Signatur: BStU, MfS, HA IX, Tb, Nr. 111-126
Nichts weniger als die Todesstrafe forderte die Anklage im Prozess gegen den republikflüchtigen, ehemaligen Grenzoffizier Manfred Smolka. Der Angeklagte nutzte die Möglichkeit, um in seinem Schlusswort seine Sicht der Dinge darzulegen und um sein Leben zu bitten.
Manfred Smolka stand jahrelang im Dienst der DDR-Grenzpolizei. Während dieser Tätigkeit geriet er immer wieder in Konflikt mit den politischen Vorgaben der Staatspartei SED. Die Situation eskalierte, als er einen Befehl seiner Vorgesetzten ignorierte und in Folge dessen degradiert und schließlich entlassen wurde. Der ehemalige Grenzer entschloss sich, die DDR in Richtung Westen zu verlassen und seine Familie nachzuholen.
Ein Freund verriet die Aktion jedoch an die Stasi. Die Geheimpolizei verhaftete Smolka und seine Ehefrau im August 1959. Anfang 1960, nach langwierigen Verhören und Folter in der Untersuchungshaft, formulierte das Untersuchungsorgan der Stasi, die Hauptabteilung IX, einen Vorschlag zur Verhängung des Todesurteils gegen den ehemaligen Grenzoffizier.
Vor dem Erfurter Bezirksgericht musste sich Smolka in einem Schauprozess wegen angeblicher Militärspionage verantworten. Der Angeklagte widerrief während der Verhandlung sein Geständnis, was aber keinen Einfluss auf den Fortgang der Ereignisse hatte. Stattdessen sah er sich mit zum Teil völlig aus der Luft gegriffenen Vorwürfen konfrontiert.
Dem Stasi-Vorschlag folgend, forderte die Anklage die Todesstrafe. In seinem Schlusswort legte der Angeklagte seine Sicht der Dinge dar, versuchte einzelne Anklagepunkte zu entkräften und bat um sein Leben.
Das Gericht verhängte am 5. Mai 1960 die Todesstrafe gegen Smolka, ein Gnadengesuch wurde abgelehnt. Manfred Smolka wurde am 12. Juli in Leipzig mittels einer Guillotine hingerichtet.
[Manfred Smolka:]
Hoher Senat, ich stehe vor einem sehr hohen Gericht der Deutschen Demokratischen Republik und die Verhandlungstage und auch das Forum der Zuhörer und selbst der Inhalt der Verhandlung, aus dem hervorgeht, dass ich der schwersten Verbrechen angeklagt bin, lässt auch den härtesten Menschen zur Einsicht kommen und auch der härteste Mensch macht sich darüber Gedanken. Ich möchte dem Hohen Gericht noch einmal in kurzen Zügen mein Leben, meine Tätigkeit in der Polizei und das, was ich anschließend als Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik begangen habe, darlegen. Ich muss es tun. Ich muss noch einmal hier kurz aufzeigen einige Momente, weil ich der Meinung bin, dass diese von Seiten des Gerichtes in der Verhandlung nicht ganz klar herausgestellt worden sind. Ich muss mich verteidigen. Ich muss demzufolge auch noch einige Dinge anführen, damit die gesamte Sache noch ins rechte Licht gestellt wird. Damit also die Momente, die die ganze Sache noch erhärten und die als Ergebnis des Staatsanwaltes als Erhärtung herbeigeführt worden sind und angeführt worden sind. Dass ich diese Momente versuche darzulegen und Ihnen in der Verteidigung zu sagen, wie die Dinge liegen.
Ich möchte mit meinem Leben beginnen. Und zwar mit den Tagen, als ich die Schule verließ, die Schule verließ aufgrund der Kriegseinwirkungen und von Schlesien nach Thüringen kam mit meinen Geschwistern. Wir waren auf uns selbst angestellt, angewiesen und ich habe versucht, in den Jahren 45 bis 48, meine Mutter und meine Geschwister zu unterstützen. Ich habe sie unterstützt. Ich habe keinen Beruf ergriffen. Ich konnte aufgrund der sozialen Lage keinen Beruf ergreifen. Ich musste arbeiten, ich musste beim Bauern arbeiten, um den Geschwistern zusätzlich noch einige Nahrungsmittel zu besorgen. Ich habe für Holz und Bekleidung gesorgt - alles das, was möglich war in einem Altern von 15 bis 18 Jahren.
Der Berufswunsch, Mittelschule zu besuchen, zu beenden und anschließend vielleicht ein Förster zu werden, wie ich es mir vorgenommen hatte, ist also nicht in Erfüllung gegangen.
Im Jahre 1948, als für die Polizei geworben wurde, meldete ich mich freiwillig. Ich tat alle Dinge in Absprache mit meiner Mutter. Alle Dinge. Ich habe mir immer Rat geholt, wenn ich auch meine eigene Meinung hatte und meine eigenen Gedanken. Und auch die Mutter war der Meinung, dass ich zur Polizei eintreten sollte. In der klaren Voraussicht, dass die Polizei irgendetwas Besonderes ist in Deutschland nach 1945. Auch in dieser Voraussicht, Junge, da hast du einen Beruf, du hast ein Unterkommen. Und so habe ich also die Sache als 17jähriger damals gesehen. Ich meldete mich zur Polizei. Und ich habe dann meinen Dienst versehen, zehn Jahre lang. Innerhalb der Polizei wurde ich vertraut gemacht mit der Politik der Partei und der Regierung. Ich wusste, wohin der Weg führt. Ich wusste, was für Ziele und Aufgaben man sich gestellt hatte. Ich habe Begreifen gelernt, ich habe meinen Dienst versehen. [Husten] Ich habe Fehler gehabt, ich habe Schwächen gehabt, dieses Moment der Charakterschwäche, dass ich leicht aufbrausend bin, hat immer wieder mal zum Durchbruch hervorgelugt und brachte Fehler und Missstände noch mehr an den Tag. Aber im Allgemeinen muss ich doch sagen, dass ich nach neuneinhalb Jahren Dienst, nach neuneinhalb Jahren Dienst, noch nicht eine einzige Bestrafung hatte, aber eine Reihe Belobigungen. Und, man müsste das doch auch berücksichtigen. Ich war nicht der Allerschlechteste, ich habe nicht das Allerschlechteste gewollt und ich war auch zu diesem Zeitpunkt niemals ein Feind der Deutschen Demokratischen Republik oder der Gesellschaftsordnung, sondern ich war ein Mensch mit Fehlern und Schwächen, wie jeder andere auch. Aber niemals ein Feind. Ich habe ein gutes Gehalt gehabt, ich habe gut verdient und ich habe dieses Geld auch nicht verprasst, sondern ich habe nachweislich meine Geschwister und meine Mutter mit circa 10.000 Mark [Husten] barem Geld unterstützt. Das kann meine Mutter heute nachweisen anhand der Postabschnitte, die sie aufbewahrt hat. Sie kann es nachweisen, dass ich ständig meinen Geschwister [Husten] und meiner Mutter unter die Arme geholfen habe. Ich konnte das tun aufgrund des ausreichenden Gehaltes und ich habe es auch getan.
