Signatur: BStU, MfS, HA PS, MF, Nr. 69, Bl. 1-10
In einem Bericht vom 27. März 1970 machte die MfS-Bezirksleitung Erfurt westdeutsche Journalisten für die öffentliche Sympathiebekundung der Bürger für Willy Brandt am Rande seines Treffens mit Willi Stoph in Erfurt verantwortlich.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70 zur Aktion "Konfrontation" - der Codename für das Treffen.
Als Willy Brandt am 19. März 1970 mit einem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte Menschen eingefunden. Absperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel "Erfurter Hof" lief die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht, zu verhindern, dass neben ausgesuchten Personen, auch andere, "normale" DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten.
280 westliche Medienvertreter waren in Erfurt und trugen die Bilder von den Ereignissen in die Welt. Für die SED-Führung war es eine politische Blamage, wieviel Sympathien der neu gewählte Bundeskanzler auch unter DDR-Bürgern genoss. Die Stasi versuchte die Vorgänge entsprechend ihren Feindperzeptionen auf das Wirken des Westens zurückzuführen, wie aus dem vorliegenden Bericht der MfS-Bezirksleitung Erfurt vom 27. März hervorgeht; dafür gibt es jedoch keinerlei Indizien.
Erfurt, den 27. März 1970
Bericht zur Aktion "Konfrontation" hinsichtlich der Sicherung Vorplatz des Hauptbahnhofes in Erfurt am 18. und 19.3.1970
Auf der Grundlage des Maßnahmeplanes des Leiters der Bezirksverwaltung Erfurt zum Befehl 12/70 des Genossen Minister wurde zur Absicherung des Vorplatzes am Hauptbahnhof Erfurt nachdem dieser Sicherungsbereich durch den Leiter der Kreisdienststelle Erfurt, Genossen Major Schröder, den Genossen Major Zimmermann, Hauptabteilung PS, und Genossen Oberstleutnant Volkhardt, Leiter des VPKA, begangen worden war, durch den Genossen Major Schröder im Zusammenwirken mit dem Arbeitsstab der Bezirksverwaltung ein entsprechender Sicherungsplan erarbeitet.
Die Planung der Kräfte und Mittel basierte auf der Analyse der politischen und politisch-operativen Lage in der Stadt Erfurt. Davon ausgehend wurde auf der Grundlage der Maßnahmen des Einsatzplanes unserer Bezirksverwaltung durch den Leiter des Arbeitsstabes, Genossen Generalmajor Weikert, und dessen Stellvertreter, Genossen Oberstleutnant Desselmann, mit dem Chef der BDVP, Genossen Oberst Wittig, und dem Leiter des Trapo-Abschnittes Erfurt, Genossen Oberst Erhardt, eine ständig koordinierende Absprache täglich durchgeführt.
Da die Situation in der Stadt Erfurt notwendig machte, daß der Genosse Major Schröder sich mehr diesen Aufgaben zuwenden mußte, wurde die Verantwortung für den Sicherungsbereich Bahnhofsvorplatz durch den Leiter des Arbeitsstabes dem Genossen Major Greiner übertragen.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die Gründung der Transportpolizei (Trapo) in der DDR ging auf eine Anordnung des Alliierten Kontrollrats vom 10.5.1946 zurück, in Deutschland zur Kontrolle des Bahnverkehrs spezielle Polizeieinheiten aufzustellen. In der SBZ war ab Juli 1946 die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) für diese Aufgabe zuständig. Sie verfügte 1947 die Gründung einer Eisenbahnschutz- wie einer Eisenbahnkriminalpolizei und ließ acht Bahnpolizeiämter mit zusammen 5470 Beschäftigten einrichten. Kompetenzabgrenzungen zur Deutschen Reichsbahn (DR) führten im Betriebsalltag häufig zu Konflikten. Die ihr zugewiesene Aufgabe war es, für Ruhe, Ordnung und Disziplin auf dem Bahngelände zu sorgen sowie Diebstahl und Zerstörung zu verhindern. Im Mai 1949 wurde die Sollstärke der Bahnpolizei auf 7400 Bedienstete angehoben. Gebremst wurde der Aufbau durch die zeitgleich einsetzenden politischen Säuberungen im öffentlichen Dienst. Umstritten blieben die Befugnisse der östlichen Bahnpolizei in Westberlin. Aufgrund der Vereinbarungen der Siegermächte war sie auch für die Überwachung des Betriebsgeländes dort zuständig. Immer wieder kam es zu Konflikten mit der westlichen Schutzpolizei. Eine deutliche organisatorische Aufwertung erfuhr die Bahnpolizei, als Kurt Fischer, der Präsident der DVdI, 1949 im Rahmen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei die Bildung einer HA Transportpolizei anordnete, die mit der Bildung des MdI im Oktober 1949 weiterbestand. Die wichtigsten Aufgaben der Trapo waren anfangs, für die sichere Weiterleitung der Reparationsgüter in die Sowjetunion zu sorgen und gegen Schwarzhändler vorzugehen. Darüber