Unter den am 17. Juni 1953 in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch die wegen Naziverbrechen verurteilte Erna Dorn. Die SED-Führung benutzte ihren Fall, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Dorn wurde trotz dürftiger Beweislage am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle als eine der Haupträdelsführerinnen zum Tode verurteilt.
Dokument, 6 Seiten
Unter den am 17. Juni 1953 in der Kleinen Steinstraße in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch Erna Dorn. Sie war dort inhaftiert, weil sie am 21. Mai 1953 wegen Naziverbrechen zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war.
Dokument, 7 Seiten