Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Tb, Nr. 3
In seinem Referat spricht Mielke über die Ausreise von DDR-Bürgern und die "Bearbeitung" von Ausreisewilligen. Er sagt zum Schießbefehl an der Grenze: "Wenn man schon schießt, muss der Betreffende eben dableiben bei uns".
Im Frühjahr 1989 beobachtete das MfS die Entwicklung in der DDR mit zunehmender Sorge. Die "politisch-operative Lage" war kompliziert: Viele DDR-Bürger stellten Anträge auf ständige Ausreise aus der DDR, in den Kirchen kamen Oppositionelle und Ausreisewillige zusammen. Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in Prag und Warschau sowie die Ständige Vertretung der BRD in Ostberlin waren von DDR-Bürgern besetzt. Sie wollten so ihre Ausreise in den Westen erzwingen. Dennoch wähnte sich Stasi-Minister Erich Mielke noch ganz als Herr der Lage. Auf einer der regelmäßig stattfindenden Dienstkonferenzen erklärte er am 28. April 1989 den Leitern der MfS-Diensteinheiten seine Sicht der Dinge.
In einem vorbereiteten Referat, das er dann vom Blatt ablas, fasste er die wichtigsten Themen der Stunde zusammen und gab Anweisungen, wie seine Offiziere mit der Lage umgehen sollten. Im vorliegenden Tonbandmitschnitt des Referats gleitet Mielke zwischen den vorbereiteten Sätzen jedoch immer wieder ins freie Reden – und zeigt sich erstaunlich offen. Ausreisewillige bezeichnet er als "Strolche", die er am liebsten alle abschieben würde. Leider gäbe es dann einen "großen Lärm", weshalb das eine schlechte Idee sei. Bei Fluchtversuchen empfiehlt er, wenn schon die Waffe zum Einsatz komme, so zu schießen "dass der Betreffende eben da bleibt, bei uns".
[Erich Mielke:]
Wir setzen unsere Konferenz fort, Genossen, also unsere Dienstbesprechung.
Genossen, im letzten Komplex unserer heutigen Beratung werde ich zu einigen politisch-operativ bedeutsamen Erkenntnissen, Problemen und Aufgabenstellungen sprechen. Die sich aus der bisherigen Um- und Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Privatreisen von Bürgern der DDR sowie mit ständigen Ausreisen nach dem nichtsozialistischen Ausland und der dazu erlassenen dienstlichen Bestimmungen ergeben.
In der Dienstbesprechung am 13. Dezember 1988 habe ich bereits die sich für die Diensteinheiten des MfS aus den neuen Verordnungen ergebenden grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben angewiesen und erläutert. Zwischenzeitlich konnten erste Erfahrungen hinsichtlich ihrer einheitlichen und konsequenten Anwendung gesammelt werden. Hinzu kommt, dass bekanntlich vor Kurzem weitere zentrale Entscheidungen hierzu getroffen worden sind, aus denen sich weitergehende Konsequenzen für die politisch-operative Arbeit ergeben.
Bestätigt hat sich die bereits im Dezember getroffene Einschätzung, dass vom Gegner und feindlich-negativen Kräften im Inneren massive Versuche unternommen wer-, wurden und werden, um die Verordnung über Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland und ihren Anwendungen als gegen die Interessen großer Teile der Bevölkerung der DDR gerichtet und nicht den KSZE-Vereinbarungen von Wien entsprechend zu diffamieren.
Das geht einher mit der unverminderten Inspirierung von Bürgern der DDR zur Antragstellung auf ständige Ausreise nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, zum ungesetzlichen Verlassen der DDR mit einer insgesamt verstärkten ideologischen Einwirkung unter Nutzung beziehungsweise Missbrauch der neuen Regelungen. Wir wissen, dass davon die politisch-operative Lage entscheidend beeinflusst wird. Zunächst zu einigen operativ bedeutsamen Erkenntnissen und Aufgaben im Zusammenhang mit Privatreisen von Bürgern der DDR.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1989 bis einschließlich 31. März 1989 erfolgten insgesamt 1.230.396 Privatreisen von Bürgern der DDR nach dem nichtsozialistischen Ausland. Das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einer Zunahme um 24,2 Prozent und widerspiegelt damit die kontinuierliche Weiterentwicklung des Privatreiseverkehrs nach dem nichtsozialistischen Ausland. Der Hauptanteil dieser Privatreisen entfällt mit circa 75 Prozent auf Alters- und Invalidenrentner, also Reisen gemäß § 7, Absatz 3 der Reiseverordnung. Priv-, - ähm - Privatreisen von Bürgern nach dem nichtsozialistischen Ausland gemäß Absatz, gemäß § 7, Absatz 1 und 2 waren um ca. 19,8 Prozent zurückgegangen.
Ich gebe euch diese Zahlen, ist ja streng geheim, nicht, ist doch klar, weil ich habe folgendes vertreten, Genossen, wie sag ich - äh - und wurde auch akzeptiert: Es gibt für mich nur reisende Bürger der DDR. Ob der eene 65 ist und der andere 20 oder 25; für mich is det ein Bürger der reist. Und da sind sie alle drin, eine Zahl! Und daher kommt diese hohe Steigerungsrate, nicht wahr. Bürger, wir sind Bürger der DDR, die reisen. Und man kann doch nicht ... Vielleicht sollen sie uns noch fragen, noch mehr und dass wir ihnen alle nennen nicht, wie viele minderjährig sind, wie viele volljährig sind, welche, oder ich meine, Frauen sind, was sind Männer, welche Altersstufe ist und so weiter, alles Mögliche noch, nicht. Also ist ganz klar für mich, ich sage euch das jetzt nur zum Verständnis für unsere Arbeit und nicht zum Gebrauch. Und dat andere, ja, das könnt ihr ruhig sagen, das Ding ist, die reisen, die Gesamt-, - äh - nicht wahr, die Gesamt-, - äh - -steigerungsrate, könnt ihr ruhig erklären, nicht wahr.
Also, - ähm - sind alles zurückgegangen, das war aber vorher für uns ganz klar, nicht wahr, nur ive, die Naive, die nicht richtig die Ordnung gelesen haben, konnten sich vorstellen, dass da sprunghafter Anstieg sein wird, nicht wahr. So nicht. Die übergroße - äh - Summe, musste ja nun leider wieder korrigieren, das werden wir ja sehen, nicht wahr. Wozu ich dann noch etwas sagen werde.
Verglichen mit Reisen [unverständlich] gleichen Zeitraum des Vorjahres, die übergroße Mehrzahl aller entgegengenommenen Reiseanträge wurden positiv entschieden. Gleichzeitig müssen wir jedoch beachten, dass im ersten Quartal circa - äh - 159.000 Anträge auf Privatreisen nach dem nichtsozialistischen nicht entgegengenommen wurden, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Da wir wissen, dass das zu umfangreichen negativen Äußerungen beziehungsweise Reaktionen der betreffenden Bürger geführt hat, vor allem deshalb, weil vor Erlass der neuen Regelung häufig auch solchen Reiseanliegen gemäß den praktizierten erweiterten Genehmigungsmöglichkeiten zugestimmt wurde.
Das war ja ne Ausweitung, nicht wahr, ohne Kontrolle, und und ...
Der Anteil der Nichtrückkehrer von derartigen Reisen erhöhte sich von 0,39 Prozent im Jahr 88 auf 0,49 Prozent im ersten Quartal 89, wobei eine von Monat zu Monat steigende Tendenz festzustellen ist.
Das, deshalb bekommt ihr die Zahlen, damit ihr selber operative Gedanken euch machen könnt, nicht wahr, analytisch arbeiten.
Hervorzuheben ist vor allem eine weitere Zunahme der Nichtrückkehr von Ärzten, Zahnärzten, mittleren medizinischen Personalen, von hochqualifizierten Kadern aus dem Bereich der Volkswirtschaft, der Forschung und Entwicklung, sowie aus der Volksbildung. Die Anzahl der Ehepaare, zunehmend auch mit erwachsenen Kindern, die von gemeinsamen Privatreisen nicht zurückkehren, hat sich nahezu verdoppelt. Bekanntlich wurde auf der Grundlage einer zentralen Entscheidung durch den Minister des Inneren und Chef der Deutschen Volkspolizei die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung vom 30.11.88 bei Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland erlassen, die mit Wirkung vom 01.04.89 in Kraft tritt, trat. Ich setze voraus, dass der Inhalt dieser, die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für private Reisen weiter präzisierenden Durchführungsbestimmung bekannt ist und verweise auf mein diesbezügliches Schreiben vom 14. März. Habt ihr ja bekommen, nicht wahr, von 89.
Unter Beachtung der Reaktion der Bürger der Aktivitäten des Gegners im Zusammenhang mit dem Erlass der Verordnung vom 30.11. ist davon auszugehen, dass die mit der ersten Durchführungsbestimmung gegebenen Möglichkeiten der Auslegung des § 7 der Reiseverordnung durch die Bürger voll ausgeschöpft werden. Das führte seit Inkrafttreten bereits zu verstärkten Vorsprachen in den Dienststellen des Pass- und Meldewesens, worunter sich erneut ein beträchtlicher Anteil von Personen befindet, die Reisewünsche ohne Vorliegen der in der Reiseverordnung und der ersten Durchführungsbestimmung festgelegten Voraussetzungen vortragen. Insgesamt wird es zu einem weiteren operativ beachtenswerten Anstieg des Privatreisevers-, -kehrs in das nichtsozialistische Ausland kommen. Dem haben wir bei der Gestaltung und Organisation der politisch-operativen Sicherung von Privatreisen Rechnung zu tragen. Bleibt uns nichts weiter übrig.
Mit den jetzt vorgenommenen rechtlichen Präzisierungen und weisungsmäßigen Veränderungen im MdI wurden die aus zentraler Sicht notwendigen Ergänzungen bei der praktischen Umsetzung der Verordnung eingearbeitet. Über diesen Rahmen hinaus sind keine Genehmigungen für Privatreisen nach dem nich-, nichtsozialistischen Ausland zuzulassen. Keiner hat das Recht, auf territorialer Ebene gegenüber dem zuständigen VPKA oder Bereich des Pass- und Meldewesens weitergehende Anliegen durchzusetzen.
Notwendige Privatreisen im Zusammenhang mit der Rückgewinnung von DDR-Bürgern sind über die Hauptabteilung VII beim MdI zu veranlassen.
Damit wir ne Kontrolle dann haben, nicht wahr? Ob's zweckmäßig is.
Bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen und der vorgenommenen Weisungsänderungen des MdI zum Privatreiseverkehr sind insbesondere folgende Konsequenzen zu berücksichtigen. Mit der in § 4 der ersten Durchführungsbestimmung getroffenen Regelung wo, Regelung wonach Anträge auf Privatreisen von Tanten, Onkeln und Nichten und Neffen auch zu den Ehegatten der Verwandten gezählt werden können, wenn bei diesen Gründen gemäß § 7, Absatz 2 der vor, wenn bei diesen Gründen gemäß § 7, Absatz 2 der Verordnung vorliegen, und dies auch entsprechend für die Ehegatten der Antragsberechtigten bei Reisen zu deren Verwandten gilt, wir das sogenannte Onkel- und Tante-Problem weitgehend gelöst.
Natürlich ein Irrtum zu glauben, dass det nun also beruhigend wird sein. Da kommen Andere, die wollen dann auch, und so weiter. Die Sogwirkung bleibt, nicht wahr.
Ich hebe jedoch nachdrücklichst hervor, dass diese Regelung nur für die festgelegten Personenkategorien, nicht jedoch auf weitere Verwandtschaftsverhältnisse beziehungsweise Schwägerschaftsbeziehungen gemäß dem § 7, A 2 der Verordnung anzuwenden ist.
Hieraus ergeben sich für die Angehörigen des Pass- und Meldewesens höhere Anforderungen, insbesondere an die Überprüfung der tatsächlich seitens des Antragstellers vorliegenden Verwandtschaftsverhältnisses, Verhältnisse beziehungsweise Schwägerschaftsbeziehungen. Im politisch-operativen Zusammenwirken mit der DVP ist verstärkt darauf Einfluss zu nehmen [räuspert sich], dass durch die Angehörigen des Pass- und Meldewesens bei der Antragsentgegennahme im Gespräch mit den Antragstellern einer Privatreise gesicherte Erkenntnisse zum vorliegenden Verwandtschaftsverhältnis erarbeitet werden.
Im Zusammenhang mit der Beendigung der Verwandtschaftsverhältnisse beziehungsweise Schwägerschaftsbeziehungen durch Scheidung oder Tod wird zur Vermeidung von Härtefällen darauf orientiert, von dem Grundsatz auszugehen, dass nach, auszugehen, dass nach derartigen Ereignissen auch weiterhin Privatreisen prinzipiell möglich sind, sofern, sofern keine Versagungsgründe gemäß der Verordnung vorliegen. Im politisch-operativen Zusammenwirken mit der DVP ist darauf Einfluss zu nehmen, dass in diesen Fällen kein dogmatisches Vorgehen, sondern eine differenzierte Entscheidungsvorbereitung erfolgt.
In diesem Prozess ist neben der vordergründigen Berücksichtigung der Intensität der bestehenden persönlichen Beziehungen und Verbindungen unter anderem herauszuarbeiten beziehungsweise einzuschätzen, ob in der Vergangenheit zu dieser Person oder ihrem früheren Ehegatten bereits Priv-, Privatreisen durchgeführt wurden, ob ein vom Charakter her schwerwiegender Reisegrund gemäß der Verordnung vom 30.11.88, wie zum Beispiel Todesfall, lebensgefährliche Erkrankung vorliegt, welche Folgen bei einer ablehnenden Entscheidung vor allem hinsichtlich des weiteren Verhaltens bis hin zur möglichen Antragstellung auf, Antragstellung auf ständige Ausreise eintreten können, nicht wahr, nich Menschen nich zu verärgern.
Mit der ersten Durchführungsbestimmung § 5 wurden auch neu die Möglichkeiten geschaffen, Schwerstgeschädigte bei ärztlich attestierter Notwendigkeit und Blinde im Rahmen von Privatreisen in das nichtsozialistische Ausland zu begleiten. Obwohl in der Regel davon auszugehen ist, dass diese Begleitfunktion von im Haushalt lebenden, beziehungsweise anderen Verwandten wahrgenommen wird, kann die Begleitung auch durch eine vom Bedürftigeren, Bedürftigen gewünschte, andere Person über 18 Jahre erfolgen. In jedem Fall sind dazu weitergehende Überprüfungsmaßnahmen gemäß der dritten Durchführungsbestimmung zu meiner Dienstanweisung Nummer 4/85 vorzunehmen, zumal bei dieser Rei-, Begleitperson keine Voraussetzungen gemäß § 7 der Reiseverordnung vorliegen müssen. Klar. Eine Nutzung dieser Möglichkeit zum Missbrauch des Privatreiseverkehrs, einschließlich der Nutzung zur Durchführung von Privatreisen ohne die zu begleitende Person ist konsequent zu unterbinden.
