Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
keit, derartige Materialien auf der Grundlage des § 13 Absatz 4 VP-Gesetz einzuziehen.
In diesem Falle sind neben der DVP auf Grundlage des § 20 Absatz 2 VP-Gesetz auch Angehörige des MfS zur Vornahme der Einziehung berechtigt.
In bezug auf Maßnahmen der gegründeten "SDP", insbesondere hinsichtlich von Zusammenkünften der Mitglieder dieser "Partei" wird auf die Möglichkeiten ordnungsrechtlichen Vorgehens gemäß
4 Absatz 1 Ziffer 3 OWVO bzw. auf Grundlage der Ordnungsstraftatbestände der Verordnung über die Durchführung von Veranstaltungen vom 30. Juni 1980 (GBP I Nr. 24 S. 235) verwiesen.
Burckhardt
Hauptmann
Bestätigt
Leiter der Abteilung
Liebewirth
Oberst
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Bericht über die Formierung von Oppositionsbewegungen in der DDR Dokument, 16 Seiten
Strafrechtliche Einschätzung zum Aufruf der Initiativgruppe SDP Dokument, 9 Seiten
Bericht zur Gründung der Initiative "Demokratischer Aufbruch" Dokument, 9 Seiten
Auskunftsmaterial der Staatssicherheit zum Umgang mit dem Verbot des Neuen Forums Dokument, 13 Seiten