Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi hoffte, durch die Überwachung der an der Beat-Demo teilnehmenden Jugendlichen die Urheber der Flugblätter ausfindig zu machen.
Dokument, 3 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und deren Fundorte untersuchen ließ.
Dokument, 1 Seite
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Demonstration am 31. Oktober wurde von der Volkspolizei gewaltsam aufgelöst und hunderte Jugendliche festgenommen.
Dokument, 2 Seiten
Am 31. Oktober 1965 wurden in Leipzig hunderte junge Leute festgenommen, die gegen das DDR-weite Verbot von "Laienmusikgruppen", wie den "Butlers" demonstrierten. Auch im Nachgang der "Beat-Demo" kam es zu Protesten von Jugendlichen. Zwei Mädchen bemalten Schaufenster, Hauswände und Litfaßsäulen mit der Forderung "Freiheit für alle Beatfans".
Dokument, 10 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Nachdem die Urheber gefunden waren, wurden diese vom Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig wegen Aufforderung zur Zusammenrottung angeklagt.
Dokument, 7 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration gegen das Verbot auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Im Vernehmungsprotokoll gab einer der angeklagten Schüler an, keine politischen Absichten über den Protest gegen das Beat-Verbot hinaus verfolgt zu haben.
Dokument, 8 Seiten