Zum geplanten West-Berlin-Besuchs von US-Präsident John F. Kennedy sammelte die Staatssicherheit der DDR frühzeitig Informationen.
Dokument, 5 Seiten
Als US-Präsident John F. Kennedy im Juni 1963 West-Berlin besuchte, ergriff die Staatssicherheit diverse Sicherungsmaßnahmen. Besonderes Augenmerk lag auf der Sicherung der Staatsgrenze.
Dokument, 11 Seiten
Nach dem Tod John F. Kennedys untersuchte das MfS die Reaktionen der DDR-Bevölkerung und fasste diese in einem Bericht für die SED-Führung zusammen.
Dokument, 7 Seiten
Wenige Tage nach Abschluss der KSZE-Konferenz in Helsinki 1975 wies Stasi-Minister Erich Mielke seine Mitarbeiter an, die Folgen der Unterzeichnung abzuschätzen.
Dokument, 6 Seiten
Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".