Signatur: BStU, MfS, BV Dresden, AU, Nr. 237/54, GA, Bl. 1-31
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Begann der 17. Juni noch als Arbeiteraufstand, entwickelte er sich schnell zum Volksaufstand weiter. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. SED und Stasi bezeichneten die Vorkommnisse offiziell als einen vom westlichen Ausland gesteuerten "Putschversuch faschistischer Agenten und Provokateure".
Tatsächlich war der 17. Juni 1953 Ausdruck der Unzufriedenheit weiter Teile der DDR-Bevölkerung. Zunächst entzündeten sich die Proteste an sozialen Fragen. Die Menschen stellten Forderungen, die ihren Arbeits- und Lebensalltag betrafen, wie "Senkung der Arbeitsnormen und der HO-Preise". Bald forderten die Demonstranten im ganzen Land jedoch den Rücktritt der Regierung, freie Wahlen, Pressefreiheit, die Freilassung aller politischen Gefangenen und schließlich auch die deutsche Wiedervereinigung.
In der nördlich von Görlitz gelegenen Kreisstadt Niesky entwickelte sich eine geradezu bürgerkriegsähnliche Situation. In der Kleinstadt mit etwa 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern existierten zwei Betriebe (LOWA und Stahlbau), die die bedeutendsten Arbeitgeber in der Region mit insgesamt 4.000 Arbeitsplätzen darstellten. Schon am Morgen traten einzelne Belegschaften in beiden Betrieben sowie auf Baustellen in den Ausstand und zogen für eine Demonstration ins Stadtzentrum.
Höhepunkt der Ereignisse wurde jedoch der Sturm auf die MfS-Kreisdienststelle. Nachdem die herbeigerufenen Polizisten entwaffnet und verjagt worden waren, befand sich das MfS-Gebäude kurzzeitig in der Hand der Aufständischen. Sie nahmen den Dienststellenleiter und drei weitere Mitarbeiter der Geheimpolizei gefangen und sperrten sie in einen Hundezwinger. Erst gegen 20:00 Uhr gelang es Militäreinheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP), das Gebäude zu räumen.
Die Vorkommnisse dienten der politischen Führung dazu, für eine harte Bestrafung der Angeklagten zu plädieren. Die hohen Haftstrafen für die Beteiligten wurden trotz zahlreicher Proteste nicht revidiert. Der Prozess fand vom 13. bis zum 18. Juli 1953 am Bezirksgericht Dresden statt. Gegen 16 Angeklagte wurde einmal lebenslänglich und insgesamt 71 Jahre Zuchthaus verhängt. Die meisten Verurteilten verbüßten mehr als zwei Drittel der Strafe.
Der selbstständige Fotograf Lothar Markwirth wurde von den Staatsorganen zum Haupträdelsführer bei den Ereignissen in der MfS-Dienststelle in Niesky gemacht.
ren Menschen erzogen werden kann, ging das Gericht von dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf 4 Jahre Freiheitsentzug lautete, ab und erkannte auf 3 Jahre Freiheitsentzug.
