Signatur: BStU, MfS, HA XIX, Nr. 4818, Bl. 26-30
Das Verbot der Monatszeitschrift "Sputnik" löste in der DDR allerorts Proteste aus. Auch die Beschäftigten des Verkehrs- und Nachrichtenwesens der DDR standen der Maßnahme der SED-Führung ablehnend gegenüber.
Die sowjetische Monatszeitschrift "Sputnik" existierte seit 1967 in der UdSSR und erschien in mehreren Sprachen. Sie sollte das Erscheinungsbild des Landes in sozialistischen Staaten und in westlichen Ländern verbessern und verzichtete deswegen weitgehend auf sozialistische Rhetorik. Mit Beginn von Glasnost und Perestroika in der Sowjetunion informierte "Sputnik" in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre auch über die Reformpolitik Gorbatschows und griff frühere Tabuthemen auf, wie die Verbrechen Stalins. In der DDR eröffnete die Zeitschrift ihrer Leserschaft damit eine willkommene Abwechslung in der Medienlandschaft.
Von der SED-Führung wurde sie hingegen zunehmend kritisch betrachtet. Als die November-Ausgabe von 1988 den in der DDR-Geschichtsschreibung geleugneten Hitler-Stalin-Pakt thematisierte sowie die Stalin-hörige KPD der 20er Jahre kritisierte, untersagten SED-Funktionäre am 18. November 1988 den weiteren Vertrieb der Zeitschrift in der DDR. Das Heft wurde eingezogen und eingestampft - mit der Begründung, die Zeitschrift enthalte "keinen Beitrag, der der Festigung der deutsch-sowjetischen Freundschaft dient, statt dessen verzerrende Beiträge zur Geschichte".
Aus der vorliegenden Information geht hervor, dass die Beschäftigten des Verkehrs- und Nachrichtenwesens das Verbot des "Sputniks" kritisierten. Sie hielten die Maßnahme der SED-Führung für ungeeignet und betonten, dass sie sich statt eines Verbots eine argumentative Auseinandersetzung mit den Inhalten der Zeitschrift gewünscht hätten.
In einer Reihe von Fällen wird die Meinung vertreten, daß die Einstellung der Auslieferung der Zeitschrift "Sputnik" nicht vereinbar sei mit dem von unserer Partei betonten Standpunkt zur Notwendigkeit des "Neuen Denkens", das bekanntlich alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchdringen soll.
Während auf der einen Seite entsprechend dem mit der SPD vereinbarten "Gemeinsamen Dokument über den Streit der Ideologien" die ideologischen Auseinandersetzungen mit Auffassungen der Sozialdemokratie und der bürgerlichen Ideologie gesucht werden, weicht man andererseits Auffassungen, die in den sozialistischen Bruderländern durch die verschiedensten Kreise vertreten werden, aus und unterbindet deren Veröffentlichungen.
Von einer nicht unbedeutenden Anzahl Beschäftigter aus wissenschaftlich-technischen Einrichtungen des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, aus Bereichen der Interflug und der Mitropa und in einigen Fällen aus der Hauptverwaltung Betrieb- und Verkehr sowie Maschinenwirtschaft des MfV wird unumwunden zum Ausdruck gebracht, daß sie die Entscheidung der Einstellung der Auslieferung der Zeitschrift "Sputnik" nicht billigen können.
Sie sehen darin eine Einschränkung der in unserer Verfassung garantierten Rechte nach Informationsfreiheit. Für sie stelle das Verbot der Auslieferung eine Entmündigung des Volkes dar, wenn von zentralen staatlichen Stellen oder dem zentralen Parteiapparat aus vorgeschrieben wird, was der einzelne Bürger lesen darf oder nicht.
Die Begründung, daß Beiträge der Zeitschrift "Sputnik" die Geschichte verzerren würden, man deshalb diese den Bürgern nicht zugänglich machen könne, ständen im Widerspruch mit den von unserer Partei immer wieder vorgenommenen Einschätzungen des hohen Bewußtseinsstandes unserer Bürger.
Unsere Bürger sind, so wird argumentiert, Dank der ihnen zuteil gewordenen Bildungspolitik reif genug, sich selbst auch zu fehlerhaften Darstellungen gesellschaftlicher Vorgänge einen eigenen Standpunkt zu bilden.