Gründlich zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung derartiger Privatreisen mit Ki-, PKW tatsächlich gegeben sind, ob Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung dieses, des PKW für subversive oder andere feindlich-negative Handlungen vorliegen. Ich verweise nochmals grundsätzlich darauf, dass an die Genehmigung von Privatreisen mit PKW aus den bekannten Gründen strengste Maßstäbe anzulegen sind!
Auf ein weiteres Problem möchte ich ebenfalls aufmerksam machen. Mit den Regelungen der ersten Durchführungsbestimmung erhöhen sich objektiv die Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer Reisen durch Ehepaare. Ich unterstreiche dabei aber die Notwendigkeit und auch unter den jetzigen Bedingungen und Umständen bei der Genehmigung von gemeinsamen Reisen durch Ehepaare weiter die strengen Maßstäbe anzulegen, wie ich sie bereits am 13. Dezember 88 dargelegt habe.
Aus den präzisierten Regelungen sowie aus den Erkenntnissen, die durch Untersuchung von Fällen der Nichtrückkehr gewonnen wurden, ergeben sich weitergehende Anforderungen an die Qualität und Intensität der durchzuführenden, intern geregelten Prüfungshandlungen sowohl der DVP als auch unserer Diensteinheiten. Konsequent ist zu gewährleisten, dass zu diesem Personenkreis auch nach erstmaligen Privatreisen geeignete Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden, um rechtzeitig Veränderungen in den Verhaltensweisen, Einstellungen und Aktivitäten festzustellen, die auf die Vorbereitung eines ungesetzlichen Verlassens der DDR bei künftigen Privatreisen schließen lassen.
Bezogen auf gemeinsame Reisen von Eltern, beziehungsweise Elternteilen mit ihren im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern bleiben meine Ausführungen von Dezember 88 voll günstig, gültig. Das heißt die Mitreise von minderjährigen Kindern ist konsequent zu unterbinden.
Auf ein weiteres Erfordernis möchte ich in diesem Kreis nochmals besonders aufmerksam machen. Bekanntlich sind auf der Grundlage der Reiseverordnung den Bürgern im Falle einer ablehnenden Entscheidung zu einer Privatreise die rechtlichen Gründe, also die Versagungsgründe schriftlich mitzuteilen. Vorliegende zentrale Erkenntnisse belegen, dass damit nicht unerhebliche Schwierigkeiten und Probleme verbunden sind. Das betrifft insbesondere die zielgerichtete Ausschöpfung aller Möglichkeiten hinsichtlich der Erarbeitung und Dokumentierung beweiskräftiger Informationen, die auch im Beschwerdeverfahren nicht erschüttert werden können.
Grundsätzlich muss es deshalb verstärkt darum gehen, für die Wahrnahme des Einspruchsrechtes die breite Palette der in der Reiseverordnung festgelegten Versagungsgründe noch gründlicher personenbezogen zu analysieren und konsequenter auszunutzen. Das gilt auch in den Fällen, wo nur inoffizielle Informationen vorliegen, die die Ablehnung der Reise notwendig machen. Vor allem im Prozess der politisch-operativen Arbeit durch den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sind stärker offiziell nutzbare Versagungsgründe herauszuarbeiten und zu dokumentieren. Nichts darf dabei verloren gehen, was für eine Entscheidung beziehungsweise Gründung, Begründung der Ablehnung bedeutsam, bedeutsam sein könnte. Das schließt ein, entsprechende Anhaltspunkte oder Ausgangshinweise zielstrebig zu erfassen, zu verdichten, zu überprüfen und gegebenenfalls durch geeignete operative Maßnahmen zu legalisieren. Und das muss auch unter der Sicht weiterer, eventuell perspektivisch anstehender erneuter Reiseentscheidungen erfolgen.
Hinsichtlich der Anwendung der Versagungsgründe geht es insbesondere um die Erarbeitung beweiskräftiger Informationen über Vorbereitungshandlungen zum ungesetzlichen verlassen der DDR, Verletzung der Rechtsvorschriften der DDR bei früheren Auslandsaufenthalten, die Erschleichung von Reisegenehmigungen durch Vortäuschung von Verwandtschaftsverhältnissen und die Manipulierung von Reiseanlässen, die Teilnahme an feindlich-negativen beziehungsweise kriminellen Aktivitäten im In- und Ausland, um nur einige wesentliche Gesichtspunkte zu nennen.
Das Erfordernis der weiteren Qualifizierung der Arbeit auf diesem Gebiet ergibt sich nicht zuletzt aus der Tatsache, dass im ersten Quartal 1.416 Bürger von dem in § 18 der Reiseverordnung eingeräumten Beschwerderecht Gebrauch gemacht haben und in circa 30 Prozent dieser Fälle die Entscheidung zugunsten der Bürger geändert werden musste.
Det habt ihr ja mitgekriegt, ja, den Sinn.
Das belegt die noch vorhandenen Mängel und Schwachstellen hinsichtlich der Objektivität und Beweiskraft bei der Anwendung der Versagungsgründe sowohl durch die DVP als auch durch unser Organ. Auch wenn wir als Ministerium für Staatssicherheit eine durch unser Einspruchsrecht getroffene ablehnende Entscheidung gegenüber dem betroffenen Bürger nicht vertreten müssen, so ist doch davon auszugehen, dass jede Entscheidungsänderung bei dem betreffenden Bürger die Objektivität der Entscheidungen seitens der DVP in Frage stellt und zum Autoritätsverlust führt.
Resultiert eine derartige Entscheidung dann noch aus einem im Ergebnis des Beschwerdeverfahrens zurückgezogenen Einspruchs unseres Organs, so brauche ich wohl nichts weiter dazu zu sagen, welche negativen Auswirkungen das auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen unseren Genossen und den Kampfgefährten der DVP hat.
Na klar. Hat unbedingt Auswirkungen.
Zu einem weiteren damit verbundenen Problem. Ich hatte bereits am 13. Dezember 88 mit Nachdruck darauf orientiert, Dass die Warne-, -nahme des Einspruchsrechts unseres Organs unter Bezugnahme auf § 13, Absatz 1 der Reiseverordnung nur in den begründet notwendigen Fällen zu erfolgen hat. Wenn zu anderen Versagungsgründen nicht genügend offiziell beweiskräftiges Material vorliegt, darf nicht zugelassen werden, dass automatisch eine Ablehnung unter Bezugnahme auf § 13, Absatz 1, Schutz der nationalen Sicherheit, erfolgt.
In gleicher Weise ist auch die politisch-operative Einflussnahme auf die DVP zu verstärken, zumal der Ausschluss der Möglichkeit auf gerichtliche Nachprüfung bei Versagung von Reisen unter Bezugnahme auf § 13, Absatz 1 nicht bedeutet, dass die betreffende, betroffenen Bürger bei für sie fadenscheinigen Zusammenhängen derartige Entscheidungen ohne weitere Aktivitäten akzeptieren. Das wiederum setzt vermeidbare Ausgangspunkte für mögliche Konfrontationen mit den Staatsorganen.
Eine Reihe von Problemen und Fragen gibt es nach wie vor im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Privatreisen durch solche Bürger, die einen Antrag auf ständige Ausreise beziehungsweise in der Vergangenheit ein Ersuchen auf Übersiedlung gestellt haben. Einerseits ist eine Nichtentgegennahme von Anträgen auf Privatreisen durch diesen Personenkreis trotz Vorliegens entsprechender Voraussetzungen beziehungsweise eine generelle Ablehnung derartiger Anträge ohne Vorliegen konkreter Versagungsgründe rechtlich nicht begründet. Andererseits kann in diesen Fällen keine pauschale Entscheidung zur Genehmigung von Privatreise erfolgen, da die Gefahr des Missbrauchs der Reise, darunter insbesondere zur Nichtrückkehr, potentiell sehr groß ist.
Bewährt hat sich in der operativen Praxis der Grundsatz, bezogen auf jeden Einzelfall noch gründlicher Bewertung, nach gründlicher Bewertung aller Umstände und Bedingungen, einschließlich der zur Gesamtpersönlichkeit und zum aktuellen humanitären Anlass vorliegenden Informationen, flexibel und differenziert zu entscheiden.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei diesen Entscheidungen stets um Risikoentscheidungen handelt, und die potentielle Gefahr eines Missbrauches der Privatreise zur Nichtrückkehr sowie zu anderen gegen die DDR gerichteten Handlungen sehr hoch ist, ergeben sich höhere Anforderungen an die Durchführung der internen Prüfungshandlungen sowohl durch die Deutsche Volkspolizei als auch durch unser Organ. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, ausgehend von der differenzierten Bewertung der Person des Antragstellers, von der Arbeitsgruppe gemäß Ordnung Nummer 0175/89 des MdI ein Standpunkt zum vorliegenden Antrag auf eine Privatreise des Antragsteller auf ständige Ausreise als Empfehlung für die durch das Pass- und Meldewesen zu treffende Entscheidung erarbeitet werden.
Im Rahmen der Aufklärung und Realisierung der personenbezogenen Arbeit durch alle am Prozess der Zurückdrängung der Antragstellung auf ständige Ausreise beteiligten Organe sind dabei solche Informationen zu erarbeiten, die bezogen auf künftige beziehungsweise die aktuell zu treffende Entscheidung zur Privatreise als Grundlage für eine rechtliche Begründung zur Ablehnung der Reise genutzt werden können.
Das is natürlich alles sehr kompliziert und viel gefordert wird da, nicht?
Andererseits könnte in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen einer Privatreise zugestimmt werden, wenn diese Genehmigung zur wirksamen Zurückdrängung des Antrages auf ständige Ausreise genutzt werden soll und begründete Aussichten auf Erfolg bestehen.
Is auch natürlich eine Seite der operativen Arbeit, nicht?
Dabei sollte von der in der Praxis bewährten Möglichkeit Gebrauch macht, Gebrauch gemacht werden, unmittelbar vor der Privatreise durch die Bereiche Inneres Aussprachen mit den Antragstellern auf ständige Ausreise zu führen, sie in geeigneter Form über die getroffene Entscheidung zu informieren und auf die Konsequenzen im Falle eines Missbrauchs der Privatreise zum ungesetzlichen Verlassen der DDR hinzuweisen. Derartige Aussprachen sind auch geeignet, Ansatzpunkte für den zielgerichteten Einsatz unserer operativen Kräfte, Mittel und Methode zu sch-, Methoden zu schaffen, um die wirklichen Reaktionen der Antragsteller auf genehmigte Privatreisen festzustellen und deren Missbrauch zu verhindern.
Das trifft im Prinzip ebenfalls zu auf Antragsteller auf Privatreisen, bei denen es sich um Bürger handelt, die in zurückliegender Zeit Übersiedlungsersuchen abgelehnt wurden, die diese staatliche Entscheidung akzeptierten und sich diszipliniert verhalten, sowie jene, die derartige Ersuchen selbst zurückgenommen, das heißt endgültig von ihrem Vorhaben Abstand genommen haben. Auch bei Antragstellung auf Privatreisen von Bürgern der DDR zu Personen, denen in der zurückliegenden Zeit die ständige Ausreise beziehungsweise Übersiedlung nach dem nichtsozialistischen Ausland durch die zuständigen staatlichen Organe der DDR genehmigt worden war, sind im Prinzip gleichermaßen differenzierte Einzelentscheidungen zu treffen. Eine Ablehnung einer Privatrei-, -reise aus dem Grund, dass der Verwandte ständig aus der DDR ausgereist ist beziehungsweise übersiedelte ist rechtlich nicht vertretbar.
Jedem von euch dürfte deutlich geworden sein, dass unter den veränderten Lagebedingungen den in der 3. Durchführungsbestimmung zu meiner Dienstanweisung Nummer 4/85 festgelegten Zielen und Aufgabenstellungen für das politisch-operative Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei und die politisch-operative Sicherung der Bereiche Pass- und Meldewesen ein noch höherer Stellenwert beigemessen werden muss. Dabei haben wir vor allem noch stärkeren operativen Einfluss auf die einheitliche Anwendung der Weisung für den Privatreiseverkehr zu nehmen. Das bezieht sich im Besonderen auf die strikte Einhaltung der rechtlichen Regelungen, auf die wirksame Verhinderung von, des Unterlaufens oder Ausuferns dieser Regelung oder auch des Befugnismissbrauchs, sowie auf den entschlossenen Kampf zur wirksamen Zurückdrängung von Fällen der Nichtrückkehr.
Was die Nichtrückkehr, Rückkehr von Privatreisen betrifft, so sind durch die zuständigen Diensteinheiten des MfS noch konsequenter die erforderlichen Untersuchungen entsprechend der 3. Durchführungsbestimmung zu meiner Dienstanweisung Nummer 4/85 enthaltenen Festlegungen zu führen. Des Weiteren ist im politisch-operativen Zusammenwirken vor allem mit der Deutschen Volkspolizei Einfluss darauf zu nehmen, dass zu allen Fällen der Nichtrückkehr die vom MdI hierzu festgelegten Untersuchungen geführt werden. Insgesamt muss die Untersuchung von Fällen der Nichtrückkehr von Privatreisen wirksamer dazu beitragen, Ursachen und begünstigende Bedingungen für das ungesetzliche Verlassen der DDR aufzudecken und zu beseitigen. Das schließt auch die Aufdeckung und konsequente Beseitigung von Fehlern, Mängeln und Schwachstellen im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, sowie im operativen Zusammenwirken zwischen den VPKÄ und den Kreisdienststellen ein.
Mit der erforderlichen Aufmerksamkeit sind auch die Stimmungen, Meinungen und Reaktionen der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei sowie vorgenommene Veränderungen zu verfolgen, um rechtzeitig Erscheinungen des Zweifelns an der Richtigkeit dieser Maßnahmen oder von Nachlässig- und Sorglosigkeit sofor-, sowie von Resignation zu erkennen und wirksam zu ihrer offensiven Überwindung beizutragen. Insbesondere im Hinblick auf die kommenden politischen und gesellschaftlichen Höhepunkte ist auch im Bezug auf die Durchsetzung der Regelung für den Privatreiseverkehr äußerst gewissenhaft zu arbeiten, um jegliche negative Auswirkung, die zur Störung der Politik der Partei unseres Staat und unseres Staates führen können, auszuschließen oder weitestgehend einzugrenzen.
