiches, Verteufelung des Kommunismus usw. äußert bzw. in Wehrsportgruppen und Skinhead-Banden sammelt. Da der Faschismus in der BRD weder geistig bewältigt noch mit der Wurzel beseitigt wurde, findet er im "bunten" Spektrum des bürgerlichen Pluralismus erneut seine braunen Schlupfwinkel und in den sozialen Problemen - in der Nichtgewährung der sozialen Menschenrechte! - seinen alten und neuen Nährboden.
Weit größere Gefahren drohen der Menschheit gegenwärtig bekanntlich aus den möglichen verhängnisvollen Konsequenzen einer Politik des Imperialismus, die zum Ziele hat, den sozialistischen Ländern eine Freiheit "zurückzugeben", die nicht die Freiheit der Werktätigen, sondern die Umkehrung ihrer historischen Befreiung ist. Die uns gern einen Hang zur Weltrevolution andichten, bereiten derweil - ziemlich offen - die Weltkonterrevolution vor, sprechen von "deutscher Einheit in freier Selbstbestimmung" in einem "Europa freier Völker", von einer "Umwandlung der sowjetischen Gesellschaft" nach westlichem Vorbild oder schlicht vom Kommunismus als einem "Irrtum der Geschichte", der korrigiert werden müsse.
Die zu dieser "Korrektur" - durch Erpressung mit strategischer Überlegenheit, durch "begrenzte" atomare Kriege und "Sternenkriege" oder wie auch immer - angehäuften und weiter quantitativ und qualitativ wachsenden Vernichtungspontentiale sind bekanntlich zu einer Bedrohung der ganzen menschlichen Existenz geworden. Zu legimitieren versucht man diese Bedrohung und ihre Aufrechterhaltung mit dem angeblichen Primat der
Erklärung der AG Staatsbürgerschaftsrecht anlässlich des Tages der Menschenrechte Dokument, 4 Seiten
Beschlagnahmte Transparente von der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 8 Fotografien
Information über das Querfurter Papier "Frieden und Gerechtigkeit heute" Dokument, 10 Seiten
Information über die Unterbindung von Störaktionen bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 Dokument, 6 Seiten