Signatur: BStU, MfS, HA II, Vi, Nr. 70
Der Stasi-Lehrfilm "Revisor" zeigt die Überwachung, Verfolgung und Inhaftierung eines Mannes im Visier der Stasi. Er dokumentiert unter anderem eine "konspirative" Wohnungsdurchsuchung.
Der Stasi-Lehrfilm "Revisor" zeigt am Beispiel eines realen Falls aus dem Jahr 1985 Mittel und Methoden der Stasi bei der Überwachung, Verfolgung und Inhaftierung eines Mannes, der von der Stasi den Decknamen "Revisor" erhalten hatte. Der Vorgang wurde durch Mitarbeiter des MfS teilweise mitgefilmt und ergänzt mit der Darstellung von Aktenstücken, die kommentiert werden. Der dabei entstandene Film diente zur internen Schulung eines engen Kreises von Mitarbeitern. Diese sollten lernen, wie eine "konspirative" Wohnungsdurchsuchung durchzuführen ist und wie man einen Menschen unbemerkt auf offener Straße verhaftet.
Der Film macht deutlich, über welche offiziellen und inoffiziellen Informationsmöglichkeiten das MfS verfügte. Er dokumentiert auch, wie weit die Befugnisse der Stasi reichten. So liefen beispielsweise sämtliche Schritte bis hin zur Verhaftung des Mannes in Verantwortung des MfS ab. Da der Film konspirativ hergestellt und ausschließlich intern verwendet wurde, spiegelt die Kommentierung unverfälscht die Sprache, Perspektive und das idealisiertes Selbstbild der Stasi und seiner Mitarbeiter wider.
Im Januar 1984 wurde durch die Hauptabteilung II die im Operativen Vorgang "Revisor" wegen Verdachts der ungesetzlichen Verbindungsaufnahme Paragraph 219 Strafgesetzbuch operativ bearbeitete Person festgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Videodokumentation soll das prinzipielle Vorgehen und bestimmte Etappen der Vorgangsbearbeitung vom Ersthinweis über die Bearbeitung inoffizieller Beweise bis zur Festnahme veranschaulichen und die vorbeugende Verhinderung eines beträchtlichen politischen Schadens für die DDR verdeutlichen.
Die operative Bearbeitung dieses DDR-Bürgers wurde aufgrund eines Hinweises des IMB "Roland" aufgenommen.
Beim Treff am 7.3.1983 berichtete der IMB dass er auftragsgemäß am 4.3.1983 das Büro der ARD in Berlin Schadowstraße 4 aufsuchte und mit dem Korrespondenten Merseburger ein ca. einstündiges Gespräch führte. Während dieser Zeit wurde er Zeuge eines Anrufes im ARD-Büro.
Im IM-Bericht heißt es dazu:
Als ich mich erneut am 4.3. 1983 von ca. 14 bis 15 Uhr im Büro des Merseburger aufhielt, rief dort gegen 14:15 Uhr eine männliche Person an. Ich konnte den Fragen und Antworten des Merseburger entnehmen, dass sich der Anrufer mit dem Namen [anonymisiert] oder ähnlich vorstellte und angab im Kombinat Autotrans in Berlin-Lichtenberg tätig zu sein.
Der Anrufer will zu einem mir nicht bekannten gewordenen Zeitpunkt das Büro aufsuchen. Da er sich nach den Öffnungszeiten erkundigte, nehme ich an, dass er nicht schon einmal dort war. Zum Anliegen selbst wurde mir nichts bekannt. Merseburger äußerte sich zum Gespräch in keiner Weise.
In Auswertung dieses Treffs mit dem IMB Roland wurde entschieden den Anrufer im Kombinat Autotrans konspirativ zu identifizieren, umgehend in allen Speichern zu überprüfen und nach Vorliegen erster Ermittlungsergebnisse Festlegungen über die weitere Bearbeitung des Ausgangshinweises zu treffen.
In der Kaderabteilung des Kombinates Autotrans Berlin konspirativ geführt Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem gesuchten Anrufer mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt um den [anonymisiert], geboren am [anonymisiert] in [anonymisiert], wohnhaft [anonymisiert], tätig als Diplomwirtschaftler im Kombinat Autotrans Berlin, Betriebsteil Lichtenberg. Personen mit ähnlichen Namen waren weder zu diesem Zeitpunkt noch vorher in Lichtenberg beziehungsweise anderen Betriebsteilen des Kombinates beschäftigt.
Die Überprüfung in der Abteilung 12 ergab, dass [anonymisiert] noch nicht erfasst war. Durch weitere Prüfungen in Speichern der Hauptabteilung II wurde festgestellt, dass [anonymisiert], im weiteren "Revisor" genannt, am 16.12.1982 die Ständige Vertretung der BRD in der DDR aufsuchte. Das abgebildete Foto zeigt ihn beim Betreten der Vertretung.
Diesen Sachverhalt hatte die Hauptabteilung II/12 der territorial zuständigen Diensteinheit der Abteilung II der BV Berlin mitgeteilt und "Revisor" in der VSH-Kartei erfasst.
