Verfügung des DDR-Finanzministeriums zur Verwertung der Wertgegenstände aus der Aktion "Licht"
Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 13327, Bl. 9
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten , wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Die beschlagnahmten Wertsachen wurden dem Ministerium für Finanzen (MdF) übergeben und dem Edelmetallfonds der DDR zugeführt oder gegen Zahlung von Devisen exportiert.
Fünf Monate nach dem Mauerbau, im Januar 1962, begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – beauftragt von der SED – mit der Ausführung einer geheimen Operation: In nahezu allen Banken- und Sparkassengebäuden der DDR sollten Safes und Schließfächer geöffnet werden. Ziel des staatlichen Raubzuges unter dem Decknamen Aktion "Licht" war es, an Wertgegenstände zu gelangen, die erkennbar keinen Eigentümer bzw. keine Eigentümerin hatten und nunmehr als "gesellschaftliches Eigentum" galten.
Das Ministerium der Finanzen beeilte sich, die Wertgegenstände aus ca. 10.000 Schließfächern und Tresoren durch Verkauf auf dem Weltmarkt oder durch Zuführung zum Edelmetallfonds der DDR zu Geld zu machen. Dass es sich bei den Gegenständen auch um Eigentum von Opfern des Nationalsozialismus oder während des Krieges verschwundener Personen handeln konnte, blendeten Staatsführung und MfS aus.
Die MfS-Bezirksverwaltungen listeten die erbeuteten Wertsachen akribisch auf. Briefmarken, Schmuck, Gemälde und andere Gegenstände waren zusammen 4,1 Millionen Mark der DDR wert. Sichergestellt wurden auch Dokumente aus der NS-Zeit, die sich die Stasi geheimdienstlich zunutze machen wollte.
Die vorliegende Verfügung des Ministeriums für Finanzen vom 14. September 1962 spricht von einer "schnellen" Verwertung der beschlagnahmten Wertgegenstände durch Zuführung zum Edelmetallfonds der Republik oder Verkauf in den Westen. Erbeuteter Schmuck sollte zuvor "durch modisch bedingte Umarbeitung" exportfähiger gemacht werden.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Ministerium der Finanzen der DDR
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- 14.9.1962
- Rechte:
- BStU
Genossen Habakuk
Ministerium der Finanzen
[Stempel: Regierung der DDR; Ministerium der Finanzen; Tresorverwaltung; 18. Sep. 1962]
Verfügung
des Ministeriums der Finanzen
der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
Nr. 43/62
Berlin; 14.09.1962
Betr: Verwertung der im September 1962 der Tresorverwaltung des Ministeriums der Finanzen übergebenen Wertgegenstände.
1. Der Leiter der Tresorverwaltung, Gen. Habakuk, hat dem Genossen Kumbier, Sektorenleiter im MdF, über den wertmässigen Umfang der ihm übergebenen Wertgegenstände wie über den Zeitraum, der notwendig ist, zur schnellen Verwertung der Wertgegenstände zum 31.10.1962 zu berichten.
2. Aus dem Bericht muß zu erkennen sein, in welchem Umfange und bei welchen Komplexen der übergebenen Wertgegenstände diese
a) unmittelbar dem Export,
b) durch modisch bedingte Umarbeitung dem Export bzw. durch Neuanfertigung von Schmuckstücken aus vorhandenem Material dem Export,
c) welche Wertgegenstände und welches Wertvolumen dem Binnenhandels
d) welche Gegenstände dem Edelmetallfonds der Republik
zugeführt werden können.
gez. Rumpf
F.d.R.
[Unterschrift]
(Jänicke)
i.V. des Leiters des Sekretariats
Verteiler:
Gen. Rumpf, Sandig,
Gen. Kirsten, R. Mager und
Gen. Habakuk