In dieser Zeit fallen auch einige moralische Schwächen [Husten] Ich möchte dazu sagen: Ich hatte bis ... lange Zeit keine moralischen Schwächen. Und meine Frau war die erste Frau, mit der ich was zu tun hatte. Und ich habe mich lange Zeit moralisch gut verhalten. Ich betone: sehr gut verhalten! Ich gehe weder zum Tanz, ich meide Alkohol, ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol, ich bin Nichtraucher. Ich habe alles gut getan.
Natürlich, als ich im Laufe der Entwicklung dann einige Gelegenheiten geboten bekommen habe, mit einigen Frauen Bekanntschaften zu machen, habe ich hier versagt und habe also über die Stränge geschlagen und hatte auch eine moralische Verfehlung nach der anderen ... anheimgefallen. Diese moralischen Verfehlungen sind sehr schlecht gewesen. Ich weiß es. Und ich habe trotzdem aber in diesem Rahmen [sehr lautes Husten aus dem Hintergrund] [unverständlich], dass meine Familie zu Schaden gekommen ist. Ich habe immer wieder versucht, mich zu raffen und mir ist es meistens auch gelungen. Letzen Endes habe ich auch meiner Frau [Husten] berichtet und ich habe also auch in dieser Hinsicht versucht, mich zu festigen, wenn es mir auch praktisch nicht gelungen ist in letzter Konsequenz.
In dieser gesamten Tätigkeit fiel herein, dass in der Deutschen Demokratischen Republik das Jagdgesetz erlassen worden ist. Das, was jahrelang mein Wunsch gewesen ist, ging jetzt durch Gesetz in Erfüllung. Ich widmete mich aktiv jetzt dieser Aufgabe und versah, neben dieser Aufgabe als Polizeiangehöriger, noch den Interessen der Jagd nachgehend, andere Aufgaben, nämlich der, der Schaffung eines Jagdkollektives. Und es ist auch möglich so, dass ich dann teilweise meine Aufgaben als Polizist in den Hintergrund gestellt habe, was ebenfalls falsch war. Ich weiß es.
Als im Jahre 1958 der besagt 17. Juni herankam und das der Tag, der Ausgangstag dafür war, dass ich eine schwere dienstliche Verfehlung begangen habe, riss ein Malheur nach dem andern nicht mehr ab. Ich habe eine Verfehlung nach der anderen begangen. Meine aufbrausende Art, dass ich dem Vorgesetzten in dieser Weise entgegen getreten bin, war schuld daran, dass es [Husten] soweit gekommen ist, zu meiner Entlassung. Ich bereue das, ich habe das auch schon immer bereut, dass ich mich damals in dieser Weise dem Vorgesetzten gegenüber benommen habe. Denn ich war doch mit Lust und Liebe Soldat. Und ich möchte sagen, also Soldat, wie man sagt, von ganzem Herzen. Und ich weiß, [Husten] dass eine derartige Handlung nicht soldatisch gewesen ist. Und deshalb habe ich das immer bereut, immer! Ich hätte in dieser Weise nicht gegen den Vorgesetzten auftreten sollen, in keiner Weise. Ich habe es getan, ich wurde einige Male anschließend bestraft, mit Arrest, mit Strafversetzung, ich wurde bestraft von der Partei aus. Alle diese Bestrafungen, die erhärteten sich. Ich konnte die ganzen Bestrafungen, die Masse der Bestrafungen nicht einsehen. Ich erhielt die mir zustehende Medaille nicht, wie ich angenommen habe, die mir praktisch zugestanden hätte. Alles aufgrund der Tatsache, der einen Tatsache, dass ich eine Verfehlung begangen habe. Ich wurde dann aus der Grenzpolizei entlassen. Ich wurde degradiert. Die Dienstlaufbahnbestimmung wurde nicht anerkannt. Einige Bestrafungen, ich möchte sagen sieben, acht Bestrafungen an der Zahl für eine Sache. Und die allerletzte Bestrafung, die ich niemals erwartet hätte, die Abnahme des Jagdscheines war für mich fast fassungslos! Ich konnte das nicht begreifen. Ich war seelisch gebrochen. Die Entlassung selbst, die nach zehn Jahren Dienstzeit in fünf Minuten erfolgte, hat mich ebenfalls sehr, sehr mitgenommen. Und ich hätte gedacht, dass man doch nach zehn Jahren Dienstzeit in einer anderen Form; wenn ich auch Fehler begangen habe; entlassen worden wäre. Und man eben doch gesagt hätte, in irgendeiner Weise, gut, wir werden sie unterstützen, bei der Beschaffung einer Arbeit.
Ich wurde also entlassen. Ich bemühte mich sehr lang. Ich sprach ebenfalls wieder diese Tatsachen mit meiner Mutter ab. Und meine Mutter sagte mir, fang nicht in Lobenstein im Konsum an, fang nicht an. Du musst jeden Tag 30 Kilometer fahren, bei Wind und Wetter. Du hast ein kaputtes Bein. Bei der Polizei ... Ich habe drei Mal den Unterschenkel gebrochen. Das hälst du nicht aus. Das sind Strapazen. Du musst doch sehen, dass du in Titschendorf Arbeit bekommst. Und deshalb habe ich auch unbedingt darauf bestanden, nicht aus Bequemlichkeitsgründen. Denn 30 Kilometer jeden Tag zur Arbeit zu fahren, unter diesen Verhältnissen, das kann man keine Bequemlichkeitsgründe nennen, wenn man sagt, man hat diese Arbeit abgelehnt.
