Signatur: BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU, Nr. 109/53, Bd. 2, Bl. 358-369
Während des Volksaufstandes in der DDR legte ein Brigadier bei einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er deshalb verhaftet und verurteilt.
Der Bezirk Neubrandenburg war, wie die anderen Bezirke im Norden auch, kein Zentrum des Volksaufstandes. Ein wichtiger Grund hierfür war die agrarisch geprägte Struktur Mecklenburgs. Zudem gelangten die Nachrichten aus dem Süden der DDR nur langsam bis zur Bevölkerung im Norden. Polizei, MfS und SED waren hier ausnahmsweise besser informiert und konnten sich auf Unruhen vorbereiten.
Trotzdem kam es vereinzelt zu Unruhen. Im Bezirk Neubrandenburg kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen, die von Streiks über Demonstrationen bis hin zu Versuchen reichten, politische Gefangene zu befreien. Einzelne Aktionen wie Forderungen nach Auflösung der LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft), die Abnahme von Bildern führender Mitglieder der Staats- und Parteiführung an öffentliche Stellen oder Solidaritätskundgebungen mit den streikenden Arbeitern und Bauern führten zu Verhaftungen und Verurteilungen.
Auf einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow hielt ein Genosse der IG Bauholz ein Referat. In der anschließenden Diskussion trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er verhaftet und später durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
haltungen, welche zwischen [anonymisiert] und dem Mitangeklagten [anonymisiert] mit dem Agenten [anonymisiert] geführt wurden, stellten beide, wie sie in der Hauptverhandlung zugaben, bereits schon damals fest, dass [anonymisiert] ein Gegner der Deutschen Demokratischen Republik war. So hat [anonymisiert] im Beisein von [anonymisiert] und [anonymisiert] in der Gaststätte zum Ausdruck gebracht, [anonymisiert] möge die an der Wand hängenden Bilder des Staats - und Ministerpräsidenten von der Wand nehmen, da ihm sonst das Essen nicht mehr schmecke. Der Angeklagte [anonymisiert] soll hierauf geäussert haben, wie der Mitangeklagte [anonymisiert] bestätigt, "[anonymisiert], du kennst mich doch, aber nach aussen hin muss ich doch so tun als ob." Anfang des Jahres 1953 wirkte [anonymisiert] auf den Angeklagten [anonymisiert] dahingehend ein, dass [anonymisiert] alles versuchen sollte, um in eine einflussreiche Stellung zu gelangen und so die Werktätigen hinter sich zu haben. Wenn der Umsturz käme, würde [anonymisiert] einen guten Posten erhalten und für seine Mühe und Ausdauer voll entschädigt werden.
An diesem Abend bewirtete [anonymisiert] in der Gaststätte des Mitangeklagten [anonymisiert] mit alkoholischen Getränken und gab zu verstehen, dass er über genügend Geldmittel verfüge, weil er gute Verbindungen mit einem Herren aus Berlin habe. In weiterer Folge riet [anonymisiert] die Arbeit so zu leiten, dass die Arbeiter nicht rückfällig würden, sondern sich konsequent bis zum Sturz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik einsetzen. [anonymisiert] versprach diesem Agenten, in diesem Sinne zu arbeiten und alles zum Sturz der Regierung der DDR zu tun.
Im April 1953, bei dem angeblich letzten Treffen mit [anonymisiert] soll dieser geäussert haben: "[anonymisiert] jetzt dauert es nicht mehr lange, die Lebensmitteltransporte für die "Ostzone" stehen schon bereit. Vom Amerikaner stehen bereits so viel Eisenbahnzüge voll, wie ein Jahr Tage hat."
In der Folgezeit hat [anonymisiert] es verstanden sich in Funktionen zu schleichen. So wurde er Mitglied der Kulturkommission, diese Tätigkeit nutzte er aus, in versteckter Form gelegentlich bunter Abende gegen die Regierung der DDR zu hetzen, um so einen Teil der Arbeiter in diesem Objekt hinter sich zu haben. Er arbeitete darüber hinaus in der Konflikt - und Arbeitsschutzkommission, um auf allen Gebieten guten Kontakt zu den Arbeitern zu gewinnen.
