Signatur: BStU, MfS, SED-Kreisleitung, Nr. 242, Bl. 1-11
Nur sorgfältig ausgewählte Touristen aus der DDR durften zu den Olympischen Spielen reisen. Das Zentralkomitee der SED formulierte Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
Bei den XX. Olympischen Sommerspielen in München 1972 entsandte die DDR das erste Mal eine Mannschaft mit eigenen Staatssymbolen. Vier Jahre davor in Mexiko gab es zwar auch schon zwei getrennte deutsche Teams, doch traten die noch unter gemeinsamer Flagge und Hymne an. Ausgerechnet in der Bundesrepublik bekam die DDR nun die Möglichkeit, als souveräner Staat aufzutreten und internationale Anerkennung zu verbuchen. Die DDR-Führung betrachtete ihre Athleten gerne als „Diplomaten im Trainingsanzug“. Sie sollten die Welt von der Überlegenheit des Sozialismus überzeugen.
Für das Ministerium für Staatssicherheit bedeuteten die Olympischen Spiele dementsprechend eine große Herausforderung. Es galt die DDR-Mannschaft abzusichern, unabhängige Berichterstattung über die Olympiade möglichst zu unterbinden, Werbung aus dem Westen zu unterfangen, Doping zu verheimlichen und zu verhindern, dass ostdeutsche Athleten in der Bundesrepublik bleiben würden.
Die umfangreichen Maßnahmen erforderten teilweise jahrelange Vorbereitungen. Stasi-intern liefen diese unter dem Decknamen Aktion "Flamme". Dazu gehörten die frühzeitige Überprüfung der Mannschaft und der mitreisenden Touristen als auch später die Überwachung durch Inoffizielle Mitarbeiter während der Olympiade.
4. die Unterbringung in Hotels, Pensionen oder zumutbaren Internaten in München oder Umgebung gesichert ist.
(Eine Unterbringung in Privatquartieren wird abgelehnt.)
Für den Umfang der Touristengruppen wird folgende Variante vorgeschlagen:
Teilnahme von zweimal 5.000 Touristen.
Die Olympischen Spiele 1972 finden in München in der Zeit vom 26. 8. bis 10. 9. 1972 statt.
Auf der Grundlage der bisherigen Informationen über das Programm der Wettkämpfe sind als Aufenthaltsdauer für die Touristengruppen in München 6 bis 8
Tage vorgesehen.
An- und Abreisetag werden entsprechend dem Programm gestaffelt auf die Dauer der Spiele verteilt.
Nach ersten überschlägigen Berechnungen werden für zweimal 5.000 Touristen - ca. 5.420.000 Westmark benötigt.
Der Teilnehmerpreis pro Tourist würde bei einem Aufenthalt von 8 Tage und Beförderung mit Sonderzügen der Deutschen Reichsbahn
2. Klasse ca. 1.150,- Mark betragen.
Es sollte nach dem Grundsatz verfahren werden, daß jeder Tourist den Teilnehmerpreis selbst bezahlt, wobei Zuschüsse aus den Prämienfonds der Betriebe
und Institutionen bei vorbildlichen Leistungen möglich sind.
Der endgültige Umfang der zu entsendenden, Touristengruppen wird, unter Beachtung der politischen Situation, der Möglichkeiten des Auftretens und der
Unterbringung von der zur
Bei der Werbung handelte es sich um die Herbeiführung einer Entscheidung von Personen (IM-Kandidat) zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS (bis 1968 auch gebräuchlicher bezeichnet als Anwerbung).
Im Operationsgebiet gab es selten auch die Werbung unter falscher Flagge, bei der ein Mitarbeiter des MfS als Angehöriger einer anderen Einrichtung getarnt in Erscheinung trat. Die Durchführung der Werbung war sorgfältig vorzubereiten und hatte in einen Werbungsvorschlag zu münden, der von übergeordneten Leitern bestätigt werden musste. Der Vorschlag sollte eine Analyse der Kandidatenpersönlichkeit, das Werbungsziel, die "Werbungsgrundlage" und das methodische Vorgehen, Zeit, Ort und Inhalt des geplanten "Werbegesprächs", Verhaltensvarianten, Art und Weise der Verpflichtung sowie alle Absicherungsmaßnahmen enthalten. Die getroffenen Festlegungen waren in einem Bericht zu dokumentieren.
Häufig gingen dem eigentlichen Werbungsgespräch Kontaktgespräche voraus, bei denen der Kandidat allmählich an die Werbung herangeführt werden sollte. Bei der Werbung sollten auch Interessen des Kandidaten eine Rolle spielen, da das MfS davon ausging, dass dieser für sich "Aufwand, Nutzen und Risiko" gegeneinander abwägen würde.
Das MfS unterschied drei kategorial unterschiedliche "Werbungsgrundlagen":
Letztere spielten häufig bei Werbung unter Druck, zum Beispiel unter Heranziehung kompromitierender Informationen (Kompromat) eine Rolle.
Bei der Werbung war dem Kandidaten möglichst das Gefühl zu geben, seine Entscheidung würde frei und wohlüberlegt fallen. Ihre Ernsthaftigkeit sollte durch die Preisgabe interner beruflicher oder privater Kenntnisse unterstrichen werden. Ziel der Werbung war im Regelfall eine förmliche Verpflichtung. Teil der Werbung war ein erster operativer Auftrag. Die vorab getroffenen Festlegungen waren im Werbungsvorschlag, die durchgeführte Werbung im Werbungsbericht zu dokumentieren.
Befehl Erich Mielkes zur Zusammenstellung der Touristendelegation Dokument, 7 Seiten
Information Anfragen - Spiele der XX. Olympiade 1972 in München Dokument, 2 Seiten
Anfrage Bürger der Bundesrepublik - Information Spiele der XX. Olympiade 1972 in München Dokument, 4 Seiten
Abschlussbericht des Zentralen Operativstabs zur Aktion "Leder" während der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 Dokument, 16 Seiten