Durch die Abteilung II der BV Berlin waren zu diesem Hinweis zwischenzeitlich noch keine politisch-operativen Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt worden.
Aufgrund des Vorliegens der beiden Hinweise wurde durch die vorgangsführende Abteilung noch vor Einleitung erster Ermittlungen "Revisor" am 10.3.83 in der Abteilung XII vorerst KK-erfasst.
Konspirativ geführte Ermittlungen ergaben unter anderem folgende Hinweise zur Person des "Revisor":
Nach Abschluss der Mittelschule erlernte er den Beruf eines Kaufmanns und war als solcher bis zum Jahre 1940 tätig.
Er meldete sich freiwillig zur faschistischen Kriegsmarine aus der er im Jahre 1944 mit dem Dienstgrad eines Obermaats aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert wurde
Im Jahre 1946 legte er an der Wirtschaftshochschule die Sonderreifeprüfung ab, absolvierte bis 1951 ein Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität mit dem Abschluss als Diplomwirtschaftler und war dort nachfolgend als Hochschuldozent tätig.
Nach erfolgreicher Absolvierung eines Fernstudienlehrganges an der Parteihochschule der SED von 1951 bis 1954 arbeitete "Revisor" in der Folgezeit bis zum Jahre 1972 in verschiedenen Industriebetrieben in der Hauptstadt der DDR in seinem Beruf als Diplomwirtschaftler, so unter anderem im VEB Turbinen- und Generatoren, Institut für Regelungstechnik VEB Kabelwerk Oberspree, VEB Industrierohrleitungsmontage Berlin und VEB Bürensiegel.
Von 1972 bis 1980 stand er in keinem ArbeitsrechtsVerhältnis und nahm am 17.1.1980 eine Tätigkeit als Tarifsachbearbeiter im VEB Kombinat Autotrans Berlin auf.
Im Zeitraum von 1950 bis 1962 war "Revisor" an der Erarbeitung und Herausgabe von Fachliteratur verwaltungstechnischen Inhalts beteiligt.
In den Beurteilungen der Betriebe wurde "Revisor" anfangs mehr, später weniger eine weitestgehende selbständige Arbeit in guter Qualität bescheinigt. Er leistete ein großes Arbeitspensum und arbeitete sehr gründlich und beharrlich an der Lösung der ihm ?bertragenen Organisationsaufgaben.
Durch die Ermittlungen wurde des weiteren bekannt, dass "Revisor" von 1946 bis 1960 der SED angehörte. Nach seinen Angaben sei er 1960 von seiner damaligen Arbeitsstelle der VVB Energiemaschinenbau angeblich wegen kritischer Äußerungen zu Leitungs- und Organisationsmethoden aus der Partei ausgeschlossen worden.
In den Beurteilungen waren aber auch solche Hinweise enthalten, dass er sehr verschlossen ist, keinen Kontakt zu den Mitarbeitern bekommt, und dass er sich nicht in das Kollektiv einfügte.
Die Ermittlungen ergaben unter anderem ferner, dass "Revisor" 1955 von seiner Ehefrau geschieden wurde und an der bereits genannten Adresse seit 1957 eine ausgebaute Mansardenwohnung in der 4. Etage bewohnt. Im Haus und im Wohngebiet unterhielt er keinerlei Kontakte und lebte völlig zurückgezogen allein in seiner Wohnung.
Zu diesem Zeitpunkt April/Mai 1983 wurden keine Hinweise hinsichtlich der Motive des "Revisor" für das Aufsuchen der Ständigen Vertretung der BRD und für die Kontaktaufnahme zum ARD-Büro erarbeitet.
In den folgenden Wochen und Monaten ergaben weder die zielgerichtet zu seiner Person eingeleiteten allgemeinen Überprüfungs- und Kontrollmaßnahmen noch die anderweitigen spezifischen Maßnahmen Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine Verbindung zu bevorrechteten Personen und diplomatischen Vertretungen beziehungsweise Korrespondenten und Büros von Publikationsorganen nicht sozialistischer oder operativ interessierender Staaten bemühte oder gar den Kontakt in irgendeiner Form zu diesen herstellte.
Im Dezember 1983 wurde ein weiterer relevanter Hinweis zu "Revisor" durch einen erprobten und zuverlässigen Inoffiziellen Mitarbeiter erarbeitet.
Der IMB "Klaus" besaß zu dem in der DDR akkreditierten Korrespondenten des "Stern" "Pragal" bereits aus jener Zeit einen guten Kontakt, als dieser von 1974 bis '79 als Korrespondent der Süddeutschen Zeitung in der DDR akkreditiert war.
Am 8.12.1983 suchte der IMB den Pragal erneut in dessen Büro der Leipziger Straße 56 auf.