Im Juni oder Juli 1953 beabsichtigte er, Vorträge zu halten, und zwar in der Form, "Kollegen, ihr fragt und ich antworte" und
[Teile des Textes wurden seitlich markiert]
Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Staatsverbrechen waren im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Zu den Staatsverbrechen zählten diktaturspezifisch kodifizierte "klassische" politische Straftaten wie Hochverrat und Spionagedelikte sowie als Meinungs- und Organisationsdelikte definierte Handlungen (Staatsfeindliche Hetze, Staatsfeindliche Gruppenbildung), die in demokratischen Staaten als Ausübung von Grundrechten gelten würden, außerdem unterschiedliche Handlungen oder Unterlassungen, bei denen den Tätern eine staatsfeindlich motivierte Schädigungsabsicht unterstellt wurde (Diversion, Sabotage).
Die als Staatsverbrechen bezeichneten Straftatbestände stehen überwiegend in sowjetischer Rechtstradition und gehen letztlich auf Artikel 58 des StGB der RSFSR ("Konterrevolutionäre Verbrechen") zurück. Bis Februar 1958 wurden sie von DDR-Gerichten in Ermangelung konkreter strafrechtlicher Regelungen pauschal mit Hilfe von Artikel VI der Verfassung von 1949 ("Boykott- und Kriegshetze") geahndet.
Staatsverbrechen galten als schwere Straftaten; bei einigen Tatbeständen (Hochverrat, Spionage, Terror, Diversion, Sabotage) umfasste der Strafrahmen bis 1987 auch die Todesstrafe.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Signatur: BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU, Nr. 109/53, Bd. 2, Bl. 358-369
Während des Volksaufstandes in der DDR legte ein Brigadier bei einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er deshalb verhaftet und verurteilt.
Der Bezirk Neubrandenburg war, wie die anderen Bezirke im Norden auch, kein Zentrum des Volksaufstandes. Ein wichtiger Grund hierfür war die agrarisch geprägte Struktur Mecklenburgs. Zudem gelangten die Nachrichten aus dem Süden der DDR nur langsam bis zur Bevölkerung im Norden. Polizei, MfS und SED waren hier ausnahmsweise besser informiert und konnten sich auf Unruhen vorbereiten.
Trotzdem kam es vereinzelt zu Unruhen. Im Bezirk Neubrandenburg kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen, die von Streiks über Demonstrationen bis hin zu Versuchen reichten, politische Gefangene zu befreien. Einzelne Aktionen wie Forderungen nach Auflösung der LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft), die Abnahme von Bildern führender Mitglieder der Staats- und Parteiführung an öffentliche Stellen oder Solidaritätskundgebungen mit den streikenden Arbeitern und Bauern führten zu Verhaftungen und Verurteilungen.
Auf einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow hielt ein Genosse der IG Bauholz ein Referat. In der anschließenden Diskussion trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er verhaftet und später durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
glaubte, sich dadurch das Vertrauen der Werktätigen durch negative und hetzerische Diskussionen zu erwerben und sie, wenn der Aufstand zum Sturz der Regierung ausbricht, hinter sich zu haben.
[unkenntlich] Um seine verbrecherische Tätigkeit im Betrieb besser durchführen zu können, warb er den Mitangeklagten [anonymisiert] und beide wollten nun gemeinsam bei der Bau - Union in dem Objekt [anonymisiert] Zersetzungsarbeit zum Sturz der Regierung der DDR betreiben. [anonymisiert] war hauptamtlicher Arbeitsschutzbeauftragter. [anonymisiert] beauftragte [anonymisiert], seine Funktion dafür auszunutzen, die Beschaffung der nötigen Arbeitsschutzbekleidung für den Betrieb zu unterlassen und wegen des Fehlens dieser Kleidung gegen die Regierung der DDR unter den Arbeitern zu hetzen. Bereits im Mai 1953 vereinbarte [anonymisiert] mit [anonymisiert], sich um die Beschaffung der Arbeitsschutzbekleidung, sofern diese nach der ersten Anforderung nicht geliefert würde, nicht mehr zu kümmern. Den Arbeitern gegenüber sollte [anonymisiert] erklären, es wäre nichts dort, die Regierung der DDR habe bald abgewirtschaftet.
Darüber hinaus erhielt [anonymisiert] die Weisung, unter den Werktätigen zu hetzen, dass die Preise der HO viel zu hoch seien und die VP viel zu viel Geld erhalte, die Arbeiter dagegen würden viel zu wenig verdienen.
[anonymisiert] füllte seine Aufträge, wie mit [anonymisiert] vereinbart, durch und so zog sich ein [unkenntlich] Schweisser wegen Fehlens der Arbeitsschutzbekleidung erhebliche Verbrennungen zu. Dass in Wirklichkeit Arbeitsschutzbekleidung vorhanden war, ist dadurch bewiesen, dass 2 Tage nach [anonymisiert] Festnahme vom Betriebsleiter selbst die Arbeitsschutzbekleidung herangeschafft werden konnte.
