Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 1330, Bl. 73
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Die Angst der Partei- und Staatsführung der DDR vor einem erneuten Aufstand der Bevölkerung und vor militärischen Angriffen führte in den 60er Jahren zur Schaffung eines zentralen Mobilmachungssystems. Es wurde ständig überarbeitet und sollte im "Ernstfall" zum Einsatz kommen.
Ein Bestandteil dieses Systems waren die Bezirkseinsatzleitungen (BEL). Ihnen gehörten die Spitzenvertreter des jeweiligen Bezirks aus Politik und Sicherheitsbehörden an (SED, MfS, Volkspolizei, NVA-Wehrbezirkskommando, Rat des Bezirks, Zivilverteidigung), den Vorsitz hatte der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Sie unterstanden dem Nationalen Verteidigungsrat und arbeiteten nach dessen Beschlüssen. Mit dem Befehl 1/67 "Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS" verfügte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Einzelheiten zur Mobilmachung für seinen Bereich.
Weitere Dokumente regelten den Bau und die Unterhaltung von Ausweichräumen ("operative Ausweichführungsstellen [-punkte] und operative Reserveausweichführungsstellen"). Von 1968 bis in die 80er Jahre wurden unterirdische "Schutzbauten" (Bunker) errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
In dem vorliegenden Dokument ist die Verwendung der finanziellen Mittel für den Bau und Ausbau von Bunkern in den Bezirksverwaltungen und Abteilungen der Staatssicherheit für das Jahr 1983 aufgelistet. Insgesamt standen für die Baumaßnahmen 2,5 Millionen DDR-Mark zur Verfügung.
Abt. Spezialbau
Leiter
Berlin, 28. Jan. 1983
re-schw A/ [handschriftliche Ergänzung: 92] /1983
bestätigt: [Unterschrift]
Thomas
Oberst
Verwendung der finanziellen Mittel 1983 zur Errichtung und zum weiteren Ausbau der Schutzbauwerke in den Bezirksverwaltungen und Abteilungen des MfS
1. Zur Verfügung stehende Summe: [unterstrichen: 2.500.000 Mark]
2. Aufteilung der Mittel:
Diensteinheit; gepl. Mittel; best. Mittel
BV Rostock; 15.000,- N; 15.000,- M
BV Schwerin; 5.000,- M; 10.000,- M
BV Neubrandenburg; 180.000,- M; 135.000,- M
BV Potsdam; - ; -
BV Frankfurt; 80.000,- M; 70.000,- M
BV Cottbus; 65.000,- M; 60.000,- M
BV Magdeburg 90.000,- M; 75.000,- M
BV Halle; - ; -
BV Erfurt; 160.000,- M; 110.000,- M
BV Gera; 15.000,- M; 15.000,- M
BV Suhl; 360.000,- M; 330.000,- M
BV Dresden; 120.000,- M; 120.000,- M
BV Leipzig; 30.000,- M; 30.000,- M
BV Karl-Marx-Stadt; 30.000,- M; 30.000,- M
BV Berlin; 40.000,- M; 40.000,- M
HA Kader und Schulung 35.000,- M; 30.000,- M
Abteilung F; 20.000,- M; 20.000,- M
Vorhaben KO; 600.000,- M; 500.000,- M
VRD; 250.000,- M; 200.000,- M
Abt. Spezialbau; [Auslassung]; 600.000,- M
[Auslassung]; 2.095.000,- M; 2.500.000,- M
[Unterschrift]
[unleserlich]
Oberstleutnant
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bezirkseinsatzleitungen waren wie die Kreiseinsatzleitungen Teil der regionalen Kommandostruktur des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprüngliche Absicht war die Einrichtung von Koordinierungs- und Befehlsorganen für den inneren Notstand in allen Bezirken, gründend auf den unmittelbaren Erfahrungen des 17. Juni 1953. Tatsächlich entwickelten sich die BEL zu einem Planungsgremium für den Mobilmachungs- und Kriegsfall. Nicht nur die direkte Steuerung der bewaffneten Organe, sondern besonders die staatliche, wirtschaftliche, infrastrukturelle und gesellschaftliche Vorbereitung des Landes auf eine solche Situation stand im Mittelpunkt der BEL-Tätigkeit seit den 60er Jahren. 1957 begann der systematische Aufbau der BEL.