hinaus überwachte sie den gesamten Personenverkehr auf der Schiene und war in diesem Zusammenhang zunehmend in die Bekämpfung der Republikflucht eingebunden. Die Trapo stand von 1950 bis 1957 unter dem Kommando von Otto Auerswald. Zur Jahreswende 1952/53 wurde sie dem MfS unterstellt, wo sie weiterhin eine eigene HA bildete. Die Zahl der Trapobediensteten stieg rasch an und erreichte 1954 mit 8900 einen vorläufigen Höchststand. Ab Mitte der 50er Jahre konnte die Trapo auf ehrenamtliche Unterstützungskräfte zurückgreifen, die freiwilligen Helfer der Transportpolizei und die Kampfgruppen. Nach dem 17. Juni 1953 durchlief der Polizeiapparat der DDR einen Militarisierungsprozess, von dem auch die Transportpolizei betroffen war. Zu ihrer Ausrüstung gehörten nun neben Pistolen auch Karabiner und Maschinengewehre. Im Herbst 1956 wurde die HA Transportpolizei mit der Grenz- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit im MfS zusammengefasst. Schon im Februar 1957 änderte sich das Unterstellungsverhältnis wieder. Die Trapo wurde jetzt zusammen mit den beiden anderen Polizeiverbänden der HV Innere Sicherheit wieder dem MdI zugeordnet. Doch blieb das MfS durch eine Vielzahl von OibE und IM präsent. Verschoben hatten sich die Aufgabenschwerpunkte. Sie sollte die Auf- und Durchmarschwege des Warschauer Pakts in der DDR sichern und befasste sich überwiegend mit Objektschutz. Nur im Transitverkehr wurden noch Zugbegleitkommandos eingesetzt. Der Personalbestand ging in den 60er Jahren leicht zurück und belief sich 1967 auf 6900 Bedienstete. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 wurde der Dienst bei der Trapo als Wehrersatzdienst anerkannt. Bei ihrer Auflösung am 30.9.1990 zählte sie 6400 Mitarbeiter, von denen 1700 in den Dienst der Deutschen Bundesbahn übernommen wurden. Diese beschäftigte – zum Vergleich – bis zu diesem Zeitpunkt nur 2700 Bahnpolizisten.
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Signatur: BStU, MfS, HA PS, MF, Nr. 69, Bl. 1-10
In einem Bericht vom 27. März 1970 machte die MfS-Bezirksleitung Erfurt westdeutsche Journalisten für die öffentliche Sympathiebekundung der Bürger für Willy Brandt am Rande seines Treffens mit Willi Stoph in Erfurt verantwortlich.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70 zur Aktion "Konfrontation" - der Codename für das Treffen.
Als Willy Brandt am 19. März 1970 mit einem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte Menschen eingefunden. Absperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel "Erfurter Hof" lief die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht, zu verhindern, dass neben ausgesuchten Personen, auch andere, "normale" DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten.
280 westliche Medienvertreter waren in Erfurt und trugen die Bilder von den Ereignissen in die Welt. Für die SED-Führung war es eine politische Blamage, wieviel Sympathien der neu gewählte Bundeskanzler auch unter DDR-Bürgern genoss. Die Stasi versuchte die Vorgänge entsprechend ihren Feindperzeptionen auf das Wirken des Westens zurückzuführen, wie aus dem vorliegenden Bericht der MfS-Bezirksleitung Erfurt vom 27. März hervorgeht; dafür gibt es jedoch keinerlei Indizien.
In einer am 17. 3. 1970 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr erfolgten Absprache zwischen dem Genossen Major Schröder, Major Greiner, Major Banz und Leutnant Briesner sowie dem 1. Stellvertreter des Leiters des VPKA Erfurt, Genossen Oberstleutnant Herda, einem Vertreter der Abteilung Schutzpolizei, einem Vertreter der Abteilung K und einem Vertreter der VK des VPKA Erfurt wurden eventuell zu erwartende Schwerpunkte herausgearbeitet und dementsprechend die Postenbereiche präzisiert und erweitert.
In diesem Zusammenhang wurde im einzelnen sowohl für das MfS als auch die Deutsche Volkspolizei festgelegt, wieviel Kräfte und Mittel wann und wo zur Absicherung des Bahnhofsvorplatzes eingesetzt werden müssen. Dabei wurden die ursprünglich vorgesehenen 3 Reservezüge der 7. VP-Bereitschaft, wo je ein Zug im RBD-Gebäude, im Gebäude der Feuerwehr und im Gebäude der Bezirksstaatsanwaltschaft stationiert werden sollte, durch den Genossen Oberstleutnant Herda auf insgesamt 5 Züge durch den Einsatz zweier Züge der Offiziersschule der Volkspolizei Aschersleben erweitert, so daß allein 3 Züge im RBD-Gebäude, also unmittelbar im zu erwartenden Schwerpunktbereich Bahnhofstraße untergebracht werden sollten.
