Signatur: BStU, MfS, SdM, Nr. 2861, Bl. 231-240
Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
Teilweise treten solche Argumente auf wie,
Friedensvertrag bringt keine Bändigung des deutschen Militarismus;
Durchführung "Freier Wahlen";
Auflösung der Nationalen Volksarmee;
Revidierung der Oder-Neiße-Freidensgrenze.
Es ist zu erkennen, daß die feindlichen Elemente bestimmte äußere Anläße für ihre Diskussionen nehmen und zum Teil spielen sie sich als Vertreter von Meinungsgruppen auf. Hinter diesen Argumenten steckt eine gewisse Organisiertheit des Feindes.
Ein Teil der Angehörigen der Intelligenz treten offen negativ auf. Aus den bürgerlichen Parteien treten Elemente hervor, die sich gegen die positive Haltung ihrer Parteiführungen wenden.
Solche Kräften muß offensiv entgegengetreten werden.
d) Es gibt auch eine versteckte mündliche und schriftliche Hetze gegen Funktionäre. Teilweise spielen Rückkehrer und Erstzuziehende eine führende Rolle in der Beziehung.
Überfälle und terroristische Handlungen nehmen zu.
Das Bandenunwesen ist statistisch gesehen zurückgegangen. Aber wir müssen die Veränderung ihrer Haltung erkennen und entsprechende Schlußfolgerungen ziehen.
3) Obwohl die Anzahl der Arbeitsniederlegungen zurückgegangen ist, muß diese ernsthafte Erscheinung genau beachtet werden.
In den LPG ist noch nicht alles in Ordnung. Es wirken noch in vielen Fällen die feindlichen Losungen.
f) Es gibt ebenfalls noch eine Reihe Delikte in Bezug auf illegalen Waffen- und Munitionsbesitz.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
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Signatur: BStU, MfS, SdM, Nr. 2861, Bl. 231-240
Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
g) In den Bezirken gibt es noch eine Reihe Besonderheiten, die ebenfalls beachtet werden müssen. In Berlin ist eine Besonderheit das Grenzgängertum.
Auf welchen Aufgaben kommt es jetzt an:
In der jetzigen Periode wird sich erweisen ob wir alles wissen und ob wir überall verankert sind. Jetzt müssen wir beweisen, ob wir die Politik der Partei verstehen und richtig durchzuführen in der Lage sind.
Der neue Abschnitt unserer Arbeit wird auch die Festigkeit unserer Republik zeigen.
Was ist die Hauptfrage: Größte Wachsamkeit üben, höchste Einsatzbereitschaft herstellen und alle negativen Erscheinungen verhindern. Kein Feind darf aktiv werden, keine Zusammenballung darf zugelassen werden.
Die wichtigsten Objekte müssen ausreichend gesichert sein. Die notwendigen Alarmmaßnahmen sind einzuleiten.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
Zur Legitimation der DDR-Geheimpolizei diente eine spezifische Ausformung der marxistisch-leninistischen Ideologie, die rückblickend als "Tschekismus" bezeichnet werden kann. Das MfS konstruierte damit ein normatives Gefüge, dessen Begriffskern die Berufung auf die 1917 von den Bolschewiki gegründete sowjetische Geheimpolizei Tscheka (oder ČK – russ.: Außerordentliche Allrussische Kommission zur Bekämpfung von Konterrevolution, Spekulation und Sabotage) war.
Daraus leitete das MfS einen Katalog von Funktionen, Selbstzuschreibungen und Verhaltensmaßgaben für die Mitarbeiter ab. Im Vokabular der Staatssicherheit tauchte der Begriff als Bezeichnung für die Mitarbeiter ("Tschekisten") sowie als daraus abgeleitetes Adjektiv ("tschekistisch ") auf. Elemente der "tschekistischen" Ideologie waren:
Aus dieser Ideologie ergab sich das normative Leitbild der "tschekistischen Persönlichkeit" für die Formung und seelisch-moralische Orientierung der MfS-Mitarbeiter als Weltanschauungskämpfer. Im Mittelpunkt standen die "tiefen Gefühle des Hasses, des Abscheus, der Abneigung und Unerbittlichkeit" als "entscheidende Grundlage für den leidenschaftlichen und unversöhnlichen Kampf gegen den Feind".
