Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 31030, Bl. 83-86
Zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern 1986 verfasste die Sowjetunion für die Delegationen der sozialistischen Staaten eine Stellungnahme, die als Verhandlungsbasis mit den anderen Teilnehmerstaaten gedacht war. Das MfS wiederum bewertete und kommentierte die Vorschläge für die DDR-Delegation.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Zur Umsetzung der Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte fanden eine Reihe von Expertentreffen und KSZE-Folgekonferenzen an wechselnden Orten statt. Bei dem vom 15. April bis 27. Mai 1986 in Bern abgehaltenen Treffen verhandelten die Experten der Teilnehmerstaaten über Fragen der Familienzusammenführung und Ausreiseersuchen. Zwar genehmigte die Sowjetunion überraschend 36 konkrete Fälle von Ausreiseanträgen, das Treffen endete jedoch ohne Schlussdokument. Denn dieses fiel in seiner Gewichtung aus Sicht der NATO-Staaten hinter die Vereinbarungen von Madrid und Helsinki zurück.
Im Vorfeld dieses Expertentreffens hatten sich die Staaten des Warschauer Paktes auf ein einheitliches Vorgehen verständigt. Die Sowjetunion verfasste mehrere Vorschläge, wie sich die sozialistischen Staaten zu den Fragen der menschlichen Kontakte positionieren sollten. Das MfS wiederrum bewertete und kommentierte diese Vorschläge für die Delegation der DDR.
Dem Vorschlag (6), minderjährige Kinder mit ihren Eltern zusammenzuführen, könnte unter der Voraussetzung gefolgt werden, daß es sich dabei um solche Elternteile handelt, die das Erziehungsrecht für die Kinder besitzen.
Dem 1. Teil des Vorschlages (7) könnte unter der Voraussetzung gefolgt werden, wenn es sich um Institutionen und Organisationen handelt, die in voller Übereinstimmung mit der Rechtsordnung des jeweiligen Staates gegründet wurden.
Dem im letzten Stabsstrich unterbreiteten Vorschlag, wonach Einzelpersonen, die von solchen Gruppen eingeladen werden, die Reise in andere Teilnehmerstaaten zu gestatten, so daß sie ohne Einwilligung der einladenden Organisationen nicht durch eine andere Person ersetzt werden können, sollte nicht zugestimmt werden.
Dem Vorschlag (9), Hindernisse beseitigen, gemeinsam zum Zwecke von Kontakten und regelmäßigen Begegnungen auf der Basis familierer Bindungen zu reisen, sollte nicht zugestimmt werden.
Dem Vorschlag (10) sollte nicht gefolgt werden. Eine derartige Praxis würde ein Unterlaufen des Grundsatzes bedeuten, nach dem sich der betreffende Bürger gegenüber seinem Aufenthaltsstaat, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, nicht auf Rechte und Pflichten aus einer anderen Staatsbürgerschaft berufen kann.
Dem Vorschlag (15) könnte unter der Voraussetzung gefolgt werden, wenn die Kontakte der geschaffenen Gewerkschaft im Rahmen der für ihre Tätigkeit bestehenden Grundlagen und der Rechtsordnung des Staates erfolgt.
Dem Vorschlag (16) Gesetze, Verordnungen und Verfahren bezüglich Auslandsreisen, die ihren Bürgern das Verlassen ihres Landes auf ständiger oder zeitweiliger Grundlage gestatten, zu veröffentlichen, könnte gefolgt werden.
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Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 31030, Bl. 83-86
Zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern 1986 verfasste die Sowjetunion für die Delegationen der sozialistischen Staaten eine Stellungnahme, die als Verhandlungsbasis mit den anderen Teilnehmerstaaten gedacht war. Das MfS wiederum bewertete und kommentierte die Vorschläge für die DDR-Delegation.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Zur Umsetzung der Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte fanden eine Reihe von Expertentreffen und KSZE-Folgekonferenzen an wechselnden Orten statt. Bei dem vom 15. April bis 27. Mai 1986 in Bern abgehaltenen Treffen verhandelten die Experten der Teilnehmerstaaten über Fragen der Familienzusammenführung und Ausreiseersuchen. Zwar genehmigte die Sowjetunion überraschend 36 konkrete Fälle von Ausreiseanträgen, das Treffen endete jedoch ohne Schlussdokument. Denn dieses fiel in seiner Gewichtung aus Sicht der NATO-Staaten hinter die Vereinbarungen von Madrid und Helsinki zurück.
