Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 4302, Bl. 22-23
Handlungsleitfaden für Kontroll- und Sicherungsorgane bei einem "gewaltsamen Grenzdurchbruch" an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin.
Die Sicherung der Grenzen der DDR zum sogenannten "kapitalistischen Ausland" war eine der wichtigsten Voraussetzungen für die dauerhafte Existenz des SED-Staates. Die Absicherung der Grenze begann bereits 1952. Einzig zu West-Berlin blieb bis zum Bau der Mauer 1961 ein "Schlupfloch" offen. Bis 1961 verließen über 2,7 Millionen die DDR. Dieser Aderlass verursachte nicht nur wirtschaftliche Schäden - viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Die Massenflucht widersprach zudem der häufig propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus", worunter nicht zuletzt auch das politische Ansehen der SED litt.
Daher galt es, Fluchten unter allen Umständen zu verhindern. Stasi-Chef Erich Mielke machte die Bekämpfung der "Republikflucht" 1961 zur "entscheidendsten Schwerpunktaufgabe" des MfS. Seit 1962 war daher auch die Grenzabfertigung an den Übergangsstellen der Westgrenze Aufgabe der Geheimpolizei. Dabei arbeitete die Stasi eng mit anderen Sicherheitsorganen wie dem Zoll, den Grenztruppen und der Volkspolizei zusammen. Ihre Absicherung umfasste vielfältige Kontroll-, Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen, die zunehmend auf die präventive Verhinderung von Fluchten ausgerichtet waren.
Einen Eindruck von der Zusammenarbeit mit anderen "Sicherheitsorganen" vermittelt das vorliegende Dokument. Darin entwickelte die Stasi eine Art Leitfaden für die Kontroll- und Sicherungsorgane bei einem gewaltsamen Grenzdurchbruch an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße. Das Dokument zeigt, welche Aufgaben die einzelnen Institutionen bei Hinweisen auf einen geplanten Grenzdurchbruch und bei der Verhinderung des Fluchtversuches zu erledigen haben. Es handelt sich dabei um Schulungsmaterial zur Arbeit von Grenzübergangsstellen. Das Dokument ist nicht datiert, mit hoher Wahrscheinlichkeit entstand es nach 1970.
Variante:
Gewaltsamer Grenzdurchbruch Richtung DDR-WB Ausreisepavillon
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 4302, Bl. 22-23
Handlungsleitfaden für Kontroll- und Sicherungsorgane bei einem "gewaltsamen Grenzdurchbruch" an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin.
Die Sicherung der Grenzen der DDR zum sogenannten "kapitalistischen Ausland" war eine der wichtigsten Voraussetzungen für die dauerhafte Existenz des SED-Staates. Die Absicherung der Grenze begann bereits 1952. Einzig zu West-Berlin blieb bis zum Bau der Mauer 1961 ein "Schlupfloch" offen. Bis 1961 verließen über 2,7 Millionen die DDR. Dieser Aderlass verursachte nicht nur wirtschaftliche Schäden - viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Die Massenflucht widersprach zudem der häufig propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus", worunter nicht zuletzt auch das politische Ansehen der SED litt.
Daher galt es, Fluchten unter allen Umständen zu verhindern. Stasi-Chef Erich Mielke machte die Bekämpfung der "Republikflucht" 1961 zur "entscheidendsten Schwerpunktaufgabe" des MfS. Seit 1962 war daher auch die Grenzabfertigung an den Übergangsstellen der Westgrenze Aufgabe der Geheimpolizei. Dabei arbeitete die Stasi eng mit anderen Sicherheitsorganen wie dem Zoll, den Grenztruppen und der Volkspolizei zusammen. Ihre Absicherung umfasste vielfältige Kontroll-, Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen, die zunehmend auf die präventive Verhinderung von Fluchten ausgerichtet waren.
Einen Eindruck von der Zusammenarbeit mit anderen "Sicherheitsorganen" vermittelt das vorliegende Dokument. Darin entwickelte die Stasi eine Art Leitfaden für die Kontroll- und Sicherungsorgane bei einem gewaltsamen Grenzdurchbruch an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße. Das Dokument zeigt, welche Aufgaben die einzelnen Institutionen bei Hinweisen auf einen geplanten Grenzdurchbruch und bei der Verhinderung des Fluchtversuches zu erledigen haben. Es handelt sich dabei um Schulungsmaterial zur Arbeit von Grenzübergangsstellen. Das Dokument ist nicht datiert, mit hoher Wahrscheinlichkeit entstand es nach 1970.