Aufgrund des großen Vertrauens des Pragal zum IMB durch den langfristigen Charakter der Verbindung besaß, ließ er diesen zur Durcharbeitung von BRD-Zeitungen und anderen Materialen für ca. 30 Minuten allein in seinem Büro. Dabei konnte der IMB zu Absichten und zum feindlichen Vorgehen eine Reihe von wertvollen Informationen erarbeiten.
Im IM-Bericht heißt es dazu:
Zufällig fand ich einige handschriftlichen Notizen, die Pragal angefertigt hatte. Da er mich in letzter Zeit des öfteren zur Arbeitskräftesituation, angebliche Arbeitslosigkeit in der DDR, befragte, erregten die Aufzeichnungen mein Interesse.
Es ging offensichtlich darum, dass ein Herr [anonymisiert] oder ähnlich von Autotrans Berlin-Lichtenberg, Kontakt zu Pragal aufgenommen hat und ihm gegenüber behauptet hatte, dass er Arbeitslose kennen würde. Ihm selbst hätte man angeblich von 1972 bis '80 einen entsprechenden Arbeitsplatz verweigert.
Deshalb hätte er Eingaben an staatliche Stellen, unter anderem auch an das Oberste Gericht gemacht, die er Pragal vorlegen könne. Jedenfalls habe ich diesen Schluss aus den Notizen gezogen.
Zum anderen hatte sich Pragal vermerkt, dass dieser DDR-Bürger Schriftstücke verfassen würde, früher war es wohl Fachliteratur und heute mehr Gedichte und Geschichten, in denen anscheinend vom Verfasser zum Ausdruck gebracht wird, dass die Ideologie bei uns Schwindel sei und es keine Menschrechte gäbe.
Dass der DDR-Bürger glaubt, sein Material nicht in der DDR veröffentlichen zu können.
Dass er sich an Pragal wendet, weil er von der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR und vom Korrespondenten der Süddeutschen Zeitung [anonymisiert] die Auskunft bekommen hatte, dass der Stern über einen eigenen Verlag verfügt und sich von Pragal erhofft, dass er ihm bei der Vermittlung an den Verlag des Stern behilflich sein kann.
Ich nehme an, dass Pragal an den Herrn [anonymisiert] oder ähnlich interessiert ist, denn aus den Notizen ging auch hervor, dass er sich selbst ein Bild von dem Material machen will und zu diesem Zweck [anonymisiert] oder ähnlich für den 7.1.1984 in seinem Büro erwartet.
In Auswertung der Ergebnisse des Treffs mit dem IMB "Klaus" und durch die Analyse des bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten operativen Materials wurde geschlussfolgert, dass es sich bei den in den handschriftlichen Aufzeichnungen des Pragal genannten [anonymisiert] oder ähnlich mit hoher Wahrscheinlichkeit um den bereits bekannten "Revisor", und dass es sich bei dem Material des "Revisor", welches er dem Pragal übergeben will, um die DDR diffamierende Machwerke handelt.
Gelangen sie in die Hände des Feindes, führen sie vermutlich in den westlichen Medien zu einer umfangreichen Hetzkampagne gegen die DDR.
Aus dieser Einschätzung ergab sich die zwingende Notwendigkeit, umgehend wirksame politisch-operative Maßnahmen zur Unterbindung der von "Revisor" geplanten Aktivitäten zu realisieren und eine Übergabe des Materials an Pragal am 7.1.1984 zu verhindern.
Zur Überprüfung der vorliegenden Hinweise zu zur Realisierung der genannten Aufgabenstellung wurde festgelegt, die Wohnung des "Revisor" konspirativ zu durchsuchen und festzustellen, ob der von der vorgangsführenden Abteilung operativ bearbeitete "Revisor" mit dem [anonymisiert] identisch ist, der die Verbindung zum Stern-Korrespondent Pragal aufnahm.
Ob "Revisor" Schriften, Manuskripte oder andere Materialien anfertigte, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden und ob, beziehungsweise welche Anhaltspunkte dafür vorliegen dass er diese Materialien am 7.1.1984 an den Stern übergeben will.
Nachdem "Revisor" einige Tage vor und nach der Arbeitszeit durch eigene Beobachtungskräfte unter Kontrolle gehalten worden war erfolgte am 5.1.1984 die konspirative Wohnungsdurchsuchung.
An diesem Tag verließ er wie gewöhnlich mit einer braunen Aktentasche um 6:28 Uhr das Wohnhaus, ging zügig durch die Wotanstraße in Richtung Gottlindestraße, überquerte diese und den Parkplatz hinter der Gaststätte "Zum Bauarbeiter", ging am Bauarbeiter-Hotel vorbei durch die Siegfriedstraße bis zu seiner Arbeitsstelle. Um 6.40 Uhr betrat "Revisor" den Neubau Herzberg- Ecke Siegfriedstraße, in welchem sich das Kombinat Autotrans befindet.
Die Beobachtungskräfte verblieben während der Zeit der konspirativen Wohnungsdurchsuchung vor dem Betrieb und sicherten ab, dass "Revisor" nicht unvorhergesehen unsere Maßnahme stören konnte.
