Signatur: BStU, MfS, Abt. M, Nr. 1026, Bl. 59-63
In der politischen Gemengelage im November 1989 häuften sich die Angriffe auf das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In der Konsequenz zog die Staatssicherheit ihre Mitarbeiter aus den DDR-Postämtern ab.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit nicht verschont.
Für die Staatssicherheit waren mehrere Konsequenzen der Regierungsumbildung unmittelbar sichtbar. Das Ministerium, umbenannt in "Amt für Nationale Sicherheit", war nun dem Vorsitzenden des Ministerrates statt wie bisher als "Schild und Schwert der Partei" dem SED-Generalsekretär unterstellt. Zudem war absehbar, dass die Stasi um einen gewissen Personalabbau nicht herumkommen würde. Und schließlich musste ihre künftige Funktion in dem sich wandelnden Staatswesen neu bestimmt werden.
Eine weitere Maßnahme, um weniger Angriffsflächen zu bieten, war die Schließung der "Außenstellen" in wichtigen Postämtern der DDR. Dort hatten Mitarbeiter der Abteilung M der Staatssicherheit in konspirativen Räumen die Post durchgesehen. Der Leiter dieser Abteilung, Generalmajor Rudi Strobel, gab nun bekannt, dass Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig wegen der "außerordentlich ernsten" Lage angeordnet hatte, dem ein Ende zu machen. Das hatte zur Konsequenz, "dass die politisch-operative Tätigkeit der Abteilungen M vorläufig eingestellt werden" musste. Die bisher genutzten Räume sollen außerdem ummöbliert werden, so dass nichts mehr auf ihren bisherigen Verwendungszweck hinwies.
4. Für unsere politisch-operative Arbeit fehlte jedoch eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie sie Artikel 31, Absatz 2 der Verfassung fordert.
Der inoffizielle konspirative Charakter unserer Arbeit mußte deshalb besonders ausgeprägt sein.
5. In Anbetracht der Lage hat der amtierende Minister, Genosse Generaloberst Mittig, am 08.11.1989 entschieden, die Außenstellen der Abteilungen M mit sofortiger Wirkung zu schließen, was zur Folge hat, daß die politisch-operative Tätigkeit der Abteilungen M vorläufig eingestellt werden muß. In Ausführung dieser Weisung sind die Außenstellen unverzüglich so zu räumen, daß nichts auf Charakter und Umfang der Tätigkeit der Abteilungen M hinweist.
Die betreffenden Räume sind der Deutschen Post bzw. der Zollverwaltung der DDR mit normalem Büroinventar (Möbel) und posttypischen Geräten/Anlagen zu übergeben.
Obwohl gesetzliche Regelungen der Zollverwaltung der DDR durch uns genutzt wurden, ist gegenwärtig auch die Tätigkeit der Referate 4 (PZF) nicht mehr durchführbar.
Durch die Zollverwaltung der DDR wurden in Übereinstimmung mit uns Entscheidungen über die Bandkontrolle in deren Zuständigkeit getroffen. Die Protokolle über die an die Abteilung 4 meiner Diensteinheit übergebenen fehlgeleiteten Postsendungen sind zur Übergabe an uns bereitzuhhalten; sie werden zentral vernichtet.
6. Der Staatssekretär im MPF, Genosse Calov, hat mit Fernschreiben an die Leiter der BDP auf veränderte Arbeitsbedingungen hingewiesen und wird am 15.11.1989 im Rahmen einer planmäßigen Arbeitsberatung dazu weitere Informationen geben.
Im Zusammenhang mit der Schließung unserer Außenstellen hat der Leiter des Bahnpostamtes Berlin eine Konzeption zur Verkürzung der Laufzeiten und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Mitarbeiter der Deutschen Post erarbeitet. Damit soll gesichert werden
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Signatur: BStU, MfS, Abt. M, Nr. 1026, Bl. 59-63
In der politischen Gemengelage im November 1989 häuften sich die Angriffe auf das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In der Konsequenz zog die Staatssicherheit ihre Mitarbeiter aus den DDR-Postämtern ab.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit nicht verschont.
Für die Staatssicherheit waren mehrere Konsequenzen der Regierungsumbildung unmittelbar sichtbar. Das Ministerium, umbenannt in "Amt für Nationale Sicherheit", war nun dem Vorsitzenden des Ministerrates statt wie bisher als "Schild und Schwert der Partei" dem SED-Generalsekretär unterstellt. Zudem war absehbar, dass die Stasi um einen gewissen Personalabbau nicht herumkommen würde. Und schließlich musste ihre künftige Funktion in dem sich wandelnden Staatswesen neu bestimmt werden.
Eine weitere Maßnahme, um weniger Angriffsflächen zu bieten, war die Schließung der "Außenstellen" in wichtigen Postämtern der DDR. Dort hatten Mitarbeiter der Abteilung M der Staatssicherheit in konspirativen Räumen die Post durchgesehen. Der Leiter dieser Abteilung, Generalmajor Rudi Strobel, gab nun bekannt, dass Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig wegen der "außerordentlich ernsten" Lage angeordnet hatte, dem ein Ende zu machen. Das hatte zur Konsequenz, "dass die politisch-operative Tätigkeit der Abteilungen M vorläufig eingestellt werden" musste. Die bisher genutzten Räume sollen außerdem ummöbliert werden, so dass nichts mehr auf ihren bisherigen Verwendungszweck hinwies.
4. Für unsere politisch-operative Arbeit fehlte jedoch eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie sie Artikel 31, Absatz 2 der Verfassung fordert.
