Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
Maße hindert, in dem sie unsere inneren Angelegenheiten zu offenen Fragen erklärt und zur Einmischung freigibt. Wer versucht, die Wohnung des Nachbarn im "europäischen Haus" gegen dessen Willen umzuräumen, sollte nicht den Abbau der Riegel und Schlösser fordern - oder besser umgekehrt: Wer offene Türen möchte, muß die Hausordnung achten.
Nicht die breite Entfaltung der Menschenrechte liegt im Interesse des Kapitals, sondern ihre machtsichernde, beruhigende und abwiegelnde Wirkung, ihre Ventilfunktion.
Freizügigkeit im EG-Maßstab zum Beispiel hat sehr wohl etwas zu tun mit der Mobilität der Arbeitskräfte - vor allem der billigen -, mit Transfer von Kapital und Profit. Ein Bürgerrecht also, das ihn nichts kostet, aber etwas einbringt. Nebeneffekt: Fachleute werden in die reichen Länder gesaugt - Unzufriedene und Unbequeme wandern aus.
Das darf uns jedoch nicht zu dem Mißverständnis verführen, die Bürgerrechte, für deren Gralshüter sich der Imperialismus ausgibt, seien nicht unsere Sache. Es wäre falsch, zu meinen, es seien der Arbeiterklasse die bürgerlichen Freiheitsrechte nur als günstige Kampfbedingungen gegen das Monopolkapital willkommen, nach dem Sieg über die Ausbeuterordnung aber ohne Wert. Ganz im Gegenteil. Die Bürgerrechte oder individuellen Menschenrechte, die im Kapitalismus lediglich die tatsächliche Unfreiheit der Werktätigen zu maskieren haben, können unter Bedingungen einer von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Gesellschaft zu Triebkräften für demokratische Mitwirkung des einzelnen, für sein persönliches politisches Engagement - letztlich also zum Stimulus für mehr Demokratie und mehr Sozialismus werden. Deshalb liegt es letztendlich nicht in unserem Interesse, sie einzuschränken, sondern vielmehr, sie auszubauen.
Die Auseinandersetzung um Ausbau und Gewährung der Freiheitsrechte ist für die Kommunisten und anderen Demokraten in den kapitalistischen Ländern eine wesentliche Seite ihres Kampfes. Der wird verständlicherweise um so mehr von den Massen akzeptiert und unterstützt, wird um so erfolgreicher sein, je überzeugender auf die Länder des Sozialismus als wahre Heimstätten aller Menschenrechte verwiesen werden kann.
Die Verwirklichung der vom Bürgertum im Prinzip nur verkündeten Rechte der Bürger - die im Sozialismus ja alle Werktätige sind - ist kein Zugeständnis an die bürgerlichen Ideologen, die da behaupten, es gäbe eine "reine", eine Demokratie an sich, keine speziell bürgerliche und keine proletarische. Sie ist ganz im Gegenteil die praktische Widerlegung der darauf aufbauenden Behauptung, die bürgerliche Gesellschaft sei demokratisch, die Herrschaft der Arbeiterklasse aber nur diktatorisch oder "totalitär".
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
"Die sozialistische Umwälzung hat als tiefgreifendste Revolutionierung aller Gesellschafts- (also auch der Rechts-)beziehungen in der Geschichte eine Fülle von Fragen auch hinsichtlich der produktivsten Gestaltung der Fundamentalrechte des Bürgers aufgeworfen, für deren Beantwortung keine erprobten Lösungen bereitstanden. Galt es doch, gegen den erbitterten Widerstand der gestürzten einheimischen Ausbeuter und der nach wie vor staatlich organisierten Ausbeuter im Ausland eine völlig neue Ordnung kollektiver und individueller Beziehungen durchzusetzen. Daß es in diesem Prozeß kompliziert zu überwindende Widersprüche, daß es unterschiedliche Meinungen über die jeweils optimale Bürgerrechtsverwirklichung und daß es auch Verstöße gegen verfassungsmäßig verankerte Grundrechte und Grundpflichten gibt, sollte nur den verwundern, der von einem Bilderbuchweg zum Kommunismus träumt." 44)
Der real existierende Sozialismus tritt in seiner Vorwärtsentwicklung und in der Entfaltung seines Wesens, in der Überwindung seiner Probleme und Beschränkungen zunehmend den Beweis an, daß die sozialistischen Freiheitsrechte den bürgerlichen nicht nur qualitativ und prinzipiell überlegen sind, sondern für den einzelnen spürbar dessen ganz persönliche allseitige und freie Entwicklung - je nach individuellen Interessen und Fähigkeiten - gewährleisten.
