Signatur: BStU, MfS, SED-Kreisleitung, Nr. 3657, Bl. 1-8
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität. Der Erste Sekretär des FDJ-Zentralrats gab den Bezirksleitungen der FDJ Argumentationshilfen an die Hand. Damit sollten diese die verhängten Schulstrafen an der Ossietzky-Schule in den Gruppen der Jugendorganisation verteidigen.
Am 30. September 1988 wurden drei Schüler und eine Schülerin der Carl-von-Ossietzky-Schule im Ost-Berliner Stadtteil Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden ausgesprochen und vor dem Rechtsextremismus in der DDR gewarnt hatten. Zwei weitere wurden an andere Schulen versetzt, zwei erhielten einen Verweis. Die Betroffenen wurden durch ein systematisches Zusammenspiel von Schule, Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Elternrat gemaßregelt und gedemütigt. Anders als viele ähnliche Fälle wurde dieser Vorgang jedoch öffentlich. Die sogenannte Ossietzky-Affäre schlug hohe Wellen. Der Mut der Jugendlichen rief eine Welle der Solidarität hervor.
Vom FDJ-Zentralrat kam politische Hilfestellung für die FDJ-Sekretäre. Der Erste Sekretär des FDJ-Zentralrats, Eberhard Aurich, verteilte in allen Bezirksleitungen der FDJ des Landes eine Argumentationshilfe für die befürchteten politischen Diskussionen zum Geschehen an der Carl-von-Ossietzky-Schule.
- Wir sind der Meinung, daß nicht genug gegen neofaschistische Tendenzen getan wird.
Entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften (Schulordnung) wurden die genannten Schulstrafen ausgesprochen.
Die Schüler haben sich nun auch in Widerspruch gebracht zur Aufnahmeordnung für die Abiturstufe, in der es im § 2, Abs. 2. u.a. heißt: In die erweiterte Oberschule werden Schüler aufgenommen... die sich durch Leistungsfähigkeit und Bereitschaft sowie politisch-moralische und charakterliche Reife auszeichnen, ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und gesellschaftliche Aktivität bewiesen haben.
Bei dieser Ordnung handelt es sich nicht um eine Ordnung, für die obligatorische Schule, sondern für ein spezielle Bildungstufe, auf deren Besuch kein Anspruch beseht.
Die pädagogischen Maßnahmen an der EOS "Carl von Ossietzky" hat der Direktor unter Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen und gestützt auf die demokratischen Organe an der Schule korrekt durchgeführt. Entsprechend der Ordnung hat der Stadtbezirksschulrat diese Maßnahmen bestätigt. Diese wurden vom Bezirksschulrat auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft und in Kraft gesetzt.
Relegierungen werden in Ausnahmefällen ausgesprochen. Eingaben, die in dieser Angelegenheit an das Ministerium für Volksbildung gerichtet wurden, soweit sie die Personen betrafen, die erziehungsberechtigt oder -verpflichtet sind, wurden wie immer in solchen Fällen von einer ständigen existierenden Kommission auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft und die Angemessenheit der Schulstrafen und ihre Rechtmäßigkeit festgestellt.
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Signatur: BStU, MfS, SED-Kreisleitung, Nr. 3657, Bl. 1-8
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität. Der Erste Sekretär des FDJ-Zentralrats gab den Bezirksleitungen der FDJ Argumentationshilfen an die Hand. Damit sollten diese die verhängten Schulstrafen an der Ossietzky-Schule in den Gruppen der Jugendorganisation verteidigen.
Am 30. September 1988 wurden drei Schüler und eine Schülerin der Carl-von-Ossietzky-Schule im Ost-Berliner Stadtteil Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden ausgesprochen und vor dem Rechtsextremismus in der DDR gewarnt hatten. Zwei weitere wurden an andere Schulen versetzt, zwei erhielten einen Verweis. Die Betroffenen wurden durch ein systematisches Zusammenspiel von Schule, Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Elternrat gemaßregelt und gedemütigt. Anders als viele ähnliche Fälle wurde dieser Vorgang jedoch öffentlich. Die sogenannte Ossietzky-Affäre schlug hohe Wellen. Der Mut der Jugendlichen rief eine Welle der Solidarität hervor.
Vom FDJ-Zentralrat kam politische Hilfestellung für die FDJ-Sekretäre. Der Erste Sekretär des FDJ-Zentralrats, Eberhard Aurich, verteilte in allen Bezirksleitungen der FDJ des Landes eine Argumentationshilfe für die befürchteten politischen Diskussionen zum Geschehen an der Carl-von-Ossietzky-Schule.
Von den Pädagogen wurde viel Kraft und Zeit darauf verwendet, die Eltern bzw. die Erziehungsbeauftragten (z.B. die Großeltern von [anonymisiert]) für eine gemeinsame Einflußnahme zu gewinnen. Die Bereitschaft dafür war allerdings unterschiedlich.
Die Eltern von [anonymisiert], die Schülerin [anonymisiert] und des Schülers [anonymisiert] kamen zu einer. realen und kritischen Wertung des Verhaltens ihrer Kinder und unterstützen die Maßnahmen der Schule. Beispielsweise hat Genosse [anonymisiert] in langen Gesprächen die Tochter zu ersten Einsichten und Konsequenzen geführt.
