Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
§ 6 Die Achtung der Würde, Eigenverantwortlichkeit und Freiheit des Menschen sowie seine politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe in Staat und Gesellschaft sind die Grundbestimmungen der von uns angestrebten sozialen Demokratie.
§ 7 Der demokratische Rechtsstaat mit strikter Gewaltenteilung beruht auf den gleichen Rechten und Pflichten seiner Bürgerinnen und Bürger. Auf dieser Grundlage ist es Aufgabe des Staates,
a) die persönlichen, sozialen, kulturellen und politischen Grundrechte der Bürger und die ihnen entsprechende Wahrnahme von Verantwortung zu ermöglichen, zu stärken und zu schützen;
b) den Schutz der natürlichen Umwelt und die Sicherung von Ressourcen und Lebensmöglichkeiten für kommende Generationen zu gewährleisten;
c) sich mit allen Kräften für ein friedliches und gerechtes Miteinander der Völker, zur Entmilitarisierung staatlichen Verhaltens nach innen und außen, Entmilitarisierung und den Aufbau einer europäischen - und Weltfriedensordnung einzusetzen;
d) Institutionen der gewaltfreien Konfliktregulierung in der Gesellschaft zu schaffen (Rechtslage).
§ 8 Aller Monopolisierung und Zentralisierung in Staat und Gesellschaft ist entgegenzutreten, wenn sie die sozialen und politischen Rechte der Bürger beeinträchtigt. Für die Wirtschaft besonders auch im Hinblick auf den staatlichen Sektor bedeutet dies, bei unvermeidbaren Monopolen eine demokratische Kontrolle sowie Überprüfung der ökonomischen Effizienz und Umweltverträglichkeit zu sichern.
§ 9 Es wird eine ökologisch orientierte, soziale Marktwirtschaft mit gemischter Wirtschaftsstruktur und unterschiedlichen Eigentumsformen angestrebt. Zielbestimmungen sind:
a) undemokratische und unsoziale Auswirkungen und Konzentration wirtschaftlicher Macht zu verhindern,
b) Bewahrung der natürlichen Umwelt durch das Einbeziehen der ökologischen Kosten in das Marktgeschehen,
c) diejenigen, welche die Werte schaffen, sind an den Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen (Mitbestimmung), dem Produktivvermögen (Miteigentum) und den Gewinnen zu beteiligen,
d) die Rechte der Konsumenten sind zu stärken.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Bericht über die Formierung von Oppositionsbewegungen in der DDR Dokument, 16 Seiten
Strafrechtliche Einschätzung zum Aufruf der Initiativgruppe SDP Dokument, 9 Seiten
Bericht zur Gründung der Initiative "Demokratischer Aufbruch" Dokument, 9 Seiten
Auskunftsmaterial der Staatssicherheit zum Umgang mit dem Verbot des Neuen Forums Dokument, 13 Seiten