Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 139, Bl. 63-65
Das Massaker an friedlichen Demonstranten auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking am 4. Juni 1989 löste noch am gleichen Tag Proteste in Ost-Berlin aus, die von der Staatssicherheit genau registriert werden.
Im Frühjahr 1989 demonstrierten in Peking hunderttausende Menschen auf dem Platz des Himmlischen Friedens für politische Reformen und mehr Demokratie. Doch die kommunistische chinesische Regierung war zu keinem Entgegenkommen bereit. In der Nacht vom 3. auf den 4. Juni 1989 beendeten gepanzerte Fahrzeuge der Volksbefreiungsarmee die Besetzung des Platzes. Sechs Wochen lang hatten Demonstranten - angeführt von Studenten - gewaltfrei den Dialog mit der kommunistischen Führung für eine Verbesserung des Systems gesucht. Hunderte Menschen kamen beim "Tian'anmen-Massaker", wie die Niederschlagung des Aufstandes bezeichnet wird, ums Leben.
Die DDR-Führung unterstützte das harte Vorgehen der chinesischen KP gegen die Proteste. Die Volkskammer der DDR äußerte in einer Erklärung Verständnis dafür, dass es notwendig geworden sei, "Ordnung und Sicherheit unter Einsatz bewaffneter Kräfte wieder herzustellen" ("Neues Deutschland" 9.6.1989).
Aus der Sicht der Bürgerrechtsbewegung stellte die blutige Unterdrückung der chinesischen Demokratiebewegung in diesem Monat eine Zäsur dar. Solidarität mit den Gleichgesinnten im Reich der Mitte war von nun an ein wichtiges Thema für die Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler in der DDR. Noch am gleichen Tag kam es deshalb zu ersten Aktionen vor der Botschaft der Volksrepublik China in Ost-Berlin, die von der Hauptabteilung XX genau beobachtet wurden.
Berlin, 7. Juni 1989
Streng geheim
Zusammenfassende Information
Lagerelevante Personenfeststellungen zum Sicherungsbereich "Botschaft der VR China in der DDR" im Zeitraum 04.06.1989 bis 07.06.1989
Im Zeitraum 04.06.1989 bis 07.06.1989 wurden im Zusammenhang mit der Lageentwicklung in der VR China zum Sicherungsbereich
Botschaft der VR China
in der DDR
Berlin-Pankow,
Heinrich-Mann-Str. 9
folgende Personenfeststellungen getroffen:
Zuführungen: 44 Personen
Abweisungen: 24 Personen
postalische Verbindungsaufnahmen: 22 Postsendungen
1. Erkenntnisse zu Zuführungen (Personalangaben Anlage 1)
Am [unterstrichen: 05.06.1989, 20.00 Uhr] wurde eine [unterstrichen: Gruppe von 28 DDR-Bürgern], darunter als Skinheads erkennbare Personen, [unterstrichen: zugeführt.] Diese Personengruppe hielt sich seit 19.30 Uhr im Sicherungsbereich der Botschaft auf und kam mehreren Aufforderungen der Sicherungskräfte, diesen Bereich zu verlassen, nicht nach.
Als Anführer der Gruppe wurden [anonymisiert] erkannt.
[Teile des Absatzes wurden seitlich markiert]
Am [unterstrichen: 06.06.1989, 17.25 Uhr] erfolgte die [unterstrichen: Zuführung von 15 Personen.] 17.10 Uhr hatte sich eine Gruppe von insgesamt 24 Personen vor der Botschaft mit der Zielstellung, in der Botschaft der VR China in der DDR einen "Offenen Brief" zu übergeben, versammelt. Den Personen wurde von den Sicherungskräften der Zutritt zur Botschaft verwehrt. Der Empfehlung, den "Offenen Brief" dem WKM-Posten zur Weiterleitung zu übergeben, postalisch zum Versand zu bringen oder im MfAA der DDR abzugeben, wurde von ihnen nicht entsprochen.
Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund)
Die Hauptabteilung XX bildete den Kernbereich der politischen Repression und Überwachung der Staatssicherheit. In Struktur und Tätigkeit passte sie sich mehrfach an die sich wandelnden Bedingungen der Herrschaftssicherung an. Die Diensteinheit ging 1964 durch Umbenennung aus der Hauptatbeilung V hervor, die ihrerseits in den Abteilungen V und VI (1950–1953) ihre Vorläufer hatte.