Variante: Gewaltsamer Grenzdurchbruch Richtung DDR - WB Ausreisepavillon
Kräfte der NVA Sicherung
Hinweise auf geplanten Grenzdurchbruch
Einsatz einer Zusatzstreife am Pavillon und eines Sicherungspostens vor dem Eingang zum Pavillon nach Lage
Versuch des Grenzdurchbruches
Festnahme beim Passieren des Einganges des Pavillons im ZW mit Kräften der PKE
Verschließen u. Sicherung des Einganges zum Pavillon nach Eindringen der Grenzverletzer im Pavillon
(Verhindern Ein- u. Abgang vom Pavillon)
Einsatz der Alarmgruppe zur Festnahme der Grenzverletzer im Bereich des Pavillons im ZW mit Kräften der PKE
Nach Verhinderung des Versuches
Übergabe der festgenommenen Personen an die PKE
Kräfte der Paßkontrolleinheiten
Hinweise auf geplanten Grenzdurchbruch
Weitergabe der Information an den Kommandanten, Leiter GZA und Trapo
Einweisung der eigenen Kräfte
Einsatz eines Postens am Eingang zum Pavillon, Verstärkung des Wannenpostens nach Lage
Meldung der Information u. der eingeleiteten Maßnahmen an den Leiter u. OpD der HPF (Weiterleitung der Meldung an op. Linien MfS soweit zutreffend durch HPF)
Versuch des Grenzdurchbruches
Festnahme beim Passieren des Einganges des Pavillons im ZW mit Kräften der NVA Sicherung
Alarmierung der diensttuenden Mitarbeiter im Pavillon
Unterbrechung der Abfertigung Schließen Zu- u. Abgänge zum Pavillon
Alarmierung des Wannenpostens durch Endposten im Ausreisepavillon (Alarmanlage)
Verstärkung des Wannenpostens
Wannenposten verhindert Passieren des Ausreiseverkehrs
Festnahme der Grenzverletzer wenn erforderlich im ZW mit Alarmgruppe der NVA
Aufnahme d. Verfolgung d. Grenzverletzer durch Kräfte der PKE u. Festnahme, wenn erforderlich im ZW mit der Alarmgruppe der NVA
Isolierung der festg. Personen in d. KD-Räume
Absicherung d. Abfertigungskabinen u. Abgangstür durch die Posten in d. Abfertigungskabinen
Dokumentieren der Phasen der Handlungen
telef. Vorausmeldung an den Leiter und OpD der HPF
Nach Verhinderung des Versuches
Übernahme der festgenommenen Personen von NVA bzw. GZA
Zuführung der festgenommenen Personen zum Führungspunkt der PKE unter Absicherung des Zuführungsweges
Wiederaufnahme der unterbrochenen Abfertigung
Durchführung der KD, dokumentieren wichtiger Gegenstände u. Dokumente
Befragung der festgen. Personen, Überprüfung in der F u. Abt. XII
Vorbereitung der Übergabe der festgen. Personen an ESG IX
Abschlußmeldung an den Leiter und OpD der HPF (Weiterleitung der Meldung an op. Linien MfS soweit zutreffend durch HPF)
Kräfte des Grenzzollamtes
Hinweise auf geplanten Grenzdurchbruch
Einweisung der Kräfte, Einsatz von Zusatzkräfte nach Lage
Versuch des Grenzdurchbruches
Unterbrechung der Abfertigung
ZW mit den Kräften der PKE bei der Festnahme im Pavillon
Sicherung der unbeteiligten Reisenden
Nach Verhinderung des Versuches
Übergäbe der festgenommenen Personen an die PKE
Wiederaufnahme der unterbrochenen Abfertigung
Kräfte der VP / Trapo
Hinweise auf geplanten Grenzdurchbruch
Einsatz von Streifen und FSTW am Pavillon nach Lage
Versuch des Grenzdurchbruches
Sichern des Zuganges zum Pavillon
Nach Verhinderung des Versuches
Zuführung der Festnahmen zur ESG IX durch VP
Reichsbahn
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Abteilung zur Speicherung und Verwaltung von Informationen zu Personen und formgerecht geführten Vorgängen (Registratur und Archivaufgaben). 1950 als Abteilung Erfassung und Statistik gebildet, wurde sie 1951 in Abt. XII umbenannt und gehörte zu den auf der Linie des Ministers tätigen Diensteinheiten.