Mit der Entscheidung hätten wir vor aller Welt bekundet, inwieweit die mit der Schlußakte von Helsinki und den Nachfolgekonferenzen vereinbarten Grundgedanken der Freiheit der Persönlichkeit, des Gedanken- und Informationsaustausches in der DDR zur Anwendung kommen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
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Signatur: BStU, MfS, HA XIX, Nr. 4818, Bl. 26-30
Das Verbot der Monatszeitschrift "Sputnik" löste in der DDR allerorts Proteste aus. Auch die Beschäftigten des Verkehrs- und Nachrichtenwesens der DDR standen der Maßnahme der SED-Führung ablehnend gegenüber.
Die sowjetische Monatszeitschrift "Sputnik" existierte seit 1967 in der UdSSR und erschien in mehreren Sprachen. Sie sollte das Erscheinungsbild des Landes in sozialistischen Staaten und in westlichen Ländern verbessern und verzichtete deswegen weitgehend auf sozialistische Rhetorik. Mit Beginn von Glasnost und Perestroika in der Sowjetunion informierte "Sputnik" in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre auch über die Reformpolitik Gorbatschows und griff frühere Tabuthemen auf, wie die Verbrechen Stalins. In der DDR eröffnete die Zeitschrift ihrer Leserschaft damit eine willkommene Abwechslung in der Medienlandschaft.
Von der SED-Führung wurde sie hingegen zunehmend kritisch betrachtet. Als die November-Ausgabe von 1988 den in der DDR-Geschichtsschreibung geleugneten Hitler-Stalin-Pakt thematisierte sowie die Stalin-hörige KPD der 20er Jahre kritisierte, untersagten SED-Funktionäre am 18. November 1988 den weiteren Vertrieb der Zeitschrift in der DDR. Das Heft wurde eingezogen und eingestampft - mit der Begründung, die Zeitschrift enthalte "keinen Beitrag, der der Festigung der deutsch-sowjetischen Freundschaft dient, statt dessen verzerrende Beiträge zur Geschichte".
Aus der vorliegenden Information geht hervor, dass die Beschäftigten des Verkehrs- und Nachrichtenwesens das Verbot des "Sputniks" kritisierten. Sie hielten die Maßnahme der SED-Führung für ungeeignet und betonten, dass sie sich statt eines Verbots eine argumentative Auseinandersetzung mit den Inhalten der Zeitschrift gewünscht hätten.
Nach Meinung einiger Beschäftigter des Instituts für Post- und Fernmeldewesens zeuge die Unterbindung der Auslieferung des "Sputnik" dafür, daß die Verantwortlichen für diese Entscheidung politisch blind seien, nicht mehr in der heutigen Lage leben und unfähig wären, die Reaktionen auf derartige Maßnahmen einschätzen zu können.
Aus der Entscheidung spräche die Angst der Parteiführung, daß die mit dem Prozeß "Glasnos" in der Sowjetunion eingeleitete Bewegung der freien Meinungsäußerung auf die DDR übergreifen könne.
Vorliegende Informationen weisen darauf hin, daß Beschäftigte in einigen Einrichtungen des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, u. a. im Institut für Post- und Fernmeldewesen, VEB Entwurfs- und Ingenieurbaubetrieb des Straßenwesens, der Mitropa und Interflug, ihre Ablehnung der Streichung der Zeitschrift "Sputnik" von der Postzeitungsliste mit Absichtserklärungen verbanden, aus der "Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft" austreten zu wollen.
Das Einschränken des Zuganges zu Presseerzeugnissen aus der Sowjetunion mache es ihnen unmöglich, sich mit den Vorgängen in dem uns befreundeten sozialistischem Land befassen zu können.
Allgemein festzustellen ist, daß besonders in den Bereichen, wo der Wettbewerb um die Titel "Kollektiv der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft" eine besondere Stellung in der massenpolitischen Arbeit einnahm, die Entscheidung zur Auslieferungseinstellung der Zeitschrift "Sputnik" und auch einiger Ausgaben der Monatszeitschrift "Neue Zeit" als eine Maßnahme eingeschätzt wird, die ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet einschränke. Unabhängig von den tendenziösen und entstellenden Artikeln seien der "Sputnik" und die anderen sowjetischen Presseorgane Publikationen gewesen, die zur Bereicherung der Arbeit der einzelnen Kollektive beitrugen.
