Vorbereitung des KSZE-Expertentreffens über menschliche Kontakte in Bern
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 31030, Bl. 83-86
Zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern 1986 verfasste die Sowjetunion für die Delegationen der sozialistischen Staaten eine Stellungnahme, die als Verhandlungsbasis mit den anderen Teilnehmerstaaten gedacht war. Das MfS wiederum bewertete und kommentierte die Vorschläge für die DDR-Delegation.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Zur Umsetzung der Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte fanden eine Reihe von Expertentreffen und KSZE-Folgekonferenzen an wechselnden Orten statt. Bei dem vom 15. April bis 27. Mai 1986 in Bern abgehaltenen Treffen verhandelten die Experten der Teilnehmerstaaten über Fragen der Familienzusammenführung und Ausreiseersuchen. Zwar genehmigte die Sowjetunion überraschend 36 konkrete Fälle von Ausreiseanträgen, das Treffen endete jedoch ohne Schlussdokument. Denn dieses fiel in seiner Gewichtung aus Sicht der NATO-Staaten hinter die Vereinbarungen von Madrid und Helsinki zurück.
Im Vorfeld dieses Expertentreffens hatten sich die Staaten des Warschauer Paktes auf ein einheitliches Vorgehen verständigt. Die Sowjetunion verfasste mehrere Vorschläge, wie sich die sozialistischen Staaten zu den Fragen der menschlichen Kontakte positionieren sollten. Das MfS wiederrum bewertete und kommentierte diese Vorschläge für die Delegation der DDR.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe
- Datum:
- 29.4.1986
Durch eine Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsvorschriften
- Verordnung zur Regelung von Fragen der Familienzusammenführung und Eheschließung zwischen Bürgern der DDR und Ausländern vom 15. September 1983 (veröffentlicht im Gesetzblatt Teil I, Nr. 26, Ausgabetag 27. September 1983),
- Anordnung über Regelungen zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 15. Februar 1982 (veröffentlicht im Gesetzblatt Teil I, Nr. 9, Ausgabetag 17. März 1982)
ist eine umfassende Information gewährleistet.
Den Vorschlägen
(24) Recht auf Ausgabe eines Reisepasses und die Verweigerung eines Reisepasses in jedem Fall zu begründen,
(25) Abschaffung der Pflicht der Erlangung eines Ausreisevisums zum Verlassen des Landes
sollte nicht gefolgt werden. Die Festlegungen zum Überschreiten der Staatsgrenze ist souveräne Angelegenheit eines jeden Staates.
Dem Vorschlag, Anträge sorgfältig zu prüfen und derartige Überprüfungen zu wiederholen, könnte gefolgt werden, da die zuständigen Organe der DDR auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften entsprechende Prüfungshandlungen jederzeit verantwortungsbewußt durchführen.
Der Empfehlung seitens der BRD, bestehende Hindernisse im direktem Sportaustausch auf lokaler und regionaler Ebene zu beseitigen, sollte nicht zugestimmt werden.
Empfehlungen bezüglich Post- und Fernmeldekommunikation sind bereits umfassender und verbindlicher in völkerrechtlichen Vereinbarungen geregelt.