Abteilungen XII existierten in der Zentrale und dem Linienprinzip entsprechend in den BV. Die Kreisdienststellen (KD) archivierten ihre Ablagen nicht selbständig. Die HV A und die HA I besaßen jeweils eigene Registraturabteilungen, die karteimäßig mit der Zentrale verbunden waren. Die Abt. XII bestand aus den Bereichen Kartei und Archiv mit folgenden Hauptaufgaben: Kartei- bzw. Speicherführung und -änderung (Erfassung von Personen und Objekten; Registrierung von Vorgängen und archivierten Akten; Änderung von Personen- und / oder Erfassungsdaten), Archivierung, Überprüfung und Auskunftserteilung.
Die Grunddaten zu erfassten Personen und registrierten Vorgängen wurden in Karteien gespeichert. So war es möglich, jede Person zu überprüfen, zu identifizieren und ihr Verhältnis zum MfS festzustellen. Anfangs existierten für die Erfassung von Personen nur drei Kategorien: 1. "feindliche" Personen; 2. geheime Mitarbeiter (GM, GI, KW); 3. durch das MfS verhaftete Personen.
In den letzten 20 Jahren des MfS gab es im Bereich Kartei folgende wichtige Speicher: Personenkartei (F 16), Vorgangskartei (F 22, F 22 a), Feindobjektkartei (F 17), Decknamenkartei (F 77), Straßenkartei (F 78), Objektkartei für Konspirative Wohnungen und andere Objekte (F 80), IM-Vorauswahlkartei (IM-VAK). Außerdem gab es Neben- und Hilfskarteien. Allein in der Zentrale umfassten 1989 die 12 Hauptkarteien mehr als 18 Mio. Karteikarten.
Die Arbeiten in den Speichern und im Archiv erfolgten ausschließlich auf Anforderung der operativen Diensteinheiten. Diese konnten veranlassen, dass eine Person überprüft, erfasst bzw. ein Vorgang registriert (Registrierung) wurde. Um Mehrfachbearbeitungen zu vermeiden, durfte eine Person nur in einem registrierten Vorgang aktiv erfasst werden (Erfassung, aktive), umgekehrt konnten in einem Vorgang aber mehrere Personen registriert werden. Bei IM-Vorgängen wurde nur eine Person registriert, allerdings nicht bei der Hauptverwaltung A (HV A), wo neben dem IM auch Angehörige und mit dem IM in Verbindung stehende Personen im selben IM-Vorgang registriert werden konnten (Rosenholz).
Hauptaufgaben des Bereichs Archiv der Zentrale waren v. a.: Archivierung politisch- operativen Schriftgutes der Zentrale und speziellen Schriftgutes der BV; Archivierung von Schriftgut anderer staatlicher Institutionen; Erarbeitung und Speicherung von schriftlichen Auskünften; Ausleihe und Nachweisführung über Bewegung von Archivgut, Zuheftung, Kassation und Restaurierung.
Die Bestände teilten sich in die Operative Hauptablage, die Allgemeine Sachablage, den Bestand Kader und Schulung, den Bestand an Akten der Staatsanwaltschaft sowie diverse Sonderbestände und Teilablagen, darunter die Geheime Ablage sowie Akten der Verwaltung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung und Unterlagen aus der Zeit vor 1945, die aber bereits in den 60er Jahren in das gesonderte Archiv der HA IX/11 abgegeben wurden.
Zuletzt gab es Kategorien für ca. 30 verschiedene Erfassungsarten, die sämtlich separat geführt wurden, darunter: Untersuchungsvorgang, Operativer Vorgang, Operative Personenkontrolle, inoffizieller Mitarbeiter, Zelleninformator, Feindobjekt. Analog zur Registriernummer bei aktiven Vorgängen wurde für jede abzulegende Akte eine eigene Archivnummer vergeben.
Seit Beginn der 70er Jahre setzte das MfS zunehmend auf EDV, was in der Abteilung XII die Erfassung der zentralen Personenkartei F 16 in der elektronischen Datenbank System der automatischen Vorauswahl (SAVO) zur Folge hatte. Ab 1981 begann auch die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) mittels der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) Einzelinformationen zu Personen und Sachverhalten elektronisch zu speichern. Trotzdem behielten manuell geführte Karteien und schriftliches Archiv bis zuletzt ihre grundlegende Bedeutung.