Am 17.06.1953 wollten [anonymisiert] und [anonymisiert] einen Streik sämtlicher Bauarbeiter im Objekt [anonymisiert] herbeiführen. [anonymisiert] selbst hatte, wie [anonymisiert] erklärt, sich bereits ein Referat ausgearbeitet, welches er nach Niederlegung der Arbeit gegen die Regierung der DDR halten wollte. [anonymisiert] ging am Vormittag des 17.06 von einer Brigade zur anderen und gab ihnen die Weisung, auf das Stichwort "nun jetzt's los" die Arbeit niederzulegen und zum Kulturraum zu kommen, [anonymisiert] wolle dann eine Rede halten. Dieser beabsichtigte Streik scheiterte jedoch an dem entschlossenen Widerstand vieler Bauarbeiter. [anonymisiert] erklärt hierzu "nur ein Generalstreik, unter Einbeziehung der Post, der Bahn und der Volkspolizei hätte den Sturz der Regierung herbeiführen können." Da das Vorhaben beider Angeklagten am 17.06 fehlgeschlagen war, versuchten sie systematisch auch nach dem 17.06 Zersetzungsarbeit innerhalb der Belegschaft im Objekt [anonymisiert] zu betreiben.
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Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Staatsverbrechen waren im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Zu den Staatsverbrechen zählten diktaturspezifisch kodifizierte "klassische" politische Straftaten wie Hochverrat und Spionagedelikte sowie als Meinungs- und Organisationsdelikte definierte Handlungen (Staatsfeindliche Hetze, Staatsfeindliche Gruppenbildung), die in demokratischen Staaten als Ausübung von Grundrechten gelten würden, außerdem unterschiedliche Handlungen oder Unterlassungen, bei denen den Tätern eine staatsfeindlich motivierte Schädigungsabsicht unterstellt wurde (Diversion, Sabotage).
Die als Staatsverbrechen bezeichneten Straftatbestände stehen überwiegend in sowjetischer Rechtstradition und gehen letztlich auf Artikel 58 des StGB der RSFSR ("Konterrevolutionäre Verbrechen") zurück. Bis Februar 1958 wurden sie von DDR-Gerichten in Ermangelung konkreter strafrechtlicher Regelungen pauschal mit Hilfe von Artikel VI der Verfassung von 1949 ("Boykott- und Kriegshetze") geahndet.
Staatsverbrechen galten als schwere Straftaten; bei einigen Tatbeständen (Hochverrat, Spionage, Terror, Diversion, Sabotage) umfasste der Strafrahmen bis 1987 auch die Todesstrafe.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Signatur: BStU, MfS, BV Neubrandenburg, AU, Nr. 109/53, Bd. 2, Bl. 358-369
Während des Volksaufstandes in der DDR legte ein Brigadier bei einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er deshalb verhaftet und verurteilt.
Der Bezirk Neubrandenburg war, wie die anderen Bezirke im Norden auch, kein Zentrum des Volksaufstandes. Ein wichtiger Grund hierfür war die agrarisch geprägte Struktur Mecklenburgs. Zudem gelangten die Nachrichten aus dem Süden der DDR nur langsam bis zur Bevölkerung im Norden. Polizei, MfS und SED waren hier ausnahmsweise besser informiert und konnten sich auf Unruhen vorbereiten.
Trotzdem kam es vereinzelt zu Unruhen. Im Bezirk Neubrandenburg kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen, die von Streiks über Demonstrationen bis hin zu Versuchen reichten, politische Gefangene zu befreien. Einzelne Aktionen wie Forderungen nach Auflösung der LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft), die Abnahme von Bildern führender Mitglieder der Staats- und Parteiführung an öffentliche Stellen oder Solidaritätskundgebungen mit den streikenden Arbeitern und Bauern führten zu Verhaftungen und Verurteilungen.
Auf einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow hielt ein Genosse der IG Bauholz ein Referat. In der anschließenden Diskussion trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er verhaftet und später durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Wie [anonymisiert] erklärt, soll [anonymisiert] ihm gegenüber geäussert haben "wenn es auch nicht dieses Mal geklappt hat, zum Herbst wird bestimmt ein Generalstreik ausbrechen." Insbesondere wurden jetzt die Arbeiter aufgefordert, einen neuen Putsch durchzuführen mit der Begründung, dass einige Autobusse ausgefallen seien und eine Kürzung des Wegegeldes eingetreten sei.