Die Hauptabteilung XX und die ihr nachgeordneten Abteilungen XX in den Bezirksverwaltungen (Linie XX) sowie entsprechende Arbeitsbereiche in den KD überwachten wichtige Teile des Staatsapparates (u. a. Justiz, Gesundheitswesen und bis 1986 das Post- und Fernmeldewesen), die Blockparteien und Massenorganisationen, den Kultur- und Sportbereich, die Medien und die Kirchen sowie SED-Sonderobjekte und Parteibetriebe. Federführend war die Hauptabteilung XX auch bei der Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" (PUT), also der Opposition.
Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre und verstärkt seit dem Beginn der Entspannungspolitik fühlte sich das SED-Regime zunehmend durch die "politisch-ideologische Diversion" (PiD) bedroht. Die Schwächung der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" durch "ideologische Aufweichung und Zersetzung" galt als Hauptinstrument des Westens bei der Unterminierung der DDR. Auch bei der Bekämpfung der PiD hatte die Hauptabteilung XX innerhalb des MfS die Federführung.
Das Erstarken der Bürgerrechtsbewegung (Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen) in der DDR führte in den 80er Jahren zu einem weiteren Bedeutungszuwachs der Linie XX. In der DA 2/85 bestätigte Minister Mielke dementsprechend die Federführung der Hauptabteilung XX bei der Bekämpfung der PUT.
Im Verlauf der fast 40-jährigen Entwicklung der Hauptabteilung XX veränderte sich ihre Struktur mehrfach. In der Endphase verfügte sie über neun operative Abteilungen und vier Funktionalorgane der Leitung (Sekretariat, Arbeitsgruppe der Leitung, Koordinierungsgruppe des Leiters, Auswertungs- und Kontrollgruppe).
Die Hauptabteilung V lag ab 1953 zunächst im unmittelbaren Anleitungsbereich von Mielke in seiner Eigenschaft als 1. Stellvertreter des Staatssicherheitschefs. Ab 1955 war der stellvertretende Minister Bruno Beater und 1964–1974 der stellv. Minister Fritz Schröder auf der Ebene der MfS-Leitung für die Hauptabteilung XX zuständig. Beide waren zuvor selbst (Beater 1953–1955, Schröder 1955–1963) Leiter der Hauptabteilung V. Seit 1975 gehörte die Hauptabteilung XX zum Verantwortungsbereich von Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig. Von 1964 bis zur Auflösung des MfS leitete Kienberg die Hauptabteilung XX. Ihm standen seit 1965 zwei Stellvertreter zur Seite.
1954 waren in der Hauptabteilung V insgesamt 139 Mitarbeiter beschäftigt. Im Herbst 1989 verfügte die Hauptabteilung XX über 461 Mitarbeiter, von denen mehr als 200 als IM-führende Mitarbeiter eingesetzt waren.
In den 15 Bezirksverwaltungen waren auf der Linie XX im Oktober 1989 insgesamt knapp 1.000 Kader und damit auf der gesamten Linie XX fast 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Einsatz. Gleichzeitig konnte allein die Hauptabteilung XX mit etwas mehr als 1.500 IM auf einen überdurchschnittlich hohen Bestand an inoffiziellen Kräften zurückgreifen. Ihrem Aufgabenprofil entsprechend spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Hauptabteilung XX auch die Geschichte von Opposition, Widerstand und politischer Dissidenz in der DDR. Im Herbst 1989 wurden von der Diensteinheit 31 Operative Vorgänge (10 Prozent aller Operativen Vorgänge im Berliner Ministeriumsbereich) und 59 Operative Personenkontrollen (8,7 Prozent) bearbeitet.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 139, Bl. 63-65
Das Massaker an friedlichen Demonstranten auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking am 4. Juni 1989 löste noch am gleichen Tag Proteste in Ost-Berlin aus, die von der Staatssicherheit genau registriert werden.
Im Frühjahr 1989 demonstrierten in Peking hunderttausende Menschen auf dem Platz des Himmlischen Friedens für politische Reformen und mehr Demokratie. Doch die kommunistische chinesische Regierung war zu keinem Entgegenkommen bereit. In der Nacht vom 3. auf den 4. Juni 1989 beendeten gepanzerte Fahrzeuge der Volksbefreiungsarmee die Besetzung des Platzes. Sechs Wochen lang hatten Demonstranten - angeführt von Studenten - gewaltfrei den Dialog mit der kommunistischen Führung für eine Verbesserung des Systems gesucht. Hunderte Menschen kamen beim "Tian'anmen-Massaker", wie die Niederschlagung des Aufstandes bezeichnet wird, ums Leben.
