Auch mit Schauprozessen gegen NS-Täter dokumentierten die Machthaber ihre klare Absage an den Nationalsozialismus. Gleichzeitig wurde die Bundesrepublik angeprangert, sie stünde in der Kontinuität des NS-Regimes. Dass die Bonner Republik sich nur zögerlich einer Aufarbeitung der NS-Vergangenheit stellte, war dieser Interpretation förderlich.
Hinter den Kulissen sah der Umgang mit der NS-Vergangenheit in der DDR oft anders aus. Die Stasi verzichtete häufig auf die Offenlegung ihrer Ermittlungen gegen NS-Verstrickte oder NS-Täter in der DDR, wenn das dem propagierten Image zuwiderlief oder der SED-Diktatur und ihrer Geheimpolizei nützlich erschien.
Mit konspirativen Mitteln und einem weitgehenden Monopol beim Zugang zu NS-Akten konnte die Staatssicherheit relevante Informationen unter Kontrolle halten. Das MfS ermittelte verdeckt und prüfte die Fälle vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der politischen Zweckmäßigkeit. Überwogen die Vorteile, wurden die Beschuldigten vor Gericht gestellt. Strenge Urteile sollten dann die begangenen Verbrechen sühnen und die antifaschistische Rigorosität der DDR demonstrieren.
In vielen anderen Fällen verzichtete das MfS aber auf die Weitergabe ihrer Ermittlungsergebnisse. Stattdessen nutzte es sein Wissen häufig zum eigenen Vorteil und warb die ins Visier geratenen Personen auch als Inoffizielle Mitarbeiter.