Die ganze Angelegenheit ging weiter. Man hat mir versprochen, den Jagdschein wiederzugeben. Und was ist gewesen? Der erste Vorsitzende des Kreisrates kam und hat mir den Jagdschein abgenommen. Jetzt sah ich die Dinge rein persönlich. Ich sah ..., war der Meinung, man beginnt ein Kesseltreiben gegen meine Person. Ich habe gesehen, dass meine Frau und auch mein Kind in der Vergangenheit nicht so behandelt worden sind wie ... Es ist, das ist eine Tatsache, die lässt sich nicht bestreiten. Alle diese Dinge haben sich so in meinem Gehirn verhärtet, dass ich mich dann zur Flucht entschloss. Ich möchte sagen, zur Flucht entschloss und ich kann das beweisen. Ich kann das beweisen und das ist die volle Wahrheit! Zur Flucht entschloss mit der Absicht, in die Deutsche Demokratische Republik zurückzukehren. Das ist wahr! Und ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt niemals die Absicht oder mit dem Gedanken gespielt, jemals die Deutsche Demokratische Republik zu verlassen. Ich hing an diesem Wohnort, an dem ich zehn Jahre gewohnt habe, mit der ganzen Kraft meines Herzens. Und ich kann Ihnen das beweisen. Ich wollte auf einem eigenen Grundstück ein Wildgatter einrichten, ich wollte die gesamte - äh - Jagdsache und Wildsache in großem Maßstabe aufziehen. Ich habe noch im Oktober für einige hundert Mark vom eigenen Gelde Baumaterialien gekauft, um dieses Wildgatter einzurichten. Doch nicht noch im Oktober für einhundert Mark Geld auszugeben mit der Absicht im November dann republikflüchtig zu werden! Das dürfte ein Beweis sein, der nachzuweisen ist. Niemals! [Husten] Ich entschloss mich dann zur Flucht. Und es ist auch nachzuweisen, dass ich öfters geschrieben habe, ich käme zurück, meiner Frau und meiner Mutter. Meine Frau und meine Mutter haben mit verantwortlichen Leuten gesprochen, sie haben meine Meinung kundgetan, aber es hat sich nichts getan. Ich war immer noch der Meinung, es wird was sein, es wird was kommen, man wird mir [Husten] doch eine Möglichkeit zur Rückkehr ermöglichen und man wird mir den Jagdschein wiedergeben.
Jetzt komme ich zu den Ausführungen meiner Verbrechen, die ich begangen habe. Als ich nach Westdeutschland rüber ging und in die amerikanische Dienststelle kam - da betone ich noch einmal - ich habe diese Dinge, in dem Umfang, wie sie hier aufgeführt worden sind, nicht verraten! Das ist die volle Wahrheit! Wenn ich diesen Dingen nach angeklagt werde, wenn man versucht, mir diese Dinge anhand einiger Zeugen zu beweisen, dann sage ich, das ist nicht wahr! Das ist nicht wahr!
Zu den Dingen selbst. Wenn man mir, wenn der Zeuge [anonymisiert] behauptet, dass ich in der Dienststelle gewesen bin, das streite ich nicht ab. Der Zeuge [anonymisiert] gibt zu, dass ich bei meinem Onkel gewesen bin. Demzufolge ist also festgestellt, dass ich nicht 14 Tage in der Dienststelle war. Der Zeuge [anonymisiert] weiß nicht, wie lange ich bei meinem Onkel war. Der Zeuge [anonymisiert] gibt zu, dass ich einen Tag lang nicht zur Vernehmung war. Ich weiß ganz genau, dass ich zwei Tage lang nicht zur Vernehmung war. Das weiß ich ganz genau! In einer Angelegenheit, wo es um die Todesstrafe geht, muss ich doch die Möglichkeit haben, zwei Zeugen, meine Tante und meine Schwester, die ganz genau auf den Tag rekonstruieren können, wie lange ich in der amerikanischen Dienststelle gewesen bin, hierher zu bekommen! Das könnte doch auf einem Wege geschehen! Über meine Mutter, so dass also nicht die Öffentlichkeit davon erfährt. Wenn man annimmt, dass westdeutsche Behörden derartige Dinge erfahren. Diese Tatsache lässt sich rekonstruieren! Und von den fünf Tagen der Vernehmung dort, möchte ich sagen, dass zwei Tage ich überhaupt nicht vernommen worden bin. Auch gibt die Tatsache, dass man angibt, acht Stunden wird am Tage vernommen, ist nicht so. Es wird noch vor Mittag eine halbe Stunde Pause eingelegt und Nachmittag eine halbe Stunde Pause und dazwischen geht der Vernehmer aus dem Zimmer, es kommen andere ins Zimmer ein und so weiter. Es kommt also der Umfang der Zeit nicht zu Stande, der mir hier vorgeworfen wird. Und ich habe dann noch etwas dazu zu sagen. Ich habe meinem Rechtsanwalt in der ersten Besprechung, die ich mit ihm hatte lange vor der Verhandlung, gesagt, was mit mir los war in Bayreuth. Ich habe es bei der Vernehmung in Berlin nicht zugegeben, aber ich muss es hier zugeben. Ich wollte es in der Gerichtsverhandlung zugeben, was in Bayreuth los gewesen ist, ich habe es auch nicht getan, weil ich dachte, man glaubt es sowieso nicht und dann habe ich ja gesehen in der Gerichtsverhandlung, dass ich nicht voll zu Wort gekommen bin. Ich werde das sagen und der Rechtsanwalt kann das bestätigen. Und das ist auch der Beweis dafür, dass der Zeuge [anonymisiert] auch einige Anmerkungen machte, lediglich nicht die Ausführungen dazu.
