Signatur: BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU, Nr. 109/53, Bd. 2, Bl. 282-289
Bei einer Diskussion während des Volksaufstandes in Torgelow trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Die Stasi nahm eine Abschrift und auch seine Stellungnahme zur Rede als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
Der Bezirk Neubrandenburg war wie die anderen Bezirke im Norden auch kein Zentrum des Volksaufstandes. Ein wichtiger Grund hierfür war die agrarisch geprägte Struktur Mecklenburgs. Zudem gelangten die Nachrichten aus dem Süden der DDR nur langsam bis zur Bevölkerung im Norden. Polizei, MfS und SED waren hier ausnahmsweise besser informiert und konnten sich auf Unruhen vorbereiten.
Trotzdem kam es vereinzelt zu Unruhen. Im Bezirk Neubrandenburg kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen, die von Streiks über Demonstrationen bis hin zu Versuchen reichten, politische Gefangene zu befreien. Einzelne Aktionen wie Forderungen nach Auflösung der LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft), die Abnahme von Bildern führender Mitglieder der Staats- und Parteiführung an öffentliche Stellen oder Solidaritätskundgebungen mit den streikenden Arbeitern und Bauern führten zu Verhaftungen und Verurteilungen.
Auf einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow hielt ein Genosse der IG Bauholz ein Referat. In der anschließenden Diskussion trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Die Stasi nahm eine Abschrift und auch seine Stellungnahme zur Rede als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
haus, als unsere Vertreter, hintergangen, indem man die wahre Kritik verheimlichte, gerade der Regierung und dem Zentralkomitee kam es auf die Kritik an, aus diesen sie gerechte Entschlüsse gezogen hätte. So ging man nicht offen an uns heran und das Vertrauen vom Volk zur Regierung [unterstrichen: mußte] verloren gehen. Was Wunder, daß die Masse verschlossener wurde!
Die Einführung der Sprechstunden in der Präsidialkanzlei brachten wohl manche Segnungen für den Hilfesuchenden, doch der berühmte Amtsschimmel wurde weiter geritten. Etwaige Einsprüche wurden nicht weitergeleitet und so versuchte man unten, den Anordnungen von oben nicht zu gehorchen. Ob Lehrerin, ob Verwaltungsangestellte, ob Kassierer oder Vertrauter bei der Gewerkschaft oder Volkssolidarität, erlaubten sich Anmaßungen, die die Regierung nie geduldet hätte. Selbst eine Hausbeauftragte glaubte sich mit Vollmachten ausgerüstet, die auf das Volk nachteilig wirkten.
Was z.B. eine Hausbeauftragte schrieb, ablehnte oder für gute Nachbarn befürwortete, wurde geglaubt. So wurde eines über den anderen Richter! Nur so ist mein Ausspruch zu verstehen, [unterstrichen: "daß sich das Volk von der Ideologie der Partei einwiegen ließ"] und nicht anders. Statt die Partei zum Gönner zu machen, auf diese man mit Vertrauen blicken sollte, machte man sie zum Schrecken. Der Hilfsbedürftige, der mit Hoffnung die Jahre 1946/49 sich mit seiner Armut abfand um beim Aufstieg unserer wirtschaftlichen Lage Verständigung zu finden, wurde verstimmt, hoffnungslos als wie; "es hat ja doch keinen Zweck mit nochmaligen Bitten an die betreffende Behörde sich zu wenden. Was Wunder, daß ich damals sagte: "noch mehr zu berichten, bleibt nicht mehr viel Gutes übrig."
Ich hatte in kurzen Umrissen am 15.07. die Nazizeitdokumentiert und damit den Vergleich zu heute gezogen, ebenso konnte ich einen Vergleich vom Jahre 1919 zu heute ziehen, doch die Zeit war schon weit über die angesetzte Zeit geschritten, daher ich beim BGL angesucht hatte, nie Versammlung um 3 Uhr starten zu lassen, diese dann trotzdem noch eine halbe Stunde verschleppt wurde. So blieb mir keine Zeit, Erläuterungen zu gewissen Satzen zu geben, die mir heute unterschoben und entstellt wiedergegeben werden, auf diese ich Eingangs meiner Rede hingewiesen hatte. Sie haben diese Entstellung eigentlich nicht nötig, denn unser Parteisekretär wird es am besten wissen, mit welcher Manier er zu meiner Rede gekommen ist.
