Signatur: BStU, MfS, SdM, Nr. 2861, Bl. 231-240
Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
Streng Vertraulich!
Berlin, den 18.08.1961
Protokoll
über die Dienstbesprechung am 11.08.1961
Beginn: 18,00 Uhr
Ende: 19,50 Uhr
Anwesend: siehe Anwesenheitsliste Anlage 1
Tagesordnung: Auswertung der Ergebnisse der Volkskammersitzung vom 11.08.1961
Einleitung verlas der Genosse Minister Mielke den Beschluß der Volkskammer über den Abschluß eines Friedensvertrages und die Lösung des Westberlin-Problems.
In diesem Zusammenhang müssen die Reden der Genossen Stoph und Ebert studiert und ausgewertet werden.
Auf welche Erscheinungen müssen wir in den nächsten Tagen besonders achten:
a) Wir müssen alle Provokationen, die von Westberlin ausgehen unterbinden und ihre Zerschlagung organisieren. Gegen die Republik werden Maßnahmen getroffen, wobei besonders der Ring um Berlin der Schwerpunkt sein wird.
b) In den Bezirken gibt es eine Zunahme der Festnahmen besonders solcher Elemente, die provokatorische Reden und Hetze führen. Offene Feinde müssen bekämpft und es darf nicht ausgewichen werden. Es zeigt sich daß, der Gegner konzentriert in einer Richtung wirkt. Obwohl keine organisatorischen Verbindungen zwischen den einzelnen feindlichen Elementen oder Gruppen bestehen, wirken sie nach einem einheitlichen Plan.
c) Unter allen Schichten der Bevölkerung haben unzufriedene und auch negative Diskussionen zugenommen. Diese Entwicklung muß ständig verfolgt werden.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
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Signatur: BStU, MfS, SdM, Nr. 2861, Bl. 231-240
Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
Teilweise treten solche Argumente auf wie,
Friedensvertrag bringt keine Bändigung des deutschen Militarismus;
Durchführung "Freier Wahlen";
Auflösung der Nationalen Volksarmee;
Revidierung der Oder-Neiße-Freidensgrenze.
Es ist zu erkennen, daß die feindlichen Elemente bestimmte äußere Anläße für ihre Diskussionen nehmen und zum Teil spielen sie sich als Vertreter von Meinungsgruppen auf. Hinter diesen Argumenten steckt eine gewisse Organisiertheit des Feindes.
Ein Teil der Angehörigen der Intelligenz treten offen negativ auf. Aus den bürgerlichen Parteien treten Elemente hervor, die sich gegen die positive Haltung ihrer Parteiführungen wenden.
Solche Kräften muß offensiv entgegengetreten werden.
d) Es gibt auch eine versteckte mündliche und schriftliche Hetze gegen Funktionäre. Teilweise spielen Rückkehrer und Erstzuziehende eine führende Rolle in der Beziehung.
Überfälle und terroristische Handlungen nehmen zu.
Das Bandenunwesen ist statistisch gesehen zurückgegangen. Aber wir müssen die Veränderung ihrer Haltung erkennen und entsprechende Schlußfolgerungen ziehen.
3) Obwohl die Anzahl der Arbeitsniederlegungen zurückgegangen ist, muß diese ernsthafte Erscheinung genau beachtet werden.
In den LPG ist noch nicht alles in Ordnung. Es wirken noch in vielen Fällen die feindlichen Losungen.
f) Es gibt ebenfalls noch eine Reihe Delikte in Bezug auf illegalen Waffen- und Munitionsbesitz.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
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