Als ich in Bayreuth ankam, ich habe gesagt, ich mache keine Aussage, ich bin kein Deserteur, ich spreche zu meiner Person und gebe Angaben, sie können mich überprüfen. Ich komme bloß mit der Absicht rüber weil es mir drüben nicht gepasst hat und weil man mir drüben persönlich Schwierigkeiten gemacht hat. Man war damit einverstanden, man versuchte mit mir auf allen Wegen noch einige Dinge herauszubekommen. Es war aber mit mir nichts zu machen. Daraufhin hat man mich eines Tages in den Wagen eingeladen. Aber jetzt auch nicht so, wie der [anonymisiert] gesagt hat, der Zeuge [anonymisiert] hat gesagt: Na gut, dann kommen sie weg. Sie werden schon sehen wohin. Und der Wagen stand davor. Das hat man mit ..., bei mir nicht gemacht, dass man mich demzufolge ... Ich bin in den Wagen eingestiegen und war bei einem Psychologen, einen ganzen Tag, ebenfalls bei einem Lügendetektor. Wenn man dann die Frage stellt, der anderen Zeugen, ich kann ganz genau schildern wie der ganze Tag dieser Vorgang an diesem Lügendetektor gewesen ist, bei diesem Psychologen in Bayreuth, in einem Villenviertel. Dann möchte ich sagen, sehen Sie, die anderen Zeugen, haben sich überreden lassen, sie waren dort zwölf Tage oder vierzehn Tage und haben gesprochen. Und es ist keiner bei diesem Psychologen gewesen, selbst der Zeuge [anonymisiert], der gesagt hat, als ich das Auto stehen sehen habe, habe ich mich entschlossen, zu sprechen, weil er nicht wusste wohin es geht. Ich wusste nicht, wohin das Auto geht, ich bin mitgefahren und bin dort einen ganzen Tag gewesen. Also geht dieser ganze Tag der, der Stunden auch ab von den Aussagen.
Wenn man jetzt diese ganze Sache zusammenfasst, dann würde man, kommt man dazu, dass ich in diesem Umfang diese Aussagen niemals gemacht habe. Und dabei kann ich nur bleiben, weil es die Wahrheit ist und nicht anders gewesen ist, nicht anders gewesen ist! Und es ist so, mit der Frage des, - äh - der Stelle, die man mir vom Amerikaner angeboten hat. Als ich nicht gesprochen habe, hat man mir dieses Angebot gemacht, diese Arbeitsstelle in Aussicht gestellt, weil ich nochmal zurückkommen sollte, zur amerikanischen Dienststelle. Ich bin aber nicht zurückgekommen. Deshalb hat man mich nochmal angeschrieben, ich habe aber auf diesen Brief nicht beantwortet. Ich bin dann fort ins Flüchtlingslager und habe mein Aufnahmeverfahren durchgeführt, wie es normal der Fall gewesen ist. Ich habe nicht gesagt, dass ich ein politischer Flüchtling bin. Ich habe nicht gesagt, dass ich politische Schwierigkeiten hatte oder von irgendwelchen Behörden und so weiter. Sondern ich habe die klare Wahrheit [Husten] gesagt wie es war, mit der Arbeitsstelle und wie es mit meinem Jagdschein war. Und dass das die einzigen Interessen sind, weshalb ich die Republik verlassen habe. So steht es auch geschrieben in meinem Aufnahmeverfahren. Auch dieses Aufnahmeverfahren ist innerhalb einiger kurzer Zeit brieflich hier als Beweis vorzulegen.
Ich habe dann im Januar Arbeit aufgenommen und habe ununterbrochen gearbeitet als Kraftfahrer. In der Zwischenzeit, als ich als Kraftfahrer [Husten] gearbeitet habe, habe ich meinen Jagdschein beantragt. Nicht jetzt, weil ich mit den Amerikanern in Verbindung stand, ich hatte keine Verbindung, sondern lediglich weil ich Interesse an der Jagd hatte und weil ich meine Urkunde der Jägerprüfung mit hatte und anhand dieser Urkunde wurde mir der Jagdschein ausgestellt. Nicht, wie man hier annimmt, weil ich ein Faschist bin oder weil ich ein politischer Flüchtling bin, sondern lediglich weil ich eine Jägerprüfung abgelegt hatte, die anerkannt wurde und ich habe dann diesen Jagdschein bekommen. Anhand dieses Jagdscheines kaufte ich mir eine Pistole. Ich bin ein Liebhaber für Waffen. Ich habe mir diese Pistole gekauft, nicht, wie man hier behaupte und wie man das vielleicht hinstellt in dieser Form, dass ich sie zu irgendwelchen - äh - meinen Absichten im amerikanischen Geheimdienst gekauft habe. Das ist eine Waffe, die darf man nicht im Nachweis erbringen anhand der Urkunde oder anhand, um was es sich für eine Waffe handelt. Das ist ein reines Liebhaberstück, diese Waffe ist zehn Zentimeter groß! Zehn Zentimeter groß und es ist eine reine Sportwaffe. Man kauft sich eine derartige Waffe nicht, wenn man die Absicht hat, in mit dem amerikanischen Geheimdienst in Verbindung zu treten oder irgendwelche Dinge an der Grenze zu inszenieren oder, oder zur regelrechten Selbstverteidigung. Das ist also nicht so. Und es ist also nicht so, dass sich eine Pistole oder eine Waffe nur der kaufen kann, der ein faschistischer oder ein politischer Flüchtling ist, in keinem Fall. Hohes Gericht, das ist nicht so! Und ich habe demzufolge die Waffe auch nicht deshalb gekauft, sondern anhand meines Jagdscheines habe ich die Waffe erworben.
Ich möchte hier kurz, wenn ich nicht allzu weit ausschweife, auch noch anführen, ich liege zur Zeit mit einem Menschen auf einer Zelle, der war drüben nur als Kraftfahrer beschäftigt, nur als Kraftfahrer und hat für seine Tätigkeit als Kraftfahrer einen Waffenschein beansprucht, auch eine Pistole sich gekauft und hat die Pistole in die Deutsche Demokratische Republik mitgebracht. Also es ist nicht so, dass man also politischer Flüchtling sein muss oder ein Faschist sein muss, um dort eine Waffe zu kriegen. Und ich habe demzufolge diese zehn Zentimeter große Waffe nicht aufgrund dieser Tatsache erworben.