Was prinzipiell richtig ist, erweist sich im konkreten Fall oft als nicht so einfach. Daraus resultieren nicht selten Tempoverluste, Behinderungen und die inkonsequente Durchsetzung der Verwirklichung und weiteren Entfaltung der Menschenrechte. Überall da, wo ungenügende Kompetenz, leichtfertiger Umgang mit übertragener Verantwortung, bürokratisches, unpersönliches und herzloses Verhalten beim Umgang mit den Bürgern und der Bearbeitung ihrer Sorgen und Probleme anzutreffen sind und geduldet werden, nehmen Menschenrechte Schaden, verliert die tiefe Menschlichkeit unserer Gesellschaftsordnung an Überzeugungskraft. Ihr gutes Wesen wird von schlechten Erscheinungen überdeckt. Dagegen ist parteilich und konsequent vorzugehen, sind doch derartige Einschränkungen der Rechte der Werktätigen durch nichts zu rechtfertigen.
Menschenrechte im Sozialismus sind Ergebnis und Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie und diese ist der Hauptweg unserer Entwicklung. Hier ist das Engagement jedes Genossen gefordert, und jeder Bürger hat das Recht und die moralische Pflicht, sich mit Hinweisen, Beschwerden und Vorschlägen an die entsprechende Institution selbst, aber auch an gesellschaftliche Kräfte wie die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion oder an die zuständigen Staatsorgane zu wenden. So, wenn es um Ungesetzlichkeiten Schlamperei und andere Mängel geht, die unserem Land schaden und seinen Feinden nützen - in dem sie sie effektiv oder propagandistisch
Signatur: BStU, MfS, HA PS, Nr. 3924, Bl. 1-61
Ende der 80er Jahre forderten immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der DDR ihre Menschenrechte ein. Die Stasi reagierte darauf unter anderem mit einer Informationsbroschüre, in der es Stellung zum Thema bezog.
Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Menschenrechtscharta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) ihre erste Verfassung. Sie orientierte sich inhaltlich stark an den Bestimmungen der UN. In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. 1968 stimmten die Bürger der DDR in einem Referendum einer umfassend überarbeiteten neuen DDR-Verfassung zu. Sie hatte sich im Vergleich zur Vorgängerin auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.
Dennoch fanden sich auch dort einige Grundsätze, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.
Im sozialistische Alltag jedoch galten diese Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Für sie waren Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED bei der täglichen Arbeit wichtiger als die Einhaltung von Menschenrechten. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war zwar bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.
Im Zweifel brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta (AEM), sondern auch die der Verfassung der DDR. Das übersteigerte Sicherheitsbedürfnis der SED-Führung war die Legitimation dafür. Menschenrechte einzuhalten war für das MfS dann von Bedeutung, wenn die DDR internationalem Druck zu Gunsten von Devisengeschäften nachgab.
Dieser Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre. Im September 1973 trat die DDR der UN bei. Außerdem war die DDR in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in der sich Ost- und Westmächte um Verständigung bemühten, eingebunden. Bei der Konferenz in Helsinki verpflichteten sich die Teilnehmer am 1. August 1975, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Staaten zu gewährleisten. Für die DDR-Regierung ging es jedoch vordergründig um internationale Anerkennung und das Mitmischen auf der Weltbühne der Politik. Das Politbüro der SED passte in keinem Fall das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki an.
