Signatur: BStU, MfS, AP, Nr. 26835/92, Bl. 233-234
Die olympische Identitätskarte des DDR-Sportlers Klaus Tuchscherer gelangte nach dessen Flucht in den Besitz der Stasi.
Aus Liebe zu einer jungen Österreicherin nutzte der Nordische Kombinierer Klaus Tuchscherer seine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 1976 in Innsbruck, um die DDR zu verlassen. Die Staatssicherheit begann eine umfangreiche Begleitung des Vorfalls.
Am 4. Februar 1976 begannen die Olympischen Winterspiele in Innsbruck. Der Wettbewerb in der Nordischen Kombination startete am 8. Februar mit dem Skispringen auf der Bergiselschanze. Einen Tag später begab sich das Feld auf die 15 Kilometer lange Langlaufstrecke.
Das Internationale Olympische Komitee hatte Klaus Tuchscherer am 16. Januar 1976 eine Identitätskarte als Aktiver in der Nordischen Kombination ausgestellt. Sie ist neben seiner Landessprache auf Englisch und Französisch verfasst, den zwei Arbeitssprachen der Organisation. Dieser Ausweis ist nach der Flucht in den Besitz der Stasi gelangt.
Das Bild zeigt die Rückseite der Olympische Identitätskarte von Klaus Tuchscherer, mit folgenden Angaben:
Diese Identitätskarte wird von der Regierung:
Cette carte d'identite est reconnue par les autoritäs de:
This identity card is recognized by the Government of:
Name des Landes
Nom du Pays
Name of Country
als gesetzlich gültiges Dokument anerkannt und erlaubt seinem Besitzer nach Österreich und zurück in das Ursprungsland zu reisen.
comme document légal permettant á son titulaire de se rendre en Autriche et de revenir dans le pays de clélivrance.
as a legally valid document permitting its holder to travel to Austria and retuen to the country of origin.
Ausgestellt in
Fait á
Issued at
Stempel
Cachet
Stamp
am
an
le 197
Staatsbehörde
Autorité Gouvernementale
Government Authority
Identitätskarte
Carte D'Iidentite
Identity Card
No 4356
F
[Olympische Ringe]
[Grafik]
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Personenablage (AP) ist Teil der Operativen Hauptablage. Sie umfasst nichtregistriertes Material über Personen (z. B. aus Sicherungsvorgängen, Sicherheitsüberprüfungen und Zentralen Materialablagen der operativen Diensteinheiten) und ist personenbezogen nutzbar über die F 16. Die Gesamtzahl beträgt in der Abteilung XII des MfS 255.016 Signaturen. Nur dort wurden durch die Abteilung X personenbezogene Informationen anderer Ostblock-Geheimpolizeien abgelegt, gekennzeichnet durch ein "X".
Signatur: BStU, MfS, AP, Nr. 26835/92, Bl. 233-234
Die olympische Identitätskarte des DDR-Sportlers Klaus Tuchscherer gelangte nach dessen Flucht in den Besitz der Stasi.
Aus Liebe zu einer jungen Österreicherin nutzte der Nordische Kombinierer Klaus Tuchscherer seine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 1976 in Innsbruck, um die DDR zu verlassen. Die Staatssicherheit begann eine umfangreiche Begleitung des Vorfalls.
Am 4. Februar 1976 begannen die Olympischen Winterspiele in Innsbruck. Der Wettbewerb in der Nordischen Kombination startete am 8. Februar mit dem Skispringen auf der Bergiselschanze. Einen Tag später begab sich das Feld auf die 15 Kilometer lange Langlaufstrecke.
Das Internationale Olympische Komitee hatte Klaus Tuchscherer am 16. Januar 1976 eine Identitätskarte als Aktiver in der Nordischen Kombination ausgestellt. Sie ist neben seiner Landessprache auf Englisch und Französisch verfasst, den zwei Arbeitssprachen der Organisation. Dieser Ausweis ist nach der Flucht in den Besitz der Stasi gelangt.
Das Bild zeigt die Innenseite der Olympische Identitätskarte von Klaus Tuchscherer, mit folgenden Angaben:
Land/Pays/Country: Deutsche Demokratische Republik
Familienname
Nom
Last name
Tuchscherer
Vornamen
Prenoms
First names
Claus
Geschlecht
Sexe
Sex
männlich
Geburtsdatum
Date de naissance
Date of birth
14.01.1955
Geburtsort und -land
Lieu et pays de naissance
Place of birth
Rodewisch DDR
Staatsangehörigkeit
Nationalié
Nationalety
DDR
Anschrift, Wohnort, Straße, Nr
Adresse, domicile, rue, No.
Address, town, street, No.
Schönheide Straße der Jugend 443
Passbild zeigt Claus Tuchscherer, Stempel mit Olympischen Ringen und Schriftzug: Olympisches Komitee Deutsche Demokratische Republik ist zur Hälfte auf dem Passbild
Unterschrift des Inhabers Signature du titulaire Signature of bearer [Unterschrift: Claus Tuchscherer]
Funktion
Qualité
Function
Aktiver — Nordische Komb.
Gültig vom 15.12.1975 bis 15.3.1976
Valide du 15.12.1975 au 15.3.1976
Valid from 15.12.1975 to 15.3.1976
Das Nationale Olympische Komitee von/Le Comitä National Olympique de/The National Olympic Committee of: der Deutschen Demokratischen Republik
bestätigt, daß die Angaben der Richtigkeit entsprechen, und daß der Inhaber der Identitätskarte die auf dem Lichtbild dargestellte Person ist.
confirme que les renseignements fournis sont corrects et que le titulaire de la carte d'identité est celui représenté sur la photographie.
certifies that the information given is correct and that the bearer of the identy card is the person shown an the photograph.
Ort, Datum
Lieu, Date
Place, Date
Berlin, 16.1.1976
Präsident
President
President
[Unterschrift: nicht lesbar]
Generalsekretär
Secretaire Général
Secretary General
[Unterschrift: nicht lesbar]
Organisationskomitee für die XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976
Comite D'Organisation des XIIes Jeux Olympiques D'Hiver - Innsbruck 1976
Organizing Committee for the XIIth Winter Olympic Games - Innsbruck 1976
Präsident
Président
President
[Unterschrift: nicht lesbar]
Generalsekretär
Secretaire General
Secretary General
[Unterschrift: nicht lesbar]
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Personenablage (AP) ist Teil der Operativen Hauptablage. Sie umfasst nichtregistriertes Material über Personen (z. B. aus Sicherungsvorgängen, Sicherheitsüberprüfungen und Zentralen Materialablagen der operativen Diensteinheiten) und ist personenbezogen nutzbar über die F 16. Die Gesamtzahl beträgt in der Abteilung XII des MfS 255.016 Signaturen. Nur dort wurden durch die Abteilung X personenbezogene Informationen anderer Ostblock-Geheimpolizeien abgelegt, gekennzeichnet durch ein "X".