Mitglieder der BEL waren die 1. Bezirkssekretäre der SED als Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke; die Leiter der Abteilungen für Sicherheitsfragen in den SED-Bezirksleitungen als BEL-Sekretäre; die Chefs der Bezirksbehörden der Volkspolizei; die Leiter der Bezirksverwaltungen des MfS; die Chefs der Wehrbezirkskommandos der NVA sowie von 1966 bis 1968 die Vorsitzenden der Bezirkswirtschaftsräte. Zunächst oblag den Chefs der Bezirksdirektionen der Volkspolizei die Stabsarbeit der BEL. Mit deren zunehmend militärischer Ausrichtung übernahmen 1965 die Chefs der NVA-Wehrbezirkskommandos diese Aufgabe. Interne Angelegenheiten des MfS waren nicht Gegenstand der BEL-Beratungen. Weil dort die gemeinsame Koordinierung aller Sicherheitsorgane abgestimmt wurde, erhielten aber auch die Leiter der BV Aufträge zur Umsetzung von BEL-Beschlüssen. Die Aufgaben der BEL wurden in Direktiven und Statuten festgelegt. Mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz vom 29.11.1989 stellten die BEL ihre Tätigkeit ein.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Funkabwehr des MfS (Hauptabteilung III) erfüllte zwei Aufgaben bei der Überwachung des Kurzwellenfunks: Einerseits ermittelte sie Spionagefunksendungen mit großer Reichweite im Rahmen der koordinierten Suche und Fernortung der im Apparat der Koordination zusammengefassten Funkabwehrdienste der Ostblockstaaten. Andererseits überwachte sie im eigenen Funkterritorium Frequenzen mit einer Reichweite bis zu 100 km, um Funkspione auf dem Gebiet der DDR festzustellen.
Beiden Arbeitsrichtungen dienten die Funkbeobachtungsstellen Gosen und Hohen Luckow, neun landesweit verteilte stationäre Peilpunkte sowie Suchtrupps mit mobiler Technik zur Mikrofahndung. Als westliche Nachrichtendienste mit Beginn der 80er Jahre ihren Spionagefunk auch im UKW-Frequenzspektrum und auf Satellitenfunkkanälen betrieben, errichtete die Funkabwehr Satellitenüberwachungsplätze und automatisierte (unbemannte) Stützpunkte zur UKW-Funkfahndung. Seit dem Frühjahr 1982 kümmerte sich die Funkabwehr (in Zusammenarbeit mit den anderen Diensten des AdK) auch um das Aufspüren illegaler oppositioneller Sender, etwa denen der "kämpfenden Solidarność" in Polen oder solchen, die von Westberlin aus in die DDR ausstrahlten (Radio Glasnost). Störaktionen wurden im Rahmen der Funkgegenwirkung durchgeführt.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
1953 entstanden durch Umbenennung der Hauptabteilung / Abteilung Personal; zuletzt unterteilt in die Bereiche Kader, Schulung und Disziplinar. Aufgaben: Auswahl, Einstellung, Schulung und Betreuung der MfS-Mitarbeiter, inkl. Versetzungen und Entlassungen von Angehörigen aus dem Dienst des MfS sowie Disziplinararbeit und Gewährleistung der inneren Sicherheit im MfS.
Die Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD) entstand 1974 aus der HA VuW, der HV B und ihr unterstellter bzw. zugeordneter Diensteinheiten sowie der Abteilung Finanzen. Ihre Aufgaben waren die materiell-technische Sicherstellung der Arbeit der MfS-Diensteinheiten, insbesondere durch Planung und Bereitstellung des materiellen Bedarfs, Bestands- und Lagerhaltung sowie der Bilanzierung.
Dazu gehörten auch Sicherungsaufgaben zur Unterbindung jedweder Feindtätigkeit im Anleitungsbereich, vor allem in Betrieben im bzw. beim MfS sowie Erfassung, Lagerung und Verteilung und Verwertung der in den Diensteinheiten des MfS angefallenen Asservate mit Ausnahme von Zahlungsmitteln, Schmuck und Edelmetallen.
Instruktion zum Einschleusen von Personen in Bunker Dokument, 8 Seiten
"Wertermittlung für das Grundstück 'Ausbildungsgelände' Gädebehn, Crivitzer Chaussee" Dokument, 23 Seiten
Direktive 1/67 zur Mobilmachung des Ministeriums für Staatssicherheit Dokument, 40 Seiten
Regierungsbunker im Ahrtal Dokument, 62 Seiten