Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert. Ein Sachstandsbericht vom 19. Januar 1954 listet Merkers "parteischädigende Handlungen" in der Vergangenheit auf, die der Beschuldigte jedoch abstritt.
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Der Konsum illegaler Drogen spielte in der DDR zwar kaum eine Rolle, doch die Staatssicherheit musste sich trotzdem intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Mit dem Flughafen Schönefeld befand sich ein internationaler Drogenumschlagplatz auf dem eigenen Staatsgebiet.
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Nur sorgfältig ausgewählte Touristen aus der DDR durften zu den Olympischen Spielen reisen. Das Zentralkomitee der SED formulierte Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
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Im Nachgang zu den Olympischen Sommerspielen 1972 verfasste die Stasi einen Abschlussbericht. Hier übermittelte sie ihre neu gewonnen Kenntnisse über die Struktur und Arbeitsweise der BRD-Staatsorgane bei solchen Großveranstaltungen.
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In der DDR war die Befürchtung groß, dass ihre Spitzenathleten im Westen „überredet“ würden in der Bundesrepublik zu bleiben. Dabei waren Freiheit, Menschenrechte und Wohlstand schlichtweg verlockender als die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Mangelwirtschaft der DDR.
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Bei der Vorbereitung des Olympia-Kaders spielte auch Doping eine Rolle. In der Sektion Schwimmen etwa wurde getestet, wie die Leistungen der Sportler durch Injektionen verbessert werden könnten, ohne dass die Betroffenen die genauen Folgen und Nebenwirkungen der Präparate kennen sollten.
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Vor dem Beginn der Olympischen Sommerspiele im Sommer 1972, fasste die Stasi die politische Lage und den Stand der Vorbereitungen zusammen.
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Auch die Sportler wurden politisch "geschult", um das Bild der DDR offensiv und positiv darzustellen. Vor allem jedoch hatten sie konkrete "Leistungsaufträge" zu erfüllen, um der DDR sportliche Erfolge zu sichern. So bekamen etwa die Sportler aus der Sportvereinigung Dynamo, hinter der die Volkspolizei, Zollverwaltung und Staatssicherheit standen, schon zu Beginn des Olympiajahres konkrete Aufträge, wie viele Medaillen sie in München gewinnen sollten.
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Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert, trotzdem hielt ihn das MfS weiter gefangen. Das Urteil gegen Merker kam daher einer Verlegenheitslösung gleich.
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Bei der Teilnahme an die Olympischen Spiele in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Es gab zu viele Herausforderungen die abgesichert werden mussten. Erich Mielkes Richtlinie zur Absicherung im Bereich Spitzensport bekam dann auch eine neue Durchführungsbestimmung.
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