Genossen, nun zu einigen - äh - aktuellen Erkenntnissens der Entwicklung der Lage auf dem Gebiet der ständigen Ausreise und sich daraus ergebenden Aufgaben und Anforderungen. Seit dem Ankra-, Inkrafttreten der Reiseverordnung bis zum 31. März 1989 hat eine erhebliche Anzahl von Bürgern der DDR Antrag auf ständige Ausreise gestellt. Dabei handelte es sich zu über neunzig Prozent um Personen, die bereits vor dem 1. Januar 1989 um Übersiedlung nach der BRD und Westberlin gestellt hatten. Die Anzahl der Erstantragsteller, Antragsteller, entspricht etwa der Größenordnung des Vergleichszeitraumes des Vorjahres. Diese Entwicklung hält also unvermindert an. Territoriale Schwerpunkte der Antragstellung bilden nach wie vor die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt, Berlin und Leipzig.
Die ganze Kompliziertheit der Lage wird auch daraus ersichtlich, dass bisher bei lediglich 1,9 Prozent die Anträge auf ständige Ausreise abgelehnt wurden, und lediglich bei 0,4 Prozent der Antragsteller eine Abstandnahme vom Vorhaben der ständigen Ausreise erreicht werden konnte. Diese Situation ist völlig unbefriedigend und entspricht in keiner Weise dem Grundanliegen der Reiseverordnung sowie den sicherheitspolitischen Erfordernissen ihrer Umsetzung. Dies zwingt also alle operativen Diensteinheiten in noch stärkerem Maße dazu, durch entsprechende Einflussnahme auf die Partner des Zusammenwirkens sowohl die Anstrengung zu Erreichung einer größeren Anzahl von Abstandsnahmen zu erhöhen als auch konkretere Maßnahmen zur kontinuierlichen Ablehnung von ständigen Ausreisen auf der Grundlage der Reiseverordnung einzuleiten.
Bezogen auf Ablehnung betrifft das vor allem Antragsteller, bei denen klare und unwileg-, unwiderlegbare Ablehnungsgründe vorhanden sind. Dieser Prozess ist differenziert, unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Situation, im jeweiligen Verantwortungsbereich wirksamer zu planen und durchzuführen. Dabei sind solche bevorstehenden gesellschaftlichen Höhepunkte wie die Kommunalwahlen [gemeint sind die Kommunalwahlen in der DDR 1989], das Pfingsttreffen der FDJ und der vierzigste Jahrestag der Gründung der DDR zu berücksichtigen.
Einerseits sind im Vorfeld dieser Höhepunkte möglichst keine Ablehnungen auszusprechen. Ne, nich, nicht demonstrativ, nicht wahr. Das heißt, bezogen auf die Kommunalwahlen und den Jahrestag der DDR, sind unmittelbar davor in allen Bezirken und bezogen auf das Pfingsttreffen, in der Hauptstadt Berlin keine Ablehnungen auszusprechen. Also demonstrativ, nicht wahr, damit man merkt, man macht det deshalb. Danach ist dieser Prozess auf der Grundlage fundierter Entscheidungen zügig und kontinuierlich fortzusetzen.
Also des, sind zwei Prozesse, nicht wahr. Die abzulegen und dann nachher fortzusetzen.
Diese mit dem MdI abgestimmte Orientierung haben die Bereiche Inneres erhalten. Andererseits ist es sicherheitspolitisch nicht vertretbar, wenn nach Ablauf der festgeschriebenen Frist von maximal sechs Monaten plötzlich in allen Bezirken in einem relativ kurzen Zeitraum eine Vielzahl von Ablehnungen ausgesprochen werden muss. Das könnte zu einer komplizierten Lage führen beziehungsweise die an sich schon außerordentlich komplizierte Lage nur noch weiter verschärfen.
Deshalb ist in allen Bezirken in die Ablehnung von ständigen Ausreisen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Anzahl der Gesamtantragsteller und unter Beachtung der Anzahl der genehmigten R-, Ausreisen so zu organisieren, dass es sowohl zeitlich, als auch territorial zu keinen derartigen Konzentrationen kommt.
Ich hatte mal so 'ne Idee, 'ne faule Idee natürlich gleich, 'ne? Alle diese Strolche die in den Kirchen jetzt immer sitzen, die Antragsteller, die uns da dann solch Theater machen, einfach in, aus der Kirche rauszune-, also wenn 'se raus kommen aus der Kirche zu nehmen und abzuschieben. Na, dann kommen 'se natürlich so ohne alles Andere da an die Grenze, nicht wahr, da gibt's natürlich einen Riesenlärm, nicht, und deshalb ist die Idee nicht sehr gut, nicht wahr. Aber gut wäre es! [lacht] Schluss, die wollen alle raus. Na jut wäre det. Und det wäre für die auch ganz jut, wenn die da stehen, das 'is Arbeit damit, nicht wahr.
Andererseits können wir natürlich sagen, hier frei, als frei Denkender, man kann natürlich auch nicht, man kann natürlich och nicht jetzt hunderte, oder sagen wir mal, und und und tausende an einem Tag nehmen und stellt sie an eener Stelle raus, so, da sind sie alle. Dat heißt eine Auswanderungs-, - äh - wie soll ich jetzt sagen, -episode zu schaffen, nicht wahr.
Also deshalb vermeiden diese, sondern klug und umsichtig arbeiten. Ich betone nochmals, Grundlage für die zu treffende Festlegung ist die konkrete und personenbezogene Einschätzung der politisch-operativen Lage im jeweiligen Verantwortungsbereich. Aber dazu erkläre ich, alle Strolche und gemeinen Leute, die meldet uns, und solche Dinge, dass ja der eene, der vier, drei, vier Mal vorbestraft war, nich - äh - ruff-, jemeldet habt, da muss ich sagen, versteh ich überhaupt nich! Dass wir uns jetzt mit dem befassen müssen. Der is unmöglich! Was soll denn der hier, wenn er vier, drei, vier Mal immer wieder weiter, oder wenn ick gloob sieben Mal, ich will nicht wissen, genau, isset schon überprüft [uverständlich], oder nicht?
[Aus dem Hintergrund:]
Noch nicht endgültig überprüft.
[Erich Mielke:]
Man redet sogar von neunmal, die er ... ja, so hei-, sage, sage, sage sieben bis neun Mal vorbestraft. Na, wat soll denn das, Mensch? Da verlieren wir doch gar nichts! Das eine uns-, sehr, sehr schlechte Arbeitsweise. Und wir schaffen uns politische, Zündstoff nur.
Dazu gehört auch die mit den Bereichen Inneres abgestimmte, jederzeit aktuelle Übersicht zu Antragstellern auf ständige Ausreise, zu erfolgten Ablehnungen, Abstandnahmen. Nur so können Entwicklungstendenzen und sich herausbildende Schwerpunkte rechtzeitig erkannt und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden. Da das auch von großer Bedeutung für die zentrale Einschätzung der Lage auf diesem Gebiet ist, müssen die gemäß meiner Dienstanweisung Nummer 2/88, Anlage 2 geforderten Informationen und statistischen Angaben exakt und rechtzeitig an die Zentrale übermittelt werden.
Ich will nichts sagen, vielleicht ist auch der, - äh - der - äh - Niebling Schuld, vielleicht hat der da druff gesessen. Also ick will nich, ick will keenen beschuldigen, nicht wahr, persönlich, hab allgemein die Sache gestellt. Na, du, du kaschierst dich da so'n bisschen, ne?
[Raunen und leises Lachen im Hintergrund]
[Erich Mielke:]
Ein weiterer, die politisch-operative Lage charakterisierender Faktor sind die verstärkten Versuche des Gegners, Bürger der DDR nicht nur schlechthin zu feindlich-negativen Aktivitäten, sondern zu spektakulären Aktionen zur Erzwingung ihrer eigenständigen Ausreise zu inspirieren. Das erklärte politische Ziel dieses gegnerischen Vorgehens besteht offenkundig darin, die DDR weiter zu weitergehenden Entscheidungen über ständige Ausreisen außerhalb der geltenden rechtlichen Regelungen zu veranlassen, uns damit unter massiven Druck zu setzen.
Die seit Anfang dieses Jahres anhaltenden Erpressungsversuche in diplomatischen Einrichtungen der BRD, insbesondere in der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR und der D-, BRD-Botschaft in Prag, beweisen das nachhaltig. Allein die Anzahl der im Zeitraum 1. Januar bis 31. März in diplomatischen Einrichtungen der BRD in Erscheinung getretenen Erpresser, die dort die Zusage zur Genehmigung der ständigen Ausreise erhielten, übersteigt erheblich die Personenzahl, die im gesamten Jahr 1988 und auch in den Vorjahren in Erscheinung getreten ist.
[unverständliches Gemurmel Mielkes mit einem seiner Nebenmänner, dann immer noch leise weiter:]
Das wäre ein Ding jetzt. Da gebt allet, die Leute benutzen, sollen die Botschaft umzingeln, damit keener rin kommt. [lacht] Dat wär ja ein Ding, Mensch.
[Erich Mielke:]
In Fortsetzung der völkerrechtswidrigen Praktiken der Beratung, Befragung und Registrierung von DDR-Bürgern, die die BRD-Vertretung aufsuchen, werden diese regelrecht zum Verbleiben in den Vertretungen ermuntert, um so ihre ständige Ausreise zu erzwingen. Die Tatsache, dass die Diplomaten der BRD selbst ausgesprochene Kriminelle und Gewalttäter wie im Falle Metzger - die Zusammenhänge hierzu sind euch aus meinem diesbezüglichen Schreiben vom 02.03.89 bekannt, ja - unter Berufung auf die Obhutspflicht gegenüber allen Deutschen nicht aus den Vertretungen verweisen und solche Fälle in den westlichen Massenmedien äußerst raffiniert und öffentlichkeitswirksam publiziert werden, regt natürlich bestimmte Personen in der DDR zur Nachahmung an. Zur Verhinderung eines größeren politischen Schadens für die DDR ist es gegenwärtig nach wie vor unumgänglich, derartige Erpressungsversuche möglichst schnell und ohne Aufsehen zu lösen. Das ist in der Regel aber meist nur mit Kompromissen möglich.
In Einzelfällen, insbesondere bei Ärzten, wurden den Erpressern außer der Zusage der Straffreiheit keine, in weiteren Fällen keine unmittelbaren Zusicherungen gegeben. Sie verließen die BRD-Vertretungen und kehrten an ihre Wohnorte zurück. Gegen weitere Erpresser wurden wegen von ihnen begangener krimineller Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verbleiben in einer diesbezü-, diplomatischen Einrichtung der BRD stehen, Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. [unverständlich] der hat ja keen, hat ja keen Nachteil, hör mal.
Diesbezügliche Ermittlungsverfahren und andere strafprozessuale Maßnahmen sind in Abstimmung mit der Hauptabteilung IX und der ZKG aus taktischen Erwägungen in der Regel durch die Deutsche Volkspolizei zu führen, auch wenn die Verdächtigen in Operativen Vorgängen bearbeitet werden.
Aufgabe der Leiter der operativen Diensteinheiten, in deren Verantwortungsbereich die Erpresser wohnhaft sind, muss es sein, nach Rückkehr dieser Personen an ihre Wohnorte unverzüglich die erforderlichen politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten, um zu verhindern, dass von ihnen oder von Personen aus ihrem Umfeld erneut feindlich-negative Aktivitäten ausgehen.
In Zusammenhang mit den Bereichen Inneres ist zu gewährleisten, das mit diesen - äh - Personen in einem vertretbaren Zeitraum sachlich gesprochen wird. Ihnen ist mitzuteilen, dass sie, falls noch nicht erfolgt, einen Antrag auf ständige Ausreise stellen können, der positiv entschieden wird. Die Ausreisetermine sind unter Ausschöpfung der mit der Reiseverordnung gegebenen Bearbeitungsfristen differenziert in Abhängigkeit von Kr-, vom konkreten Einzelfall festzulegen, um die mit der ständigen Ausreise solcher Personen verbundene negative Beispielwirkung einzuschränken.
Keinesfalls darf zugelassen werden, dass die Mitarbeiter, dass Mitarbeiter der Bereiche Inneres sich gegenüber vorsprechenden oder vorgeladenen Botschaftserpressern unwissend stellen, mit diesen grob verfahren und damit Ursachen für erneute Erpressungsversuche zur Erreichung konkreter Ausreisetermine setzen.
Dit müsst ihr also mit bisschen beachten, nicht wahr. Durch eure Genossen anweisen, dass der Ura-, ur-, ur-, dass sie da Obacht geben, wie das Verhalten der einzelnen Verantwortlichen des Inneres da sind, nicht wahr.
Andererseits darf es nicht so sein, dass wir oder die Bereiche Inneres aus Angst vor eventuell nicht auszuschließenden Erpressungsversuchen, der Androhung anderer feindlich-negativer, öffentlichkeitswirksamer Handlungen, von ungesetzlichen Grenzübertritten und so weiter, generell von notwendigen und rechtlich begründeten Ablehnungen zurückschrecken, uns verunsichern oder gar die Pistole auf die Brust setzen lassen. Ein solches Verhalten würde unsere gesamte Handlungsfähigkeit entscheidend einschränken.
Ich verweise auch darauf, dass wir seit der Veröffentlichung der Reiseverordnung gleichfalls mit anderen öffentlichkeitswirksamen provokatorisch-demonstrativen Handlungen und Vorkommnissen, sowohl im Zusammenhang mit Anträgen auf ständige Ausreise, wie zum Beispiel die maßgeblich von reaktionären Kirchenkräften organisierte Zusammenrottung von circa 650 Personen in Leipzig, - stimmt doch, ja? - äh - als auch auf dem Gebiet des ungesetzlichen Verlassens der DDR konfrontiert sind, die vom Gegner immer massiver zur Forcierung seiner Hetz- und Verleumdungskampagne gegen uns ausgeschlachtet werden.
Das alles zwingt verstärkt dazu, vor allem die vorbeugende Arbeit weiter zu qualifizieren und zu gewährleisten, dass feindlich-negative Aktivitäten durch Antragsteller auf ständige Ausreise und andere Personen weitestgehend eingeschränkt und unterbunden werden. Insbesondere muss jedem Hinweis auf Zusammenschlüsse und provokatorisch-demonstratives Auftreten von Antragstellern, auf beabsichtigte Angriffe gegen die Staatsgrenze, auf Botschafts- und Kirchenbesetzungen, auf Androhung von Gewalt und Sukzid-, Absichten, sowie auf andere operativ bedeutsame und gefährliche Handlungen, unverzüglich und bis zur endgültigen Klärung nachgegangen werden.