Der Angeklagte [anonymisiert] ist zwar Arbeiter, aber er hat sich ebenso wie der Angeklagte [anonymisiert] auf das schwerste [durchgestrichen: die] gegen die Sicherheit unseres Staates gestellt, indem er eine Waffe entwendete und zerschlug. Besonders verwerflich ist bei ihm, daß er noch durch provozierende Haltung und Reden in Bezug auf die Waffe die Menschen zu weiteren Ausschreitungen aufhetzte und damit kundtat, daß ihm daran gelegen ist, den Putsch des 17.06.1953 zum Erfolg zu bringen. Für ihn hielt das Gericht eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren für gerechtfertigt und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte Muche als selbstständiger Fuhrmann ist bereits ein Mann im gesetzten Alter. Auch er hatte auf Grund seiner wirtschaftlichen Lage keinerlei Grund, sich überhaupt an derartigen Dingen, wie sie am 17.06.1953 in Niesky geschehen sind, zu beteiligen. Trotzdem ging er mit hin und wäre auf Grund seines Verhaltens bereit gewesen, selbst Gewalttätigkeiten zu begehen. Das er dann nicht zu solchen mit kam, liegt nicht allein in seiner Person. Auch ihn, der durch seine Anwesenheit mit dazu beitrug, den Terroristen das Gefühl der Sicherheit zu geben und alle diese Gewalttätigkeiten mit ansah und durch seine Anwesenheit mit unterstützte, hat entsprechend seiner Verantwortlichkeit die Härte des Gesetzes zu treffen. Das Gericht erkannte auf eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte [anonymisiert] als Fleischermeisterssohn von 17 Jahren hatte [handschriftliche Ergänzung: ebenfalls] absolut keinen Grund, sich an den Gewalttätigkeiten des 17.06.1953 in Niesky zu beteiligen und dann in einem derartigen Umfang tätig zu werden. Hätte er als FDJ-Angehöriger sich mehr an der FDJ-Arbeit beteiligt, dann wäre es ihm klar geworden, daß diese Geschehnisse am 17.06.1953 nicht mehr mit der friedliebenden Ziele, die auch die FDJ verfolgt, gemein hat. Er hat aber selbst wie ein Bandit gehaust und muss deswegen zur Verantwortung gezogen werden. Unter Berücksichtigung dessen, daß offenbar auch sein Elternhaus nicht genügend positiv auf ihn eingewirkt hat, hat das Gericht bei dem noch Jugendlichen auf eine Freiheitsentziehung von 4 Jahren erkannt. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf [handschriftliche Ergänzung: 5 Jahre]
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, BV Dresden, AU, Nr. 237/54, GA, Bl. 1-31
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Begann der 17. Juni noch als Arbeiteraufstand, entwickelte er sich schnell zum Volksaufstand weiter. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. SED und Stasi bezeichneten die Vorkommnisse offiziell als einen vom westlichen Ausland gesteuerten "Putschversuch faschistischer Agenten und Provokateure".
Tatsächlich war der 17. Juni 1953 Ausdruck der Unzufriedenheit weiter Teile der DDR-Bevölkerung. Zunächst entzündeten sich die Proteste an sozialen Fragen. Die Menschen stellten Forderungen, die ihren Arbeits- und Lebensalltag betrafen, wie "Senkung der Arbeitsnormen und der HO-Preise". Bald forderten die Demonstranten im ganzen Land jedoch den Rücktritt der Regierung, freie Wahlen, Pressefreiheit, die Freilassung aller politischen Gefangenen und schließlich auch die deutsche Wiedervereinigung.
In der nördlich von Görlitz gelegenen Kreisstadt Niesky entwickelte sich eine geradezu bürgerkriegsähnliche Situation. In der Kleinstadt mit etwa 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern existierten zwei Betriebe (LOWA und Stahlbau), die die bedeutendsten Arbeitgeber in der Region mit insgesamt 4.000 Arbeitsplätzen darstellten. Schon am Morgen traten einzelne Belegschaften in beiden Betrieben sowie auf Baustellen in den Ausstand und zogen für eine Demonstration ins Stadtzentrum.
Höhepunkt der Ereignisse wurde jedoch der Sturm auf die MfS-Kreisdienststelle. Nachdem die herbeigerufenen Polizisten entwaffnet und verjagt worden waren, befand sich das MfS-Gebäude kurzzeitig in der Hand der Aufständischen. Sie nahmen den Dienststellenleiter und drei weitere Mitarbeiter der Geheimpolizei gefangen und sperrten sie in einen Hundezwinger. Erst gegen 20:00 Uhr gelang es Militäreinheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP), das Gebäude zu räumen.
Die Vorkommnisse dienten der politischen Führung dazu, für eine harte Bestrafung der Angeklagten zu plädieren. Die hohen Haftstrafen für die Beteiligten wurden trotz zahlreicher Proteste nicht revidiert. Der Prozess fand vom 13. bis zum 18. Juli 1953 am Bezirksgericht Dresden statt. Gegen 16 Angeklagte wurde einmal lebenslänglich und insgesamt 71 Jahre Zuchthaus verhängt. Die meisten Verurteilten verbüßten mehr als zwei Drittel der Strafe.
Der selbstständige Fotograf Lothar Markwirth wurde von den Staatsorganen zum Haupträdelsführer bei den Ereignissen in der MfS-Dienststelle in Niesky gemacht.
lautete, wurde damit nicht entsprochen.
