Signatur: BStU, MfS, SdM, Nr. 2861, Bl. 231-240
Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
Für alle Einheiten sind jetzt sofort die Einsatzpläne auszuarbeiten und das Zusammenwirken alle Linien ist zu sichern.
Alle vorbereitenden Arbeiten sind unter Wahrung der Konspiration und unter strengster Geheimhaltung durchzuführen.
Die gesamte Aktion erhält die Bezeichnung
"Rose".
Nach den Ausführungen des Genossen Minister Mielke sprachen die Genossen Oberst Szinda, Generalmajor Weikert, Oberstltn. Richter, Oberst Kistowski, Oberst Knoppe, Major Opitz, Oberst Kraus, Oberstltn. Michelberger, Oberstltn. Mittig und Oberst Schneider.
Alle sprachen knapp zu Problemen in ihren Bereichen.
Abschließend betonte der Genosse Minister nochmals, daß alle Probleme gründlich zu durchdenken und dir richtigen politisch-operativen Schlußfogerungen zu ziehen sind.
In der anschließend kurzen Besprechung mit den Leitern der Einheiten des Ministeriums gab der Genosse Minister Mielke einige spezielle Weisungen. (Einsatzpläne für alle Linien, Mitarbeiter so einteilen, daß sie immer sofort erreichbar sind)
[Unterschrift]
(Ludwig)
Major
gefertigt: 2 Exemplare
1. Ex. Genosse Minister Mielke
2. Ex. Ablage, Sekretär des Kollegiums
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
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Signatur: BStU, MfS, SdM, Nr. 2861, Bl. 231-240
Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
Anlage 1 zum Protokoll der Dienstbesprechung vom 11.08.1961
Anwesenheitsliste
1. Gen. Minister Mielke
2. Gen. General Walter
3. Gen. General Beater
4. Gen. General Fruck
5. Gen. Oberst Gaida
6. Gen. Oberst Heidenreich
7. Gen. General Kleinjung
8. Gen. Major Pustiowski
9. Gen. Oberst Richter
10. Gen. Oberst Enke
11. Gen. Oberst Mühlpforte
12. Gen. Oberstltn. Halle
13. Gen. Hptm. Irmler
14. Gen. Oberst Scholz
15. Gen. Major Ludwig
16. Gen. Major Kleine
17. Gen. Oberstltn. Switalla
18. Gen. Major Griebner
19. Gen. Oberst Schürrmann
20. Gen. Oberstltn. Grünert
21. Gen. Major Handrick
22. Gen. Major Lindner
23. Gen. Oberltn. Hampel, Abt. F
24. Gen. Oberstltn. Heine
25. Gen. Oberstltn. Heinrich
26. Gen. Oberst Kistowski
27. Gen. Major Schmidt
28. Gen. Oberst Wolf
29. Gen. Major Götze
30. Gen. Oberstltn. Zukunft
31. Gen. Major Carlsohn
32. Gen. Major Rahnsch
33. Gen. Major Kairies
34. Gen. Oberst Wichert
35. Gen. Oberstltn. Gehelert
36. Gen. Oberstltn. Zuschke
37. Gen. Oberst Kraus
38. Gen. Major Pilz
39. Gen. Oberst Szinda
40. Gen. Oberstltn. Mittig
41. Gen. Major Opitz
42. Gen. Oberstltn. Neiber
43. Gen. Oberst Schneider
44. Gen. Oberst Knoppe
45. Gen. Oberst Wagner
46. Gen. General Weikert
47. Gen. Oberstltn. Richter
48. Gen. Oberstltn. Michelberger
49. Gen. Major Meuche
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Funkauflärung entstand im Jahr 1966 als eigenständiges Arbeitsgebiet und bildete in der späteren HA III die Linie "Informationsgewinnung" mit dem Auftrag, Informationen aus wichtigen Bereichen der Bundesrepublik und Westberlins zu beschaffen. Zu diesem Zweck unterhielt man zahlreiche Funkaufklärungsstützpunkte, die Sender, Funkkanäle, Anschlüsse oder Nutzer im drahtlosen (Richtfunk, Mobilfunk, Satellitenfunk) wie kabelgebundenen Fernmeldeverkehr abhörten.
Schon seit Beginn der 70er Jahre bildete der Richtfunkverkehr zwischen Westberlin und der Bundesrepublik für die Funkauflärung eine hochwertige Abhörquelle. Wenig später erweiterten sich ihre Möglichkeiten durch die Einrichtung von Horchplätzen in den Botschaften bzw. Handelsmissionen der DDR und UdSSR in Köln, Bonn und Düsseldorf, von denen aus die Richtfunkübermittlungen im politisch wichtigen Großraum Köln–Bonn mitgehört werden konnten. Zudem wurden Informationen von Richtfunkkanälen, die im Süden der Bundesrepublik verliefen, mittels dreier Stützpunkte an der Grenze zu Bayern auf dem Gebiet der CSSR und zweier Abhörstationen in den Vertretungen der DDR und der CSSR in Wien abgegriffen. Schließlich bestand für den Zugriff auf den Richtfunkverkehr des NATO-Hauptquartiers ein Stützpunkt in der Botschaft der DDR in Brüssel. Auch Richtfunkübertragungen zwischen der Bundesrepublik und Westberlin wurden von Stützpunkten der Funkauflärung innerhalb der DDR abgehört.