Für die operativen Diensteinheiten kommt es in noch stärkerem Maße darauf an, im Prozess der Klärung der Frage "Wer ist Wer" der zielgerichteten Fortführung des Differenzierungsprozesses unter den Antragstellern, aber auch unter anderen Personenkreisen potentielle Erpresser rechtzeitiger zu erkennen. In Abstimmung mit den Partnern des Zusammenwirkens ist durch geeignete Gegenmaßnahmen das Aufsuchen diplomatischer Einrichtungen zu verhindern.
Und das is och so, wenn man dann natürlich gezwungen is und nich anders kann, muss man et so geschickt machen, dass er wiederum, wird er eben festgenommen. Und nich weil er dann eine Botschaft aufsucht, da wird er festgenommen wegen seiner Provokation, Verletzung der anderen Gesetze.
In Auswertung zentraler Erkenntnisse haben sich - äh - geht doch, nicht, Fister?
[Unverständliche Antwort aus dem Hintergrund]
[Erich Mielke:]
Na das is ja schön, da freu ich mich, dass ich's richtig habe. Ich wollt ja bloß von dir als Rechtswissenschaftler bestätigt haben meine Meinung, Weisung.
[noch einmal unverständlich aus dem Hintergrund]
[Erich Mielke:]
Gut, Danke! Also, ihr seht, alles, hier geht alles hier gerecht, nach den Gesetzen hier. Nu ja, muss auch, muss auch Konsequenzen haben, muss Mut, und muss auch Klugheit haben.
In Auswertung zentraler Erkenntnisse haben sich die operativen Diensteinheiten dabei vor allem auf Personen zu konzentrieren, die in der Vergangenheit bereits mit öffentlichkeitswirksamen Demonstrativhandlungen angefallen sind und zum Teil belehrt oder anderweitig diszipliniert wurden - ne, det sind ja nicht wenige, ja? - die als Angehörige feindlich-negativer Zusammenschlüsse zur Durchsetzung von Übersiedlungsabsichten beziehungsweise ihrer ständigen Ausreise bekannt wurden, an Zusammenrottungen, Schweigemärschen, Provokationen oder Missbrauch von Veranstaltungen gesellschaftlicher Organisationen oder der Kirche teilnahmen und Verbindungen zu Kräften politischer Untergrundtätigkeit oder reaktionären Kirchenkreisen unterhalten beziehungsweise unterhielten.
Das betrifft des weiteren solche Personen, die bereits mehrfach die ständige Vertretung der BRD oder andere diplomatische Einrichtungen westlicher Staaten aufsuchten beziehungsweise auf andere Art Verbindung zu gegnerischen Stellen und Kräften aufnahmen, die wiederholt in Schreiben, Vorsprachen, Protesterklärungen, Petitionen, Unterschriftensammlungen, anderweitige Aktivitäten zur Durchsetzung ihrer Ausreiseabsichten angekündigt oder realisiert haben, die aufgrund vorliegender Versagungsgründe von vornherein mit der Ablehnung eines Antrages auf ständige Ausreise rechnen und die Kontakte zu Erpressern unterhalten, denen wir die ständige Ausreise zugesichert haben.
Im Ergebnis differenzierter und abgestimmter politisch-operativer, straf- und ordnungsrechtlicher sowie anderer Maßnahmen gegen feindlich-negative Kräfte unter den Antragstellern, einschließlich der kurzfristigen Übersiedlung bestimmter Personen, wurden die feindlich-negativen Zusammenschlüsse in bestimmtem Maße verunsichert und zersetzt, und öffentlichkeitswirksame provokatorische Auftritte unterbunden.
Wir müssen aber unbedingt in Rechnung stellen, dass diese feindlich-negativen Kräfte unter den Antragstellern sowie ein Teil weiterer Antragsteller, die sich berei-, die sich bisher in Erwartung der Genehmigung ihrer ständigen Ausreise auf der Grundlage der Reiseverordnung diszipliniert verhalten haben, nach Ablehnung ihres Antrages mit massiven feindlich-negativen Aktivitäten in Erscheinung treten können und werden. Zur vorbeugenden Verhinderung erneuter öffentlichkeitswirksamer Provokationen, einschließlich Erpressungsversuche in diplomatischen Vertretungen, Kirchen, haben alle territorial und objektmäßig zuständigen Diensteinheiten besonders in den bekannten Schwerpunkten ausgehend von den bereits vorliegenden Erkenntnissen zu Antragstellern auf ständige Ausreise die operative Durchdringung dieses Personenkreises noch zielstrebiger voranzutreiben und klug und umsichtig sogar.
Wie die in meinem Auftrag durchgeführten Untersuchungen in einigen Bezirksverwaltungen ergeben haben, wird dieser Prozess noch nicht in allen Diensteinheiten gleichermaßen gründlich und kontinuierlich durchgeführt. Worauf es hierbei ankommt, dazu habe ich am 13. Dezember ausführlich gesprochen, ich erwarte, dass die gestellten Aufgaben und gegebenen Orientierungen überall durchgesetzt und realisiert werden.
Da wir weder im Rahmen unserer gesamten Gesellschaft, noch als MfS die Kraft haben, uns mit gleicher Intensität um jeden Antragsteller zu bemühen, müssen wir, wie ich das ebenfalls bereits im Dezember hervorgehoben habe, unsere Hauptanstrengungen auf die Personen konzentrieren, vor denen aufgrund ihrer feindlich negativen Einstellung oder anderer bedeutsamer Denk- und Verhaltensweisen Gefahren ausgehen beziehungsweise ausgehen können, vor allem in Form von öffentlichkeitswirksamen Handlungen zum Schaden der DDR im In- und Ausland und die wir bei der weiteren erfolgreichen Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR, der Erhöhung ihrer Attraktivität und Anziehungskraft auf den verschiedensten Gebieten brauchen, wie zum Beispiel Ärzte, Wissenschaftler, Lehrer und andere Personen mit abgeschlossener Hoch- beziehungsweise Fachschulausbildung, Spezialisten und hochqualifizierte Facharbeiter sowie in der Öffentlichkeit weithin bekannte Prominente, wie zum Beispiel Künstler und Sportler.
Im Ergebnis dieser Differenzierung muss gewährleistet werden, dass zu diesen Personen dann auch tatsächlich die erforderlichen konkreten politisch-operativen Maßnahmen getroffen werden.
Das heißt im Kern muss begründet entschieden werden, gegen welche Personen entsprechend der zentralen Orientierungs- und Rechtsanwendung mit überzeugenden und unangreifbaren strafrechtlichen Mitteln vorgegangen werden kann, welche Personen auf andere Weise wirksam und nachhaltig diszipliniert werden können und welchen Personen die Ausreise gestattet werden soll, weil sie nicht dauerhaft diszipliniert werden können und deshalb ständig Kräfte binden und weil von ihnen immer wieder Gefahren für die staatliche Sicherheit und öffentliche Ordnung ausgehen. Deshalb meine Bemerkung zu diesem eenen Banditen. Im Ergebnis des Differenzierungsprozesses ist kontinuierlich festzulegen und mit den Bereichen Inneres abzustimmen, welche Personen der letztgenannten Kategorie, wann die ständige Ausreise genehmigt und wem zu welchem Zeitpunkt die Ablehnung des Antrages auf ständige Ausreise ausgesprochen werden soll.
Diese Entscheidungen; besonders zu den sogenannten Altfällen, die wir ja genügend kennen; dürfen nicht hinausgeschoben, sondern müssen kontinuierlich herbeigeführt werden. Das ist, wie ich bereits betont habe, angesichts der beträchtlichen Anzahl der seit Inkrafttreten der Reiseverordnung gestellten Anträge auf ständige Ausreise unbedingt erforderlich, um eine Anhäufung von Problemen im Zusammenhang mit den zu treffenden Entscheidungen bei Ablauf der Bearbeitungsfristen zu vermeiden. Vor allem gilt das in den territorialen und objektgemäßen, -mäßigen Schwerpunkten. Notwendig ist auch, die Möglichkeiten, die sich aus der Zusammenführung aller verfügbaren offiziellen und inoffiziellen Informationen zu jedem Antragsteller ergeben bei aller, bei allen Entscheidungen noch, -scheidungen noch gewissenha-, -hafter auszuschöpfen.
Noch nicht allen operativen Diensteinheiten gelingt es im erforderlichen Maße, das häufig umfangreiche Informationsaufkommen zu den Antragstellern kurzfristig und in der erforderlichen Qualität zu verarbeiten, vor allem analytisch zu durchdringen. Das führt zwangsläufig dazu, dass operativ bedeutsame Personen unter Antragstellern nicht, oder zu spät erkannt und vorhandene operative Möglichkeiten ihrer Bearbeitung nicht beziehungsweise zu spät genutzt werden. Hier ist unbedingt eine höhere Qualität erforderlich.
Genossen, eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe Wirksamkeit der Arbeit in den Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften zur Zurückdrängung von Antragstellungen auf ständige Ausreise nach dem nichtsozialistischen Ausland ist die klare Position der Leiter zu diesem gesamtgesellschaftlichen Anliegen und zu den eigenen sich daraus ergebenden Aufgaben. In meinem Auftrag durchgeführte erste Überprüfungen zur qualifizierten Umsetzung der Verfügung Nummer 192/88 des Vorsitzenden des Ministerrates auf verschiedenen Ebenen haben jedoch ergeben, dass es neben einer Reihe guter Beispiele aber noch erhebliche Reserven gibt. So sind gegenwärtig noch Erscheinungen anzutreffen, dass der Inhalt der genannten Verfügung zuständigen staatlichen Leitern nur unzureichend bekannt ist, nicht alle Leiter an den diesbezüglichen Einweisungen teilgenommen haben und so weiter und so fort.
Ein derartiges Verhalten zeigt doch, dass in diesen Fällen die Arbeit mit Antragstellern als eine politische Aufgabe, als Bestandteil der Verantwortung der Leiter für die politische Führung und Leitung ihrer Kollektive im Sinne der einheitlichen Durchsetzung unserer Staatspolitik noch nicht richtig begriffen wurde. Unsere Aufgabe muss es hier sein, durch geeignete Form verstärkter Einflussnahme; das kann sowohl im direkten persönlichen Gespräch, über IM in Schlüsselpositionen, über den Weg der Parteiinformationen und in anderer Weise erfolgen; die notwendigen Veränderungen herbeizuführen.
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass gemäß besagter Verfügung Nummer 192/88 arbeitsrechtliche oder andere restriktive Maßnahmen aufgrund der Antragstellung auf ständige Ausreise nicht zulässig sind. Genosse Erich Honecker hat das kürzlich nochmals nachhaltig unterstrichen. Das heißt natürlich nicht, dass künftig von den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Änderung beziehungsweise Beendigung arbeitsrechtlicher Beziehungen zwischen Werktätigen sowie Betrieben und Einrichtungen kein Gebrauch mehr gemacht werden darf. Arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung oder zur fristlosen Entlassung sind entsprechend den Rechtsvorschriften gegen Werktätige möglich, unabhängig davon, ob sie Antragsteller sind, bei Arbeitsverpflicht-, -verletzungen, Arbeitspflichtsverletzungen, insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten.
Die Nutzung dieser Möglichkeiten ist auch unter politisch-operativen Aspekten, vor allem bei Werktätigen in Betracht zu ziehen, für die sich aus Rechtsvorschriften, aber auch aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen besondere Anforderungen und Pflichten an die berufliche Tätigkeit ergeben. Das betrifft zum Beispiel solche Werktätige, die Geheimnisträger sind. Die muss man einerseits - äh - unter Kontrolle halten, andererseits muss man verhindern, dass sie mehr Geheimnisse noch bekommen, nicht wahr. Die Geheimnisse, die sie besitzen, muss man schützen und verwahren, und neue darf man ihnen nicht - äh - zur Kenntnis bringen. Leitungsaufgaben zu erfüllen haben, die mit einer Vertrauensstellung verbunden sind, is och klar. Verantwortung für die Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen tragen.
Na wat soll ein Lehrer der weg will, der dauernd weg will, wat soll der denn Kinder, wie soll der unsere Kinder erziehen? Man muss sich überhaupt mal ansehen, ob diese da in Suhl, diese Sache da mit der Klasse wo da sieben, oder acht, oder neun Mann drin waren, nicht wahr, was det für ein Lehrer is'. Ja wat willstn, kannste jetz nich machen. [lacht] Det, det is doch'n dollet Ding, Mensch, wenn die da saufen am, früh morgens, die Schüler, das det keener merkt, nicht wahr.
... in verantwortlicher Position an für die Volkswirtschaft oder die Landwirtschaft bedeutsamen Anlagen arbeiten. Da kann's unter Umständen an Anlagen sogar sofort die - äh - die Entfernung notwendig werden, nicht wahr. Weil man nich weiß ob der noch andere Sachen macht.
Das Vorliegen der genannten Pflichtverletzungen durch Antragsteller ist in jedem Einzelfall unter Beachtung aller konkreten Umstände zu prüfen. Entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen können also nur mit konkreten Pflichtverletzungen und dürfen nicht mit der Antragstellung begründet werden. Die erforderliche einheitliche Vorgehensweise in diesen Fragen ist durch die zuständigen staatlichen Leiter entsprechend den in der nächsten Zeit zu erwartenden Orientierungen des obersten Gerichts, des Generalstaatsanwaltes der DDR, des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne und des Bundesvorstandes FDGB zur einheitlichen Behandlung arbeitsrechtlicher Probleme, die sich bei Anträgen von Bürgern auf ständige Ausreise ergeben.
Da sollten se mal die auch gleich noch rin nehmen, die immer dauernd ohne Arbeit sind, nicht wahr, ohne arbeitsrechtliche Verhältnisse, die sollte man gleich noch mit rin nehmen. Der die Verbindung hat da, mit dem, die det bearbeiten, soll mal denen det sagen, sollen se och mal gleich aufgreifen. Der größte Teil, die waren alle ohne Arbeit, die wir hier alle gestellt haben, da.