Beschämend ist es daher von dem Mitglied des Zentral-Komitees, [anonymisiert], daß er am 23.07. erst im Objekt mit Kollegen gegen meinen Vortrag mit [unterstrichen: entstellten] Sätzen hetzte, statt gleich mit mir darüber zu diskutieren. Als er am 24. früh mich auf dem Zentral-Platz aufsuchte, merkte ich aus seinen aufgeregten Worten, daß er anders, also, richtig belehrt worden ist. Er zog gleich mit dem größten Geschütz auf: "er hätte mich am 15.07. nicht weiter reden lassen, er hätte mich vom Podium aus verhaften lassen und als Marxist könnte ich nicht noch als Christ sprechen, Ernst Thälmann hatte ich nicht hochleben lassen." So war es verständlich, daß ich mich von ihm distanzieren mußte und ich ihm daher am 26.07. im ODD Lager keines Grußes würdigte. Dieser Mann genießt bei der Regierung großes Vertrauen und hat sich dessen Vertrauen nicht würdig erwiesen, denn die Regierung wollte unverblümt die Meinung der Arbeiter und hatte uns hierzu Redefreiheit zugesichert. [anonymisiert] ist mit einer Form aufgetreten, aus dieser nur sprühender Haß sprach. Dieses Verhalten er am 28. wiederholte, auf dieses ich zum Schlusse meine heutigen Rede zurückkommen werde. Ich hatte Herrn Stabel die Erklärung abgegeben, daß ich vor Mitgliedern der Regierung, der Partei, der Gewerkschaft und vor meinen Kollegen öffentlich mich verantworten werde und niemals anders.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
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Signatur: BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU, Nr. 109/53, Bd. 2, Bl. 282-289
Bei einer Diskussion während des Volksaufstandes in Torgelow trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Die Stasi nahm eine Abschrift und auch seine Stellungnahme zur Rede als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
Der Bezirk Neubrandenburg war wie die anderen Bezirke im Norden auch kein Zentrum des Volksaufstandes. Ein wichtiger Grund hierfür war die agrarisch geprägte Struktur Mecklenburgs. Zudem gelangten die Nachrichten aus dem Süden der DDR nur langsam bis zur Bevölkerung im Norden. Polizei, MfS und SED waren hier ausnahmsweise besser informiert und konnten sich auf Unruhen vorbereiten.
Trotzdem kam es vereinzelt zu Unruhen. Im Bezirk Neubrandenburg kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen, die von Streiks über Demonstrationen bis hin zu Versuchen reichten, politische Gefangene zu befreien. Einzelne Aktionen wie Forderungen nach Auflösung der LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft), die Abnahme von Bildern führender Mitglieder der Staats- und Parteiführung an öffentliche Stellen oder Solidaritätskundgebungen mit den streikenden Arbeitern und Bauern führten zu Verhaftungen und Verurteilungen.
Auf einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow hielt ein Genosse der IG Bauholz ein Referat. In der anschließenden Diskussion trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Die Stasi nahm eine Abschrift und auch seine Stellungnahme zur Rede als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
Kolleginnen und Kollegen! Auch heute stehe ich als [unterstrichen: Beides] vor Euch, Als Christ und Marxist!
Als Christ mit aller Liebe und Wahrheit und als Marxist mit der Lehre des Sozialismus! Die Geschichte erwähnt sogar Christus und ihre Wissenschaft leugnet nicht, daß er gelebt hat. Das hieße: Marx oder Lenin, Mozart oder Beethoven, Rubens oder Rembrandt, Schiller oder Shakespeare aus der Geschichte wegzudenken. ob Kant oder Darwin, auch Kopernikus müßte man letzen Endes Recht geben, sonst wären einige Lehrstühle in sich zusammengefallen. So hat jeder Mensch seine eigne Philosophie. Und so brachte jeder für sich eine Wissenschaft, die unser kultureller Aufstieg ursprunglich war. Dabei fallen mir August Bebels Worte ein, die er in seinen alten Tagen gesprochen hat: "Verstoßt keine suchende Seele!" Und wenn Lenin sagte "Jedes Land hat und geht seinen eigenen Sozialismus!" so hat man in Kreisen Radikalsozialisten, deren Hörer ich war vor 3 3/4 Jahren, mir meine Fragen bzw. die dargebrachten Sätze nicht verleugnet. Ohne den Vorgenannten wäre der Weg zum Sozialismus gar nicht möglich! Und so stehe ich auch heute vor Euch mit der Wahrheit und halte mich an Tatsachen, die von unten nach oben verschwiegen werden. Ich fühle mich sonst mitschuldig, wenn unsere Regierung noch einmal zum Lügner gemacht werden sollte! Und wieder rufe ich aus: "Die Schuldigen sucht in euren eigenen Reihen!