Einen Schwerpunkt in der Abhörpraxis seit 1966 bildeten auch die UKW-Funknetze der Sicherheits- und Grenzdienstbehörden der Bundesrepublik und Westberlins. Diese Funkkanäle wurden – unter Einbeziehung der NVA-Grenzaufklärung – von UKW-Funkaufklärungsstützpunkten am innerdeutschen Grenzverlauf, in Ostberlin und in der CSSR überwacht.
Eine ergiebige Quelle der Funkauflärung war auch der westliche Autotelefonverkehr, der von Stützpunkten entlang der innerdeutschen Grenze, in einem Gürtel um Berlin und außerhalb der DDR abgeschöpft wurde. Dabei überwachte man die Autotelefone zahlreicher Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Wirtschaft mit dem Verfahren der Operativen Zielkontrolle.
Seit Beginn der 80er Jahre hörte man von einem Stützpunkt nördlich von Berlin aus auch Satellitenfunkverbindungen ab. Und seit 1985 erfolgte der Zugriff auf ISDN- und Datennetze wie auf alle neuen elektronischen Medien, die auf die Übertragung, Speicherung und Wiedergabe von Informationen ausgelegt waren.
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
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Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
Anfang der 60er Jahre flüchteten Abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Die Staatsmacht wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als das eigene Volk einzusperren. Eine unüberwindbare Mauer sollte die Massenflucht stoppen und der SED die Macht im Land sichern.
Der sowjetischen Unterstützung gewiss, begann das Regime am 13. August 1961 seinen Plan in die Tat umzusetzen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte: Es sicherte den Bau der Mauer ab und spürte Fluchtwillige und Mauerkritiker auf. Darüber hinaus sorgte das MfS auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer.
Die Vorbereitungen für die Abriegelung der Grenzen begannen am 9. August 1961. Erich Honecker, ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen, leitete den Haupteinsatzstab. Ebenfalls vertreten waren darin alle beteiligten Ressortchefs: der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Innenminister Karl Maron, Verteidigungsminister Heinz Hoffmann und Verkehrsminister Erwin Kramer. Auch zwei nicht benannte sowjetische Vertreter gehörten dem Gremium an. Gleichzeitig liefen militärische Vorbereitungen an: Eine operative Gruppe arbeitete Einsatz-, Alarm- und Truppenverlegungspläne aus, zwei motorisierte Schützendivisionen wurden in die Nähe Berlins verlegt.
Erich Mielke teilte seinen führenden Mitarbeitern zwei Tage darauf mit, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden." Aus dem vorliegenden Protokoll geht jedoch nicht hervor, inwieweit Mielke seine Mitarbeiter in den anstehenden Mauerbau einweihte.
[handschriftliche Ergänzung: Kategorie I]
Berlin, den 11.08.1961
Genosse [angekreuzt] Minister Mielke [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Generalleutnant Walter [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Generalmajor Beater [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Generalmajor Fruck [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Gaida [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Heidenreich [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Generalmajor Kleinjung [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Major Pustiovsky [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Richter [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Enke [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Mühlpforte [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberstleutnant Halle [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Hauptmann Irmler [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Scholz [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Major Ludwig [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Weidauer (Vertreter im Amt: Gen. Major Kleine [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberstleutnant Switalla [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Swatek (Vertreter im Amt: Gen. Major Griebner [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Schürrmann [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberstltn. Grünert [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Schröder [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Jamin (Vertreter im Amt: Gen. Major Handrik) [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberstltn. Schubert (Vertrter im Amt: Gen. Major Lindner) [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberstltn. Zimmermann (Vertreter im Amt: Gen. Oltn. Hampel [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberstltn. Heine [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberstltn. Heinrich [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] [durchgestrichen: Major Aspack] [handschriftliche Ergänzung: Oberst Kistowski] [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Major Schmidt [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Oberst Major [abgehakt]
Genosse [angekreuzt] Major Götze [abgehakt] [handschriftliche Ergänzung: von Gen. Carlsohn verständigt.]
Genosse [angekreuzt] Oberstltn. Zukunft [abgehakt] [handschriftliche Ergänzung: von Gen. Carlsohn verständigt.]
Genosse [angekreuzt] Major Carlsohn [abgehakt] [handschriftliche Ergänzung: von Gen. Carlsohn verständigt.]
Genosse [angekreuzt] Major Rahnsch [abgehakt] [handschriftliche Ergänzung: von Gen. Carlsohn verständigt.]
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
1971 hervorgegangen aus dem Büro der Leitung. Seine Aufgaben waren
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Meldefilm zur Durchführung der Aktion "Licht" Dokument, 24 Seiten
Schreiben des neuen AfNS-Leiters Wolfgang Schwanitz an die Leiter der Diensteinheiten zur zukünftigen Kompentenzverteilung Dokument, 7 Seiten
Vermerk über das Entlassungsgespräch von Erich Mielke Dokument, 2 Seiten
Entwurf eines Fernschreibens des Leiters des AfNS-Bezirksamtes Suhl Generalmajor Gerhard Lange Dokument, 5 Seiten