In diesem Sinne ist durch die operativen Diensteinheiten die Einflussnahme darauf auszurichten, in den Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen, in den Kreisen und Stadtbezirken ein einheitliches Vorgehen aller am Zurückdrängungsprozess, an der Arbeit mit Antragstellern auf ständige Ausreise beteiligten zu erreichen. Entscheidend ist, dass alle einbezogenen Kräfte, vor allen Dingen aber die Leiter, Funktionäre der einzelnen Arbeitskollektive, beginnend beim Kombinat bis hin zur Brigade, wie, sowie zum eingesetzten Betreuer, noch besser in die Lage versetzt werden, die Politik der Partei und Regierung in überzeugender Weise darzulegen.
Na ja, diese Schufte zum Teil, da kannste noch so qualifiziert sein, die überzeugste nicht, nicht wahr. Das wissen wir doch! Sonst müssten wir ja mehr Erfolge haben. Und im Prozess, der zu viel, in, in dem Prozess der Zurückdrängung.
Ich möchte hier auch auf Folgendes verweisen: gemäß einer zentralen Festlegung sind in Zukunft alle geeigneten Arbeitskollektive offen über die in ihrem Bereich befindlichen Antragsteller auf ständige Ausreise und damit zusammenhängende wesentliche Probleme zu informieren. Dabei besteht das Anliegen darin, eine Isolierung der jeweiligen Antragsteller in ihren Kollektiven zu vermeiden, sie nicht gewissermaßen ins Abseits zu stellen, sondern mit ihnen offensiv politisch zu arbeiten, sich mit ihnen offen auseinanderzusetzen, und das setzt natürlich klare Haltung, klare klassenmäßige Position gegenüber den Antragstellern in den betreffenden Arbeitskollektiven voraus.
Das is' natürlich richtig.
Wir haben es in beträchtlichem Umfang nach wie vor auch mit Antragstellern zu tun, die von sich aus ihr Arbeitsrechtsverhältnis kündigen oder eine unter ihrer Qualifikation liegende Tätigkeit, meist in Privatbetrieben oder kirchlichen Einrichtungen, aufnehmen. Damit verfolgen sie vorrangig das Ziel, sich der gesellschaftlichen Einflussnahme zu entziehen, Genossen. Um diese Personen wieder so fest wie möglich in Arbeitskollektive zu intregieren, in denen ein wirksamer politischer Einfluss auf die Betreffenden ausgeübt werden kann, sind noch weitaus größere Anstrengungen erforderlich. Die Einflussnahme auf die zuständigen staatlichen Organe, besonders die Ämter für Arbeit, auf dat, wat wir eben besprochen haben schon, ist dahingehend zu verstärken, zielgerichtete Maßnahmen durchzuführen, damit eine größere Anzahl arbeitsfähiger Anstragssteller, Antragsteller auf ständige Ausreise, die gegenwärtig nicht in einem Arbeitssrechtsverhältnis stehen, zur Aufnahme einer geregelten beruflichen Tätigkeit veranlasst werden.
Ham wir Arbeitsämter gebildet und alles und haben uns eingebildet, da schaffen wir allerhand, und wat is' nun?
Noch einige kurze Orientierungen zum Einsatz gesellschaftlicher Kräfte. Durch die operativen Diensteinheiten wurden und werden verstärkte Anstrengungen unternommen, gesellschaftliche Kräfte zu mobilisieren und die jeweilige Parteiorganisation im Territorium bei der Lösung diesbezüglicher Aufgaben wirksam zu unterstützen. Dabei wurde eine Reihe positiver Erfahrungen gesammelt, die es zu verallgemeinern gilt. Möchte hier nur auf einige bewährte Mittel, Methoden der Vorbereitung und des Einsatzes gesellschaftlicher Kräfte hinweisen.
Ich sagte schon mal im ersten Teil, hab ich schon dazu gesprochen. Ne gute Sache gewesen. Vorstellung der Kandidaten, und die die fertig gemacht haben, Weißensee war et, nicht?
[aus dem Hintergrund:]
Mitte!
[Erich Mielke:]
Äh, bitte, Mitte, - äh - Mitte war et, ja? Ne, da hat doch ...
[näher am Mikrofon aus dem Hintergrund:]
Mitte, ja.
[Erich Mielke:]
Na, wat nu?
Hohe Anforderungen sind insbesondere an die Auswahl der gesellschaftlichen Kräfte zu stellen, die unmittelbar mit den Antragstellern arbeiten sollen. Es geht darum, erfahrene, der Partsö-, Persönlichkeit des jeweiligen Antragstellers entsprechende gesellschaftliche Kräfte auszuwählen, die die Möglichkeit und Fähigkeit besitzen, eine intensive, offensive und vor allem personenbezogene politisch-ideologische Arbeit mit Antragstellern auf ständige Ausreise durchzuführen. Das Ziel muss dabei darin bestehen, auf diese so einzuwirken, dass sie von ihrem Vorhaben zurücktreten beziehungsweise auch bei Ablehnung ihres Antrags ges-, gesellschaftsgemäß verhalten.
Der Einsatz geeigneter gesellschaftlicher Kräfte hat sich insbesondere auch im Rahmen der Verhinderung geplanter, öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten von Antragstellern wie Schweigemärschen, Ketten- oder Kreisbildung, Zeigen von Plakaten, Losungen oder anderer Sichtelemente und so weiter bewährt, indem Wortführer isoliert und andere feindlich-negative Kräfte abgedrängt wurden. Ich verweise hier auch auf den Einsatz geeigneter Frauen oder Ehepaare, insbesondere bei Maßnahmen zur Zurückdrängung von an Schweigemärschen und anderen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten teilnehmenden Müttern beziehungsweise Frauen mit Kindern. Wichtig ist, dass der Einsatz der gesellschaftlichen Kräfte stets mit den Sicherheitsorganen abgestimmt erfolgt, um entsprechend dem jeweiligen Anlass der konkreten politischen beziehungsweise der politisch-operativen Lage, sowie den konkreten Bedingungen ihren effektivsten Einsatz zu gewährleisten. Gute Erfahrungen wurden dabei von den Leitern gesammelt, die vorausschauend Konzeptionen mit entsprechenden Varianten des Einsatzes ausgearbeitet haben, die ein schnelles, taktisch kluges und wirksames Handeln der Kräfte und den effektivsten Einsatz der Mittel sichern.
Soweit zu einigen Aspekten des Einsatzes gesellschaftlicher Kräfte. Ich hatte bereits an anderer Stelle angekündigt, dass ich euch dazu ein Material zugest-, ein, dass euch dazu ein Material zugestellt wird, dass es dann zu nutzen und in Zusammenarbeit mit der, und Abstimmung mit den Ersten Sekretären der SED-Krei-, Bezirks- und Kreisleitung eine weitere Mobilisierung, eine zweckentsprechende Auswahl und Befähigung gesellschaftlicher Kräfte zu erreichen.
Genossen, zu einige Aufgabenstellungen und Anforderungen der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit IM im Zusammenhang mit der Zurückdrängung von Antragstellern auf ständige Ausreise. In letzter Zeit durchgeführte Untersuchungen deuten immer wieder darauf hin, dass insbesondere der Einsatz der IM auf diesem Gebiet nicht mehr den gewachsenen Anforderungen entspricht. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um noch stärker dem Grundsatz zu entsprechen, dass alle dazu geeigneten IM einen abrechenbaren Beitrag im Rahmen der Zurückdrängung von Antragstellern zu leisten haben. In besonderem Maße gilt das re-, bereits für das rechtzeitige Erkennen potentieller Antragsteller, um verstärkt vorbeugend wirksam werden zu können.
Durch eine umfassende Nutzung und den qualifizierten Einsatz von IM ist eine systematische operative Durchdringung des Verantwortungsbereiches zu gewährleisten. Dazu hatte ich schon, ja schon einiges gesagt. Jeglichen Tendenzen oder Auffassungen, dass die Durchführung von Maßnahmen zum rechtzeitigen Erkennen solcher Personen in erster Linie Sache der auf Linie ZKG, BKG eingesetzten Mitarbeiter sei, ist energischer entgegenzutreten. Weiter vorankommen müssen wir auch beim Einsatz von IM zum Erkennen von Antragstellern, bei denen Erpressungsversuche zur Erzwingung der Ausreise nicht auszuschließen sind beziehungsweise beim Einsatz von IM zuf-, zur vorbeugenden Verhinderung öffentlichkeitswirksamer provokatorisch-demonstrativer Handlungen von Antragstellern generell.
Wenn zum Beispiel im Ergebnis durchgeführter Kontrollen festgestellt wurde, dass im Rahmen der vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten von Antragstellern nur rund ein Zehntel dafür geeigneter IM genutzt werden, so zeigt sich mit aller Deutlichkeit, wo noch unerschlossene Reserven und Potenzen in der Arbeit auf diesem Gebiet liegen. Die Leiter der Bezirksverwaltungen haben durch entsprechende Einflussnahme auf die Leiter der Abteilungen beziehungsweise Kreisdienststellen, Objektdienststellen diesen Zustand schleunigst zu verändern. Dieser Prozess ist natürlich durch die BKG aktiv zu unterstützen. Dieses Problem erfolgreich zu lösen verlangt von allen IM-führenden Mitarbeitern noch kon-, mehr Konsequenz und Bereitschaft. Das vorhandene inoffizielle Potenzial im Interesse des Erkennens von potenziellen Antragstellern und der vorbeugenden Verhinderung von ihnen möglicherweise ausgehenden feindlich-negativen Handlungen noch allseitiger zu nutzen, das verlangt umfassender die Einsatzmöglichkeiten im Wohn- und Freizeitbereich zu erschließen, und das nicht, wie das häufig noch der Fall ist, nur bei einem IM-Einsatz im Arbeitsbereich zu belassen.
Ich - äh, äh - trage ja hier das vor unser Ergebnis und sage: Überprüfen, Genossen, nicht wahr. Nicht dit wat ihr wisst, wat ja manche och denken, sie wissen. Die och um herum mich sitzen, ja. Wir ham's offen. Sind ja Ergebnisse. Det heißt, dat wir uns gegenseitig die Wahrheit sagen und mit einverstanden sind genügt nicht. Die Wahrheit muss realisiert werden.
Aber auch bezogen auf das Letztere sind hinsichtlich einer gezielten und kre-, konkreten Auftragserteilung und Instruierung noch erhebliche Reserven zu erschließen. Das schließt ein auch die inoffizielle Basis, besonders solcher Linien wie XVIII, XIX und XX, zur Realisierung dieser Aufgaben zielgerichteter zu nutzen. Insgesamt reichen die über Antragsteller vorliegenden Informationen nicht aus, um die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich negativer Handlungen, insbesondere mit provokatorisch-demonstrativem Charakter einzuleiten. Über diese Personen ist das operative Wissen oftmals zu gering. Sie zwingen uns noch zu oft ihr Handeln auf und veranlassen uns zu Reaktionen, die der Durchsetzung weiterer wirksamer Maßnahmen bei der Gestaltung des Zurückdrängungsprozesses nicht immer dienlich sind.
Und das ist auch die Ursache in Leipzig. Ich nenne jetzt Leipzig, weil et der Schwerpunkt war, und das droht uns jetzt wieder, am siebenten, nicht wahr. Das ist die Ursache.
In Anbetracht, gibt natürlich genügende andere Gründe noch, nicht wahr, die hab' ich ja angesprochen schon, aber in Anbetracht der ablaufenden Frist von sechs Monaten bei den Antragstellern, denen in Anwendung der neuen rechtlichen Bestimmungen die Ausreise nicht gestattet werden wird, ist es erforderlich, die operativen Kräften rechtzeitig auf die Aufklärung der Absichten von Antragstellern, auf die Verhinderung feindlich negativer Handlungen dieser Personen einzustellen. Rechtzeitig und verstärkt müssen Maßnahmen eingeleitet w-, beziehungsweise realisiert werden, die eine erneute Formierung dieser Personen und die Durchführung von provokatorisch-demonstrativen Handlungen vorbeugend verhindern.
Wie das zu erfolgen hat, dafür gibt es kein Rezept, Genossen, nicht wahr. Die jeweiligen Maßnahmen hängen entscheidend von der Entwicklung der politisch-operativen Lage ab. Erforderlich ist, dass dazu in allen Verantwortungsbereichen, allen - ich unterstreiche! - eine gründliche Auswertung und Verallgemeinerung bisheriger Reaktionen und Handlungen solcher Personen erfolgt. Dabei gilt es unter anderem solche Fragen, welchen konkreten Anlass sahen die Antragsteller in der Vergangenheit als willkommen, um öffentlichkeitswirksame provokatorisch-demonstrative Handlungen zur Erzwingung ihrer Ausreise zu begehen, welche überörtlichen Zusammenkünfte beziehungsweise Zusammenschlüsse von Antragstellern in Zusammenhang mit Erpressungsversuchen dieser Personen waren bisher typisch, welche Orte wurden dabei bevorzugt und welche gesellschaftspolitischen Hintergründe waren dabei zu beachten, worin bestanden beziehungsweise bestehen die hauptsächlichsten Mittel und Methoden hartnäckiger Antragsteller, öffentlichkeitswirksame provokatorisch-demonstrative Handlungen durchzuführen.
Die dabei gewonnenen Erfahrungen müssen gründlich ausgewertet und verallgemeinert werden. Dabei geht es um die Erarbeitung gesicherter Erkenntnisse, um einen bestimmten operativen Vorlauf, ein rechtzeitiges Einstellen auf alle Eventualitäten, Anhaltspunkte herauszufinden beziehungsweise allen Anhaltspunkten in Zusammenhang mit möglichen Erpressungsversuchen zur Erzwingung der ständigen Ausreise nachzugehen. Darauf muss der IM-Einsatz noch stärker ausgerichtet werden.
Vor der ZKG und dem BKG steht die Aufgabe, die zuständigen Leiter und Mitarbeiter noch stärker mit Angaben und Hinweisen vertraut zu machen, welche feindlich-negativen Handlungen hartnäckiger Antragsteller mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. In besonderem Maße trifft das jetzt auf Personen zu, die einen Antrag auf Ausreise stellten, die aber - ich betone diesen Zusammenhang bereits, ich betonte diesen Zusammenhang bereits, nicht wahr - mit einer Ablehnung ihres Antrages zu rechnen haben. Die Erfahrungen lehren auch immer wieder, dass sowohl der Einsatz von IM im Zurückdrängungsprozess als auch in Verbindung damit die von den Linien III, 26 und M erarbeiteten Informationen noch umfassender genutzt werden müssen. Das hat aber unter strenger Beachtung von Konspiration und Geheimhaltung zu erfolgen.
Sonst können wir auch drauf verzichten, dann haben wir mehr Schaden als Erfolg.