Ich möchte noch sagen, wenn die Tatsache so hingestellt wird, dass ich diese umfangreiche Aussagen gemacht habe. Ich habe die Vernehmungen in Berlin nicht für voll genommen. Der Vernehmer hatte ein Konspekt. Anhand dieses Konspektes hat er mich befragt. Ich habe dem Vernehmer in Berlin oft gesagt, sie haben selbst keine Ahnung von der Grenzpolizei. Das höre ich heraus. Das hat er ja auch selber gesagt. Und - äh - ich bin derartige Dinge nicht gefragt worden. Ich habe ihm einige Beweise gebracht, theoretisch und so weiter. Er hat gesagt, sie sind doch gefragt worden. Ich habe, meine einzige Stütze war noch, dass ich Zeugen dann vor Gericht bringen kann und dass sich vor Gericht diese Frage klärt. Ich habe dann alles zugegeben. ich habe gesagt: "Ja gut, dann schreiben Sie es auf." Ich habe die Sachen unterschrieben und so weiter. Ich dachte, du wirst das bei Gericht klarstellen. Du wirst einen Zeugen bringen. Es wird eine Rückfrage gehalten werden. Es wird ganz genau und klar festgestellt werden, wie lange das du in Berlin gewesen bist. Ich habe auch in Berlin bei der Verneh-, bei dem Vernehmer nicht gesagt, dass ich mit dem Lügendetektor vernommen worden bin. Ich wusste, er glaubt mir das sowieso nicht. Das ist Schnee und derartige Dinge mehr.
Wenn ein Teil meiner Aussagen, die doch in Bayreuth erfolgt worden sind, im Rahmen meiner Person, im Rahmen dessen, was ich getan habe, im Laufe der Entwicklung, was ich für eine Ausbildung hatte und was ich für Waffen kenne und so weiter. Ich habe auch - äh - bei Gericht schon erklärt, dass diese Dinge eine allgemeine Einschätzung sind und dass der Gegner daraus niemals irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen konnte für die Dienststelle Titschendorf oder den Grenzabschnitt Titschendorf. In keinem Falle! Ich habe derartige Aussagen nicht gemacht. Und ich habe auch gesagt, dass derartige Dinge, die ich dort berichte habe, auf alle Dienststellen geschlussfolgert worden wären können. Man hat dann demzufolge mir entgegnet vom Sachverständigen: "Es ist nicht so, denn jede Dienststelle ist anders aufgebaut." Aber in der Zusammenfassung hat der Sachverständige dann wieder gesagt, anhand meiner Aussagen konnte der Gegner schlussfolgernd für alle Dienststellen der Grenzpolizei feststellen, wie sie aufgebaut sind. Und, hier ist doch also auch der große Widerspruch. Es sind doch so viele desertiert mit Waffe, mit Dienstausweis und haben Angaben gemacht. Meine Angaben laufen auf einen anderen Punkt hinaus. Nicht in diesem Umfange, wie man sie mir hier vorlegt. In keinem Falle! Das lässt sich schon zeitlich feststellen. In der Zeit, in der ich in dieser Dienststelle war, war es nicht möglich, diese umfangreichen Angaben zu machen.
Und, wenn man mir noch - äh - erhärtet, meine Strafe, indem man sagt, ich bin desertiert, ich habe den Fahneneid gebrochen und den, - äh - die Verpflichtung als Offizier. Nicht direkt habe ich den Fahneneid gebrochen, denn ich war entlassen. Es war falsch, ich weiß es, aber ich habe doch nicht direkt den Fahneneid gebrochen. Wenn ich Angehöriger der - äh ...
[Tonband unterbrochen]
[Manfred Smolka:]
Und, hier ist doch also auch der große Widerspruch. Es sind doch so viele desertiert mit Waffe, mit Dienstausweis und haben Angaben gemacht. Meine Angaben laufen auf einen anderen Punkt hinaus. Nicht in diesem Umfange, wie man sie mir hier vorlegt. In keinem Falle! Das lässt sich schon zeitlich feststellen. In der Zeit, in der ich in dieser Dienststelle war, war es nicht möglich, diese umfangreichen Angaben zu machen.
Und, wenn man mir noch - äh - erhärtet, meine Strafe, indem man sagt, ich bin desertiert, ich habe den Fahneneid gebrochen und den, - äh - die Verpflichtung als Offizier. Nicht direkt habe ich den Fahneneid gebrochen, denn ich war entlassen. Es war falsch, ich weiß es, aber ich habe doch nicht direkt den Fahneneid gebrochen. Wenn ich Angehöriger der - äh - Streitkräfte weiter gewesen wäre, ich wäre niemals, niemals wäre ich ein Deserteur geworden und hätte den Fahneneid gebrochen! Und ich hätte dann demzufolge auch niemals die Verpflichtung als Offizier gebrochen, die verlesen worden wäre. Aber ich bin doch als Offizier entlassen worden. Ich war also demzufolge nicht mehr direkt dieser Unterschrift und dieser Verpflichtung gebunden. Das müsste man dann demzufolge auch sehen.
