Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
volksdemokratischen Ländern konkrete Vereinbarungen über die Möglichkeiten von Ferienaufenthalt, bzw. Urlaubsaustausch zu treffen.
Desgleichen trifft für Angehörige der Intelligenz und für künstleri- sches Personal von Theatern zu. (70% der Künstler verbringen jährlich über Westdeutschland ihren Urlaub im kapitalistischen Ausland.
Tagungen und wissenschaftliche Konferenzen in Westdeutschland:
Es ist erwiesen, daß ein Teil der Intelligenzler republikflüchtig wird, nachdem sie an Tagungen und Konferenzen in Westdeutschland teilgenommen haben. Deshalb sind Tagungen und wissenschaftliche Konferenzen in verstärktem Maße in der DDR zu organisieren. Die Bestätigung zur Teilnahme an Tagungen in Westdeutschland sollte nur durch die Minister und Staatssekretäre m.e.G. und die jeweilige Fachabteilung des Zentralkomitees der SED vorgenommen werden.
Zurückgelassenes Eigentum
Auswirkung:
Ein Teil der Abwanderer wird sich überlegen, alles im Stich zu lassen.
Zurückgebliebene Bürger würden sich nichts mehr schenken lassen und außerdem ist eine Frist zur Rückkehr gesetzt.
Wohnraum und Kredite für Rückkehrer:
Unsere Werktätigen haben kein Verständnis für die Gewährung von Krediten und anderer großzügiger Hilfe und Unterstützung an Rückkehrer durch die staatl. Organe, da vielfach von der Meinung Gebrauch gemacht wird, daß man erst R-flüchtig werden muß, um Wohnung und Hilfe zu bekommen.
Es wird vorgeschlagen, Rückkehrern nur nach gründlicher Überprüfung und nur in Ausnahmefällen Kredite zu gewähren. Wohnungen von R-flüchtigen sind nach einer Frist von 2 Monaten an bewährte Arbeiter und andere Werktätige zu vergeben. Erfolgt eine Rückkehr nach Ablauf dieser Frist, so wird der Rückkehrer als Wohnungs-
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
suchender behandelt und hat mit vorläufiger Unterbringung zu rechnen. Durch Umbelegung freigewordene schlechte Wohnungen sind Rückkehrern zur Verfügung zu stellen.
Durch diese Maßnahmen hätten Republikflüchtige keine Rückversicherung mehr für eine evtl. Rückkehr, falls sich ihre Erwartungen in Westdeutschland nicht erfüllen und würden demzufolge diesen Schritt reiflich überlegen. Außerdem werden dadurch die Forderungen unserer Werktätigen gerechtfertigt. Weiterhin würden negative Argumentationen zerschlagen und Republikfluchten unter den Motiven, dadurch in den Genuß einer Wohnung zu kommen, ausgeschlossen.
Arbeitskräftelenkung:
Durch Ausschöpfung aller verfügbaren Reserven an Arbeitsplätzen soll die Zahl der Schulabgänger verringert werden, die ohne Lehrstelle bzw. Arbeitsplatz sind und aus diesem Grunde abwandern. Schwerpunkte bilden hierbei die Land- und Forstwirtschaft, wo besonders Voraussetzungen zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen sind.
Intelligenz:
Die Minister sollten persönlich dafür verantwortlich gemacht werden, daß Intelligenzler innerhalb 4 Wochen nach Eingang der Bewerbung einen annehmbaren Arbeitsplatz erhalten, wenn es sein muß, auch über den Rahmen des Arbeitskräfteplanes hinaus.
Das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung sollte in Presse und Fachzeitschriften den vorausgeplanten Arbeitskräftebedarf - besonders an Spezialisten - popularisieren, um den Fachkräften einen Überblick und eine Perspektive zu geben.
Zulassung von Oberschülern zum Studium:
Hierzu wird vorgeschlagen, die Kapazitäten der Hoch- und Fachschulen konkreter abzustimmen und zu popularisieren, für welche Berufe das Abitur erforderlich ist.
Da unsere Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Bewerber zum Studium zuzulassen, sind Vereinbarungen mit den Volksdemokratien zur Bereitstellung von Studienplätzen zu treffen, um zu verhindern, daß Jugendliche in Westdeutschland studieren oder deshalb abwandern.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
Oberschülern ohne Studienmöglichkeiten sind entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Arbeitskräftelenkung für Rückkehrer:
Zur schnellen Einreihung der Rückkehrer und Zuwanderer in den Arbeitsprozeß wird vorgeschlagen, hierfür beim Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung eine zentrale Stelle zu schaffen. Diese Stelle muß ermächtigt werden, den Betrieben Weisung zu geben, Einstellungen vorzunehmen.
Dies erleichtert die politische Arbeit mit diesen Personen und verhindert die Rückwanderung nach Westdeutschland infolge Fehlens eines geeigneten Arbeitsplatzes.
Außerdem sollte erreicht werden, daß Rückkehrer und Zuziehende innerhalb eines Jahres keine Möglichkeit erhalten, nach Berlin zu fahren.
Die Personalausweise dieser Personen sollten für die Dauer eines Jahres besonders gekennzeichnet werden.
Zurückführung von Republikflüchtigen:
Um der Hetze und den Gerüchten von westdeutscher Seite gegen die Rückkehrer in die DDR entgegenzuwirken, wird vorgeschlagen, daß Bürgermeister, leitende Funktionäre der Räte der Kreise und Bezirke usw. zurückgebliebene Angehörige in entsprechender Weise zu veranlassen, Abwanderer durch Briefe zur Rückkehr zu veranlassen. Bürgermeister, Betriebsleiter, Wissenschaftler usw. sollten darüberhinaus persönlich an solche Personen schreiben und die Angehörigen bei der Abfassung von Briefen unterstützen.
Zentrale Tagungen in Berlin:
Zentrale Arbeitstagungen, wissenschaftliche Konferenzen usw. sollten durch die Fachministerien viel mehr in die Bezirke und Kreise der DDR verlegt werden.
Tagungen, die unbedingt in Berlin stattfinden müssen, sollten genehmigungspflichtig gemacht werden.
Durch diese Maßnahme wird die Versuchung beseitigt, bei solchen Anlässen die Westsektoren aufzusuchen. Außerdem werden noch Mittel eingespart.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Dienstanweisung zur Bekämpfung der Republikflucht aus dem Jahr 1956 Dokument, 6 Seiten
Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Republikflucht von 1961 Dokument, 9 Seiten
Bericht über Republikfluchten im November 1956 Dokument, 14 Seiten
Statistik zur Republikflucht in den Jahren 1953 bis 1959 Dokument, 2 Seiten