Der inoffizielle konspirative Charakter unserer Arbeit mußte deshalb besonders ausgeprägt sein.
5. In Anbetracht der Lage hat der amtierende Minister, Genosse Generaloberst Mittig, am 08.11.1989 entschieden, die Außenstellen der Abteilungen M mit sofortiger Wirkung zu schließen, was zur Folge hat, daß die politisch-operative Tätigkeit der Abteilungen M vorläufig eingestellt werden muß. In Ausführung dieser Weisung sind die Außenstellen unverzüglich so zu räumen, daß nichts auf Charakter und Umfang der Tätigkeit der Abteilungen M hinweist.
Die betreffenden Räume sind der Deutschen Post bzw. der Zollverwaltung der DDR mit normalem Büroinventar (Möbel) und posttypischen Geräten/Anlagen zu übergeben.
Obwohl gesetzliche Regelungen der Zollverwaltung der DDR durch uns genutzt wurden, ist gegenwärtig auch die Tätigkeit der Referate 4 (PZF) nicht mehr durchführbar.
Durch die Zollverwaltung der DDR wurden in Übereinstimmung mit uns Entscheidungen über die Bandkontrolle in deren Zuständigkeit getroffen. Die Protokolle über die an die Abteilung 4 meiner Diensteinheit übergebenen fehlgeleiteten Postsendungen sind zur Übergabe an uns bereitzuhalten; sie werden zentral vernichtet.
6. Der Staatssekretär im MPF, Genosse Calov, hat mit Fernschreiben an die Leiter der BDP auf veränderte Arbeitsbedingungen hingewiesen und wird am 15.11.1989 im Rahmen einerplanmäßigen Arbeitsberatung dazu weitere Informationen geben.
Analog dazu wird der Stellvertreter Operativ der Zollverwaltung der DDR, Hauptinspekteur Seidenzahl, die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Zoll am 10.11.1989 informieren.
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Signatur: BStU, MfS, Abt. M, Nr. 1026, Bl. 59-63
In der politischen Gemengelage im November 1989 häuften sich die Angriffe auf das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In der Konsequenz zog die Staatssicherheit ihre Mitarbeiter aus den DDR-Postämtern ab.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit nicht verschont.
Für die Staatssicherheit waren mehrere Konsequenzen der Regierungsumbildung unmittelbar sichtbar. Das Ministerium, umbenannt in "Amt für Nationale Sicherheit", war nun dem Vorsitzenden des Ministerrates statt wie bisher als "Schild und Schwert der Partei" dem SED-Generalsekretär unterstellt. Zudem war absehbar, dass die Stasi um einen gewissen Personalabbau nicht herumkommen würde. Und schließlich musste ihre künftige Funktion in dem sich wandelnden Staatswesen neu bestimmt werden.
Eine weitere Maßnahme, um weniger Angriffsflächen zu bieten, war die Schließung der "Außenstellen" in wichtigen Postämtern der DDR. Dort hatten Mitarbeiter der Abteilung M der Staatssicherheit in konspirativen Räumen die Post durchgesehen. Der Leiter dieser Abteilung, Generalmajor Rudi Strobel, gab nun bekannt, dass Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig wegen der "außerordentlich ernsten" Lage angeordnet hatte, dem ein Ende zu machen. Das hatte zur Konsequenz, "dass die politisch-operative Tätigkeit der Abteilungen M vorläufig eingestellt werden" musste. Die bisher genutzten Räume sollen außerdem ummöbliert werden, so dass nichts mehr auf ihren bisherigen Verwendungszweck hinwies.
Im Zusammenhang mit der Schließung unserer Außenstellen hat der Leiter des Bahnpostamtes Berlin eine Konzeption zur Verkürzung der Laufzeiten und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Mitarbeiter der Deutschen Post erarbeitet. Damit soll gesichert werden
Unsererseits wird aufmerksam verfolgt, ob sich dieses Vorgehen bewährt.
Seitens der Deutschen Post werden Vorbereitungen getroffen, dienstliche Weisungen (Verfügungen, Arbeitsordnungen u.ä.) neu zu erarbeiten. Damit sollen alle Hinweise auf unsere legendierten Außenstellen beseitigt werden.
In diesem Zusammenhang ergibt sich das Erfordernis, alle Reaktionen auf diese Veränderungen bzw. Aktivitäten Außenstehender zur Einstellung von Aufgabenstellungen unserer Dienststellen zu erfahren, unter Kontrolle zu halten und entsprechend zu reagieren. Dazu sind unsere inoffiziellen und offiziellen Kontakte weiterhin beizubehalten und die Zusammenarbeit mit den Abteilungen XIX und VI zu nutzen. Alle Hinweise dazu bitte ich der Abteilung M des MfS Berlin zur Abstimmung der notwendigen Maßnahmen zu übermitteln.
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
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Dienstanweisung Nr. 3/85 zur politisch-operativen Kontrolle und Auswertung von Postsendungen Dokument, 12 Seiten
Information zur Einfuhr von Gegenständen mit Werbung für die Olympischen Spiele Dokument, 4 Seiten
Mitschnitt der Befragung eines Mitarbeiters der Abteilung M zur Arbeitsweise und zu Methoden der Stasi Audio, 58 Minuten, 31 Sekunden
Dissertation: Die Abwehr von Terror- und anderen politisch-operativ bedeutsamen Gewaltakten gegen Grenzsicherungskräfte an der Staatsgrenze der DDR Dokument, 462 Seiten