Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
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In einer "Information" aus dem Mai 1979 beschrieb die Stasi Verbindungen der palästinensischen Befreiungsbewegung (PLO) zu international gesuchten Terroristen, die Anschläge in Westeuropa planten. Die Täter versuchten dabei die DDR als sicheres Hinterland zu nutzen.
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Gerald Thiem drang in die Ost-Berliner Grenzanlagen ein und wurde von Grenzsoldaten erschossen. Die Generalstaatsanwaltschaft der DDR und die Linie IX des MfS beschlossen gemeinsam die "Leichensache als unbekannt" abzuschließen.
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Zwei Tage vor dem Mauerbau kündigte Erich Mielke seinen leitenden Mitarbeiter gegenüber an, dass "in den nächsten Tagen entscheidende Maßnahmen beschlossen werden."
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