Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Die Informationsauswertung war ein zentraler Bestandteil in der Arbeit der Spionageabteilung Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) Die bis zuletzt gültige Dienstanweisung Nr. 1/88 der HV A regelte den Ablauf der Informationsübergabe.
Dokument, 32 Seiten
1989 geriet das SED-Regime in der DDR weiter unter Druck. Immer mehr Menschen waren mit den Verhältnissen unzufrieden. Sie wollten die DDR entweder verlassen oder versuchten, das Land zu reformieren und die Politik aktiv mitzugestalten. Im September starteten mehrere Bürgerrechtsinitiativen, die die Staatssicherheit argwöhnisch beobachtete. Bei einer Dienstbesprechung konstatierte der stellvertretende Minister, Rudi Mittig, eine "neue Qualität" der Opposition.
Dokument, 21 Seiten
Die Verhandlungen während der Wiener Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fanden im Januar 1989 ihren Abschluss. Die DDR verpflichtete sich mit der Unterzeichnung des KSZE-Dokuments auch dazu, den westlichen Forderungen nach einer stärkeren Beachtung der Menschenrechte entgegenzukommen. Der Staatssicherheit bereiteten schon die Veröffentlichung dieses Dokuments im SED-Parteiorgan "Neues Deutschland" und ebenso die gemachten Zugeständnisse erhebliche Kopfschmerzen.
Dokument, 3 Seiten
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Dokument, 15 Seiten