Signatur: BStU, MfS, BV Magdeburg, AS, Nr. 15/68, Bl. 27-35
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. In einer 2. Etappe überprüfte das MfS auch vermehrt Verstecke außerhalb von Banken und Sparkassen auf wertvolle Inhalte.
Fünf Monate nach dem Mauerbau, im Januar 1962, begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – beauftragt von der SED – mit der Ausführung einer geheimen Operation: In nahezu allen Banken- und Sparkassengebäuden der DDR sollten Safes und Schließfächer geöffnet werden. Ziel des staatlichen Raubzuges unter dem Decknamen Aktion "Licht" war es, an Wertgegenstände zu gelangen, die erkennbar keinen Eigentümer bzw. keine Eigentümerin hatten und nunmehr als "gesellschaftliches Eigentum" galten.
Das Ministerium der Finanzen beeilte sich, die Wertgegenstände aus ca. 10.000 Schließfächern und Tresoren durch Verkauf auf dem Weltmarkt oder durch Zuführung zum Edelmetallfonds der DDR zu Geld zu machen. Dass es sich bei den Gegenständen auch um Eigentum von Opfern des Nationalsozialismus oder während des Krieges verschwundener Personen handeln konnte, blendeten Staatsführung und MfS aus.
Die MfS-Bezirksverwaltungen listeten die erbeuteten Wertsachen akribisch auf. Briefmarken, Schmuck, Gemälde und andere Gegenstände waren zusammen 4,1 Millionen Mark der DDR wert. Sicher gestellt wurden auch Dokumente aus der NS-Zeit, die sich die Stasi geheimdienstlich zunutze machen wollte.
In der vorliegenden Übersicht zur zweiten Etappe der Aktion "Licht" listete die MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg am 18. Januar 1962 auf, welche Verstecke und unterirdische Gänge, z. B. Stollen und stillgelegte Schachtanlagen, noch zu inspizieren seien.
Bezirksverwaltung Magdeburg
-Einsatzstab-
Magdeburg, den 18.01.1962
Bo./K.
4 Exemplare
3. Ausfertigung
Übersicht
über in der 2. Etappe der Aktion "Licht" festgestellte Tresore, Panzerschränke, Safes, unterirdische Gänge usw.
I. Panzerschränke und Schließfächer in ehemaligen Bankgebäuden, die sofort geöffnet werden konnten.
1.) In 2 ehemaligen Gebäuden der Commerzbank wurden
a) in der ehemaligen Zweigstelle Magdeburg, Halberstädter Straße /Ecke Klausenerstr. 200 verschlossene Schließfächer
b) in der ehemaligen Zweigstelle Magdeburg, Otto v. Guericke-Str. 240 verschlossene Schließfächer
aufgefunden.
Zu diesen Schließfächern waren keine Schlüssel vorhanden. Sie mußten mit technischen Mitteln geöffnet werden. Nach dem Öffnen wurde keinerlei auswertbares Material gefunden.
[Der Absatz wurde am Rand handschriftlich markiert.]; [Handschriftliche Ergänzung unleserlich]
II. Panzerschränke usw. in Objekten der Volkswirtschaft, die noch unter Einsatz technischer Mittel geöffnet werden müssen.
1.) 1 Wandsafe.
Standort: Metallgenossenschaft Gardelegen, Stendaler Straße
2.) 1 Panzerschrank.
Standort: Rat der Gemeinde Jerchel Krs. Gardelegen
3.) 1 Panzerschrank
Standort: Oberschule Jerchel Krs. Gardelegen
4.) 1 Panzerschrank
Standort: Keller der Schule in Tuchheim Krs. Genthin (ehem. Schloß)
Größe: 1,20 m hoch, 0,60 m breit.
Der Schlüssel zum Raum, in dem sich der Panzerschrank befindet, wird beim Rat der Gemeinde Tuchheim aufbewahrt.
5.) 1 Wandsafe.
Standort: Schlafzimmer in der Wohnung des Oberförsters in Schlagenthin Krs. Genthin.
Größe: 20 x 40 cm.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Signatur: BStU, MfS, BV Magdeburg, AS, Nr. 15/68, Bl. 27-35
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. In einer 2. Etappe überprüfte das MfS auch vermehrt Verstecke außerhalb von Banken und Sparkassen auf wertvolle Inhalte.