Nachdem die unmittelbar unter "Revisor" wohnenden Mieter ebenfalls um 7.11 Uhr beziehungsweise um 7.20 Uhr das Wohnaus verlassen und ihre Arbeitsstellen aufgesucht hatten wurde mit der konspirativen Wohnungsdurchsuchung begonnen.
Drei operative Mitarbeiter, zwei davon in Uniform, realisierten unter der Legende "Brandschutzkontrolle auf dem Dachboden" die Vorsicherung.
Nachdem sich die Sicherungskräfte überzeugt hatten, dass sich links und rechts neben der Mansardenwohnung des "Revisor" befindlichen Bodenräumen keine Personen aufhielten, und aus seiner Wohnung keine Geräusche zu vernehmen waren, betraten die über Funk verständigten und für die konspirative eigesetzten Kräfte das Wohnhaus.
Der Spezialist öffnete mittels Nachschlüssel das Buntbartschloss um 9:10.
Da das obere Sicherheitsschloss nicht verschlossen war verlief der Schließprozess schnell und ohne Komplikationen. Die Durchsuchungskräfte überzeugten sich, dass sich niemand in der Wohnung aufhielt und schlossen die Wohnung von innen ab. Die Sicherheitskräfte verblieben auf ihren Posten außerhalb der Wohnung.
Die Wohnung bestand aus zwei kleinen Räumen, Wohn- und Schlafzimmer sowie aus Küche, Bad, Abstellkammer und Flur Es war nicht zu übersehen, dass sie von einem Junggesellen bewohnt wurde. Ordnung und Sauberkeit ließen zu Wünschen übrig.
Die Mitarbeiter begannen mit der Durchsuchung des Wohnzimmers und fertigten, wie auch in den anderen Zimmern, zuerst Übersichtsaufnahmen mit einer Polaroid-Kamera. Auf dem Tisch im Wohnzimmer lagen unter anderem schriftliche Unterlagen, Kalender, Zettel mit handschriftlichen Aufzeichnungen, auch eine herausgerissene Seite aus einem Notizbuch mit dem handschriftlichen Vermerk: "Sonnabend, 7. Januar 1984, 9.30 Uhr Herr Pragal, Leipziger Straße 65, 11 Stock, Wohnung 4, Telefon: 2081012.
Damit war inoffiziell bewiesen, dass zwischen "Revisor" und dem Stern-Korrespondenten Kontakt bestand und eine konkrete Vereinbarung für den 7.1.1984 getroffen wurde.
Auf dem Tisch lag des Weiteren eine Klemmmappe mit circa 200 Blatt DIN A4 mit maschinenschriftlichen Gedichten unter dem Titel "Allerlei Gereimtes, Teil 4", chronologisch geordnet von 1971 bis 1976.
Entsprechend der Zielstellung der konspirativen Wohnungsdurchsuchung wurde das Vorgehen der die Durchsuchung durchführenden Mitarbeiter bestimmt. Aufgrund der vorliegenden Hinweise ging es, nachdem die Verbindung zum Stern-Korrespondenten bereits inoffiziell bewiesen war, jetzt insbesondere darum, schriftliche Unterlagen zu sichern und beweiskräftig zu dokumentieren, deren Inhalt sich gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR richtete.
Im Schrank auf dem Flur befanden sich unter anderem fünf Gedichtbände, "Allerlei Gereimtes", Teil 1 bis 3 und 5 bis 6 aus den Jahren 1966 bis '70 und 1975 bis 83. Ein Romanmanuskript "Die Sommerferien", 292 Seiten, ein Romanmanuskript "Die Seemannskiste - Märchen und Kurzgeschichten", Teil 1 und 2, insgesamt 282 Seiten, ein Band mit Kurzgeschichten, 121 Seiten, ein Manuskript eines utopischen Romanes "Okulano", Teil 1 bis 3 aus den Jahren 1970 bis 1971 mit insgesamt 370 Seiten sowie diverse betriebliche und berufliche Unterlagen des "Revisor".
Soweit es die Zeit zuließ, ergab die stichprobenartige Durchsicht der von "Revisor" gefertigten Gedichte und Romane, dass sich ein großer Teil dieser Machwerke, in offner oder versteckter Form, gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR richtete.
Im gleichen Schrank befand sich eine Reiseschreibmaschine vom Typ "Erika". Von ihr wurde eine Schriftprobe entnommen, da sie vermutlich von "Revisor" zur Anfertigung der maschinenschriftlichen Aufzeichnungen benutzt wurde.
Im Schlafzimmer wurde im linken Kleiderschrank eine braune Lederaktentasche vorgefunden, die unter anderem folgende Materialien enthielt:
Eine Mappe mit Durchschlägen von Eingaben an den Staatsrat, die Volkskammer und das Oberste Gericht der DDR, drei Fachbücher aus den Jahren 1958 bis 1961, die "Revisor" geschrieben hatte, beziehungsweise an deren Arbeit er beteiligt war.