Ich hatte im Laufe der Monate Januar, als ich mit der Arbeit in Peisel bei meiner Schwester begann, bis Ende Juli keine Verbindung zum amerikanischen Geheimdienst. Und es war auch kein Gedanke, nicht ein einziger Gedanke jemals Verbindung mit dem amerikanischen Geheimdienst aufzunehmen oder jemals mich in irgendeine Spionagesache einzulassen in meinem Gedächtnis und meinen Handlungen vorhanden! Niemals! Ich beabsichtigte die Republikflucht meiner Frau durchzuführen. Durchzuführen deshalb, weil sie schriftlich eingereicht hatte und dieser Antrag des legalen Grenzübertrittes nicht gestattet wurde. Dann habe ich mich entschlossen, meiner Frau behilflich zu sein, dass sie illegal über die Grenze kommt. Und in dieser Zeit erhielt ich von meiner Frau den Brief, in dem sie die ganze Sache mit dem Polizeiangehörigen [anonymisiert] schilderte. Und das war die Ursache, die Ursache, weshalb ich meinen nächsten schweren Fehler, einen großen Schritt - äh - zum Verbrechen begangen habe. Aber man muss doch auch hier klar die Ursachen erkennen. Dass ich selbst nicht den [anonymisiert] angeschrieben habe, sondern der [anonymisiert] von sich aus, aus welchen Motiven - sie sind richtig, sie waren richtig - selbst ausgesagt hat, er möchte Verbindung mit mir haben. Er möchte sich mit mir treffen. Er doch also selbst den Vorschlag gemacht hat, sich mit mir zu treffen und er meiner Frau gesagt hat, er möchte die Republik verlassen und so weiter. Und mit einigen Ausdrücken, wie: "Ich hab die Schnauze voll" und so weiter. Gleichgültig unter welchen Motiven diese Dinge geschehen sind. Wenn der [anonymisiert] selbst bei meiner Mutter gewesen ist und auch dort meiner Mutter die gleichen Dinge erzählt hat, dass er meiner Frau behilflich sein will bei der Republikflucht - davon wusste ich gar nichts. Ich wusste nicht einmal, dass er bei meiner Mutter war. Das habe ich erst alles später erfahren. Da hatte ich gar keine Verbindung, überhaupt noch keine Verbindung mit dem Amerikaner. Und dann, als ich dann erfahren habe, dass der [anonymisiert] ebenfalls republikflüchtig werden will, dann schrieb ich diesen Brief an [anonymisiert] selbst. Ich schrieb diesen Brief, ich machte mir keine großen Gedanken. Ich sage es ehrlich, ich habe mir die Auswirkungen und das Ausmaß nicht klar überlegt. Wie in allen meinen Handlungen, habe ich also auch in dem Brief schnell gehandelt, schnell geschrieben und kurz den Brief [Husten] hingesetzt [unverständlich]. Und ich habe auch noch keine klaren Vorstellungen gehabt, was der [anonymisiert] will oder was überhaupt sein soll. Deshalb habe ich ihm ja auch gesagt, er braucht es nicht zu tun. Es muss nicht unbedingt sein, dass er so was tut. Er soll sich das genau überlegen. Ich habe es nicht unbedingt verlangt, eine derartige Handlungsweise! Ich denke, das müsste man auch mit berücksichtigen. Und als ich dann den Brief bekam, dass der [anonymisiert] damit einverstanden ist, dann leitete ich diese Dinge in die Wege, mit dem Ziel: Wenn ich Geld dafür bekomme [anonymisiert], dass ich vielleicht also auch eine Berufsausbildung als Jäger vielleicht in Erwägung ziehen kann. Mit diesem Ziel habe ich also den Brief geschrieben.
Wenn man auch sagt, den Brief an die Frau [anonymisiert], den ich geschrieben habe, in dem zum Ausdruck kommt mein Hass gegen die Deutsche Demokratische Republik. Ich habe diesen einen Brief geschrieben, ich habe ihr auch noch andere Briefe geschrieben. In keinem anderen Brief wird nicht zum Ausdruck kommen mein Hass, sondern wenn ich abends für mich allein in meinem Zimmer saß und wenn ich dann zurück gedacht habe an Titschendorf, an die Deutsche Demokratische Republik, wo ich gewohnt habe, dann kam mir ... Und auch das gesehen habe, was ich im Flüchtlingslager gesehen habe. Und das sind Tatsachen! Ich habe viele Menschen, ich habe mit vielen Menschen gesprochen, die aus rein persönlichen Motiven, weil irgendwelche Verärgerungen an ihnen geschehen ist, die Republik verlassen haben. Nicht weil sie Feinde der Republik sind, die die guten Seiten der Republik ganz klar kennen, ganz klar kennen! Aber die aus persönlicher Verärgerung, eben weil sie sich als verjagt betrachteten. Und wenn ich also so da saß und den Brief schrieb, dann habe ich also meinem Herzen Luft gemacht und habe das zu Papier gebracht. Und nicht wie man, - äh - wie der Herr Staatsanwalt sagt, abzurechnen mit diesen Leuten. Nein, ich habe nicht geschrieben von Abrechnung, sondern ich möchte wirklich bloß klarstellen, dass man mir auch von Seiten dieser Leute nicht ganz korrekt entgegen getreten ist. Und das ich - äh - also diese Sache klarstellen wollte. Nicht, um mit ihnen irgendwie abzurechnen, wie es so aufgefasst wird. Und in den weiteren Briefen, die ich an die Frau [anonymisiert] geschrieben, sind derartige Sachen also auch nicht zum Ausdruck gekommen. Ich habe mich abreagiert, wenn ich ... Ich habe oft Zeug gedacht, ich habe oft gesagt zu mir, das habe ich auch bei der Vernehmung in Berlin angegeben: Ich habe diese Leidenschaft bitter, bitter erkaufen müssen und bezahlt. Und ich würde es nie mehr in meinem ganzen Leben nochmal tun. Das habe ich oft gesagt. Und man muss immer noch so viel Mensch sein, zu der Erkenntnis bin ich gekommen, wenn man auch Leidenschaft hat, man darf letzten Endes nicht zum Verbrecher werden.
Wenn ich diese zwei Momente sehe, diesen einen Komplex ...
[Tonband unterbrochen]
[Manfred Smolka:]
... wenn man auch Leidenschaft hat, man darf letzten Endes nicht zum Verbrecher werden.