Es wurde sehr verantwortungsbewußt geprüft welche pädagogischen Maßnahmen und Interesse der Hinführung jedes einzelnen auf eine positive Entwicklung erforderlich sind. Es wurden deshalb differenzierte Schulstrafen ausgesprochen.
Auf Grund ihres uneinsichtigen, provokativen Auftretens mußte bei Kai Fellar, Benjamin Lindner, Philipp Lengsfeld und Katja Ihle die höchste Schulstrafe, die Relegierung angewendet werden. Sie zeigen derzeit nicht die politisch-moralische Reife, die erweiterte Oberschule zu besuchen. Diese Schüler erhalten die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen, der gute Voraussetzungen für die von ihnen bisher angestrebten Studienrichtungen schafft. Das gibt ihnen die Chance, sich in der beruflichen Ausbildung fachlich und gesellschaftlich zu bewähren.
Für [anonymisiert] und für [anonymisiert] wurde als Schulstrafe eine Umschulung in eine andere erweiterte Oberschule vorgenommen. [anonymisiert] setzt ihre Hochschulvorbereitung ohne Unterbrechung inzwischen an der EOS "A. v. Humboldt" fort. [anonymisiert] hat die Ausbildung an der EOS "M. Planck" noch nicht aufgenommen - es liegt eine Krankschreibung vor.
Die Schüler [anonymisiert] und [anonymisiert] erhielten einen Verweis.
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Signatur: BStU, MfS, SED-Kreisleitung, Nr. 3657, Bl. 1-8
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität. Der Erste Sekretär des FDJ-Zentralrats gab den Bezirksleitungen der FDJ Argumentationshilfen an die Hand. Damit sollten diese die verhängten Schulstrafen an der Ossietzky-Schule in den Gruppen der Jugendorganisation verteidigen.
Am 30. September 1988 wurden drei Schüler und eine Schülerin der Carl-von-Ossietzky-Schule im Ost-Berliner Stadtteil Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden ausgesprochen und vor dem Rechtsextremismus in der DDR gewarnt hatten. Zwei weitere wurden an andere Schulen versetzt, zwei erhielten einen Verweis. Die Betroffenen wurden durch ein systematisches Zusammenspiel von Schule, Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Elternrat gemaßregelt und gedemütigt. Anders als viele ähnliche Fälle wurde dieser Vorgang jedoch öffentlich. Die sogenannte Ossietzky-Affäre schlug hohe Wellen. Der Mut der Jugendlichen rief eine Welle der Solidarität hervor.
Vom FDJ-Zentralrat kam politische Hilfestellung für die FDJ-Sekretäre. Der Erste Sekretär des FDJ-Zentralrats, Eberhard Aurich, verteilte in allen Bezirksleitungen der FDJ des Landes eine Argumentationshilfe für die befürchteten politischen Diskussionen zum Geschehen an der Carl-von-Ossietzky-Schule.
Die Lehrer und die Organe der Volksbildung tun alles, diese jungen Menschen auf den richtigen Weg führen.
Vorwiegend inspiriert durch die [anonymisiert] werden gegen besseres Wissen dieser und anderer Verfasser in einem Papier in demagogischer Weise die ehrlich arbeitenden Lehrer dieser Schule, Vertreter der Volksbildung und des Jugenverbandes, die Mehrheit der Schüler und Parteifunktionäre verleumdet.
Es wird unterstellt, daß die Strafen deshalb ausgesprochen wurden, weil diese Jugendlichen Gegen Neonazis seien, überzeugte Pazifisten seien (was diese selbst von sich nicht behaupten) daß sie die einzigen aufrichtigen und ehrlichen Schüler dieser Schule seien im Gegensatz zu allen anderen, die Heuchler wären.
In diesem Zusammenhang sei auch festgestellt, daß einige Schüler und ihre Eltern unrechtmäßigerweise sich Vorzüge gegenüber anderen Schülern verschafft haben, weil Sie unter Angabe von Berufs- und Studienwünschen, die sie nie die Absieht hätten zu ergreifen, sich eine Zulassung zur erweiterten Oberschule erschlichen haben. [anonymisiert]
Wie weit die Unterstellungen und Verleumdungen gehen, zeigt, daß in den genannten Papier über einen Jugendfunktionär der Kreisleitung der Freien Deutschen Jugend folgendes behauptet wird: Er habe erklärt, "mit Schändern jüdischer Gräber und Skinhead könnte man zusammenarbeiten, aber nicht mit diesen Jugendlichen."
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Maßnahmeplan zur Relegierung von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Schule Dokument, 9 Seiten
Bericht des IM "Ilona" zu den Aushängen in der Carl-von-Ossietzky-Schule Dokument, 3 Seiten
Verhinderung von Solidaritätsbekundungen in der Ossietzky-Affäre Dokument, 3 Seiten
Offener Brief der Kirche zu den relegierten Jugendlichen an der Ossietzky-Schule Dokument, 1 Seite