Die anschließende konspirative Durchsuchung des Bades, der Küche und der kleinen Abstellkammer ergab keine weitere operativen Anhaltspunkte.
Hinweise auf nachrichtendienstliche Hilfsmittel beziehungsweise auf ein nachrichtendienstliche Tätigkeit konnten nicht erarbeitet werden.
Große Teile der vorgefundenen hand- und maschinenschriftlichen Aufzeichnungen, insbesondere solche, die strafrechtlich relevante Hinweise beinhalten könnten, wurden mit dem sowjetischen Yel-Gerät [Anmerkung: von "Yelka-Reprokamera"] in der Küche dokumentiert.
So unter anderem der Zettel mit Namen und Anschrift des Stern-Korrespondenten Pragal mit der vereinbarten Zusammenkunft, die Teile 4 und 6 der Mappen mit den Gedichten "Allerlei Gereimtes" von 1971 bis 1976 und 1983 sowie die Inhaltsverzeichnisse der anderen Bände, Aufzeichnungen mit Namen, Adressen und Telefonnummern, der Inhalt der Mappe mit den genannten Eingaben sowie persönliche Dokumente wie Reisepass, Sparkassenbuch, Zeugnisse, SVK-Ausweis, um nur einige zu nennen.
Des Weiteren wurden von dem im Kleiderschrank vorgefundenen Wohnungsschlüssel Abdrücke gefertigt.
Nachdem alle Räume, Schränke und Behältnisse einer eingehenden Kontrolle unterzogen waren wurde die Wohnung des "Revisor" nach gründlicher Prüfung, dass keine Spuren hinterlassen wurden, unter Absicherung der Sicherungskräfte gegen 12.40 Uhr wieder konspirativ verlassen und die Korridortür ordnungsgemäß verschlossen.
Die Einsatz- und Sicherungskräfte verließen gegen 12.45 Uhr das Haus. Es wurde eingeschätzt, dass das Betreten und Verlassen der Wohnung des "Revisor" konspirativ und ohne Vorkommnisse verlief und die gestellt Aufgaben und Zielstellungen erreicht wurden.
Mit der konspirativen Durchsuchung der Wohnräume des "Revisor" wurde eine wesentliche Etappe der operativen Bearbeitung, in der aussagekräftige, inoffizielle Beweise erarbeitet werden konnten, abgeschlossen.
Die umgehend vom Leiter der Hauptabteilung vorgeschlagene Festnahme des "Revisor" wurde vom Genossen Minister bestätigt.
Der Vorschlag wurde unter anderem wie folgt begründet:
[Anonymisiert] ist dringend verdächtig, eine Straftat gemäß Paragraf 219, Absatz 2, Ziffer 2 Strafgesetzbuch begangen zu haben, indem er Schriften und Manuskripte, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden, unter Umgehung der dafür geltenden Rechtsvorschriften dem in der DDR akkreditierten ständigen Korrespondenten des "Stern" Pragal, Peter zum Zwecke der Weiterleitung in die BRD zu übergeben beabsichtigt.
Im Vorschlag heißt es weiter:
[Anonymisiert] traf mit dem Korrespondenten die Vereinbarung, am 7.1.1984 im Büro des Korrespondenten zusammenzutreffen, und einen Teil der Schriften mit feindlichem Inhalt zu übergeben.
In Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung IX werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Konspirative Festnahme von [anonymisiert] am 7.1.1984 auf dem Wege zum Treff mit dem Korrespondenten Pragal und gleichzeitige Unterbindung der ?bergabe des Materials; im Anschluss an die Festnahme offizielle Wohnungsdurchsuchung zur Sicherung von Beweisen Vernehmung durch die Hauptabteilung IX mit dem Ziel der Einleitung und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wegen Straftaten nach Paragraf 219 Absatz 2, Ziffer 2, Paragraf 106, Absatz 1, Ziffer 2 des Strafgesetzbuchs.
Am Morgen des 7.1.1984, dem Tag der Festnahme, wurde mit der Beobachtung am Wohnhaus des "Revisor" um 5.48 Uhr begonnen.
Um 6.07 Uhr war durch das rechte Fenster der Wohnung Licht zu sehen.
Um 8.33 Uhr wurde die Beleuchtung ausgeschaltet.
Um 8.38 Uhr verließ "Revisor" das Wohnhaus.
Er ging die Wotanstraße entlang in Richtung Fanninger Straße, am Freyaplatz vorbei durch die Siefriedstraße bis zum U-Bahnhof Lichtenberg. Die bei der konspirativen Wohnungsdurchsuchung im Schlafzimmerschrank festgestellte braune Aktentasche hatte er bei sich.
Nachdem sich "Revisor" durch die Beobachtungskräfte unter Kontrolle befand, wurde nochmals eine kurze konspirative Wohnungsdurchsuchung vorgenommen, um festzustellen, ob und welches Material er möglicherweise mitgenommen hatte.