Der Angeklagte [anonymisiert] ist als Facharbeiter in der Lowa. Obwohl er auf Grund gewisser Verdienste im Jahre 1951 als Aktivist ausgezeichnet wurde, ist diese verpflichtende Auszeichnung für ihn offenbar nur ein Lippenbekenntnis gewesen, denn aus Haß hat er die Situation am 17.06.1953 ausgenutzt und durch seine hetzerischen Reden, die auch seine feindliche Einstellung erkennen kassen, die Menschen mit aufgewiegelt und ist mit tätig geworden. So hielt das Gericht für ihn eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren für gerechtfertigt und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte Piegsa ist zwar Arbeiter, der aber offenbar nie weiß, wo er zu stehen hat, was auch seine politischer Vergangenheit während der Nazizeit beweist. Auch am 17.06.1953 stellte er sich auf die Seite der Terroristen, hetze und ging mit brennender Putzwatte gegen das Gebäude des Min. f.Staatssicherheit vor. Für diese gezeigte Intensität hielt das Gericht eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren für gerechtfertigt und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte [anonymisiert] ist nach Überzeugung des Gerichtes ein ehrlicher Arbeiter, der auch noch bei den Ausschreitungen im Min.f.Staatssicherheit am 17.06.1953 versucht hat, weiteren Schaden zu verhüten, indemer, und das Gericht glaubt ihm das, den Motor der Feuerwehrspritze deswegen nicht in Gang setzte, da er erfuhr, daß damit in gemeiner Weise gegen die Mitarbeiter des Min. f. Staatssicherheit vorgegangen werden sollte, der weiter mit noch 2 anderen die 2 Brandstellen löschte und dann die Feuerwehrschläuche durch Einrollen vor der Vernichtung durch die randalierende Menge rettete. Umso unerklärlicher ist es, daß er sich dann später an dem Öffnen eines 3. Panzerschrankes, indem er diesen mit 2 Schlägen bearbeitete, beteiligte. Durch diese Handlung hat er sich schuldige gemacht. Jedoch unter Berücksichtigung seiner bis dahin gezeigten Halten und des Erkennens seiner Tat, wo er den Tatort vor Erreichung des Zieles, nämlich der entgültigen Öffnung verließ, hielt es das Gericht für angebracht, den Angeklagten nur die Mindeststrafe von 6 Monaten Gefängnis aufzuerlegen und entsprach damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf 1 Jahr Gefängnis lautete.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, BV Dresden, AU, Nr. 237/54, GA, Bl. 1-31
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Begann der 17. Juni noch als Arbeiteraufstand, entwickelte er sich schnell zum Volksaufstand weiter. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. SED und Stasi bezeichneten die Vorkommnisse offiziell als einen vom westlichen Ausland gesteuerten "Putschversuch faschistischer Agenten und Provokateure".
Tatsächlich war der 17. Juni 1953 Ausdruck der Unzufriedenheit weiter Teile der DDR-Bevölkerung. Zunächst entzündeten sich die Proteste an sozialen Fragen. Die Menschen stellten Forderungen, die ihren Arbeits- und Lebensalltag betrafen, wie "Senkung der Arbeitsnormen und der HO-Preise". Bald forderten die Demonstranten im ganzen Land jedoch den Rücktritt der Regierung, freie Wahlen, Pressefreiheit, die Freilassung aller politischen Gefangenen und schließlich auch die deutsche Wiedervereinigung.
In der nördlich von Görlitz gelegenen Kreisstadt Niesky entwickelte sich eine geradezu bürgerkriegsähnliche Situation. In der Kleinstadt mit etwa 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern existierten zwei Betriebe (LOWA und Stahlbau), die die bedeutendsten Arbeitgeber in der Region mit insgesamt 4.000 Arbeitsplätzen darstellten. Schon am Morgen traten einzelne Belegschaften in beiden Betrieben sowie auf Baustellen in den Ausstand und zogen für eine Demonstration ins Stadtzentrum.
Höhepunkt der Ereignisse wurde jedoch der Sturm auf die MfS-Kreisdienststelle. Nachdem die herbeigerufenen Polizisten entwaffnet und verjagt worden waren, befand sich das MfS-Gebäude kurzzeitig in der Hand der Aufständischen. Sie nahmen den Dienststellenleiter und drei weitere Mitarbeiter der Geheimpolizei gefangen und sperrten sie in einen Hundezwinger. Erst gegen 20:00 Uhr gelang es Militäreinheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP), das Gebäude zu räumen.