Auf Grund der konkreten Situation, daß der Haupteingang zum Hauptbahnhof gesperrt war und der gesamte Reise- und Berufsverkehr (ca. 20.000 bis 30.000 Personen in den Spitzenzeiten) über einen Nebenausgang in die Bahnhofstraße verlegt wurde, und darüber hinaus der normalerweise beiderseitige Fußgängerverkehr auf eine Straßenseite konzentriert werden mußte, wurde dieser Bereich als Schwerpunkt eingeschätzt und bereits in der Planung der an der Absicherung beteiligten Organe mit den erforderlichen Sicherungskräften berücksichtigt.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Ein Schwerpunktbereich war ein Objekt, Personenkreis, Territorium oder organisatorischer Bereich, dem das MfS eine besondere Bedeutung für die staatliche Sicherheit oder die "gesellschaftliche Entwicklung" der DDR zuschrieb und der deshalb zum bevorzugten Ziel "feindlicher Angriffe" werden könnte. Ziel der MfS-Tätigkeit war es, diese Personen oder Bereiche besonders intensiv zu überwachen oder vorbeugend zu "sichern", was die gezielte Werbung von inoffiziellen Mitarbeitern in den oder im Umfeld des Schwerpunktbereichs bedeutete. Über die Bestimmung von Schwerpunktbereichen entschied der Leiter der zuständigen Diensteinheit oder ein ihm übergeordneter Leiter.
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Signatur: BStU, MfS, HA PS, MF, Nr. 69, Bl. 1-10
In einem Bericht vom 27. März 1970 machte die MfS-Bezirksleitung Erfurt westdeutsche Journalisten für die öffentliche Sympathiebekundung der Bürger für Willy Brandt am Rande seines Treffens mit Willi Stoph in Erfurt verantwortlich.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70 zur Aktion "Konfrontation" - der Codename für das Treffen.
Als Willy Brandt am 19. März 1970 mit einem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte Menschen eingefunden. Absperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel "Erfurter Hof" lief die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht, zu verhindern, dass neben ausgesuchten Personen, auch andere, "normale" DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten.
280 westliche Medienvertreter waren in Erfurt und trugen die Bilder von den Ereignissen in die Welt. Für die SED-Führung war es eine politische Blamage, wieviel Sympathien der neu gewählte Bundeskanzler auch unter DDR-Bürgern genoss. Die Stasi versuchte die Vorgänge entsprechend ihren Feindperzeptionen auf das Wirken des Westens zurückzuführen, wie aus dem vorliegenden Bericht der MfS-Bezirksleitung Erfurt vom 27. März hervorgeht; dafür gibt es jedoch keinerlei Indizien.
Sowohl bei der ersten Absprache, die zwischen dem Genossen Generalmajor Gold, Genossen Generalmajor Weikert und Genossen Oberst Wittig, Chef der BDVP Erfurt, stattfand, als auch bei der Begehung des Sicherungsbereiches durch Genossen Major Schröder, Genossen Major Zimmermann, Hauptabteilung PS, Genossen Oberstleutnant Volkhardt, Leiter des VPKA Erfurt, und der bereits erwähnten Absprache am 17.3.1970 mit dem Genossen Oberstleutnant Herda, wurde jedesmal festgelegt, durch Einsatz von uniformierten VP-Angehörigen sowie Mitarbeitern der Deutschen Reichsbahn in diesem zu erwartenden Schwerpunkt einen fließenden Fußgängerverkehr in beiden Richtungen zu gewährleisten, keinen Personenstau zuzulassen und eine halbe Stunde vor Ankunft des westdeutschen Sonderzuges die Bahnhofstraße durch einen Riegel der VP zu sperren sowie die Reisenden der ankommenden Zuge in Richtung Stadtpark weiterzuleiten.
Nach unserer Einschätzung hätten die eingesetzten Kräfte und Mittel bei Einhaltung der koordiniert festgelegten Aufgabenstellung für jedes Organ ausreichen und die Sicherung des Bahnhofsvorplatzes gewährleistet sein müssen.
Unsere Festlegungen zum geplanten Kräfteeinsatz unserer Bezirksverwaltung, der Hauptabteilung PS und der Deutschen Volkspolizei wurden sowohl vom Genossen Major Bönisch, der dem Leiter des Sicherungsbereiches Vorplatz Erfurter Hauptbahnhof, Genossen Major Greiner, zur Unterstützung zugeordnet war, als auch vom Genossen Generalmajor Gold als richtig befunden.
Entsprechend des Absicherungsplanes für den Sicherungsbereich Vorplatz Erfurter Hauptbahnhof wurde durch den Leiter des Arbeitsstabes unserer Bezirksverwaltung, Genossen Generalmajor
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Bericht über die Maßnahmen zur Absicherung des Treffens zwischen Willi Stoph und Willy Brandt Dokument, 17 Seiten
Abschlussbericht zur Aktion "Konfrontation" anlässlich des DDR-Besuchs von Willy Brandt Dokument, 39 Seiten
Bericht über Reaktionen der DDR-Bevölkerung zum Treffen zwischen Willi Stoph und Willy Brandt in Erfurt Dokument, 11 Seiten
Protokoll zu einer Dienstbesprechung kurz vor dem Mauerbau Dokument, 10 Seiten