Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert, trotzdem hielt ihn das MfS weiter gefangen. Das Urteil gegen Merker kam daher einer Verlegenheitslösung gleich.
Dokument, 15 Seiten
Der Propagandafilm der Abteilung Agitation des Ministeriums für Staatssicherheit ist der Zusammenarbeit der deutschen und sowjetischen Tschekisten gewidmet. Zum 50. Jahrestag der Oktoberrevolution dokumentierte er die Abwehr westlicher "Agitatoren" durch das MfS.
Video, 1 Stunde, 39 Minuten, 48 Sekunden
Der Lehrfilm "Wer ist wer" erläutert am Beispiel der Zusammenarbeit mit der IM "Eva" die besonderen Aufgaben der sogenannten Führungsoffiziere.
Video, 26 Minuten, 17 Sekunden
In der überwiegend von amerikanischen Soldaten besuchten West-Berliner Diskothek "La Belle" starben am 5. April 1986 durch die Explosion eines Sprengsatzes drei Menschen. Die DDR bestritt gegenüber den USA, irgendwelche Informationen über den Vorfall zu besitzen und leugnete eine Verwicklung der libyschen Botschaft in Ost-Berlin in den Terrorakt. Die Staatssicherheit war jedoch sehr genau über die Hintergründe des Anschlags informiert, denn zwei der Attentäter waren zugleich Inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit.
Dokument, 14 Seiten
Der SED-Funktionär Paul Merker wurde 1952 Opfer haltloser Beschuldigungen, die ihn zum Protagonisten einer gegen die kommunistische Herrschaft gerichteten internationalen Verschwörung stempelten. Dieses Konstrukt wies ausgeprägte antisemitische Tendenzen auf und diente der politischen Säuberung und Einschüchterung. Während seiner Haft teilte Paul Merker seine Zelle mit einem Spitzel der Staatssicherheit.
Dokument, 7 Seiten
Der SED-Funktionär Paul Merker wurde 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Die Verurteilung Merkers entbehrte selbst nach DDR-Maßstäben jeglicher Grundlage und hatte deshalb nicht lange Bestand. In der folgenden politischen Tauwetterphase hoben am 13. Juli 1956 dieselben Richter, die ihn im Auftrag der Partei verurteilt hatten, das Urteil im Auftrag der Partei wieder auf.
Dokument, 3 Seiten