Folgende Materialien waren nicht mehr aufzufinden:
Zettel mit den Notizen zum Termin des Treffs mit Pragal, eine Klemmmappe mit Gedichten "Allerlei Gereimtes" - Teil 4", Schriftverkehr mit dem Obersten Gericht der DDR, Fachbücher, deren Mitautor beziehungsweise Mitherausgeber er war.
Die anschließende Festnahme bestätigte die Vermutung, dass er diese Unterlagen in der Aktentasche mit sich führte.
Um 9.08 verließ "Revisor" die U-Bahn-Station Stadtmitte, ging durch die Mohren- und Charlottenstraße zielstrebig auf das Büro des "Stern"-Korrespondenten in der Leipziger Straße 65 zu, welches er um 9.15 Uhr erreichte.
Um die Festnahme des "Revisor" möglichst unbeobachtet von Korrespondenten und Diplomaten, insbesondere der BRD, und anderen Personen zu realisieren, wurde er am direkten Zugang zum Haus gehindert. Das wurde durch Reparaturarbeiten an der Haustür, die zwei operative Mitarbeiter ausführten, gewährleistet.
Einer der beiden Mitarbeiter forderte "Revisor" wegen der angeblich nicht zu öffnenden Tür auf, mit ihm den Hintereingang des Hauses aufzusuchen und dort das Haus zu betreten.
"Revisor" stimmte bereitwillig zu und wurde auf dem Weg dorthin in der Charlottenstraße um 9.19 Uhr konspirativ festgenommen.
Der Versuch der Begehung einer Straftat gemäß Paragraph 219, Absatz 2, Ziffer 2, des Strafgesetzbuchs lag vor und gegen "Revisor" wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Durch das umsichtige und schnelle Reagieren aller am Vorgang beteiligten Mitarbeiter konnten die Materialübergabe an den Feind verhindert und somit die Interessen der DDR vor Schaden bewahrt werden.
Die VSH-Kartei diente in den operativen Diensteinheiten der Such- und Vergleichsarbeit zu Personen, der Sicherstellung der Informationsflüsse an andere Diensteinheiten sowie der Zusammenführung von Informationen zu Personen. Zur Erfassung der Informationen wurden die Karteikarten F 401 (Vorverdichtungs- und Suchkarte) sowie F 402 (Hinweiskarte) genutzt.
Diese 1974 zunächst im nachgeordneten Bereich (unselbständige operative Abteilungen sowie Kreis- und Objektdienststellen) eingeführte Karteiform enthielt alle Informationen zu Personen, die aufgrund einer eher geringeren Bedeutsamkeit noch nicht in Kerblochkarten aufgenommen worden waren und zu denen vorerst keine aktive Erfassung in der Abteilung XII erfolgte.
Aber auch zu Personen, über die bereits Informationen in Kerbloch- oder anderen Arbeitskarteien der Diensteinheit vorlagen, wurde eine F 401 angelegt. Mit Mielkes Dienstanweisung 1/80 wurde die Führung von VSH-Karteien für alle operativen Diensteinheiten verbindlich und der Kreis der aufzunehmenden Personen erweitert, so dass die VSH-Kartei in der Zeit nach 1980 an Bedeutung gewann.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Hauptabteilung II (Spionageabwehr)
Die Hauptabteilung II wurde 1953 durch Fusion der Abteilungen II (Spionage) und IV (Spionageabwehr) gebildet. Sie deckte klassische Bereiche der Spionageabwehr ab. Dazu zählte auch die interne Abwehrarbeit im MfS, etwa die Überwachung aktiver und ehemaliger MfS-Mitarbeiter, von Einrichtungen der KGB-Dienststelle Berlin-Karlshorst sowie von Objekten der sowjetischen Streitkräfte und der Sektion Kriminalistik an der Ostberliner Humboldt-Universität. Darüber hinaus betrieb die Hauptabteilung II im Rahmen der "offensiven Spionageabwehr" aktive Spionage in der Bundesrepublik; diese zielte auf westliche Geheimdienste, auf Bundeswehr, Polizei, Massenmedien, Emigrantenverbände u. a.
Die Hauptabteilung II überwachte, sicherte und kontrollierte die DDR-Botschaften im Ausland, die ausländischen diplomatischen Vertretungen in der DDR sowie das Außenministerium der DDR. DDR-Bürger, die westliche Botschaften bzw. die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin aufsuchten, wurden systematisch erfasst. In den Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung II fielen auch die Überwachung der in der DDR lebenden Ausländer sowie die Betreuung von Funktionären und Mitgliedern illegaler, verfolgter kommunistischer Parteien, die in der DDR Aufnahme fanden.
Besondere Brisanz beinhaltete die politisch-operative Sicherung der Westkontakte von SED und FDGB. So kümmerte sich die Hauptabteilung II um die Militärorganisation der DKP ("Gruppe Ralf Forster", eine ca. 220 Bundesbürger umfassende Sabotage- und Bürgerkriegstruppe), organisierte in Absprache mit der NVA deren militärische Ausbildung, finanzierte die Gruppe und stattete sie mit Falschpapieren aus.