Hinzu kamen soldatische Tugenden wie bedingungslose Einsatzbereitschaft, Härte, Standhaftigkeit, Mut und Opferbereitschaft und geheimdienstliche Kompetenzen wie die Fähigkeit zur Konspiration und zur Verkörperung von operativen Legenden, die an die maskuline Kampf- und Gewaltkultur aus der Epoche der Bürgerkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts anknüpften.
Diese Kombination aus Leidenschaft, Prinzipientreue und Härte wurde personifiziert in der kulthaften Überhöhung des asketisch-revolutionären Tscheka-Vorsitzenden Feliks Dzierżyński (1877–1926), dessen (nicht belegtes) Zitat: "Tschekist sein kann nur ein Mensch mit kühlem Kopf, heißem Herzen und sauberen Händen" die wohl meistzitierte Formel der "tschekistischen" Ideologie war. Sie diente der Erziehung zur "bewussten Disziplin".
Zugleich diente dieser Kult als normatives Widerlager zur Alltagskultur der geheimen Sicherheitsbürokratie, in der sich das elitäre Selbstverständnis der "Genossen erster Kategorie" (Wilhelm Zaisser 1953) in einem Gemenge von Machtbewusstsein, Privilegienwirtschaft und einer Neigung zu periodischen Alkoholexzessen niederschlug.
Historisch betrachtet war die "tschekistische" Ideologie im MfS von den Anfängen an Grundlage der inneren Verfassung, gewann jedoch als explizites Leitbild erst infolge der halbherzigen Entstalinisierung nach 1956 an Bedeutung, als Stalin und seine Leitsätze wie der von der "ständigen Verschärfung des Klassenkampfes" nicht mehr benutzt werden konnten. Die damit auch in der Sowjetunion einhergehende Dzierżyński-Renaissance führte in der DDR zur öffentlichen Aufwertung, deren Höhepunkt die Feierlichkeiten anlässlich des 100. Geburtstages Dzierżyńskis 1977 bildeten.
Bis zum Beginn der kritischen vergangenheitspolitischen Debatten in der Sowjetunion 1985/86 gewann der Tscheka-Kult zudem neben der Traditionsarbeit zum kommunistischen Antifaschismus im MfS weiter an Bedeutung. Beide dienten als Surrogat für die verblassende Sinnstiftung unter den MfS-Mitarbeitern, denen es an persönlichen Kampferfahrungen fehlte und die die sukzessive Begrenzung ihrer "außerordentlichen" Legitimation in der täglichen Verfolgungspraxis (sinkende Strafmaße, Freikauf von Häftlingen, Tätigkeit westlicher Medien von der DDR aus usw.) verarbeiten mussten.
In den Rettungs- und Rechtfertigungsversuchen im und nach dem Herbst 1989 rückten SED/PDS und MfS-Führung schnell ab von der "tschekistischen" Ideologie. Der Versuch, einen entstalinisierten "sauberen Tschekismus" zu etablieren, blieb die Ausnahme. An ihre Stelle trat ein Etatismus, der das MfS als Element "normaler" Staatlichkeit legitimierte.
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Signatur: BStU, MfS, SdM, Nr. 2861, Bl. 231-240
Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
Zu einigen Einzelaufgaben:
Die Stimmung der Beschäftigten ist zu analysieren und die Zusammensetzung der Beschäftigten nochmals zu untersuchen, um die richtigen politisch-operativen Maßnahmen treffen zu können.
Es muß die genaue Übersicht über die Besetzung der Schlüsselpositionen vorhanden sein. Unter Umständen müssen negative Kräfte für einige Zeit aus ihren Bereichen herausgelöst werden.
Linie IX (Untersuchungsorgan)
Die HA IX war die für strafrechtliche Ermittlungen zuständige Diensteinheit (Strafverfolgung). Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die HA IX und die Abt. IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die HA IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die HA IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die HA IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1 225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die HA IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
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Meldefilm zur Durchführung der Aktion "Licht" Dokument, 24 Seiten
Schreiben des neuen AfNS-Leiters Wolfgang Schwanitz an die Leiter der Diensteinheiten zur zukünftigen Kompentenzverteilung Dokument, 7 Seiten
Vermerk über das Entlassungsgespräch von Erich Mielke Dokument, 2 Seiten
Entwurf eines Fernschreibens des Leiters des AfNS-Bezirksamtes Suhl Generalmajor Gerhard Lange Dokument, 5 Seiten