Im Vorfeld dieses Expertentreffens hatten sich die Staaten des Warschauer Paktes auf ein einheitliches Vorgehen verständigt. Die Sowjetunion verfasste mehrere Vorschläge, wie sich die sozialistischen Staaten zu den Fragen der menschlichen Kontakte positionieren sollten. Das MfS wiederrum bewertete und kommentierte diese Vorschläge für die Delegation der DDR.
Durch eine Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsvorschriften
ist eine umfassende Information gewährleistet.
Den Vorschlägen
(24) Recht auf Ausgabe eines Reisepasses und die Verweigerung eines Reisepasses in jedem Fall zu begründen,
(25) Abschaffung der Pflicht der Erlangung eines Ausreisevisums zum Verlassen des Landes
sollte nicht gefolgt werden. Die Festlegungen zum Überschreiten der Staatsgrenze ist souveräne Angelegenheit eines jeden Staates.
Dem Vorschlag, Anträge sorgfältig zu prüfen und derartige Überprüfungen zu wiederholen, könnte gefolgt werden, da die zuständigen Organe der DDR auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften entsprechende Prüfungshandlungen jederzeit verantwortungsbewußt durchführen.
Der Empfehlung seitens der BRD, bestehende Hindernisse im direktem Sportaustausch auf lokaler und regionaler Ebene zu beseitigen, sollte nicht zugestimmt werden.
Empfehlungen bezüglich Post- und Fernmeldekommunikation sind bereits umfassender und verbindlicher in völkerrechtlichen Vereinbarungen geregelt.
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Zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern 1986 verfasste die Sowjetunion für die Delegationen der sozialistischen Staaten eine Stellungnahme, die als Verhandlungsbasis mit den anderen Teilnehmerstaaten gedacht war. Das MfS wiederum bewertete und kommentierte die Vorschläge für die DDR-Delegation.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Zur Umsetzung der Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte fanden eine Reihe von Expertentreffen und KSZE-Folgekonferenzen an wechselnden Orten statt. Bei dem vom 15. April bis 27. Mai 1986 in Bern abgehaltenen Treffen verhandelten die Experten der Teilnehmerstaaten über Fragen der Familienzusammenführung und Ausreiseersuchen. Zwar genehmigte die Sowjetunion überraschend 36 konkrete Fälle von Ausreiseanträgen, das Treffen endete jedoch ohne Schlussdokument. Denn dieses fiel in seiner Gewichtung aus Sicht der NATO-Staaten hinter die Vereinbarungen von Madrid und Helsinki zurück.
Im Vorfeld dieses Expertentreffens hatten sich die Staaten des Warschauer Paktes auf ein einheitliches Vorgehen verständigt. Die Sowjetunion verfasste mehrere Vorschläge, wie sich die sozialistischen Staaten zu den Fragen der menschlichen Kontakte positionieren sollten. Das MfS wiederrum bewertete und kommentierte diese Vorschläge für die Delegation der DDR.
Dem Vorschlag (26) könnte grundsätzlich unter der Voraussetzung zugestimmt werden, wenn die Tätigkeit der Glaubensgemeinschaft und ihrer Mitglieder auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Dem Vorschlag (36), Ziffer 1 - Anträge für Familienbesuche - und Ziffer 2 - Verfahren und Erfordernisse für Familienbesuche kann nicht gefolgt werden. Diese Vorschläge würden in unzulässiger Weise die im alleinigen Ermessen der DDR stehenden Entscheidungen zur Genehmigung von Reisen zum Zwecke von Familienbesuchen beeinträchtigen.
Die in Ziffer 3 enthaltene - prioritäre Behandlung von Dringlichkeitsfällen - wird in der DDR praktiziert und bedarf deshalb keiner besonderen Hervorhebung.
Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten der Antragsteller für Familienbesuche (Ziffer 4) in keiner Weise durch die Antragsstellung beeinträchtigt.
Der Vorschlag (37) ist abzulehnen, da hier offensichtlich ein bilateraler Kontrollmechanismus geschaffen werden soll, der den KSZE-Prozeß nicht förderlich ist und eine Einmischung in innere Angelegenheiten darstellt.
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Empfehlungen des MfS zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffens über menschliche Kontakte in Bern Dokument, 4 Seiten
Rede von Mielke zur Unterzeichnung des Abschlussdokuments des KSZE-Folgetreffens in Wien Dokument, 63 Seiten
"Feindliche Ausnutzung" der KSZE-Beschlüsse durch die Bundesrepublik Deutschland, die USA und Frankreich Dokument, 7 Seiten
Auswertung westdeutscher Medienberichte über die Umsetzung der KSZE-Beschlüsse in der DDR Dokument, 8 Seiten