Im Zusammenhang mit der am 19.11.1988 erfolgten Presseveröffentlichung über die Streichung der Zeitschrift "Sputnik" von der Postzeitungsliste wurden im Institut für Post- und Fernmeldewesen in zwei Fällen Reaktionen festgestellt, die offensichtlich von negativen Kräften ausgehen.
So wurden am 21. bzw. 22.11.1988 an einer Wandzeitung des o. g. Instituts zwei von unbekannten Personen gefertigte Anschläge angebracht, in denen in diffamierender Weise gegen diese Entscheidung Stellung genommen wird.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Signatur: BStU, MfS, HA XIX, Nr. 4818, Bl. 26-30
Das Verbot der Monatszeitschrift "Sputnik" löste in der DDR allerorts Proteste aus. Auch die Beschäftigten des Verkehrs- und Nachrichtenwesens der DDR standen der Maßnahme der SED-Führung ablehnend gegenüber.
Die sowjetische Monatszeitschrift "Sputnik" existierte seit 1967 in der UdSSR und erschien in mehreren Sprachen. Sie sollte das Erscheinungsbild des Landes in sozialistischen Staaten und in westlichen Ländern verbessern und verzichtete deswegen weitgehend auf sozialistische Rhetorik. Mit Beginn von Glasnost und Perestroika in der Sowjetunion informierte "Sputnik" in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre auch über die Reformpolitik Gorbatschows und griff frühere Tabuthemen auf, wie die Verbrechen Stalins. In der DDR eröffnete die Zeitschrift ihrer Leserschaft damit eine willkommene Abwechslung in der Medienlandschaft.
Von der SED-Führung wurde sie hingegen zunehmend kritisch betrachtet. Als die November-Ausgabe von 1988 den in der DDR-Geschichtsschreibung geleugneten Hitler-Stalin-Pakt thematisierte sowie die Stalin-hörige KPD der 20er Jahre kritisierte, untersagten SED-Funktionäre am 18. November 1988 den weiteren Vertrieb der Zeitschrift in der DDR. Das Heft wurde eingezogen und eingestampft - mit der Begründung, die Zeitschrift enthalte "keinen Beitrag, der der Festigung der deutsch-sowjetischen Freundschaft dient, statt dessen verzerrende Beiträge zur Geschichte".
Aus der vorliegenden Information geht hervor, dass die Beschäftigten des Verkehrs- und Nachrichtenwesens das Verbot des "Sputniks" kritisierten. Sie hielten die Maßnahme der SED-Führung für ungeeignet und betonten, dass sie sich statt eines Verbots eine argumentative Auseinandersetzung mit den Inhalten der Zeitschrift gewünscht hätten.
In einem Fall wird der Geburtstag des Ministers für Post- und Fernmeldewesen zum Anlaß genommen, ihn in ironischer Form Glückwünsche auszusprechen, verbunden mit einer "Gratulation seiner Pressestelle, die die weitere Verzerrung des verbogenen Geschichtsbildes verhinderte. Unterzeichnet wurde dieser Anschlag mit der Bemerkung "Ein erleichtertes Mitglied der DSF".
Im anderen Fall wurde die dem ND vom 19./20.11.1988 entnommene Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen mit einem Auszug aus dem Artikel 27 der Verfassung der DDR, der die Freiheit der Presse, des Rundfunks und Fernsehens gewährleistet, versehen und an der Wandzeitung angebracht.
Verteiler:
ZAIG
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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Reaktionen von oppositionellen Gruppen auf das "Sputnik"-Verbot Dokument, 1 Seite
Reaktionen von Mitgliedern der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Dokument, 4 Seiten
Reaktionen der Bevölkerung auf die Streichung des "Sputnik" von der Postzeitungsvertriebsliste der DDR Dokument, 6 Seiten
Stellungnahme des sowjetischen Außenministeriums zum "Sputnik"-Verbot Dokument, 1 Seite