Am 6. November 1989 reagierte die SED-Führung auf die Tausenden von Menschen, die die DDR über die Tschechische Grenze verließen, und veröffentlichte den Entwurf eines neuen Reisegesetzes. Dieser sah vor, dass DDR-Bürgerinnen und Bürger künftig für 30 Tage im Jahr ungehindert in das westliche Ausland reisen durften. Die zeitliche Begrenzung wurde allerdings als ungenügend empfunden und sorgte in der DDR-Bevölkerung für Empörung.
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Ab dem 4. November 1989 konnten DDR-Bürgerinnen und Bürger formlos über die Grenze zur Tschechoslowakei in die Bundesrepublik ausreisen. Tausende Menschen nutzten daraufhin die neue Ausreiseregelung über den Umweg durch das Nachbarland. Die tschechoslowakischen Genossen waren mit dieser Lösung jedoch höchst unzufrieden, wie aus Prag berichtet wurde.
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Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Möglich wurde dies aufgrund einer neuen, vom Ministerrat abgesegneten, Reiseregelung, die von Politbüromitglied Günter Schabowski jedoch irrtümlich als sofort gültig verkündet wurde.
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Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
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Der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums erklärte das "Sputnik"-Verbot in einer Stellungnahme zu einer inneren Angelegenheit der DDR.
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Zum geplanten West-Berlin-Besuchs von US-Präsident John F. Kennedy sammelte die Staatssicherheit der DDR frühzeitig Informationen.
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