Zu den Olympischen Spielen sollten aus der DDR nur sorgfältig ausgewählte Touristen reisen dürfen. Das Zentralkomitee der SED erarbeitete die Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
Dokument, 7 Seiten
Die XX. Olympischen Sommerspiele 1972 waren für die Staatssicherheit eine besondere Herausforderung. Neben der Überprüfung und Überwachung der DDR-Athletinnen und -Athleten sollte die DDR-Bevölkerung auch von der westdeutschen Olympiawerbung abgeschirmt werden. Nach dem Ende der Spiele bedankte sich Stasi-Minister Mielke bei seinen Mitarbeitern für den erfolgreichen Abschluss der Aktion "Flamme".
Dokument, 2 Seiten
Bereits im Vorfeld der Olympischen Sommerspiele 1972 war das Ministerium für Staatssicherheit damit beschäftigt, Werbung aus dem Westen abzufangen. Die Hauptabteilung VI berichtete über die vom Zoll dokumentierten Gegenstände mit Olympiawerbung.
Dokument, 2 Seiten
Während der Olympischen Spiele 1972 informierte ein Netz aus Spitzeln und Informanten das MfS. Am 08. September, unmittelbar nach dem Terroranschlag, berichtete eine "zuverlässige inoffizielle Quelle" der Hauptabteilung XX/3, dass es im Vorfeld Hinweise auf den bewaffneten Überfall gegeben hätte. Die Überprüfungen des MfS konnten solche Hinweise jedoch nicht bestätigen.
Dokument, 1 Seite
Auch wenn Bundesbürger Eintrittskarten für ihre Verwandte aus der DDR angefragt hatten, durften diese jedoch nicht in den Westen reisen. Vielmehr wollte das MfS dann die Verbindungen zwischen den Bürgern der DDR und der Bundesrepublik noch strenger unter die Lupe nehmen.
Dokument, 4 Seiten
Die Stasi bereitete sich minutiös auf die "Absicherung" der X. Weltfestspiele der Jugend in Ost-Berlin vor. Dazu gehörte eine Aufstellung von möglicherweise auftretenden Vorkommnissen und ersten Überlegungen zu "Gegenmaßnahmen".
Dokument, 6 Seiten