Wochenübersicht Nr. 43/89 vom 23. Oktober 1989
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 4599, Bl. 104-128
Am 18. Oktober 1989 dankte Erich Honecker, bis dahin mächtigster Mann der DDR, ab und die Stasi musste ihre Mitarbeiter auf eine politische "Wende" einschwören. Der Wochenbericht an die MfS-Führung beschäftigte sich unterdessen sehr genau mit den Forderungen der tausenden Demonstranten auf den Straßen des Landes.
Seit den 70er Jahren fungierte die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit (ZAIG) als Schaltstelle der Geheimpolizei. Kernaufgaben dieser Diensteinheit waren die Auswertung von Informationen und die Erarbeitung von Berichten und Materialien zur Information des Ministers sowie der Partei- und Staatsführung. Diese Tätigkeit ging auf den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zurück, der das MfS und die SED überrascht hatte.
Die ZAIG fertigte u.a. Wochenberichte an, welche die wichtigsten Ereignisse der vorangegangenen Tage zusammenfassten. Das vorliegende Dokument umfasst den Zeitraum vom 17. bis zum 23. Oktober 1989. Am 18. Oktober wurde Erich Honecker "auf eigenen Wunsch" von seinen Ämtern entbunden, nur drei Tage später schwor die Stasi ihre Mitarbeiter auf eine politische "Wende" ein. Die Demonstrationen gegen das SED-Regime liefen unterdessen weiter.
Im Wochenbericht ist die Rede davon, dass die Protestmärsche angeblich rückläufig seien. Sehr detailgenau werden die Losungen und Aussagen der Demonstranten wiedergegeben. Zudem sind im Bericht alle größeren Demonstrationen in der DDR jeweils mit Datum und Teilnehmerzahl aufgelistet.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe
- Datum:
- 23.10.1989
Seit dem 15. September 1989 wurden unter Zugrundelegung der entsprechenden Kriterien insgesamt 17054 Anträge abgelehnt und 765 bereits erteilte Genehmigungen (Reiseanlagen PM-105) von den Bürgern wieder eingezogen.
49,5 % der ausgesprochenen Ablehnungen und 42,3 % der eingezogenen PM-105 betreffen Bürger, die Anträge auf ständige Ausreise gestellt haben bzw. zu deren diesbezüglichen Anträgen die Ablehnung ausgesprochen worden war.
Gegenüber den betroffenen Bürgern wurde die Ablehnung der Anträge gemäß §§ 13 - 15 der Verordnung über Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland (RVO) vom 30. November 1988 begründet; davon
- 8473 Ablehnungen zum Schutz der nationalen Sicherheit,
- 2694 Ablehnungen zum Schutz der Landesverteidigung,
- 3981 Ablehnungen auf Grund des Vorliegens von Versagungsgründen gemäß § 14 (1) RVO,
- 1906 Ablehnungen auf Grund des nicht ausreichend gewährleisteten Rechtsschutzes für Bürger der DDR während ihres Auslandsaufenthaltes.
Bisher wurde gegen 2432 ausgesprochene Ablehnungen (= 14,3 % aller ausgesprochenen Ablehnungen) das in der RVO eingeräumte Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt.
An den Grenzübergangsstellen der DDR zur CSSR bzw. am Flughafen Berlin-Schönefeld wurde seit dem 15. September 1989 1223 Bürgern der DDR auf Grund des Vorliegens von Verdachtshinweisen auf den Mißbrauch erteilter Reisegenehmigungen zum ungesetzlichen Verlassen der DDR die Ausreise aus der DDR nicht gestattet und die Durchführung von Verdachtsprüfungshandlungen veranlaßt.