Beim Einsatz operativer technischer Mittel im Zusammenhang mit Antragstellung ist bereits ein hoher Stand erreicht worden. Die vorhandenen Möglichkeiten und Kapazitäten sind hier nahezu erschöpft.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein anderes Problem ansprechen. Es gibt bestimmte Erscheinungen, die inoffizielle Arbeit im Zusammenhang mit Antragstellung auf ständige Ausreise in gewissem Maße zu verselbständigen. Oftmals wird das noch als Aufgabe angesehen, die wenig oder gar nicht mit den anderen Aufgaben im Verantwortungsbereich verknüpft ist.
Das soll nicht heißen, dass nicht besondere Bedingungen auf diesem Gebiet gegeben sind, unter denen die inoffizielle Arbeit zu organisieren ist. Aus diesen Bedingungen darf aber doch nicht abgeleitet werden, dass Abstriche an der konsequenten Durchsetzung der Richtlinie 1/79 oder anderer Weisungen zugelassen werden dürfen.
Wir müssen unsere Staatssicherheit-Arbeit doch als eine gesamte Sache sehen.
Gemäß Dienstanweisung Nr. 2/88 ist es möglich, bei Notwendigkeit unter der Voraussetzung mit Kontaktpersonen zu arbeiten, dass die operativen Kräfte, Mittel, Methoden sowie die innere Sicherheit des MfS nicht gefährdet und die Konspiration und die Geheimhaltung gewahrt werden.
Ich habe auf Veranlassung auf die Festlegung zu verweisen, dass die Leiter über die Kontaktpersonen und ihre Nutzung eine exakte Übersicht zu führen haben. Die Arbeit mit Kontaktpersonen ist eine Methode, die vor allem dann Anwendung finden kann, wenn in einem zeitlich eng begrenzten Zeitraum Personen veranlasst werden können, aktuelle Informationen zu liefern, deren Beschaffung durch IM entweder nicht möglich ist oder einen zu langen Zeitraum beziehungsweise zeitlichen Aufwand in Anspruch nehmen würde. Die Arbeit mit Kontaktpersonen ist aber keineswegs ein Ersatz für die Arbeit mit IM unter den Antragstellern. Ich glaube, das muss klar sein.
Kontaktpersonen sind keine IM. Mit ihnen darf demzufolge auch nicht so gearbeitet werden wie mit IM. Wir haben aber Beispiele, dass Kontaktpersonen im Rahmen von OPK eingesetzt werden, oder sich die Arbeit mit ihnen inhaltlich von der IM-Arbeit nur dadurch unterscheidet, dass die einen registriert sind, und die anderen nicht.
Hier zeigt sich, dass der Sinn und Zweck der Arbeit mit Kontaktpersonen falsch ausgelegt wird. Es muss darum gehen, durch einen bereits vor der Kontaktierung konzeptionell durchdachten und aufgrund der politisch-operativen Lage begründeten sachverhalts- und personenbezogenen Einsatz der Kontaktperson konkrete, operative Ergebnisse zu erreichen.
Dabei ist unbedingt der Grundsatz einzuhalten, dass eine Beauftragung der Kontaktperson im Wesentlichen nur auf der Grundlage der durch sie erarbeiteten Informationen erfolgen darf.
Das ist ein wichtiger Grundsatz, Genossen.
Bei allen auf diesem Gebiet eingesetzten operativen Mitarbeitern ist auch Klarheit darüber zu schaffen, dass Kontaktpersonen entsprechend der Dienstanweisung Nr. 2/88 grundsätzlich keine Voraussetzung zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet besitzen. Für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet gibt es eine, gibt es eindeutige Weisungen, die strikt einzuhalten sind.
[unverständlich]
Zur Durchsetzung eines einheitlichen Standpunktes und zur weiteren Qualifizierung zur Arbeit mit Kontaktpersonen ist durch die ZKG in Zusammenarbeit mit der ZAIG kurzfristig eine verbindliche Orientierung zu erarbeiten. Durchgeführte Kontrollen machen auch deutlich, dass bei der Werbung von Antragstellern als IM beziehungsweise Zusammenarbeit mit solchen IM, die ohne Auftrag Antragsteller wurden, die damit verbundenen Sicherheitserfordernisse wesentlich stärker zu beachten sind.
Darüber haben wir uns gründlich mal unterhalten.
Die leitungsmäßige Einflussnahme und Kontrolle ist verstärkt auf Grundfragen der Zusammenarbeit, wie zum Beispiel den personenbezogenen Einsatz und die Gewährleistung der Konspiration, Geheimhaltung und inneren Sicherheit im IM, bem, in, im IM-Bestand sowie im MfS auszurichten.
Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit ist es darüber hinaus unbedingt erforderlich, die im Schreiben Nr. 3/87 vom 10.03.87 bereits angewiesene Erarbeitung von Kurzauskünften bei Ausreise ehemaliger IM und Festlegung erforderlicher Maßnahmen, gemeinsam mit den Abteilungen 2, auch anzuwenden bei ehemaligen IM, die die DDR ungesetzlich verlassen haben. Die ZAIG hat in Abstimmung mit den zuständigen Leitern die erforderlichen Schritte zur Neufassung des genannten Schreibens einzuleiten.
Nun, Genossen, noch einige Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet.
Die Arbeit im und nach den Operationsgebiet in Zusammenhang mit den Antragstellern auf ständige Ausreise muss einen messbaren Beitrag zur Sicherung des Verantwortungsbereiches erbringen. Sie ist vor allem auszurichten auf die Aufklärung der Pläne und Absichten feindlicher stehender Kräfte, auf das Wirken von Feindorganisation, -nen, beziehungsweise Feindpersonen in den Verantwortungsbereichen, auf die Krol-, Kontrolle der Rückverbindungen sowie auf das Zusammenwirken äußerer Feinde mit Antragstellern.
Jede dieser Maßnahmen bedarf klarer, konzeptioneller Vorstellungen, einer Abstimmung mit der federführenden Diensteinheit und der Bestätigung durch den Leiter der Bezirksverwaltung beziehungsweise den Stellvertreter Operativ. Jegliche Ansätze einer gewissenmaßen, gewissermaßen wilden Arbeit; und Untersuchungsergebnisse belegen das immer wieder; sind konsequent zu unterbinden. Am Grundprinzip, das für eine Arbeit im und nach dem Operationsgebiet nur in der Abwehrarbeit überprüfte und jederzeit zuverlässige IM, abgestimmt mit der federführenden Diensteinheit zum Einsatz gebracht werden dürfen, darf es keine Abstriche geben.
Ich sage deshalb nochmals in aller Deutlichkeit: Die Grundsätze der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sind jederzeit einzuhalten.
Genossen, abschließend zu diesem Komplex informiere ich euch darüber, dass entsprechend einer zentralen Entscheidung der Rückkehrersuchen, mehr Rückkehrersuchen von ehemaligen Bürgern der DDR, die in der Vergangenheit nach den nichtsozialistischen Staaten oder Westberlin übersiedelten, stattgegeben werden soll. Aber ich erachte als Gradmesser für eine diesbezügliche Entscheidung ist der zu erwartende politische und ökesche, ökonomische Nutzen für die DDR. Für diesen Personenkreis sind die getroffenen Festlegungen zur Wiedereingliederung durch die zuständigen Partei- und Staatsorgane stärker zu unterstützen.
Au, ansonsten bleibt der Grundsatz, nicht wahr, der der uns - äh - den Rücken gekehrt hat, der soll auch bleiben wo er ist, dann hier. Wenn er nicht, keene Bedeutung hat für uns. Denn zurückkommen wollen 'ne ganze Menge miese Säcke, da kannste, is' klar, nicht wahr?
Von den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten ist dieser Prozess auf der Grundlage meiner diesbezüglichen Weisung entsprechend den neuen Festlegungen zu unterstützen. Damit wird keinesfalls die prinzipielle Gültigkeit der Sprechererklärung des MfAA vom 5. April 1984 aufgehoben, wonach den Bitten um Rück-, Gestattung der Rückkehr in die DDR, so verständlich sie auch sind, grundsätzlich nicht entsprochen wird.
Is' klar, ja. Is richtig, verständlich. Einerseits, nicht wahr. Andererseits ... und grundsätzlich das.
Mit der politisch flexiblen Umsetzung dieser zentralen Entscheidung in der Praxis schaffen wir uns zugleich bessere Voraussetzungen für die Gestaltung und Erhöhung der Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit auf diesem Gebiet. Das betrifft vor allem die Rückgewinnung beziehungsweise Wiederaufnahme von Personen, die geeignet und in der Lage sind, nach Rückkehr in die DDR überzeugend öffentlichkeitswirksam im Prozess der Zurückdrängung von Anträgen auf ständige Ausreise aufzutreten.
Zur Wahrung der Sicherheitsinteressen unseres Staates sind in jedem Einzelfall unter Beachtung des Gesamtzusammenhänge der Persönlichkeit des Betreffenden seine Motive für die beabsichtige Rück-, -te Rückkehr, seines Willens zur Wiedergutmachung und so weiter, differenzierte Überprüfungen vorzunehmen und Vorschläge zu unterbreiten. In solchen Fällen, in denen ein entsprechender politischer Nutzen für unsere Republik zu erreichen ist, sind die erforderlichen Maßen unverzü-, Maßnahmen unverzüglich durchzuführen. Dass bei alledem bekanntlich auch Fragen der Spionageabwehr, der operativen Kontrolle dieser Personen und ähnliches eine wesentliche Rolle spielen, brauche ich nicht weiter auszuführen, glaube, nich?.
Das alles unterstreicht die Notwendigkeit unter Führung der Partei die gemeinsamen Anstrengungen im Kampf um die Zurückdrängung von Anträgen zur ständigen Ausreise sowie damit im Zusammenhang stehenden, feindlich-negativen Vorkommnissen, Handlungen und Erscheinungen, insbesondere aber zu deren vorbeugender Verhinderung, weiter zu intensivieren. Dabei dürfen in keiner Weise die vielfältigen Zusammenhänge zum ungesetzlichen Verlassen der DDR übersehen werden.
In diesem Kreis brauche ich keine näheren Ausführungen dazu machen, dazu zu machen, dass die provokatorischen Angriffe des Gegners gegen die Staatsgrenze der DDR, insbesondere von Westberlin aus unvermindert fortgesetzt werden und zum Teil verstärkt wurden. Euch ist bekannt, dass gegnerische Kräfte bereits seit langem daran interessiert sind, an der Staatsgrenze einen Zustand permanenter Unruhe zu inszenieren. Ich weise auch darauf hin, dass aus dem Kreis von Antragstellern auf ständige Ausreise bereits jetzt eine hohe Zahl der Grenztäter kommt. Es ist zu erwarten, dass sich diese Tendenz fortsetzt.
Auch die Versuche des, durch die Kontroll- - äh - -punkte, nicht wahr, be-, da zu, de-, durchzubrechen, nicht wahr, Genossen, nimmt zu. Und wenn wir sie festgenommen haben, zum Glück haben wir sie alle verhindert und festgenommen, sind immer Antragsteller gewesen, ja? Stimmt doch?
[Aus dem Hintergrund:] Ja!
[Erich Mielke:]
Nich?
In den Jahren achtzig, 87/88 und in den ersten Monaten dieses Jahres haben Angriffe aus dem Inneren auf die Staatsgrenze erheblich zugenommen. Trotz bedeutender Anstrengungen im Innern und bei der Sicherung der Staatsgrenze gab es einen wesentlichen Anstieg von Grenzdurchbrüchen, darunter zahlreiche spektakuläre Aktionen, die durch hohe Gesellschaftsgefährlichkeit und Risikobereitschaft der Täter gekennzeichnet waren.
Durch eine umfassende Vermarktung in den Medien des Gegners ist der DDR erheblicher politischer Schaden entstanden und die offensive Politik unserer Partei gestört worden. Diese Hetzkampagne wurde im Februar/März dieses Jahres in Zusammenhang mit der völlig gerechtfertigten Anwendung der Schusswaffe durch Angehörige der DDR mit gelungenen und verhinderten ungesetzlichen Grenzübertritten, zum Teil mittels schwerer Technik sowie mit dem Überfliegen der Staatsgrenze zu Westberlin mit einem mit Gas gefüllten Ballon, weiter eskaliert.
Damit in diesem Kreis völlige Klarheit besteht noch ein prinzipieller Hinweis zur Anwendung von Schusswaffen - ich habe ihn ja eingangs gesann - zum Zwecke der Verhinderung von ungesetzlichen Grenzübertritten an der Staatsgrenze der BRD, zu BRD und zu Westberlin, sowie an der Seegrenze. Entsprechend einer Weisung des Ministers für Nationale Verteidigung sind Schusswaffen nur anzuwenden, wenn das Leben von Sicherungsk-, Grenzsicherungskräften oder anderer Personen, wie zum Beispiel Geiseln, durch Grenzverletzer oder durch bewaffnete Überfälle von Außen bedroht ist und die Gefahr auf keine andere Art und Weise beseitigt werden kann. Die Schusswaffe ist auch anzuwenden zur Verhinderung von Fahnenfluchten.
Und - äh - ich möchte euch auch sagen, aber sie sind doch, auch richtig verhalten war die Sache, als man mit diesem Kras - äh, äh - mit diesen schweren - äh - wat is dat nich ...
[Aus dem Hintergrund, mehrere Stimmen:] Kras, Kras...
[Erich Mielke:]
Kras, Kras, LKW so, sind ja streich, großer, schwerer, versuchte, nicht wahr, in Potsdam durchzubrechen, dass der Grenzer einen, ein Gre-, einen Warnschuss losgelassen hat, ja auch nicht mal von drüben also registriert wurde, das is' natürlich also berechtigt, nicht wahr.
Ich sage euch das deshalb, damit keine Unsicherheit eintritt, nicht wahr? Viele denken jetzt, und in einem Fall kommt's mir schon so vor, dass se also nich mehr wussten, was se machen sollten, den letzten Vorgang.
Diese Weisung gilt natürlich auch, Genossen, auch für Angehörige des MfS, die ungesetzliche Grenzübertritte zu vindern haben, zu vin-, verhindern haben. Mit allem Nachdruck fordere ich von den Leitern der zuständigen Diensteinheiten für die strikte Durchsetzung dieser Weisung Sorge zu tragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz ein Beispiel anführen, ich hatte jetzt schon gewarnt, aber ... Vorgestern konnte im Bezirk Potsdam, Glienicker Nordbahn unter Abgabe eines Warnschusses durch Angehörige der Grenztruppen ein gewaltsamer Grenzdurchbruch mittels eines entwendeten LKW, K- Kras-Kipper heißt dit, Kras-Kipper ... Kras-Kipper verhindert werden. Hierbei hat sich erneut bestätigt, dass es in bestimmten Situationen, wenn gewaltsame Angriffe auf die Staatsgrenze mittels schwerer Technik oder anderer gefährlicher Mittel erfolgen und damit das Leben von Grenzsicherungskräften gefährdet wird, durchaus unumgänglich sein kann, mit der Abgabe eines Warnschusses darauf zu reagieren, um die weitere Tatausführung zu unterbinden.