Die DDR-Führung unterstützte das harte Vorgehen der chinesischen KP gegen die Proteste. Die Volkskammer der DDR äußerte in einer Erklärung Verständnis dafür, dass es notwendig geworden sei, "Ordnung und Sicherheit unter Einsatz bewaffneter Kräfte wieder herzustellen" ("Neues Deutschland" 9.6.1989).
Aus der Sicht der Bürgerrechtsbewegung stellte die blutige Unterdrückung der chinesischen Demokratiebewegung in diesem Monat eine Zäsur dar. Solidarität mit den Gleichgesinnten im Reich der Mitte war von nun an ein wichtiges Thema für die Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler in der DDR. Noch am gleichen Tag kam es deshalb zu ersten Aktionen vor der Botschaft der Volksrepublik China in Ost-Berlin, die von der Hauptabteilung XX genau beobachtet wurden.
Die Personengruppe kam der Aufforderung der Sicherungskräfte, den Sicherungsbereich der Botschaft zu verlassen, nicht nach. 3 weibliche Personen setzten sich auf den Sockel der Gebäudebegrenzung der Botschaft.
Die zugeführten DDR-Bürger wurden durch Kräfte des MfS befragt, entsprechend belehrt und zwischen 21.30 Uhr und 0.50 Uhr entlassen. Gegen sie wurden Ordnungsstrafverfahren mit Geldstrafen in Höhe von 50,00 Mark bis 300,00 Mark eingeleitet.
(Dokumentation des bei der Zuführung festgestellten "Offenen Briefes" in der Anlage 4)
[unterstrichen: Am 06.06.1989, 18.10] Uhr wurde [unterstrichen: ein DDR-Bürger] durch Kräfte des WKM [unterstrichen: zugeführt], da er versuchte, an der Botschaft ein Blumengebinde als "Ausdruck der Trauer um die Getöteten" in China niederzulegen. Er wurde nach einer Befragung und anschließender Belehrung 21.30 Uhr entlassen.
Zum Zeitpunk seiner Zuführung wurde in unmittelbarer Nähe des Sicherungsbereiches der in der DDR akkreditierte ständige Korrespondent des "Evangelischen Pressedienstes"
Röder, Hans-Jürgen
in seinem Pkw, ohne Begleitung und ohne sichtbare technische Hilfsmittel festgestellt.
[unterstrichen: 2. Erkenntnisse zu Abweisungen (Personalangaben Anlage 2)]
Am [unterstrichen: 04.06.1989, 20.45 Uhr] erschienen [unterstrichen: 2 DDR-Bürger] vor der Botschaft, stellte 3 Kerzen auf und entzündeten diese, um damit ihre Sympathie mit den demonstrierenden Studenten in der VR China zu bekunden. Durch Kräfte des WKM wurde die Handlung sofort unterbunden.
Beide Personen wurden nach Belehrung aus dem Sicherungsbereich verwiesen.
Am [unterstrichen: 05.06.1989, 17.15 Uhr] wurden [unterstrichen: 4 DDR-Bürger], die ihren Protest zu den Vorfällen in der VR China bekunden wollten, [unterstrichen: abgewiesen].
Am [unterstrichen: 05.06.1989, 20.10 Uhr] wurden 2 ausländische Staatsbürger und [unterstrichen: 2 DDR-Bürger] abgewiesen, die sich in der Botschaft nach der Situation in der VR China erkundigen wollten.
Am [unterstrichen: 05.06.1989, 22.00 Uhr] wurden [unterstrichen: 2 DDR-Bürger] und ein Kind, die vor der Botschaft Blumen ablegen wollten, [unterstrichen: abgewiesen.]
Am [unterstrichen: 06.06.1989, 8.25 Uhr] wurden drei Theologiestudenten aus dem Bezirk Rostock an der Botschaft abgewiesen, da sie an den Botschafter eine "Resolution" übergeben wollten. Nach der Abweisung wandten sie sich entsprechend eines Hinweises der Sicherungskräfte an das MfAA. Dort informierten sie sich in der Besucherinformation über die Lage in der VR China und zur diesbezüglichen Informationspolitik der DDR. Sie machten dabei keine Angaben zum Inhalt der "Resolution",
[Absatz wurde seitlich markiert]
Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund)
Die Hauptabteilung XX bildete den Kernbereich der politischen Repression und Überwachung der Staatssicherheit. In Struktur und Tätigkeit passte sie sich mehrfach an die sich wandelnden Bedingungen der Herrschaftssicherung an. Die Diensteinheit ging 1964 durch Umbenennung aus der Hauptatbeilung V hervor, die ihrerseits in den Abteilungen V und VI (1950–1953) ihre Vorläufer hatte.