Man hat die Kader noch nicht genug geprüft! Weil ich die Wahrheit sage, das paßt eben vielen nicht. Ja, warum?
Weil ich in jeden Menschen einen Mitmenschen sehe. Ich arbeite nach oben hin, um jeden Armen der Ärmsten zu helfen und lehne ich jeden Dienstgrad ab, den ich mir nicht ehrlich verdient hatte. Nur lehnte man mich ab, vor allen von Partei und Gewerkschaftsseiten, da ich bestimmte Leute da angesetzt hätte, wo ihre Arbeitskraft zum Wohle des Volkes dienlicher ist. So war es schon früher und man kann nicht verstehen, daß man mich trotz nie ruhender Schriftsätze unangetastet gelassen hat. Wenn ich zum Beispiel kein Nitzscheverehrer war, so hätte mich doch der Sadist Hitler bestrafen lassen können. Ihm war auch nicht fremd, daß ich 14 Jahre vor seiner Machtergreifung Hörer von Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Otto Rühle, Oertel usw. war. Sie wußten aber eines, daß ich nicht hasse, auch wenn ich sie innen und außen ablehnte.
[anonymisiert] stoßen mich aus der Klasse der Arbeiterschaft, sie sehen in mir einen gefährlichen Politiker, einen Juristen, eine verkrachte Existenz. Warum so schnell ein Vorurteil? Ich bin mir bewußt, daß ich Politikern gegenüberstehe, die Lehrgänge und Schulen hinter sich haben. Ich bin nur durch die Volksschule gegangen, doch mein ganzes absolviertes halbes Jahrhundert war eine harte Lebensschule. Mein Reichtum war mein Lernen und Auseinanderhalten von wissenschaftlichen Schriften, die ich gelesen und was wissenswert war, mir eingeprägt habe und auch nicht wegzudenken ist. Diese Herren glauben mir auch nicht, daß ich bis zum letzten Tag meines Eintrittes zur Bau-Union am 16. Oktober 1952 im Beruf gestanden habe. Auch hierüber laßt mich zum Schluß meiner Rede zurückkommen.
Die Regierung ist seit Wochen bemüht, Verbesserungen und Erleichterungen dem Volke zu bringen und doch versucht man diese von unten herauf zu sabotieren. Nur zwei Beispiele: daß uns Arbeitern die Normen vom 9. April zugesprochen worden sind, paßt vielen nicht und daß ich noch unter euch, meine Lieben bin, paßt [anonymisiert] und wenigen 2 Anhängern auch nicht. Ich bin überzeugt, daß die Regierung mir wegen meiner Offenheit, die ich aus größter Nächsten- und Wahrheitsliebe
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
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Bei einer Diskussion während des Volksaufstandes in Torgelow trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Die Stasi nahm eine Abschrift und auch seine Stellungnahme zur Rede als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
Der Bezirk Neubrandenburg war wie die anderen Bezirke im Norden auch kein Zentrum des Volksaufstandes. Ein wichtiger Grund hierfür war die agrarisch geprägte Struktur Mecklenburgs. Zudem gelangten die Nachrichten aus dem Süden der DDR nur langsam bis zur Bevölkerung im Norden. Polizei, MfS und SED waren hier ausnahmsweise besser informiert und konnten sich auf Unruhen vorbereiten.
Trotzdem kam es vereinzelt zu Unruhen. Im Bezirk Neubrandenburg kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen, die von Streiks über Demonstrationen bis hin zu Versuchen reichten, politische Gefangene zu befreien. Einzelne Aktionen wie Forderungen nach Auflösung der LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft), die Abnahme von Bildern führender Mitglieder der Staats- und Parteiführung an öffentliche Stellen oder Solidaritätskundgebungen mit den streikenden Arbeitern und Bauern führten zu Verhaftungen und Verurteilungen.
Auf einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow hielt ein Genosse der IG Bauholz ein Referat. In der anschließenden Diskussion trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Die Stasi nahm eine Abschrift und auch seine Stellungnahme zur Rede als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
an den Tag gelegt habe, nicht zürnt, ich vertraue auch ihr, daß sie einer 6 köpfigen Familie wegen zu offener Ehrlichkeit, die ich gesagt habe, den Vater behalten läßt, der bemüht ist, ehrlich am Aufbau mitzuarbeiten. Das sollen keine schönen Reden sein, denn alle, die mich kennen, kennen mich nur als einen Mann der Tat.
Durch bessere Taten kennen wir vieles verlöschen, was wir an Fehlern begangen haben, was aber vergessen wird, läßt sich nie aufholen.
