Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
Streng geheim!
Abteilung Information
Berlin, den 22.2.56
Betr.: Vorschläge über Maßnahmen zur Eindämmung der Republikflucht
Bezug: Beratung beim Zentralkomitee, Abt. Staatl.Organe – Gen. Sorgenicht - am 21.2.56
In einer Beratung zur Eindämmung der Republikflucht am 13.2.56 beim ZK der SED wurde beschlossen, bis zum 18.2.56 geeignete Vorschläge schriftlich beim Gen. Sorgenicht einzureichen und am 21.2.56 über diese Vorschläge eine weitere Beratung durchzuführen.
Nachfolgend die Vorschläge der einzelnen staatlichen Organe.
MdI, Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten, Abt. Bevölkerungspolitik:
PM 12a:
Um die Besucherzahl aus der DDR nach Westdeutschland einzuschränken, die jährlich eine Zahl von rd. 2 000 000 beträgt, von denen ca. 60% nicht wieder in die DDR zurückkehren, wird vorgeschlagen, zwischen Antragstellung und Aushändigung einer PM 12a eine Frist von mindestens 14 Tagen zu stellen, um eine genaue Überprüfung der Anträge und Antragsteller vornehmen zu können.
Anträge auf PM 12a sind beim Bürgermeister zu stellen, der in Verbindung mit dem ABV eine Stellungnahme hierzu abgeben muß. Nach Bestätigung des Antrages durch das VPKA wird die PM 12a durch den Bürgermeister ausgehändigt.
Bürger der DDR, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen bei Beantragung einer PM 12a eine schriftliche Genehmigung zur Reise nach Westdeutschland von ihrem Betriebs- bzw. Dienststellenleiter vorlegen.
PM 12a sollte grundsätzlich nur einmal im Jahre ausgegeben werden.
Angehörigen von R-flüchtigen darf keine PM 12a ausgestellt werden, mit Ausnahme derer, die einen R-flüchtigen zurückholen wollen bzw. der Rückkehr dienen.
Durch diese Maßnahmen soll erreicht werden, die R-Flucht auf "legalem" Wege durch beschränkte Erteilung der PM 12a einzudämmen und in Zusammenarbeit mit den Parteien und Massenorganisationen mit den Interzonenreisenden eine breite Aufklärungsarbeit zu leisten
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
Mit PM 12a Abgewanderte gelten erst nach 3 Monaten als R-flüchtig, dadurch ergeben die monatlichen statistischen Zahlen kein reales Bild.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Betriebe zu verpflichten, unmittelbar nach Urlaubsablauf solche Personen zu melden, die unbegründet ferngeblieben sind. Dabei ist sofort zu ermitteln, ob es sich um "illegale" Abwanderung handelt.
Lebensmittelkartenausgabe:
Interzonenreisende aus der DDR werden von westdeutschen Behörden durch Ausgabe von Rückfahrkarten und finanzielle Hilfe und Unterstützung in immer stärkerem Maße korrumpiert. Hingegen erhalten Besucher aus Westdeutschland in der DDR keine Lebensmittelkarten und sind deshalb angewiesen, ihren Unterhalt aus der HO zu bestreiten. Es wird vorgeschlagen, an "werktätige" Besucher, die eine positive Haltung zeigen, für die Dauer ihres Aufenthaltes in der DDR Lebensmittelkarten auszugeben.
Bisher erhalten Reisen nach Westdeutschland ihre Lebensmittelkarten für den laufenden Monat und werden somit begünstigt.
Reisende aus der DDR nach Westdeutschland müssen sich deshalb "lebensmittelkartenmäßig" abmelden und erhalten erst mit dem Tage ihrer Rückkehr wieder Lebensmittelkarten.
Aufenthaltsgenehmigung für die DDR:
Während bisher eine Einschränkung in dieser Form nicht besteht, wird vorgeschlagen, Aufenthaltsgenehmigungen nur in beschränktem Maße zu erteilen, nachdem der Antragsteller überprüft wurde.
Durch diese Maßnahme soll Feinden und Abwerbern die Einreise in die DDR erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
Urlaubsreisen für Studenten und Intelligenzler:
Auf Grund der Tatsache, daß jährlich zehntausende von Studenten ihren Urlaub in Westdeutschland verbringen, ist anzustreben, mit den
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
volksdemokratischen Ländern konkrete Vereinbarungen über die Möglichkeiten von Ferienaufenthalt, bzw. Urlaubsaustausch zu treffen.
Desgleichen trifft für Angehörige der Intelligenz und für künstleri- sches Personal von Theatern zu. (70% der Künstler verbringen jährlich über Westdeutschland ihren Urlaub im kapitalistischen Ausland.
Tagungen und wissenschaftliche Konferenzen in Westdeutschland:
Es ist erwiesen, daß ein Teil der Intelligenzler republikflüchtig wird, nachdem sie an Tagungen und Konferenzen in Westdeutschland teilgenommen haben. Deshalb sind Tagungen und wissenschaftliche Konferenzen in verstärktem Maße in der DDR zu organisieren. Die Bestätigung zur Teilnahme an Tagungen in Westdeutschland sollte nur durch die Minister und Staatssekretäre m.e.G. und die jeweilige Fachabteilung des Zentralkomitees der SED vorgenommen werden.
Zurückgelassenes Eigentum
Auswirkung:
Ein Teil der Abwanderer wird sich überlegen, alles im Stich zu lassen.
Zurückgebliebene Bürger würden sich nichts mehr schenken lassen und außerdem ist eine Frist zur Rückkehr gesetzt.
Wohnraum und Kredite für Rückkehrer:
Unsere Werktätigen haben kein Verständnis für die Gewährung von Krediten und anderer großzügiger Hilfe und Unterstützung an Rückkehrer durch die staatl. Organe, da vielfach von der Meinung Gebrauch gemacht wird, daß man erst R-flüchtig werden muß, um Wohnung und Hilfe zu bekommen.
Es wird vorgeschlagen, Rückkehrern nur nach gründlicher Überprüfung und nur in Ausnahmefällen Kredite zu gewähren. Wohnungen von R-flüchtigen sind nach einer Frist von 2 Monaten an bewährte Arbeiter und andere Werktätige zu vergeben. Erfolgt eine Rückkehr nach Ablauf dieser Frist, so wird der Rückkehrer als Wohnungs-
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Dienstanweisung zur Bekämpfung der Republikflucht aus dem Jahr 1956 Dokument, 6 Seiten
Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Republikflucht von 1961 Dokument, 9 Seiten
Bericht über Republikfluchten im November 1956 Dokument, 14 Seiten
Statistik zur Republikflucht in den Jahren 1953 bis 1959 Dokument, 2 Seiten