Fünf Monate nach dem Mauerbau, im Januar 1962, begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – beauftragt von der SED – mit der Ausführung einer geheimen Operation: In nahezu allen Banken- und Sparkassengebäuden der DDR sollten Safes und Schließfächer geöffnet werden. Ziel des staatlichen Raubzuges unter dem Decknamen Aktion "Licht" war es, an Wertgegenstände zu gelangen, die erkennbar keinen Eigentümer bzw. keine Eigentümerin hatten und nunmehr als "gesellschaftliches Eigentum" galten.
Das Ministerium der Finanzen beeilte sich, die Wertgegenstände aus ca. 10.000 Schließfächern und Tresoren durch Verkauf auf dem Weltmarkt oder durch Zuführung zum Edelmetallfonds der DDR zu Geld zu machen. Dass es sich bei den Gegenständen auch um Eigentum von Opfern des Nationalsozialismus oder während des Krieges verschwundener Personen handeln konnte, blendeten Staatsführung und MfS aus.
Die MfS-Bezirksverwaltungen listeten die erbeuteten Wertsachen akribisch auf. Briefmarken, Schmuck, Gemälde und andere Gegenstände waren zusammen 4,1 Millionen Mark der DDR wert. Sicher gestellt wurden auch Dokumente aus der NS-Zeit, die sich die Stasi geheimdienstlich zunutze machen wollte.
In der vorliegenden Übersicht zur zweiten Etappe der Aktion "Licht" listete die MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg am 18. Januar 1962 auf, welche Verstecke und unterirdische Gänge, z. B. Stollen und stillgelegte Schachtanlagen, noch zu inspizieren seien.
6.) 1 Schließfach in einem Panzerschrank.
Standort: Rat der Gemeinde Güsen, Krs. Ge-nthin
Firma: Bernhard Gaul
Größe des Schrankes: 1.50 m hoch u. 0,70 m breit.
Größe des Faches: 40 x 20 cm.
7.) 1 Panzerschrank
Standort: BHG Beetzendorf Krs. Klötze
Herstellerfirma: F. Purzel, Magdeburg
2 Schlösser u. 2 Griffe
Größe: 1,85 m hoch, 1,50 m breit, 0,75 m tief.
8.) 1 Panzerschrank
Standort: BHG Beetzendorf Krs. Klötze
Herstellerfirma: Panzeraktien-Gesellschaft Berlin-N.
2 Schlösser mit 2 Griffen.
Größe: Höhe 2,05 m, Breite 1,32 m, Tiefe 0,85 m.
[durchgestrichen: 9.) 1 Panzerschrank (Geldschrank)
Standort: Keller der Verkaufsstelle 328 der HO-Lebensmittel Magdeburg, Heinrichsbergerstr. 1
Größe: 2,40 m hoch, 0,50 m breit, 0,50 m tief.]
[Handschriftliche Ergänzung: unleserlich]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
10.) 1 Panzerschrank
Standort: Verwaltung der HO-Lebensmittel Magdeburg, Kontrollabteilung.
Größe: 2,0 m hoch, 1,0 m breit,0,60 m tief.
[Handschriftliche Ergänzung: privat; [unleserlich]]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
11.) 1 Wandsafe
Standort: Keller des Hauses Magdeburg, Kleiberweg 11; (Stadtschulrat Hoppe) [handschriftliche Ergänzung: Dr. Schweineköper]
1 Schloß
Größe: 0,50 x 0,60 m
Starke des Bleches: ca. 5 mm.
[Handschriftliche Ergänzung: unleserlich]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
12.) 1 Panzerschrank
Standort: Keller des Lichtspieltheaters "Theater des Friedens", Magdeburg, Alter Markt
[Handschriftliche Ergänzung: Handelskammer; [unleserlich]]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
13.) 1 Panzerschrank
Standort: Keller des Altstädtischen Krankenhauses Magdeburg.
[Handschriftliche Ergänzung: Krankenhaus; [unleserlich]]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Signatur: BStU, MfS, BV Magdeburg, AS, Nr. 15/68, Bl. 27-35
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. In einer 2. Etappe überprüfte das MfS auch vermehrt Verstecke außerhalb von Banken und Sparkassen auf wertvolle Inhalte.
