In seinem Referat spricht Mielke über die Ausreise von DDR-Bürgern und die "Bearbeitung" von Ausreisewilligen. Er sagt zum Schießbefehl an der Grenze: "Wenn man schon schießt, muss der Betreffende eben dableiben bei uns".
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Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In der Anklageschrift führt Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer die Gründe für die Anklage auf und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dokument, 19 Seiten
Die schlechten Beziehungen zwischen Kirche und Staat Anfang 1988 machten ein Gespräch auf höchster Ebene notwendig. Erich Honecker ließ dazu ein Grundsatzpapier entwerfen, das alle Leiter der MfS-Diensteinheiten erhielten.
Dokument, 11 Seiten
Das MfS befürchtete, Sportler, Funktionäre oder Touristen aus der DDR würden während der Olympiade von westlichen Geheimdiensten beschattet, zur Republikflucht verleitet oder gar als Agenten angeworben. Deswegen wollte die Stasi die Absichten des Westens in Erfahrung bringen – etwa durch Abhören des Funkverkehrs der Geheimdienste mittels noch besserer Richtfunkantennen.
Dokument, 4 Seiten
Willi Opitz, von 1985 bis 1989 Rektor an der Juristischen Hochschule des MfS Potsdam (JHS), promovierte im Jahr 1976 gemeinsam mit fünf anderen Stasi-Offizieren an der JHS. In ihrer Dissertation beschäftigten sich die Promovenden mit der IM-Arbeit der Stasi.
Dokument, 363 Seiten