Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. "Feindtätigkeit" im Bezirk wurde per Fernschreiben an die Stasi-Zentrale in Berlin übermittelt.
Dokument, 4 Seiten
Nach dem Volksaufstand folgte die Verhaftungswelle. Die Stasi notierte die Zahl der Inhaftierten in einer statistischen Erhebung.
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Unter den am 17. Juni 1953 in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch die wegen Naziverbrechen verurteilte Erna Dorn. Die SED-Führung benutzte ihren Fall, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Dorn wurde trotz dürftiger Beweislage am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle als eine der Haupträdelsführerinnen zum Tode verurteilt.
Dokument, 6 Seiten
In einer Dienstbesprechung Ende August 1989 fragte Mielke einen seiner Generäle, ob etwa "morgen der 17. Juni ausbricht".
Dokument, 79 Seiten
Der Besuch der DDR-Delegation zur Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki war genau durchgeplant und straff organisiert. Die Sicherheit der Delegationsteilnehmer hatte für das MfS höchste Priorität.
Dokument, 5 Seiten
Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt – die der Bericht aus dem Jahre 1987 auflistet.
Dokument, 3 Seiten