Die Hauptabteilung II sicherte (bis 1961 und wieder ab 1980; zwischenzeitlich gab es hierfür die Abteilung BdL II) die Abteilung Verkehr des ZK der SED ab, die kommunistische Organisationen im Westen unterstützte und dort SED-Tarnfirmen betrieb. Die Hauptabteilung II versuchte, Aktivitäten bundesdeutscher Behörden gegen DKP, SEW und SED-Tarnfirmen festzustellen und zu verhindern.
Im Ergebnis der Entspannungspolitik nahmen Begegnungen zwischen Ost- und Westdeutschen zu, westliche Medienvertreter konnten sich in der DDR akkreditieren. Das veranlasste den beträchtlichen personellen Ausbau der Hauptabteilung II. Sie war nun auch zuständig für die Überwachung westlicher Journalisten in der DDR. Ziel war es, unerwünschten Informationsabfluss und unbequeme, kritische Berichterstattung zu verhindern. 1987 übertrug Erich Mielke in der Dienstanweisung 1/87 der Hauptabteilung II die Führung der Spionageabwehr, um ein unkoordiniertes Nebeneinander verschiedener Diensteinheiten zu vermeiden.
Die Hauptabteilung II leitete von Beginn an die Operativgruppen des MfS in der Sowjetunion und Polen, seit 1989 auch in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien. Mit den entsprechenden Spionageabwehr-Abteilungen in diesen Ländern gab es eine ausgeprägte bi- und multilaterale Zusammenarbeit, die aber erst in den frühen 80er Jahren vertraglich fixiert wurde (kommunistischer Geheimdienst). Im Dezember 1981 übernahm die Hauptabteilung II innerhalb des MfS die Federführung bei der Bekämpfung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft "Solidarność". Schließlich unterstützte die Hauptabteilung II Sicherheitsorgane in (pro)sozialistischen Entwicklungsländern, entsandte Berater und bildete deren Geheimdienstmitarbeiter in der DDR aus.
Die Hauptabteilung II verfügte über eigene Abteilungen für Fahndung, Logistik, operative Technik und Beobachtung und war in dieser Hinsicht nicht auf andere Abteilungen angewiesen. Zum unmittelbaren Anleitungsbereich des Leiters der Hauptabteilung II gehörte die Abteilung M (Postkontrolle).
1989 zählte die Hauptabteilung II in der Ostberliner Zentrale 1.432 hauptamtliche Mitarbeiter, in den Bezirksverwaltungen (BV) auf der Linie II weitere 934. Hinzu kamen Mitarbeiter in den Kreisdienststellen (KD), die die Aufgaben der Linie II ausführten. Genaue Zahlen der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) ließen sich bis heute nicht ermitteln. Die Hauptabteilung II hatte mindestens 3.000 IM, die Abt. II der BV etwa 4.000; hinzu kamen weitere IM der KD. 1976 führte die Hauptabteilung II im Westen 109 IM. Unter den West-IM befanden sich z. T. hochkarätige Agenten.
Kontaktperson (KP)
"Kontaktperson" ist ein unscharfer Begriff, der Personen bezeichnete, mit denen das MfS Kontakte unterschiedlicher Natur hatte. Insbesondere in den 50er Jahren waren Kontaktpersonen oftmals regelrechte Informanten, bei denen allerdings keinerlei formelle Erfassung und Registrierung als inoffizieller Mitarbeiter vorlag. In der IM-Richtlinie von 1958 sind Kontaktpersonen als "vertrauenswürdige Bürger" definiert, die "zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden". In den MfS-Unterlagen der Honecker-Ära werden Funktionsträger, mit denen das MfS offizielle Beziehungen pflegte, häufig als Kontaktperson bezeichnet.
Eine besondere Form von Kontaktperson gab es bei der Abteilung XIV, die seit 1967 Strafgefangene "mit inoffiziellen Aufgaben als Kontaktpersonen" oder auch als "inoffizielle Kontaktpersonen" (iKP) bezeichnete. Eine andere Bedeutung hatte der Begriff bei der HV A. Laut IM-Richtlinie von 1979 handelte es sich hierbei um "Bürger aus dem Operationsgebiet", "die über Zugang zu operativ bedeutsamen Informationen bzw. über Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme verfügen" und zu denen "eine stabile Verbindung unterhalten wird", ohne dass diese über "den nachrichtendienstlichen Charakter" der Kontakte im Bilde waren.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Abteilung zur Speicherung und Verwaltung von Informationen zu Personen und formgerecht geführten Vorgängen (Registratur und Archivaufgaben). 1950 als Abteilung Erfassung und Statistik gebildet, wurde sie 1951 in Abt. XII umbenannt und gehörte zu den auf der Linie des Ministers tätigen Diensteinheiten.