Die Hauptabteilung XX und die ihr nachgeordneten Abteilungen XX in den Bezirksverwaltungen (Linie XX) sowie entsprechende Arbeitsbereiche in den KD überwachten wichtige Teile des Staatsapparates (u. a. Justiz, Gesundheitswesen und bis 1986 das Post- und Fernmeldewesen), die Blockparteien und Massenorganisationen, den Kultur- und Sportbereich, die Medien und die Kirchen sowie SED-Sonderobjekte und Parteibetriebe. Federführend war die Hauptabteilung XX auch bei der Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" (PUT), also der Opposition.
Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre und verstärkt seit dem Beginn der Entspannungspolitik fühlte sich das SED-Regime zunehmend durch die "politisch-ideologische Diversion" (PiD) bedroht. Die Schwächung der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" durch "ideologische Aufweichung und Zersetzung" galt als Hauptinstrument des Westens bei der Unterminierung der DDR. Auch bei der Bekämpfung der PiD hatte die Hauptabteilung XX innerhalb des MfS die Federführung.
Das Erstarken der Bürgerrechtsbewegung (Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen) in der DDR führte in den 80er Jahren zu einem weiteren Bedeutungszuwachs der Linie XX. In der DA 2/85 bestätigte Minister Mielke dementsprechend die Federführung der Hauptabteilung XX bei der Bekämpfung der PUT.
Im Verlauf der fast 40-jährigen Entwicklung der Hauptabteilung XX veränderte sich ihre Struktur mehrfach. In der Endphase verfügte sie über neun operative Abteilungen und vier Funktionalorgane der Leitung (Sekretariat, Arbeitsgruppe der Leitung, Koordinierungsgruppe des Leiters, Auswertungs- und Kontrollgruppe).
Die Hauptabteilung V lag ab 1953 zunächst im unmittelbaren Anleitungsbereich von Mielke in seiner Eigenschaft als 1. Stellvertreter des Staatssicherheitschefs. Ab 1955 war der stellvertretende Minister Bruno Beater und 1964–1974 der stellv. Minister Fritz Schröder auf der Ebene der MfS-Leitung für die Hauptabteilung XX zuständig. Beide waren zuvor selbst (Beater 1953–1955, Schröder 1955–1963) Leiter der Hauptabteilung V. Seit 1975 gehörte die Hauptabteilung XX zum Verantwortungsbereich von Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig. Von 1964 bis zur Auflösung des MfS leitete Kienberg die Hauptabteilung XX. Ihm standen seit 1965 zwei Stellvertreter zur Seite.
1954 waren in der Hauptabteilung V insgesamt 139 Mitarbeiter beschäftigt. Im Herbst 1989 verfügte die Hauptabteilung XX über 461 Mitarbeiter, von denen mehr als 200 als IM-führende Mitarbeiter eingesetzt waren.
In den 15 Bezirksverwaltungen waren auf der Linie XX im Oktober 1989 insgesamt knapp 1.000 Kader und damit auf der gesamten Linie XX fast 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Einsatz. Gleichzeitig konnte allein die Hauptabteilung XX mit etwas mehr als 1.500 IM auf einen überdurchschnittlich hohen Bestand an inoffiziellen Kräften zurückgreifen. Ihrem Aufgabenprofil entsprechend spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Hauptabteilung XX auch die Geschichte von Opposition, Widerstand und politischer Dissidenz in der DDR. Im Herbst 1989 wurden von der Diensteinheit 31 Operative Vorgänge (10 Prozent aller Operativen Vorgänge im Berliner Ministeriumsbereich) und 59 Operative Personenkontrollen (8,7 Prozent) bearbeitet.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Erich Mielke zur Lage in der DDR nach den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens Dokument, 2 Seiten
Information über kirchliche Solidarisierungsveranstaltungen im Zusammenhang mit den konterrevolutionären Ereignissen in der VR China Dokument, 5 Seiten
"Information" Erich Mielkes über die Besetzung der Iranischen Botschaft in Ost-Berlin 1978 Dokument, 13 Seiten
Ländernummern des MfS für die Auslandsvertretungen der DDR Dokument, 2 Seiten