Die Vorkommnisse dienten der politischen Führung dazu, für eine harte Bestrafung der Angeklagten zu plädieren. Die hohen Haftstrafen für die Beteiligten wurden trotz zahlreicher Proteste nicht revidiert. Der Prozess fand vom 13. bis zum 18. Juli 1953 am Bezirksgericht Dresden statt. Gegen 16 Angeklagte wurde einmal lebenslänglich und insgesamt 71 Jahre Zuchthaus verhängt. Die meisten Verurteilten verbüßten mehr als zwei Drittel der Strafe.
Der selbstständige Fotograf Lothar Markwirth wurde von den Staatsorganen zum Haupträdelsführer bei den Ereignissen in der MfS-Dienststelle in Niesky gemacht.
Der Angeklagte [anonymisiert] hat sich als junger Mensch von 20 Jahren bereits zum Rangierleiter emporgearbeitet. Nach Überzeugung der Gerichtes hat er mit seiner Trillerpfeife am 17.06.1953 eine sehr aufwiegelnde und damit verwerfliche Rolle gespielt. Da er jedoch offenbar in Erkenntnis dessen, dann sein Tun unterließ, hielt das Gericht auch unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten für ausreichend und entsprach damit auch dem Anrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte [anonymisiert] hat sich als Tischler ab 1950 zum Konstrukteur-Gruppenleiter emporgearbeitet. Er hat also die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gebotenen Entwicklungsmöglichkeiten genutzt. Trotzdem beteiligte er sich in äusserst aktiver Weise an dem versuchten Umsturz am 17.06.1953 und kann damit nichts anderes gewollt haben, als die Wiedererrichtung der faschistischen Zustände, obwohl er durch die Erlebnisse und Erfahrungen seiner Familie am allerdeutlichsten wissen müsste, was Faschismus heißt. Für seine frevelhaften Taten, die er selbst nicht vor dem Bilde des in der ganzen Welt geschätzten Wissenschaftlers Karl Marx einstellte, hielt das Gericht eine Zuchthausstrafe von 10 Jahren für gerechtfertigt und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte [anonymisiert] ist nach Überzeugung des Gerichtes ein ehrlicher Arbeiter, der durch die in letzter Zeit aufgetretenen Schwierigkeiten verärgert wurde und seiner Verärgerung durch das Abheben des Transparentes "Alle Kraft zur Erfüllung des 3. Planjahres" Ausdruck verlieh. Für ihn mag vielleicht auch das Werfen der 2 Steine an die Tür der SED-Kreisleitung ein Ausdruck der Verärgerung gewesen sein. Jedoch für die dort bereits Aufgeputschten war dieses das Signal zum Erstürmen des Gebäudes. Diese Folgen des Steinwurfes hat der Angeklagte auf sich nehmen müssen und das Gericht hielt unter Beachtung seiner am 17.06.1953 vollbrachten Taten, aber auch unter Berücksichtigung seiner bisher gezeigten guten Arbeitsleistungen eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten für ausreichend. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf 2 Jahre Gefängnis lautete, wurde damit nicht entsprochen.
Der Angeklagte [anonymisiert] hatte als Landwirt aus Niederseifersdorf bei den Ausschreitungen am 17.06.1953 absolut nichts zu suchen. Als er davon erfuhr, fuhr er jedoch eiligst mit seinem Rade dorthin und beteiligte sich dann auf das Gemeinste an den Ausschreitungen. Seine Tat und seine dann im Kulturhaus der MTS und in dem Lokal "Stadt Löbau" gezeigte Haltung beweisen,
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Zurückweisung der Berufungen gegen das Urteil der am Volksaufstand in Niesky beteiligten Demonstranten Dokument, 2 Seiten
Protokoll über die Vernehmung Lothar Markwirths zu den Ereignissen während des Volksaufstands in Niesky Dokument, 6 Seiten
Mitteilung des Staatsanwalts an die Ehefrau von Lothar Markwirth Dokument, 1 Seite
Urteil gegen Beteiligte einer Streikkundgebung während des Volksaufstandes in Groß Dölln Dokument, 3 Seiten