Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Südafrika, Symbol für Menschenrechtsverletzungen schlechthin, bringt es immerhin auf 22. Das Kunststück gelingt durch Selektion: Von den in der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte und in den internationalen Konventionen über Menschenrechte enthaltenen 70 Einzelrechten werden dem "Lexikon" nur 40 zugrunde gelegt. Draußen blieb z.B. der Artikel 22 der AMD, in dem es heißt: "Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf sozialen Unterhalt und die Verwirklichung der für seine persönliche Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit erforderlichen Rechte auf ökonomischem, sozialem und kulturellem Gebiet mittels nationaler Anstrengungen und internationaler Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit den Strukturen und Ressourcen jedes einzelnen Staates."
Auch das in Artikel 23 festgeschriebene Recht auf Arbeit findet keine Erwähnung, kann folglich auch nicht verletzt werden. Lediglich "Zwangsarbeit und Dienstverpflichtung" werden in diesem Zusammenhang genannt und als Menschenrechtsverletzung angezeigt. Selbstverständlich ist das ein Pluspunkt für die imperialistischen Länder, in denen Arbeitslose tatsächlich kaum gezwungen werden, einer Arbeit nachzugehen.
Ganz unten in der Tabelle steht Nikaragua, wo dem "Lexikon" zufolge keine Menschenrechte gewährt werden. Die Demagogie ist kaum zu überbieten. Dem Volk, das sich von der an Grausamkeit schwer zu überbietenden Somoza-Diktatur befreit hat, wird vorgeworfen, den ehemaligen Somoza-Söldnern und heutigen Contra-Mörderbanden die Menschenrechte zu verwehren. Es ist kein Zufall, daß die in Frankfurt am Main ansässige "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte" sich dieser "Opfer" in besonderem Maße annimmt und sie als Kämpfer für die Menschenrechte hinzustellen versucht.
Hier kennt die Demagogie keine Grenzen mehr. Da die Menschenrechte nach bürgerlicher Auffassung nur im Gewissen des einzelnen, weder objektivierbar noch festschreibbar, also selbst nur allgemein und grenzenlos sind, erkennen ihre falschen Verkünder auch keine solchen Grenzen und schon gar keine Staatsgrenzen an. So werden die Menschenrechte zum Vehikel der Konterrevolution, der Einmischung degradiert.
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
In der DDR mußte, wie in anderen sozialistischen Ländern auch, zunächst das politische Recht der Arbeiterklasse durchgesetzt und gegen innere und äußere Feinde verteidigt werden, um umfangreiche Voraussetzungen für die Gewährleistung politischer und persönlicher Rechte der Individuen zu schaffen. Diese historischen Tatumstände nutzen noch heute die Ideologen des Imperialismus für die Verbreitung ihrer Behauptung von einem "Nachholebedarf" der sozialistischen Länder bei den Menschenrechten. Davon kann aber keine Rede sein. Denn von Anfang an brachte der Sozialismus qualitativ neuartige und umfassendere historische Leistungen für die Menschen hervor, als dies der Kapitalismus je vermochte. Dazu gehören - bereits seit dem Dekret über den Frieden - das konsequente Eintreten des Sozialismus für ein friedliches Leben der Völker sowie die Tatsache, daß die sozialistische Revolution nicht zu neuen Ausbeutungsverhältnissen führte. Die politische und soziale Befreiung der Arbeiterklasse schuf die Voraussetzungen für die Befreiung aller werktätigen Massen. Schritt um Schritt wurden die Diskriminierung und Unterdrückung ganzer Völkerschaften, Nationalitäten, der Frauen und anderer gesellschaftlicher Gruppen überwunden. Vor allem aber stand im Mittelpunkt der Politik zum Aufbau des Sozialismus die Gewährleistung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwungs. Allein dadurch konnten die realen Voraussetzungen für Menschlichkeit und Menschenrechtsverwirklichung entstehen. Historisch bildeten daher notwendigerweise die Sicherung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie die Festigung der Macht der Arbeiter und Bauern Schwerpunkte, wenngleich der Sozialismus von Anfang an die Einheit der Menschenrechte verwirklicht. Dabei vermochte der Sozialismus auf der Grundlage seiner Produktions- und politischen Verhältnisse in jeder seiner Entwicklungsetappen die Ergebnisse der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung bedeutend umfassender zum Wohle der werktätigen Menschen zu verwenden als der Kapitalismus. Davon gingen wesentliche Impulse für die Idee der Menschenrechte in der ganzen Welt aus.