Abteilungen XII existierten in der Zentrale und dem Linienprinzip entsprechend in den BV. Die Kreisdienststellen (KD) archivierten ihre Ablagen nicht selbständig. Die HV A und die HA I besaßen jeweils eigene Registraturabteilungen, die karteimäßig mit der Zentrale verbunden waren. Die Abt. XII bestand aus den Bereichen Kartei und Archiv mit folgenden Hauptaufgaben: Kartei- bzw. Speicherführung und -änderung (Erfassung von Personen und Objekten; Registrierung von Vorgängen und archivierten Akten; Änderung von Personen- und / oder Erfassungsdaten), Archivierung, Überprüfung und Auskunftserteilung.
Die Grunddaten zu erfassten Personen und registrierten Vorgängen wurden in Karteien gespeichert. So war es möglich, jede Person zu überprüfen, zu identifizieren und ihr Verhältnis zum MfS festzustellen. Anfangs existierten für die Erfassung von Personen nur drei Kategorien: 1. "feindliche" Personen; 2. geheime Mitarbeiter (GM, GI, KW); 3. durch das MfS verhaftete Personen.
In den letzten 20 Jahren des MfS gab es im Bereich Kartei folgende wichtige Speicher: Personenkartei (F 16), Vorgangskartei (F 22, F 22 a), Feindobjektkartei (F 17), Decknamenkartei (F 77), Straßenkartei (F 78), Objektkartei für Konspirative Wohnungen und andere Objekte (F 80), IM-Vorauswahlkartei (IM-VAK). Außerdem gab es Neben- und Hilfskarteien. Allein in der Zentrale umfassten 1989 die 12 Hauptkarteien mehr als 18 Mio. Karteikarten.
Die Arbeiten in den Speichern und im Archiv erfolgten ausschließlich auf Anforderung der operativen Diensteinheiten. Diese konnten veranlassen, dass eine Person überprüft, erfasst bzw. ein Vorgang registriert (Registrierung) wurde. Um Mehrfachbearbeitungen zu vermeiden, durfte eine Person nur in einem registrierten Vorgang aktiv erfasst werden (Erfassung, aktive), umgekehrt konnten in einem Vorgang aber mehrere Personen registriert werden. Bei IM-Vorgängen wurde nur eine Person registriert, allerdings nicht bei der Hauptverwaltung A (HV A), wo neben dem IM auch Angehörige und mit dem IM in Verbindung stehende Personen im selben IM-Vorgang registriert werden konnten (Rosenholz).
Hauptaufgaben des Bereichs Archiv der Zentrale waren v. a.: Archivierung politisch- operativen Schriftgutes der Zentrale und speziellen Schriftgutes der BV; Archivierung von Schriftgut anderer staatlicher Institutionen; Erarbeitung und Speicherung von schriftlichen Auskünften; Ausleihe und Nachweisführung über Bewegung von Archivgut, Zuheftung, Kassation und Restaurierung.
Die Bestände teilten sich in die Operative Hauptablage, die Allgemeine Sachablage, den Bestand Kader und Schulung, den Bestand an Akten der Staatsanwaltschaft sowie diverse Sonderbestände und Teilablagen, darunter die Geheime Ablage sowie Akten der Verwaltung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung und Unterlagen aus der Zeit vor 1945, die aber bereits in den 60er Jahren in das gesonderte Archiv der HA IX/11 abgegeben wurden.
Zuletzt gab es Kategorien für ca. 30 verschiedene Erfassungsarten, die sämtlich separat geführt wurden, darunter: Untersuchungsvorgang, Operativer Vorgang, Operative Personenkontrolle, inoffizieller Mitarbeiter, Zelleninformator, Feindobjekt. Analog zur Registriernummer bei aktiven Vorgängen wurde für jede abzulegende Akte eine eigene Archivnummer vergeben.
Seit Beginn der 70er Jahre setzte das MfS zunehmend auf EDV, was in der Abteilung XII die Erfassung der zentralen Personenkartei F 16 in der elektronischen Datenbank System der automatischen Vorauswahl (SAVO) zur Folge hatte. Ab 1981 begann auch die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) mittels der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) Einzelinformationen zu Personen und Sachverhalten elektronisch zu speichern. Trotzdem behielten manuell geführte Karteien und schriftliches Archiv bis zuletzt ihre grundlegende Bedeutung.
Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Verharmlosende Bezeichnung aller Aktivitäten und Maßnahmen der "politisch-operativen Arbeit", also der geheimdienstlich-geheimpolizeilichen Tätigkeit in Bezug auf Personen oder zur Klärung von Sachverhalten, wenn aus Sicht des MfS Hinweise auf "feindlich-negative Handlungen" vorlagen. Die "Bearbeitung" konnte u. a. die Durchführung einer Operativen Personenkontrolle umfassen oder einen Operativen Vorgang betreffen.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Bericht über eine konspirative Wohnungsdurchsuchung zum Vorgang "Revisor" Dokument, 5 Seiten
Auszug aus dem Besucherbuch des konspirativen "Objektes 74" Dokument, 2 Seiten
Arbeitsmaterial für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von konspirativen Durchsuchungen Dokument, 73 Seiten
Bildbericht der Wohnungsdurchsuchung bei Werner Teske Dokument, 42 Seiten