[anonymisiert] arbeitete sich nun eine Rede aus und beabsichtigte, diese vor der ganzen Belegschaft zu halten. Er setzte von dem Inhalt seiner Rede den [anonymisiert] in Kenntnis und dieser setzte dann im Auftrage des [anonymisiert] von dem Inhalt der bevorstehenden Rede sämtliche Arbeiter in Kenntnis mit dem Hinweis, dass jeder kommen möge, denn [anonymisiert] wolle gegen die Regierung der DDR sprechen. [anonymisiert] wies besonders [anonymisiert] darauf hin, er möge in dieser Rede scharf gegen die Regierung der DDR hetzen und auch, wie er selbst aussagt, in der Rede dem Staatssekretär Meyers aufs Dach klopfen. Am 15. Juli 1953 fand eine Belegschaftsversammlung statt, woran über 500 Arbeiter des Objektes teilnahmen. [anonymisiert] verstand es, auf dieser Versammlung zu Wort zu kommen und hielt eine fast einstündige Rede, welche eine wüste Hetze gegen die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, gegen einzelne Parteien sowie gegen die Gewerkschaft und die Sowjetunion enthielt. Die Arbeiter waren bereits durch [anonymisiert] und [anonymisiert] ideologisch so vergiftet, dass seine Rede grossen Anklang fand und die Arbeiter klatschten. Nachdem der 1. Kreissekretär der SED aus Ueckermünde hierzu Stellung nahm, verliessen etliche Bauerarbeiter den Versammlungsraum. In den darauf folgenden Tagen setzten beide systematisch ihre Zersetzungsarbeit fort. [anonymisiert] wurde jedoch von einem Arbeiter gewarnt, er möge derartige Hetzreden in Zukunft unterlassen, da ihm dieses schwer zu stehen kommen könne. [anonymisiert] jedoch war sich seiner Hetze so sicher, dass er äusserte "wenn ich festgenommen werde, dann werden die Arbeiter meine Freilassung wieder durch einen Streik erzwingen." Nachdem [anonymisiert] auf Grund seiner Provokationen festgenommen wurde, versuchte [anonymisiert] die Werktätigen in dem Objekt zur Arbeitsniederlegung zu veranlassen. Die Arbeiter hatten jetzt jedoch festgestellt, dass es sich bei [anonymisiert] und [anonymisiert] um ausgesprochene Provokateure handelte und folgten [anonymisiert] Aufforderung nicht.
Der Angeklagte [anonymisiert] hat sich nicht nur an der zwischen [anonymisiert] und [anonymisiert] geführten Hetze teilgenommen, sondern er betrieb ebenfalls in seiner Gaststätte eine Hetze gegen die DDR und die SU.
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Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Staatsverbrechen waren im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Zu den Staatsverbrechen zählten diktaturspezifisch kodifizierte "klassische" politische Straftaten wie Hochverrat und Spionagedelikte sowie als Meinungs- und Organisationsdelikte definierte Handlungen (Staatsfeindliche Hetze, Staatsfeindliche Gruppenbildung), die in demokratischen Staaten als Ausübung von Grundrechten gelten würden, außerdem unterschiedliche Handlungen oder Unterlassungen, bei denen den Tätern eine staatsfeindlich motivierte Schädigungsabsicht unterstellt wurde (Diversion, Sabotage).
Die als Staatsverbrechen bezeichneten Straftatbestände stehen überwiegend in sowjetischer Rechtstradition und gehen letztlich auf Artikel 58 des StGB der RSFSR ("Konterrevolutionäre Verbrechen") zurück. Bis Februar 1958 wurden sie von DDR-Gerichten in Ermangelung konkreter strafrechtlicher Regelungen pauschal mit Hilfe von Artikel VI der Verfassung von 1949 ("Boykott- und Kriegshetze") geahndet.
Staatsverbrechen galten als schwere Straftaten; bei einigen Tatbeständen (Hochverrat, Spionage, Terror, Diversion, Sabotage) umfasste der Strafrahmen bis 1987 auch die Todesstrafe.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Haftbefehl gegen einen Brigadier wegen "Boykotthetze" Dokument, 1 Seite
Urteil gegen einen Postangestellten wegen "Boykotthetze" während des Volksaufstandes Dokument, 3 Seiten
Urteil gegen Beteiligte einer Streikkundgebung während des Volksaufstandes in Groß Dölln Dokument, 3 Seiten
Anklageschrift gegen einen Postangestellten wegen "Boykotthetze" während des Volksaufstandes Dokument, 4 Seiten