Viele DDR-Bürger aber versprachen sich eine Liberalisierung in der Politik und forderten individuelle Rechte ein. Helsinki war dafür zwar keine Initialzündung, aber eine Ermutigung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierten die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.
Dieser Widerspruch trat immer offener zu Tage. Die DDR-Führung und damit auch Staatssicherheit reagierten darauf mit einer eigenen Strategie. Sie zielte u.a. darauf westliche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und damit die Aufmerksamkeit von der DDR wegzulenken. Das konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass das MfS im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter perfektionierte. Es verfolgte Abweichungen als Angriff auf den Sozialismus. Wer Menschenrechte in der DDR einforderte, musste mit Repressionen rechnen. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.
Ende der 80er Jahre erreichte die Diskussion über Menschenrechte in der DDR einen neuen Höhepunkt. Das MfS sah sich gezwungen darauf zu reagieren und brachte im Juni 1988 eine Informationsbroschüre heraus, in der es Stellung zum Thema bezog.
ausnutzen. So auch, wenn der Bürger sich in seinen ganz persönlichen Rechten verletzt sieht, wenn er Rat und Hilfe bei einem unserer Rechtspflegeorgane, zu denen auch das MfS zählt, sucht.
Jedes staatliche Organ wird einem Bürger mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber natürlich ist nicht jedes Organ für alle Fragen zuständig. Es hat jeweils seine bestimmten Aufgaben und Kompetenzen. In unseren Rechtsvorschriften ist genau festgelegt, wer wofür zuständig ist und welche juristischen Möglichkeiten der Bürger selbst hat. In jedem Fall aber sollte er nicht "abgewimmelt", sondern von jedem staatlichen Organ entgegenkommend beraten werden, um zu erfahren, wohin er sich mit seinem Anliegen zu wenden hat. Denn: Einschränkungen von Grundrechten liegen weder im subjektiven Ermessen eines "nicht zuständigen" Angestellten noch einer zuständigen Behörde. Sie sind nur dann möglich und legal, wenn die Verfassung sie vorsieht - z. B. die Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses auf gesetzlicher Grundlage, wenn es im Interesse einer strafrechtlichen Verfolgung oder der Sicherheit des sozialistischen Staates erforderlich ist (Artikel 31 der Verfassung).
Rechtlich ausgestaltet sind die Rechte der Menschen in unserer sozialistischen Verfassung. Worauf es ankommt, ist, sie in der Praxis im Interesse der Bürger durchzusetzen. Dies muß Anliegen aller sein.
Ab den 60er Jahren wird das MfS auch als R. bezeichnet, wobei seine Funktion als strafrechtliches Untersuchungsorgan gemeint ist. So heißt es in § 1 des MfS-Statuts von 1969: Das Ministerium für Staatssicherheit »gewährleistet als Sicherheits- und Rechtspflegeorgan die staatliche Sicherheit und den Schutz der Deutschen Demokratischen Republik«. Der Begriff R. hat eine übergeordnete Bedeutung und umfasst im Bereich der staatlichen Institutionen neben den Untersuchungsorganen vor allem die Staatsanwaltschaften und die Gerichte. Daneben gab es in der DDR auch nichtstaatliche R., etwa die Konflikt- und Schiedskommissionen sowie die Rechtsanwälte und ihre Kollegien.
Erklärung der AG Staatsbürgerschaftsrecht anlässlich des Tages der Menschenrechte Dokument, 4 Seiten
Beschlagnahmte Transparente von der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 8 Fotografien
Information über das Querfurter Papier "Frieden und Gerechtigkeit heute" Dokument, 10 Seiten
Information über die Unterbindung von Störaktionen bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 Dokument, 6 Seiten