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Die Hauptabteilung Passkontrolle und Fahndung entstand 1964 aus der Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung (APF). 1970 wurde sie mit der Arbeitsgruppe "Sicherung des Reiseverkehrs" (ASR) und dem Referat A der HA VII/Zoll (Abwehr) als Hauptabteilung VI zusammengefasst. Ihre Aufgaben waren
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Die Gründung der Transportpolizei (Trapo) in der DDR ging auf eine Anordnung des Alliierten Kontrollrats vom 10.5.1946 zurück, in Deutschland zur Kontrolle des Bahnverkehrs spezielle Polizeieinheiten aufzustellen. In der SBZ war ab Juli 1946 die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) für diese Aufgabe zuständig. Sie verfügte 1947 die Gründung einer Eisenbahnschutz- wie einer Eisenbahnkriminalpolizei und ließ acht Bahnpolizeiämter mit zusammen 5470 Beschäftigten einrichten. Kompetenzabgrenzungen zur Deutschen Reichsbahn (DR) führten im Betriebsalltag häufig zu Konflikten. Die ihr zugewiesene Aufgabe war es, für Ruhe, Ordnung und Disziplin auf dem Bahngelände zu sorgen sowie Diebstahl und Zerstörung zu verhindern. Im Mai 1949 wurde die Sollstärke der Bahnpolizei auf 7400 Bedienstete angehoben. Gebremst wurde der Aufbau durch die zeitgleich einsetzenden politischen Säuberungen im öffentlichen Dienst. Umstritten blieben die Befugnisse der östlichen Bahnpolizei in Westberlin. Aufgrund der Vereinbarungen der Siegermächte war sie auch für die Überwachung des Betriebsgeländes dort zuständig. Immer wieder kam es zu Konflikten mit der westlichen Schutzpolizei. Eine deutliche organisatorische Aufwertung erfuhr die Bahnpolizei, als Kurt Fischer, der Präsident der DVdI, 1949 im Rahmen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei die Bildung einer HA Transportpolizei anordnete, die mit der Bildung des MdI im Oktober 1949 weiterbestand. Die wichtigsten Aufgaben der Trapo waren anfangs, für die sichere Weiterleitung der Reparationsgüter in die Sowjetunion zu sorgen und gegen Schwarzhändler vorzugehen. Darüber hinaus überwachte sie den gesamten Personenverkehr auf der Schiene und war in diesem Zusammenhang zunehmend in die Bekämpfung der Republikflucht eingebunden. Die Trapo stand von 1950 bis 1957 unter dem Kommando von Otto Auerswald. Zur Jahreswende 1952/53 wurde sie dem MfS unterstellt, wo sie weiterhin eine eigene HA bildete. Die Zahl der Trapobediensteten stieg rasch an und erreichte 1954 mit 8900 einen vorläufigen Höchststand. Ab Mitte der 50er Jahre konnte die Trapo auf ehrenamtliche Unterstützungskräfte zurückgreifen, die freiwilligen Helfer der Transportpolizei und die Kampfgruppen. Nach dem 17. Juni 1953 durchlief der Polizeiapparat der DDR einen Militarisierungsprozess, von dem auch die Transportpolizei betroffen war. Zu ihrer Ausrüstung gehörten nun neben Pistolen auch Karabiner und Maschinengewehre. Im Herbst 1956 wurde die HA Transportpolizei mit der Grenz- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit im MfS zusammengefasst. Schon im Februar 1957 änderte sich das Unterstellungsverhältnis wieder. Die Trapo wurde jetzt zusammen mit den beiden anderen Polizeiverbänden der HV Innere Sicherheit wieder dem MdI zugeordnet. Doch blieb das MfS durch eine Vielzahl von OibE und IM präsent. Verschoben hatten sich die Aufgabenschwerpunkte. Sie sollte die Auf- und Durchmarschwege des Warschauer Pakts in der DDR sichern und befasste sich überwiegend mit Objektschutz. Nur im Transitverkehr wurden noch Zugbegleitkommandos eingesetzt. Der Personalbestand ging in den 60er Jahren leicht zurück und belief sich 1967 auf 6900 Bedienstete. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 wurde der Dienst bei der Trapo als Wehrersatzdienst anerkannt. Bei ihrer Auflösung am 30.9.1990 zählte sie 6400 Mitarbeiter, von denen 1700 in den Dienst der Deutschen Bundesbahn übernommen wurden. Diese beschäftigte – zum Vergleich – bis zu diesem Zeitpunkt nur 2700 Bahnpolizisten.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Dissertation: Die Abwehr von Terror- und anderen politisch-operativ bedeutsamen Gewaltakten gegen Grenzsicherungskräfte an der Staatsgrenze der DDR Dokument, 462 Seiten
Weisung zur Sicherheit und Ordnung auf der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße Dokument, 26 Seiten
Fotodokumentation eines Fluchtversuchs auf der Grenzübergangsstelle Chausseestraße Dokument, 4 Seiten
Bericht der Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung über eine gescheiterte Busflucht am Grenzübergang Invalidenstraße Dokument, 2 Seiten