Wenn ich diese zwei Momente sehe, diesen einen Komplex Bayreuth, und den anderen Komplex, die Beschaffung der Schutzmaske, muss ich zu folgenden Schlussfolgerungen kommen: Für den Verrat in Bayreuth - er ist ein Verrat, aber nicht in diesem Umfang und nicht in diesem Ausmaße, niemals - sind diese Folgen, wie sie hier aufgezeigt sind, nicht voll und ganz eingetreten. Denn wenn man sagt, dass in Titschendorf eine Reihe zahlreicher Agenten eingeschleust worden sind und der Zeuge [anonymisiert] und der Zeuge [anonymisiert] hier als Agenten vorgestellt wurden und an denen bewiesen werden soll, dass sie in meinen Aussagen hin entsprechend eingeschleust worden sind, dann muss es doch auch klar hier ersichtlich gewesen sein, dass der [anonymisiert] circa 200 Kilometer in einen Grenzabschnitt, den ich grundsätzlich nicht kenne, nur dem Namen nach kenne, über die Grenze gegangen ist. Und dass der [anonymisiert] ebenfalls in einem anderen Grenzabschnitt, in einer anderen Grenzbereitschaft über die Grenze gegangen ist. Und der Zeuge [anonymisiert], der nicht erschienen ist, der in Titschendorf direkt über die Grenze ist, der ist nicht anhand meiner Aussagen über die Grenze gegangen. Wenn ich dem Amerikaner über Einschleusungsstellen berichtet hätte, wenn ich ihm gesagt hätte, wie eine günstige Stelle und eine günstige Möglichkeit ist, über die Grenze zu kommen, dann niemals an diesem Ort, an dem der Zeuge [anonymisiert] über die Grenze ist. An einer offenen Stelle. Und es lässt sich nachweisen, diesen Weg, den er begangen hat, der Zeuge [anonymisiert], er musste unweigerlich, unweigerlich in die Posten hereinlaufen. Das lässt sich nachweisen. In jedem Falle anhand der Bücher, die ich geführt habe. Das kann man rekonstruieren. Er musste ... demzufolge habe niemals dem Amerikaner diesen Weg beschrieben. Als mich der Vernehmer in Berlin fragte, sie haben eine Schleusungsstelle bekannt gegeben, ich sage, ich habe keine bekannt gegeben, sie haben welche bekannt gegeben, ich sage, gut, dann schreiben sie auf, ich habe welche bekannt gegeben. Nennen sie mir welche Einschleusungsstellen sie bekannt gegeben haben. Ich habe einfach vier Richtungen genannt. Ich habe den ganzen Grenzabschnitt in vier Richtungen eingeteilt und habe ihm vier Richtungen genannt. Weil ich wusste, es hat keinen Zweck mit dem Vernehmer mich herumzustreiten. Und sie werden sehen, anhand dieser Namen, dieser Richtungen, die ich dem Vernehmer angegeben habe, würden die Grenzgänger alle direkt vielleicht sogar ins Kommando reinlaufen. Also das sind keine Schleusungsstellen, die ich angegeben habe und ich bin auch nicht danach gefragt worden. Das kann ich hier noch einmal mit vollster Wahrheit, mit ruhigem Gewissen sagen. Und wenn es wirklich der Fall so ist, wie der Zeuge [anonymisiert] dort hindurchgegangen ist, gerade zu einer Zeit, wo die Grenze direkt abgelaufen ist, abgelaufen wird, in einer Zeit von 17:30 Uhr, wenn ich dem Amerikaner das gesagt hätte, hätte ich gesagt, das ist die ungünstigste Zeit. Weil gerade in dieser Zeit die Grenze abgelaufen wird, nämlich die unmittelbar an der Grenze, der 70-Meter-Streifen. Die laufen ja Früh und Nachmittag, das ist ja kein Geheimnis. Dann niemals zu dieser Zeit - äh - dann kann es eine reine Zufälligkeit sein. Und ich weiß nicht aus welchen Motiven - äh - vielleicht der amerikanische Geheimdienst - ich hatte ja zu der Zeit keine Verbindung - diesen Agenten gerade an dieser Stelle einschleuste. Ebenfalls wenn der Zeuge [anonymisiert] sagt, dass er der Weg bis Lobenstein, vom Übertritt an der Grenzstelle bis nach Lobenstein in zwei Stunden zurückgelegt hat, in seiner Vernehmung, das ist auch ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn ich als Ortskundiger normal laufe, muss ich zumindestens zweieinhalb Stunden laufen. Der Zeuge will einmal dort gewesen sein und will schon in zwei Stunden in Lobenstein gewesen sein. Das kann er nicht, das ist ausgeschlossen. Und demzufolge, entweder hat er irgendwie andere Informationen oder anhand meiner Aussage kann er also nicht vom Amerikaner dorthin geschickt worden sein. Das ist nicht möglich!
Ich möchte zu diesem Punkt Bayreuth meine Aussagen zusammenfassen. Die Auswirkungen meiner Aussagen dort sind nicht schwerwiegender, bestimmt nicht schwerwiegender, als wie sie andere Leute gewesen sind, die in Bayreuth gewesen sind, die länger in Bayreuth gewesen sind. Ob es der Zeuge [anonymisiert] gewesen ist oder der andere Soldat oder die anderen Leute, die in Bayreuth gewesen sind, die ja zugeben, dass sie zugeben, dass sie zwölf Tage sind, [anonymisiert] ja auch zugibt, dass ich ja nicht zwölf Tage dort bin - also ebenfalls nochmal zum Ausdruck bringt, dass nicht den Umfang des Verrats begangen habe, weil ich mich geweigert habe und derartige Dinge nicht gesagt habe.
Und - äh - zu dem anderen Komplex der schwerwiegenden Verfehlung in der Beschaffung der Schutzmaske möchte ich sagen: Man muss doch sehen in diesem Falle, in diesem Falle kommt doch ganz klar zum Ausdruck, dass ich zwar der Anlass war, aber die Ursache, weshalb ich den Anlass gegeben habe, die Ursache doch eine andere gewesen ist. Und doch letzten Endes der [anonymisiert] gewesen ist, der meiner Frau gesagt hat, er möchte nach Westdeutschland und so weiter und mir das diese Frau berichtete. Und klar hervorgeht, dass die Maske niemals in Gefahr gewesen ist, niemals und von vorn herein mein Sinnen sowieso aussichtslos gewesen ist. Bleibt also nur meine Absicht, dieses Verbrechen durchzuführen. Und allein für die Absicht, sie ist eine schwere Verfehlung, schon der Gedanke ist ein Verbrechen und so weiter, aber weil die Sache von vorn herein zum Scheitern verurteilt war, das ist doch klar zu erkennen, muss man doch also auch hier in dieser Frage einen mildernden Umstand sehen. Äh - viel schwerer, und ich möchte sagen vollstens zur Geltung, würde die Sache kommen, wenn ich meiner Frau den Auftrag gegeben hätte, sich an irgendeinen Grenzpolizeiangehörigen heranzuarbeiten und ihn zur Republikflucht und zur Beschaffung der Maske zu veranlassen. Aber diesen Anlass habe ich nie gegeben. Ich wusste nicht, was meine Frau vor hatte mit diesem Grenzpolizeiangehörigen, wie die ganzen Dinge lagen. Ich hatte davon keine Kenntnis, keine Kenntnis. Und erst nachdem diese Äußerungen gefallen sind, ich will nach Westdeutschland, erst dann habe ich mich in dieser schlechten, verbrecherischen Weise eingelassen. Aber man muss, meines Erachtens nach, das als mildernden Umstand berücksichtigen.