Ich will überhaupt noch etwas sagen, Genossen. Wenn man schon schießt, dann muss man das so machen, das nicht der Betreffende noch ver-, wegkommt, sondern dann muss er eben dableiben bei uns. Ja, so ist die Sache! Wat is'n dat, siebzig Schuss loszuballern, und der rennt nach drüben, und die machen ne Riesenkampagne. Da ham se recht, Mensch! Wenn er so mies - äh - so schießt. Soll'n se ne Kampagne machen, das alles - äh - wie hat der gesagt, Hans Albers? Schei-, Schießer, Scheißer sein ... [lacht] Der Film [unverständlich] ... Entschuldigt bitte. Kann man ruhig 'n bisschen lustig machen, dat is' doch klar. Na hör mal zu, Mensch! Das is' doch wirklich ... manchmal ist doch das ...
Na ja gut denn, also ihr wisst jetzt Bescheid, nicht wahr, und dann ist natürlich klar, es hat ja keenen Zweck uff eenen zu schießen, wenn er nach drüben kommt, nich wahr, dann kommt er rüber und is' sowieso n'Antragsteller und so, wat hat es, für nen, so'n Sinn. Ja, wat hat's für'n Sinn, man muss doch fragen? Wo noch etwas mehr revolutionäre Zeiten waren, da war et nich so schlimm, aber jetzt nachdem alle so neue Zeiten sind, muss man, den neuen Zeiten muss man Rechnung tragen [lacht].
Aktuelle Einschätzung zur Entwicklung der politisch-operativen Lage auf dem Gebiet des ungesetzlichen Verlassens der DDR über die Staatsgrenze zur BRD, zu Westberlin und über die Seegrenze sind in einer von meinem Stellvertreter Generalleutnant Neiber bestätigten Rückflussinformation der ZKG an die Leiter der operativen Diensteinheiten enthalten, ja? Is doch alles drin!
Sie haben zu gewährleisten, dass diese Information gründlich ausgewertet wird und die dargestellten Erkenntnisse, Erfahrungen und Schlussfolgerungen, Orientierungen und Aufgabenstellungen entsprechend der konkreten politisch operativen Lage im jeweiligen Verantwortungsbereich zur weiteren Qualifizierung insbesondere der vorbeugenden Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR genutzt werden. Ich erteile den Leitern der Bezirksverwaltungen den Auftrag, die Ersten Sekretäre der Bezirksleitungen und der jeweiligen Kreisleitungen der SED ständig aktuell darüber zu informieren, welche ungesetzlichen Grenzübertritte verhindert wurden – das sind nämlich Tausende, die verhindert wurden, und bei jedem wird ein riesiges Geschrei gemacht wenn der durchgeht, alles andere wird meistens nicht drüber gesprochen – welche ungesetzlichen Grenzübertritte verhindert wurden und welche Personen beziehungsweise Personenkreise das im jeweiligen Verantwortungsbereich betrifft und welche Ursachen und begünstigenden Bedingungen dabei festgestellt wurden.
Insgesamt sind die Anstrengungen zur vorbeugenden Ausschaltung jeglicher Überraschungen an der Staatsgrenze durch geeignete politisch-operative Maßnahmen wesentlich zu erhöhen. Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze, im Grenzgebiet und grenznahen Raum sind noch straffer durchzusetzen. Insbesondere schwere Technik und andere für jesin, Grenzdurchbrüche geeignete Hilfsmittel müssen noch wirksamer gesichert werden. Durch alle operativen Diensteinheiten sind beabsichtigte Grenzverletzungen aus dem Inneren der DDR rechtzeitiger, vor allem an den Ausgangsorten der Grenzverletzer und bevor diese das Grenzgebiet erreichen beziehungsweise in die Grenzsicherungsanlagen gelangen, beziehungsweise an die Grenzsicherungsanlagen gelangen können, aufzuklären und zu verhindern.
Und dazu, Genossen, kommt noch eins hinzu, bitte zu beachten Genosse Neiber, die - äh - Familien, die wohnen im Grenzkreise müssen wir auch ernsthaft prüfen, nicht wahr, dass man sie aus - äh - siedelt. Ich sage das mit vollem - äh - Ernst und mit, mit voller Berechtigung. Müssen se aussiedeln. Müssen weg. Die kann man da nicht belassen, solche ... und - ähm, äh - vorbeugend muss man schon sehen, solche Leute da raus - äh - werfen aus dem Ge- - äh - aus diesem - äh - Fünfhundert-Meter-Streifen, oder sogar noch aus der Fünf-Meter - äh - Fünf-Ki-, Kilometer-Zone, nicht wahr?
Mach det entsprechend, und weise det entsprechend an und überlege det, vor allen Dingen, vor allen Dingen is det ja eine Frage, nicht wahr, des richtigen Durchdenkens, des Einschätzens, des Beurteilens, Vorlegens. Da kann man det alles so machen, dass auch wirklich keine besondere - äh - möchte mal sagen irgendwelche Reaktionen hervorruft, nicht wahr. Weil jeder dazu sein Einverständnis geben wird.
Nun Genossen, der Inhalt unserer heutigen Dienstbesprechung hat deutlich gemacht: Angesichts der Lage des strategischen Planes und der Ziele des Gegners und des verstärkten Wirksamwerdens innerer Feinde, sowie angesichts bestimmter Entwicklungen und Erscheinungen in verschiedenen sozialistischen Ländern hat die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und hoher politischer Stabilität in der DDR in jedem Verantwortungsbereich noch weitaus größere Bedeutung.
Ich wiederhole, was ich zu Beginn meiner Ausführungen gefordert habe – och wenn wir das schon zehn mal gesagt haben und überall besprochen haben und so weiter und so fort, sage ich auch bewusst jetzt noch mal diese Bemerkung – ich wiederhole, was ich zu Beginn meiner Ausführungen gefordert habe: Es gilt, die ganze Kompliziertheit, Differenziertheit und Widersprüchlichkeit der gegenwärtigen Entwicklung der internationalen Lage richtig zu sehen, den Angehörigen zu vermitteln und mit für ihre ideologische Stählung und Bilibis-, Mobilisierung zur gewissenhaften Erfüllung des uns übertragenen Klassenauftrages zu nutzen.
Es gilt, unsere Genossen in der Gewissheit zu bestärken, dass unsere Partei unbeirrbar an den Grundfragen, an der führenden Rolle der Partei, an der Stärkung und Sicherung der Macht der Arbeiter und Bauern, am Sozialismus festhält und in diesem Sinne entschlossen die bewährte Politik fortführt. Wir führen die Beschlüsse unserer Partei und der Parteitage durch. An unserem Kampfabschnitt an der Grenze zur NATO und zur BRD als stärkste imperialistische Macht in Europa müssen wir alles dafür tun, dass der Sozialismus unerschütterlich ist und allen Angriffen und Provokationen standhält. Äußeren und inneren Feinden dürfen wir keine Chance geben, die Situation bei uns zu destabilisieren.
Sicherheit und Stabilität der DDR, das ist nicht nur eine Frage des Schutzes und der Sicherung der Sch-, Errungenschaften unserer Werktätigen in der vierzigjährigen Geschichte der Republik, sondern auch ein schei-, ein, ein, ein entscheidender Faktor des Friedens und der Sicherheit des Sozialismus in Europa. Auch deshalb nimmt unsere Republik im K-, Kalkül des Gegners eine Schlüsselrolle ein. Und weil das so ist, deshalb ereifert er sich besonders gegen alles, was der Stärkung und Sicherung unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung dient. Diese Zusammenhänge gilt es allen Angehörigen immer wieder aktuell und lagebezogen zu er-, - äh - erläutern. Und keine Schlagworte daraus zu machen. Wir brauchen die Einsatzbereitschaft und hohe Qualität in der Arbeit jedes Einzelnen. Die Stärkung der Kampfkraft jedes Dienst- und Parteikollektivs, um gerade in der heutigen max-, Zeit maximal dazu beizutragen, die Macht in unserem Staat der Arbeiter und Bauern politisch und ökonomisch zu stärken und zuverlässig zu schützen. Und, Genossen, verstärken wir in diesem Sinne in allen Diensteinheiten die Anstrengungen, mobilisieren wir alle Kräfte in Vorbereitung der vor uns stehenden gesellschaftlichen Höhepunkte über die wir uns heute hier unterhalten haben auf dem Weg zum XII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands.
Soweit meine Ausführungen, Genossen, und zum Abschluss will ich euch sagen, etwas vortragen - äh - das - äh - wir schon sei-, so lange wir existieren, die Lage immer rechtzeitig und richtig einschätzen und auch die richtige Orientierung geben, und dass wir das auch v-, vertreten haben international. Und wie recht wir haben, dass wir solche Einschätzungen geben, ohne Ansehen mit wem wir da sprechen, möchte ich euch sagen, aus dem Schlusswort des Genossen Gorbatschow was vorlesen, weiter nichts, nur vorlesen.
"Von Anfang an hätten wir berücksichtigen müssen, dass jede Erweiterung der Demokratie, jede Humanisierung des Lebens einhergehen muss mit kompromisslosem Kampf gegen verbrecherische Elemente. Doch sowohl die Partei- und Staatsorgane als auch die Arbeitskollektive haben diesen Fragen nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Auch die Rechtsschutzorgane waren ihren Aufgaben nicht gewachsen. Mancher war womöglich der Ansicht, dass die Entwicklung der Demokratie humanere Bedingungen für Verbrecher schaffen soll. In Wirklichkeit muss es im Rahmen echter Demokratie den verbrecherischen Elementen weitaus schlechter, und den Bürgern weitaus besser gehen. So muss es, auf eine Formel gebracht, aussehen. Wir müssen die Situation ernsthaft korrigieren. Im Interesse der ganzen Gesellschaft, jedes Arbeitskollektivs, jedes einzelnen Bürgers, muss alles getan werden, damit unsere Rechtsschutzorgane entschlossen, sachkundig und überzeugt in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz handeln. Hier, Genossen, kann man meiner Ansicht nach nicht geteilter Meinung sein."
Da war nämlich eine ziemlich starke Diskussion auf dem Ding, is' ja alles veröffentlicht worden.
"Natürlich müssen wir mit allen Mitteln die Ebene der Kompetenz der Rechtsschutzorgane erhöhen, sie mit ehrlichen und unbestechlichen Kadern festigen, von zufälligen unwürdigen Personen befreien. Wenn wir jedoch wollen, dass unsere Gesetze wirksam werden, dass sie uns sowie den Prozess der Demokratisierung, Offenheit und Umgestaltung schützen, müssen die Rechtsschutzorgane gleichzeitig die ständige Unterstützung seitens der Gesellschaft bei der Ausübung ihrer keineswegs leichten Pflicht spüren. Natürlich müssen wir für sie sowohl in moralischer als auch in materieller Hinsicht Sorge tragen. Der Schutz der Rechtsordnung, der staatlichen und gesellschaftlichen Disziplin ist Anliegen aller Bürger, der ganzen Gesellschaft aller Arbeitskollektive, das verkündet unsere Verfassung."
Ich habe es auch deshalb vorgelesen, damit ihr den Sinn unserer heutigen Dienstkonferenz noch besser versteht. Dass wir uns davon leiten lassen. Rechtzeitig vorbeugend tätig werden! Und das ist der Sinn der ganzen Sache. Warum wir auch eingeschätzt haben die internationale Lage so, und die Verhältnisse in einigen sozialistischen Ländern. Und jetzt kommt's erst darauf an zu durchdringen jeden Einzelnen, und wenn diese Ereignisse natürlich - äh - bei Manchen eventuell Sorge hervorrufen und bei Manchen vielleicht auch n Zweifel, nicht wahr, dann ist es umso mehr umso wichtiger, dass man die Genossen, nicht wahr, die ja gute Genossen sind, der größte Teil nickt, gute Genossen sind, dass man die weiter stärkt, und dass man sie auf die richtige Linie bringt, dass sie begreifen die Kompliziertheit, und deshalb habe ich eingangs und bis zum Schluss über die Kompliziertheit der Lage gesprochen.
Und deshalb habe ich, dachte na, es ist vielleicht gar nicht mal schlecht, ihr könnt's sehen, nicht wahr, wie dat richtig, dass wir unsere Fragen richtig stellen. Denn wenn Genosse Gorbatschow für die Sowjetunion dat schon stellt, dann kann der kleene Mielke dat für die DDR auch stellen, die Staatssicherheit. So ist die Sache. Und so wollte ich auch verstanden werden, Genossen. Und so erfüllen wir also die Beschlüsse der Partei und erfüllen die Beschlüsse der Parteitage und bereiten uns vor auf den XII. Parteitag.
Soweit zu diesen, also was hier gesagt werden sollte. Mal gucken. Na ja.
Also, Genossen. Das war's, was ich euch auf, mit auf'n Weg geben wollte. Hat jemand ne Frage? Will jemand das Wort haben? Können ja och mal ne neue Demokratie einführen. [lacht] Aber ne Gute!
Jeder, der ne gute Idee hat, kann sofort uffstehen, das wisst ihr ja bei mir. Ich nehme alles Gute entgegen sofort. Vermarkte ich sogar, sofort sozialistisch als Mielke [alle lachen].
Des is ja ne kluge Arbeit von vielen Menschen, die dazu beigetragen haben alle, nicht? Wird alles, wir werten alles gründlich aus. Das ist die wichtige Sache, dass ihr euch ebenfalls in den Bezirken immer ständig im - ähm - sozusagen überzeugt, wie ist die politisch-operative Lage. Und dann mit dem Ersten Sekretär drüber sprechen.
So, also was nun, Genossen? Äh, Ludwig, kriegen sie noch Abendbrot, nee? Ludwig, wo biste? [gemeint ist Egon Ludwig, Leiter des Büros der Leitung] Der is schon abgehauen, och? [alle lachen] Wie?
[aus dem Hintergrund:] Abendbrot ist vorgesehen.