Fünf Monate nach dem Mauerbau, im Januar 1962, begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – beauftragt von der SED – mit der Ausführung einer geheimen Operation: In nahezu allen Banken- und Sparkassengebäuden der DDR sollten Safes und Schließfächer geöffnet werden. Ziel des staatlichen Raubzuges unter dem Decknamen Aktion "Licht" war es, an Wertgegenstände zu gelangen, die erkennbar keinen Eigentümer bzw. keine Eigentümerin hatten und nunmehr als "gesellschaftliches Eigentum" galten.
Das Ministerium der Finanzen beeilte sich, die Wertgegenstände aus ca. 10.000 Schließfächern und Tresoren durch Verkauf auf dem Weltmarkt oder durch Zuführung zum Edelmetallfonds der DDR zu Geld zu machen. Dass es sich bei den Gegenständen auch um Eigentum von Opfern des Nationalsozialismus oder während des Krieges verschwundener Personen handeln konnte, blendeten Staatsführung und MfS aus.
Die MfS-Bezirksverwaltungen listeten die erbeuteten Wertsachen akribisch auf. Briefmarken, Schmuck, Gemälde und andere Gegenstände waren zusammen 4,1 Millionen Mark der DDR wert. Sicher gestellt wurden auch Dokumente aus der NS-Zeit, die sich die Stasi geheimdienstlich zunutze machen wollte.
In der vorliegenden Übersicht zur zweiten Etappe der Aktion "Licht" listete die MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg am 18. Januar 1962 auf, welche Verstecke und unterirdische Gänge, z. B. Stollen und stillgelegte Schachtanlagen, noch zu inspizieren seien.
14.) 1 Panzerschrank
Standort: Keller des Altstädtischen Krankenhauses; Magdeburg.
[Handschriftliche Ergänzung: Krankenhaus; [unleserlich]]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
15.) 1 Wandtresor
Standort: Schwermaschinenbau "Georgij Dimitroff" Magdeburg - Werk A, Lohnbüro, Zi. 18
Firma: Pätzold Magdeburg [handschriftliche Ergänzung: Krupp-Gruson]
Größe: 1,0 m x 1,5 m
Türstärke: 4 mm
1 Schloß mit Doppelbartschlüssel.
[Handschriftliche Ergänzung: unleserlich]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
16.) 1 Schließfach in einem Panzerschrank.
Standort: GHG Möbel u. Kulturwaren Magdeburg, Leipziger Straße, Sekretariat
[Handschriftliche Ergänzung: privat; [unleserlich]]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
17.) 1 Panzerschrank
Standort: Heizkeller des VEB Montagewerk Halle, Werk II in Magdeburg, Sieverstorstr. 32 - 33
Größe: Höhe 0,80 m, Wandstärke 12 cm.
[Handschriftliche Ergänzung: Heizungs- u. Installationsgesellschaft [unleserlich]]
[Der Absatz wurde am Rand markiert.]
18.) 1 Wandsafe
Standort: Parteikabinett des RAW Magdeburg-Salbke Der Wandsafe ist mit Tapete überklebt.
19.) 1 Panzerschrank
Standort: VEG Oschersleben, Hausflur des Wohngebäudes
2 Türen
Größe: 1,25 m hoch, 1,0 m breit.
20.) 1 Panzerschrank
Standort: Ohrsleben, Krs. Oschersleben, Straße d. Freundschaft
Größe: .1,10 m x 0,75 m x 0,60 m
21.) 1 Panzerschrank
Standort: HO-Warenhaus Osterburg, Lagerraum
Fabrikat: Bode-Panzer Hannover
Größe: 2,0 m x 1,25 m x 0,80 m
Stärke d. Schranktür: 0,20 m
Stärke d. Safesfächer: 3 [überschrieben: c]m
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Meldefilm zur Durchführung der Aktion "Licht" Dokument, 24 Seiten
Bericht über das Ergebnis der Aktion "Licht" Dokument, 6 Seiten
Bericht der BV Magdeburg zum Auffinden von Personalakten aus der Zeit des Nationalsozialismus Dokument, 5 Seiten
"Wertermittlung für das Grundstück 'Ausbildungsgelände' Gädebehn, Crivitzer Chaussee" Dokument, 23 Seiten