Ich möchte sagen, es ist nicht einfach, das zu sagen. Es ist einfach zu sagen, aber nicht einfach hier vor diesem Forum zu sagen, weil man weiß es wird einem sehr schwer geglaubt, nach all dem was gewesen ist, nach all den Erfahrungen, die sie gesammelt haben. Es gibt Unterschiede, es gibt Unterschiede und jeder Mensch ist nicht gleich, auch bei der Aussage beim Amerikaner. Das müsste man berücksichtigen. Und ich sehe mein Verhalten ein, dass es falsch war und ich habe es auch in Berlin gesagt: Es ist falsch! Ich habe verbrecherisch gehandelt und ich würde es nie wieder tun, wenn ich Gelegenheit dazu hätte. Äußerungen, die ich diesbezüglich gebrauchte, auch beim Vernehmer, wo ich teilweise manchmal frech gewesen bin, ich habe diesen Fall nicht so krass gesehen, in keinem Fall. Und ich dachte, vor Gericht werde ich alles klarstellen. Und ich werde vor Gericht das sagen, was wirklich gewesen ist und man wird das auch klar erkennen. Demzufolge habe ich auch die ganzen Vernehmungen in Berlin nicht so voll ernst genommen und habe demzufolge auch manchmal vielleicht dem Vernehmer frech geantwortet.
Fest steht, ich sehe das ein, dass es falsch gewesen ist. Und ich würde es nicht wieder tun. Und ich bitte im Interesse meiner Mutter und meiner Geschwister; es sind werktätige Menschen, meine Mutter arbeitet, meine Geschwister arbeiten; im Interesse dieser Menschen, von der höchsten Strafe abzusehen. Meine Mutter würde seelisch daran zu Grunde gehen. Und auch die Geschwister würden lange Zeit seelisch darunter leiden. Ich bitte auch im Interesse meines Kindes, das Kind ist zehn ein halb Jahre alt, ein Mensch, der mit diesem Alter anfängt zu denken, der auch sich Gedanken macht und also auch begreifen kann und auch begreifen lernt, um was es für Dinge geht. Und im Interesse meiner Frau von diesem harten Urteil abzusehen.
Mein Kind und meine Frau haben schon einmal am 22. August, aus kürzester Entfernung die Todesdrohung über mich gesehen. Es war eine Todesdrohung. Sie war durch meine Schuld hervorgerufen, mag sein. Dieses Erleben werden sie selbst auch nicht vergessen, in ihrem ganzen Leben nicht, bestimmt nicht. Das Kind wird, und auch meine Frau, dieses Todesdrohung, die über mir geschwebt hat, nicht vergessen. Denn sie waren Zeuge, unmittelbarer Zeuge, aus unmittelbarer Entfernung. Und was sich dort abgespielt hat, der Ausdruck der Frau und des Kindes den habe ich noch in mir. Und ich weiß, was sie denken und was sie fühlen. Und sollen mein Kind und meine Frau weiterhin bangen? Und weiterhin damit rechnen, dass jeder Tag meines Lebens mein letzter sein kann? Ich bitte auch in diesem Interesse - äh - Rechnung zu tragen, dieses harte Urteil zu mildern. Meine Frau würde auch weiterhin sich seelisch zu Grunde richten, der Tatsache entsprechend, weil sie es war, die mir derartige Dinge vom [anonymisiert] übermittelte und mich also erst auf den [anonymisiert] aufmerksam machte und mir vorschlug, doch einer Zusammenkunft mit dem [anonymisiert] - äh - stattzugeben und mich mit dem [anonymisiert] in Ostberlin zu treffen. Sie war es, ich wusste vom [anonymisiert] nichts. Und sie würde sich Zeit Lebens auch Vorwürfe machen, dass sie mit Schuld trägt an meinem Urteil, das ich zu erwarten hätte.
Ich bitte aber auch selbst, im eigenen Interesse, im reinsten eigenen Interesse, dieses harte Urteil zu mildern. Es wäre gelogen und es wäre geheuchelt, wenn ich sagen wollte, ein derartiges Urteil ließe mich kalt oder ist mir gleichgültig oder macht mir nichts aus. Nein.
Ich bitte im Interesse meiner Angehörigen, meiner Mutter, meiner Kinder, meines Kindes, meiner Frau und meiner Geschwister aber auch in meinem eigenen Interesse von diesem harten Urteil abzusehen. Ich bitte, meine harte Strafe in eine zeitliche Strafe, in der noch eine Hoffnung steckt, eine Hoffnung, wenn sie auch in weiter, weiter Ferne liegt, aber doch eine Hoffnung auf die Zukunft, eine Hoffnung auch für meine Angehörigen. Und ich denke nicht, auf keinen Fall, dass ich für ein und alle Male für die Gesellschaft unnötig bin oder für die Gesellschaft nicht mehr zu gebrauchen bin. Ich bitte, mein Schlusswort, diese Frage noch einmal zu berücksichtigen und dann eine gerechte Entscheidung zu treffen.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
Stasi-Aufzeichnung der Stellungnahme eines Brigadiers zu einer Rede, die er in Torgelow während des Volksauftsandes hielt Dokument, 8 Seiten
Schlusswort von Karl Laurenz im Geheimprozess gegen ihn und Elli Barczatis wegen Spionage Audio, 10 Minuten, 46 Sekunden
Vernehmung von Karl Laurenz im Geheimprozess gegen ihn und Elli Barczatis wegen Spionage Audio, 38 Minuten, 31 Sekunden
Propagandavideo "Zurückgekehrt - Interview mit Enttäuschten" über Rückkehrer in die DDR Video, 53 Minuten, 53 Sekunden