[Erich Mielke:]
Hm? Abendbrot ist vorgesehen. Na endlich, der Kaderchef, seht ihr? Da habt ihr einen guter Kaderchef, nicht? Der sagt hier Abendbrot ist vorge-, also, die, unten könnt ihr jetzt noch einen kleinen Imbiss nehmen, bisschen Abendbrot, nicht wahr? Dann wünsch' ich euch ne gute Heimreise und vor allen Dingen Erfolg bei der Durchführung dieser uns gestellten Aufgaben.
Seid ihr einverstanden, wollen wir uns so verabschieden, ja? Also gut, dann danke ich!
[Gemurmel]
[Ende der Aufnahme]
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Kontaktperson (KP)
"Kontaktperson" ist ein unscharfer Begriff, der Personen bezeichnete, mit denen das MfS Kontakte unterschiedlicher Natur hatte. Insbesondere in den 50er Jahren waren Kontaktpersonen oftmals regelrechte Informanten, bei denen allerdings keinerlei formelle Erfassung und Registrierung als inoffizieller Mitarbeiter vorlag. In der IM-Richtlinie von 1958 sind Kontaktpersonen als "vertrauenswürdige Bürger" definiert, die "zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden". In den MfS-Unterlagen der Honecker-Ära werden Funktionsträger, mit denen das MfS offizielle Beziehungen pflegte, häufig als Kontaktperson bezeichnet.
Eine besondere Form von Kontaktperson gab es bei der Abteilung XIV, die seit 1967 Strafgefangene "mit inoffiziellen Aufgaben als Kontaktpersonen" oder auch als "inoffizielle Kontaktpersonen" (iKP) bezeichnete. Eine andere Bedeutung hatte der Begriff bei der HV A. Laut IM-Richtlinie von 1979 handelte es sich hierbei um "Bürger aus dem Operationsgebiet", "die über Zugang zu operativ bedeutsamen Informationen bzw. über Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme verfügen" und zu denen "eine stabile Verbindung unterhalten wird", ohne dass diese über "den nachrichtendienstlichen Charakter" der Kontakte im Bilde waren.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Die Kirchen gerieten nicht selten unter Verdacht, gegen die politischen Verhältnisse in der DDR zu opponieren. Das lag an ihrer weitgehenden Eigenständigkeit, an der christlichen Botschaft, die von den kommunistischen Ideologen als konkurrierendes Sinn- und Erklärungsangebot abgelehnt wurde, sowie an ihrem Beharren auf Mitsprache und Gestaltungsanspruch in gesellschaftlichen Fragen. Im Auftrag der SED wurde daher das MfS tätig, um die von den Kirchen ausgehenden vermeintlichen und tatsächlichen Gefahren für das politisch-ideologische System der DDR abzuwehren.
Die SED-Kirchenpolitik war in den vier Jahrzehnten der DDR Wandlungen unterworfen. In den 50er Jahren führte die SED mehrfach einen offenen Kirchenkampf. Dieser richtete sich u. a. gegen die kirchliche Jugend- und Studentenarbeit, v. a. bei der Einführung der Jugendweihe, sowie gegen karitative Einrichtungen wie die Bahnhofsmissionen. Mehrere Religionsgemeinschaften wurden verboten und deren Anhänger verfolgt.
Die SED war zudem bestrebt, die Verlesung von solchen Hirtenbriefen und Kanzelabkündigungen zu unterbinden, in denen sozialethische, gesellschaftskritische oder politische Fragen aufgegriffen wurden. Von der Polizei und dem MfS wurden kirchliche Einrichtungen durchsucht und Literatur beschlagnahmt. Neben kirchlichen Mitarbeitern wurden unter Mitwirkung des MfS auch Pfarrer – zwischen 1950 und 1960 mindestens 140 – inhaftiert.
Ab den 60er Jahren beschränkte sich die SED zunehmend darauf, durch eine rigorose Auslegung der Veranstaltungsordnung unerwünschte kirchliche Aktivitäten zu behindern. Das offizielle Eindringen in kirchliche Räume wie im November 1987, als es nachts in der Zionsgemeinde in Ostberlin zu Durchsuchungen und Festnahmen kam, war in den 70er und 80er Jahren eher untypisch, weil dies die Staat-Kirche-Beziehungen erheblich belastete. Vor allem seit 1978 bemühte sich die SED, ein Stillhalteabkommen zwischen Kirchenleitungen und Staat zu respektieren.
Das MfS versuchte aber stets, indirekt Einfluss auf kirchliche Entscheidungen zu nehmen. Dies und die verdeckte Informationsbeschaffung zählten zu den Hauptbetätigungsfeldern des MfS im Rahmen der von der SED konzipierten Kirchenpolitik. Die Informationsbeschaffung erfolgte mittels Observation, IM-Einsatz und auf dem Weg der sog. Gesprächsabschöpfung. Dabei gelang es in Einzelfällen auch, Christen in kirchlichen Leitungspositionen als IM zu gewinnen.
So arbeitete der thüringische Kirchenjurist und Oberkirchenrat Gerhard Lotz seit 1955 mit dem MfS als IM "Karl" zusammen. Durch die Positionierung eines Offiziers im besonderen Einsatz im Konsistorium in Magdeburg, Detlev Hammer, der ab 1974 juristischer, dann Oberkonsistorialrat war, vermochte es das MfS, einen hauptamtlichen Mitarbeiter innerhalb der Leitungsstruktur der provinzsächsischen Kirche zu platzieren. Außerdem hatte das MfS gegenüber den Kirchen dann tätig zu werden, wenn Verdachtsmomente dafür vorlagen, dass die Kirchen über den ihnen von der SED zugewiesenen religiös-kultischen Bereich hinaus tätig wurden.
Dementsprechend observierte das MfS Kirchengemeinden und Pfarrer, die – wie es beim MfS hieß – im Rahmen der "Partnerschaftsarbeit" Besuchskontakt zu Kirchengemeinden in der Bundesrepublik unterhielten. Das MfS legte hierzu OV an und ermittelte gegen die Organisatoren der Zusammenkünfte.
Als Ziele der MfS-Aufklärung galten ebenso kirchliche Synoden und Basistreffen, auf denen grundsätzlich die potenzielle Gefahr bestand, dass Kritik an den Verhältnissen in der DDR geübt werden würde. In das Blickfeld des MfS rückten die evangelischen Kirchen insbesondere ab Mitte der 70er Jahre: Zunächst rief die auch unter nichtkirchlichen Jugendlichen an Attraktivität gewinnende kirchliche Jugendarbeit, dann die Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsarbeit unter dem Dach der Kirche den Argwohn des MfS hervor.
Insgesamt war das MfS nur eine von mehreren Institutionen des SED-Staates, die im Rahmen der SED-Kirchenpolitik tätig wurden. Im Zusammenspiel mit ihnen versuchte das MfS, die Kirchen zu kontrollieren und zu disziplinieren.
In Auswertung der kirchenpolitischen Kampagnen der 50er Jahre und bestärkt durch konzeptionelle Arbeiten, drängte die SED-Führung ab Anfang der 80er Jahre zunehmend auf ein koordiniertes Vorgehen. Die vom MdI und den Abteilungen für Inneres erstellten Rapportmeldungen, Berichte und Personeneinschätzungen zu Gottesdiensten und kirchlichen Mitarbeitern wurden vereinbarungsgemäß dem MfS zur Verfügung gestellt und bildeten häufig den Grundstock jener Berichte und Personencharakteristiken, die sich in den Beständen des MfS wiederfinden.
Bereits vor Gründung des MfS hatte bei der Deutschen Verwaltung des Innern in der Abteilung K 5 das Referat C 3 existiert. Als Aufgabenbeschreibung wurde die "Aufklärung und Bekämpfung der kirchlichen Feindtätigkeit" genannt. Ab 1950 bestand im MfS zunächst die Abteilung V, die sich ab 1953 Hauptabteilung V nannte und 1964 im Zuge einer Umstrukturierung zur Hauptabteilung XX wurde.
Innerhalb dieser Organisationsstruktur zeichnete die Abt. 4 für die "Bearbeitung" der Kirchen verantwortlich. 1988 gliedert sich diese in sechs Fachreferate, wobei je eins für die evangelischen Kirchen, die katholische Kirche sowie die Religionsgemeinschaften und Sekten zuständig war. Ein Referat widmete sich Operativen Vorgängen. Als Schwerpunkt der Arbeit wurde die "Bekämpfung der politischen Untergrundtätigkeit" benannt. Zwei weitere Referate nahmen koordinierende Funktionen wahr.
Neben der Hauptabteilung XX/4 stützte sich das MfS bei der Bekämpfung und Infiltration der Kirchen auf die Zuarbeit verschiedener Hauptabteilungen und Abteilungen - so u. a. auf die Dienste der HV A bei der "Aufklärung" von westlichen Partnergemeinden und Pfarrern, die die kirchliche Friedensarbeit in den ostdeutschen Gemeinden unterstützten. Im Fall der Inhaftierung kirchlicher Mitarbeiter übernahm die Hauptabteilung IX als Untersuchungsorgan den Vorgang.
Hinzu kamen andere institutionalisierte Formen der "Bearbeitung". Als politisch-ideologische fungierte ab 1958 das Referat Familienforschung, das Verwicklungen missliebiger Kirchenvertreter in das NS-Regime aufdecken oder konstruieren sollte, um die so Diffamierten unter Druck setzen zu können. Angesiedelt war es beim Deutschen Zentralarchiv in Potsdam. Es verwaltete verschiedene aus NS-Beständen stammende Unterlagen und wertete sie aus. Dabei handelte es sich um eine verdeckt arbeitende Einrichtung des MfS.
Um den steigenden Informationsbedarf – unter Berücksichtigung der Spezifik kirchlicher und religiöser Angelegenheiten – zu decken und um Sonderaufträge u. a. auch im Ausland ausführen zu können, etablierte das MfS 1960 die sog. Auswertungsgruppe, die dem Referat V zugeordnet wurde. In einem konspirativen Objekt in Berlin-Pankow ("Institut Wandlitz") arbeiteten hauptamtliche IM und mehrere OibE zusammen.
Seine "Absicherung" fand das Vorgehen des MfS gegenüber den Kirchen durch ein umfangreiches Netz von OibE und IM, die das MfS im Staatssekretariat für Kirchenfragen und in den Kirchenabteilungen der DDR-Bezirke unterhielt. 1989 gab es im Staatssekretariat drei OibE; zudem berichtete der persönliche Referent und Büroleiter der Staatssekretäre Hans Seigewasser und Klaus Gysi, Horst Dohle, ab 1975 als IM "Horst" dem MfS. Insgesamt aber gelang es dem MfS nicht, die Kirchen umfassend zu unterwandern.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Die Registrierung war der zentrale Nachweis eines Vorgangs oder einer Akte in der Abteilung XII. Die Diensteinheiten hatten der Abteilung XII alle zur Registrierung notwendigen Dokumente vorzulegen (u. a. zwei Karteikarten F 16 für jede zu erfassende Person). In der Abteilung XII erfolgte der Eintrag im Vorgangsregistrierbuch (F 64) mit Vergabe der Registriernummer, die Ausfertigung der F 22 und F 77 und ggf. weiterer Karteikarten sowie ein Eintrag im Vorgangsheft (F 47) des für den Vorgang verantwortlichen Mitarbeiters.
Bestimmte Formblätter und die Aktenteile waren mit Registriernummer versehen an die Diensteinheit zu senden. Registrierpflichtig waren u. a.: IM-Vorlauf, IM-Vorgang, Operative Personenkontrolle, Operativer Vorgang, Untersuchungs- und Sicherungsvorgang.
Rückgewinnung beschreibt einen Komplex von gezielten Maßnahmen des MfS, die dazu dienten, Personen von ihrer systemkritischen Haltung abzubringen. Die Betreffenden sollten von ausgewählten Personen aufgesucht werden und – wie man meinte – den auf sie wirkenden "feindlich-negativen" Einflüssen entzogen werden. Auch Gratifikationen konnten Teil der Rückgewinnung sein. Die Rückgewinnung wurde auch im Rahmen der Zersetzung von DDR-kritisch eingestellten Freundeskreisen oder Gruppen eingesetzt.
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
Bei der Werbung handelte es sich um die Herbeiführung einer Entscheidung von Personen (IM-Kandidat) zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS (bis 1968 auch gebräuchlicher bezeichnet als Anwerbung).
Im Operationsgebiet gab es selten auch die Werbung unter falscher Flagge, bei der ein Mitarbeiter des MfS als Angehöriger einer anderen Einrichtung getarnt in Erscheinung trat. Die Durchführung der Werbung war sorgfältig vorzubereiten und hatte in einen Werbungsvorschlag zu münden, der von übergeordneten Leitern bestätigt werden musste. Der Vorschlag sollte eine Analyse der Kandidatenpersönlichkeit, das Werbungsziel, die "Werbungsgrundlage" und das methodische Vorgehen, Zeit, Ort und Inhalt des geplanten "Werbegesprächs", Verhaltensvarianten, Art und Weise der Verpflichtung sowie alle Absicherungsmaßnahmen enthalten. Die getroffenen Festlegungen waren in einem Bericht zu dokumentieren.
Häufig gingen dem eigentlichen Werbungsgespräch Kontaktgespräche voraus, bei denen der Kandidat allmählich an die Werbung herangeführt werden sollte. Bei der Werbung sollten auch Interessen des Kandidaten eine Rolle spielen, da das MfS davon ausging, dass dieser für sich "Aufwand, Nutzen und Risiko" gegeneinander abwägen würde.
Das MfS unterschied drei kategorial unterschiedliche "Werbungsgrundlagen":
Letztere spielten häufig bei Werbung unter Druck, zum Beispiel unter Heranziehung kompromitierender Informationen (Kompromat) eine Rolle.
Bei der Werbung war dem Kandidaten möglichst das Gefühl zu geben, seine Entscheidung würde frei und wohlüberlegt fallen. Ihre Ernsthaftigkeit sollte durch die Preisgabe interner beruflicher oder privater Kenntnisse unterstrichen werden. Ziel der Werbung war im Regelfall eine förmliche Verpflichtung. Teil der Werbung war ein erster operativer Auftrag. Die vorab getroffenen Festlegungen waren im Werbungsvorschlag, die durchgeführte Werbung im Werbungsbericht zu dokumentieren.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Reaktionen der DDR-Bevölkerung auf die erste offizielle "Reiseverordnung" Dokument, 11 Seiten
Übersicht zur Entwicklung der Bereiche Reiseverkehr, ständige Ausreise und Republikflucht Dokument, 4 Seiten
Referat Erich Mielkes auf einer Dienstbesprechung kurz vor den Kommunalwahlen 1989 Dokument, 177 Seiten
Schreiben Mielkes zur neuen Reiseverordnung Dokument, 3 Seiten