Daß ich am Schlusse meiner Diskussionsrede vergessen hatte, Ernst Thälmann hochleben zu lassen, ist bestimmt nicht absichtlich geschehen. Ich hätte mir dazu eine Liste vorlegen sollen, wo auch Namen erschienen wären, die [anonymisiert] aus der alten Kampfzeit völlig unbekannt oder unangenehm gewesen wären. [anonymisiert] hat allen Grund ihn besonders zu verehren! Ich wünschte, wir [unterstrichen: drei] könnten heute miteinander diskutieren und mein alter lieber Ernst würde mir Unparteiischen die Hand drücken dafür, daß ich der alte Revolutionär geblieben bin.
Er sagte: "ich achte Deine Gesinnung, ich achte aber auch deine Religion!" Das Urteil, wer von uns dreien mehr im Widerspruch steht, überlasse ich hiermit meinen Kollegen: [anonymisiert], indem er mich vor der Öffentlichkeit verflucht hat. Ernst Thälmanns Achtung vor meiner Gesinnung oder ich mit meiner Rede vom 15. Juli!
Als Christ sind mir auch die heute von mir Angegriffenen wert, auch sie meine Herren [anonymisiert], in der Erwartung, daß auch sie ihre Fehler und [unterstrichen: Fehlurteile] erkennen, zumal unsere Regierung sich ehrlich zu ihren Fehlern bekennt, wiewohl sie infolge entstellter Berichte teils unschuldig ist, anderenteils kann ich die Regierung nicht ganz von der Schuld lossprechen, da sie ihre Mitarbeiter [durchgestrichen: nich] zuviel vertraute und ihre Kontrollen vernachlässigte. Ich hatte am 15.07. gesagt, wenn ich diesen und jenen verehre, so ist das alles Privatsache! Nur muß ich wissen, was ich bei etwaigen Urteilen auseinander zu halten habe. Z.B. die Persönlichkeit selbst, sein Innenleben im täglichen Umgang inner- und außerhalb seines Familienkreises, seine Lehren aber auch bestimmte Leitsätze wie zum Beispiel in Schillers "Glocke" verankert sind und für die Menschheit zum ewigen Kulturbestand wurden.
Mein Motto ist: "Romane, die besten sind's gewesen, die ich gelebt und nicht gelesen" und so hatte ich nie Zeit, einen Gutenberg oder Ullstein Roman in die Hand zu nehmen, höchst, daß ich meinen Kindern ein Märchen aus Andersen vorlas.
Ihr werdet verstehen, daß ich mit Namen aufwarten muß, deren Werke und Lehren auszulegen noch Stunden in Anspruch nehmen würde, nur muß ich an diese und jene Männer erinnern um zu beweisen, daß, was vergänglich, was Gut, was Böse und was ewigen Bestand hat. Überall, ob in Lenins oder Karl Marxschriften fand ich die Grundlage zum Baustein meines eigenen Lebens und so gründete ich im vorgerückten, gereiften Jahren meine Familie und blieb Sozialist, also Streiter für das Recht.
So weinte ich keiner gemachten Erfahrung eine Träne nach, auch wo ich in früher Jugend der "rote Sohn" dem Elternhaus mehr entrückte. Ich hatte mein eigenes Evangelium, so daß ich nie einseitig oder gar einsam wurde. Ich schäme mich auch nicht zu sagen, daß ich auch heute noch gern im ältesten Buch aller Bücher lese, wo nur Wahrheit steht und von keiner Wissenschaft bestritten wird, "denn Recht muß doch Recht bleiben, und dem werden alle Herzen zufallen" sagt der Psalmist 94 V 15
Als echter Lutheraner kann ich kein Bibelforscher sein und will ich damit nur richtig stellen als was man mich verdächtigt. Ich will den interessierten Herren nur die Fahndung nach mir leicht machen. Ich bin ein ehrlicher Arbeiter wie alle meine Kollegen, ein Arbeiter wie ihn unser hart geprüftes Deutschland braucht. Ich [unkenntlich] schwärme
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
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Stasi-Aufzeichnung der Rede eines Brigadiers in Torgelow während des Volksaufstandes Dokument, 6 Seiten
Urteil gegen einen Brigadier wegen "Boykotthetze" während des Volksaufstandes Dokument, 12 Seiten
Belegschaftsversammlung im Elektromotorenwerk Wernigerode am 18. Juni 1953 Audio, 1 Stunde, 13 Minuten, 14 Sekunden
Schlusswort Manfred Smolkas beim Strafprozess vor dem Bezirksgericht Erfurt Audio, 42 Minuten, 25 Sekunden