Auch auf dem Gebiet der politischen und persönliche Rechte hat der Sozialiamus eine höhere Qualität als der Kapitalismus hervorgebracht. Der Sozialismus verwirklichte Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie für die Mehrheit des Volkes. Politische und persönliche Rechte blieben nicht Deklaration, sondern erlangten zunehmend solidere soziale Grundlage.
Dennoch gelang es in der Vergangenheit noch nicht gut genug, die internationale Ausstrahlung der verwirklichten und noch weiter zu entfaltenden individuellen Menschenrechte des Sozialismus ebenso überzeugend herbeizuführen.
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Die Spezifik der Nachkriegsentwicklung in den sozialistischen Ländern, der wütende Antikommunismus des Imperialismus sowie seine Strategie, die bürgerliche Menschenrechtskonzeption und die auf Grund seines rasch wachsenden ökonomischen Potentials möglichen Zugeständnisse an das eigene Volk zur Menschenrechtsdemagogie gegenÜber den Völkern des Sozialismus zu nutzen, erschwerten die Entfaltung der persönlichen Freiheiten und Menschenrechte bei uns, zumal die Gefahr ihres Mißbrauchs durch antisozialistische Kräfte im Innern nicht zu übersehen war.
Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die internationale Entwicklung des Sozialismus ein historischer Reifeprozeß war, der auch im Bereich der Demokratie und der persönlichen Menschenrechte nicht geradlinig und teilweise auch mit Abweichungen von den Normen sozialistischer Demokratie und Gesetzlichkeit verlief. 32)
Heute nun geht es in der internationalen Arena darum, der Politik imperialistischer Kräfte zur Mißachtung der sozialökonomischen und kulturellen Rechte den Boden zu entziehen, gleichzeitig aber selbst noch initiativreicher an die Fragen der politischen und persönlichen Rechte heranzugehen. Darüber hinaus geht es um die Verbindung aller traditionellen Menschenrechte mit jenen neuen Menschenrechtsfragen, die sich aus den globalen Menschheitsproblemen ergeben.
Der vom Klassencharakter geprägte Inhalt der Menschenrechte im Sozialismus deckt sich mehr und mehr mit den Menschheitsinteressen insgesamt.
Auch die Erhöhung der internationalen Wirksamkeit und Ausstrahlung des Sozialismus in der Menschenrechtsfrage hängt maßgeblich davon ab, wie in der Weltöffentlichkeit der Nachweis gelingt, daß die allgemeinhumanistischen, allgemeindemokratischen Ideale der Menschenrechte im Sozialismus auf umfassende und attraktive Weise realisiert werden. Das ist nur auf der Grundlage der weiteren Stärkung und dynamischen Entwicklung des Sozialismus möglich. Die Qualität der inneren Entwicklung hat wesentlich größere Bedeutung für die außenpolitische Wirksamkeit des Sozialismus erlangt. Das trifft voll und ganz auch auf die Fragen der Menschenrechte zu.
Für die Verwirklichung aller grundlegenden Menschenrechte hat die dynamische politische Entwicklung des Sozialismus besondere Bedeutung. Politische Stabilität der sozialistischen Gesellschaft ist nur auf der Grundlage der dynamischen Entwicklung der politischen Verhältnisse möglich.
Der Sozialismus hat heute in vielen Ländern ein Entwicklungsstadium erreicht, in dem die Fragen der Entfaltung der Individualität viel stärker ins Zentrum treten. Der Sozialismus benötigt für die Bewältigung seiner weiteren gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse, vor allem für den umfassenden und dauerhaften Übergang zur intensiv erweiterten Reproduktion eine stärkere Entfaltung der individuellen Persönlichkeitsmerkmale, der
Erklärung der AG Staatsbürgerschaftsrecht anlässlich des Tages der Menschenrechte Dokument, 4 Seiten
Beschlagnahmte Transparente von der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 8 Fotografien
Information über das Querfurter Papier "Frieden und Gerechtigkeit heute" Dokument, 10 Seiten
Information über die Unterbindung von Störaktionen bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 Dokument, 6 Seiten