Signatur: BStU, MfS, HA I, Nr. 5753, Bl. 2-5
Im April 1989 hob SED-Generalsekretär Erich Honecker den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze auf. Er reagierte damit auch auf eine Aussage seines Verteidigungsministers, einen solchen Befehl habe es nie gegeben.
Das Verlangen vieler Bürger, die DDR für immer zu verlassen, war ein unlösbares Problem für die SED-Diktatur. Die Brutalität der Verhältnisse an der innerdeutschen Grenze wurde deutlich an den Todesopfern, die sie forderten. Todesfälle an der Grenze lösten in West und Ost Empörung aus, auch weil es der neuen Entspannung in den Beziehungen zwischen den beiden Blöcken Ende der 1980er Jahre eklatant widersprach.
SED-Generalsekretär Erich Honecker, der politisch ohnehin durch Gorbatschows Politik von Glasnost und Perestroika geschwächt war, kam so unter Druck, dass er sich zu einer einschneidenden Veränderung des Grenzregiments gezwungen sah: Der Schießbefehl wurde faktisch aufgehoben.
Die Weisung Honeckers, den Schießbefehl aufzuheben, erfolgte mündlich, in einem Gespräch mit Egon Krenz, dem ZK-Sekretär für Sicherheit. Krenz informierte darüber den stellvertretenden Verteidigungsminister, Generaloberst Fritz Streletz am 2. April 1989. Der wiederum setzte die verantwortlichen Befehlshaber von Grenztruppen und Nationaler Volksarmee in Kenntnis.
Dies geht aus dem vorliegenden Gesprächsprotokoll hervor. Streletz unterrichtete den Chef der Grenztruppen, Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten, den Chef der Politischen Verwaltung der Nationalen Volksarmee, Generalleutnant Günter Lorenz, und den Chef des Stabes Generalmajor Dieter Teichmann.
Das Ende der Schüsse an der Mauer ist im Dokument etwas verklausuliert formuliert. Honecker lasse ausrichten: "Wenn der Minister für Nationale Verteidigung sagt, daß kein Schießbefehl existiert, dann darf man auch an der Staatssgrenze nicht schießen oder der Verteidigungsminister verliert an Glaubwürdigkeit." Verständlich ist das nur vor dem Hintergrund, dass dieser Minister, Heinz Kessler, in einem Interview behauptet hatte: "Es hat nie - nie! - einen Schießbefehl gegeben." (in: "Die Zeit" vom 30.9.1988) Nun erklärte Honecker: "Es darf nicht auf fliehende Menschen geschossen werden, wenn es keinen Schießbefehl gibt."
Es gilt zu beachten: Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schußwaffe anzuwenden.
Der Generalsekretär hat gefordert, mit der Führung des Kommandos der Grenztruppen über diese Probleme zu sprechen.
Im weiteren führte Generaloberst Streletz aus:
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Signatur: BStU, MfS, HA I, Nr. 5753, Bl. 2-5
Im April 1989 hob SED-Generalsekretär Erich Honecker den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze auf. Er reagierte damit auch auf eine Aussage seines Verteidigungsministers, einen solchen Befehl habe es nie gegeben.
Das Verlangen vieler Bürger, die DDR für immer zu verlassen, war ein unlösbares Problem für die SED-Diktatur. Die Brutalität der Verhältnisse an der innerdeutschen Grenze wurde deutlich an den Todesopfern, die sie forderten. Todesfälle an der Grenze lösten in West und Ost Empörung aus, auch weil es der neuen Entspannung in den Beziehungen zwischen den beiden Blöcken Ende der 1980er Jahre eklatant widersprach.
SED-Generalsekretär Erich Honecker, der politisch ohnehin durch Gorbatschows Politik von Glasnost und Perestroika geschwächt war, kam so unter Druck, dass er sich zu einer einschneidenden Veränderung des Grenzregiments gezwungen sah: Der Schießbefehl wurde faktisch aufgehoben.
Die Weisung Honeckers, den Schießbefehl aufzuheben, erfolgte mündlich, in einem Gespräch mit Egon Krenz, dem ZK-Sekretär für Sicherheit. Krenz informierte darüber den stellvertretenden Verteidigungsminister, Generaloberst Fritz Streletz am 2. April 1989. Der wiederum setzte die verantwortlichen Befehlshaber von Grenztruppen und Nationaler Volksarmee in Kenntnis.
Dies geht aus dem vorliegenden Gesprächsprotokoll hervor. Streletz unterrichtete den Chef der Grenztruppen, Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten, den Chef der Politischen Verwaltung der Nationalen Volksarmee, Generalleutnant Günter Lorenz, und den Chef des Stabes Generalmajor Dieter Teichmann.
Das Ende der Schüsse an der Mauer ist im Dokument etwas verklausuliert formuliert. Honecker lasse ausrichten: "Wenn der Minister für Nationale Verteidigung sagt, daß kein Schießbefehl existiert, dann darf man auch an der Staatssgrenze nicht schießen oder der Verteidigungsminister verliert an Glaubwürdigkeit." Verständlich ist das nur vor dem Hintergrund, dass dieser Minister, Heinz Kessler, in einem Interview behauptet hatte: "Es hat nie - nie! - einen Schießbefehl gegeben." (in: "Die Zeit" vom 30.9.1988) Nun erklärte Honecker: "Es darf nicht auf fliehende Menschen geschossen werden, wenn es keinen Schießbefehl gibt."
Generaloberst Streletz orientierte, daß möglicherweise Ende April dem Minister für Nationale Verteidigung zur Lageentwicklung an der Grenze gemeldet werden sollte und dabei Überlegungen darzulegen sind, wie wir die Entwicklung in den nächsten zwei Jahren einschätzen und was die Grenztruppen dazu machen könnten.
Niederschrift gefertigt:
[Unterschrift]
Teichman
Generalmajor
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